Simone Fischer Rechtsanwältin
Simone FischerRechtsanwältin

THC-Abbau: Nachweisdauer von THC  und THC-COOH im Blut (Urin) im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisentziehung

Der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis) ist Tetrahydrocannabinol (THC). THC kann im Körper äußerst lange nachgewiesen werden, die THC-Werte können demnach auch nach einer langen Zeit noch positiv sein.

Wenn Sie also Cannabis konsumiert haben, werden Sie sich sicherlich häufiger mal fragen, nach welchem Zeitraum Sie schon wieder gefahrlos Autofahren können oder ob im Fall einer Polizeikontrolle inklusive Blut-oder Urinuntersuchung der Führerschein entzogen wird. Dies hängt natürlich von den bei Ihnen festgestellten THC-Werten ab (mehr zur Bedeutung der THC-Werte für die Fahrerlaubnisentziehung finden Sie hier: THC-Wert und Fahrerlaubnisentziehung und hier: Fahrerlaubnisentziehung und Cannabis).

 

Entscheidend im Rahmen einer Fahrerlaubnisentziehung ist zum einen Ihr festgestellter aktiver THC-Wert (also eben das noch (psycho-)aktive THC im Körper), zum anderen der THC-COOH-Wert. THC-COOH ist ein Metabolit, also ein Abbauprodukt von THC.

 

1. Der aktive THC-Wert

 

THC lässt sich aufgrund der Abbaugeschwindigkeit im Blut nur eine begrenzte Zeit nachweisen (dazu gleich). Dem aktiven THC-Wert kann man daher entnehmen, wie lange der letzte Konsum zurückliegt.

Bei der Feststellung einer THC-Konzentration von mind. 1,0 ng/ml in Ihrem Blutserum beim Führen eines Kraftfahrzeuges haben Sie (leider) schon eine Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis erfüllt: das fehlende Trennungsvermögen zwischen Cannbiskonsum und Fahren. Eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml ist der derzeitigen Rechtsprechung zuviel und sie hält dann eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer für gegeben (an dem Wert von 1,0 ng/ml hält die Rechtsprechung im Moment noch uneingeschränkt fest, obwohl die Grenzwertkommission sich mittlerweile für einen Grenzwert von 3,0 ng/ml ausgesprochen hat, um fehlendes Trennungsvermögen annehmen zu können - mehr dazu hier: Aktuelles zum Fahrerlaubnisrecht).

 

Das heißt für Sie natürlich, Ihr Auto nur zu benutzen, wenn Ihre THC-Konzentration unter dem Grenzwert von 1,0 ng/ml liegt. Soweit noch ganz einfach. Bloß gibt es keine sichere Methode zur Berechnung Ihrer THC-Konzentration im Blut und die meisten Studien hierzu stimmen nicht überein und widersprechen sich sogar.

Ihe THC-Konzentration nach Cannabiskonsum hängt von vielen Faktoren ab. Vor allem Ihr eigenes Konsummuster ist von Bedeutung:

 

- bei regelmäßigem Konsum von Cannabis kann auch nach 72 Stunden (!) nach Konsumende noch eine über den Grenzwert von 1,0 ng/ml liegende THC-Konzentration festgestellt werde.

- aber auch bei minder starkem Konsum ist eine Nachweisbarkeit noch nach 24 Stunden, teilweise auch noch nach 48 Stunden möglich.

- bei lediglich (ganz) gelegentlichem Konsum oder Einmalkonsum von Cannabis sinkt die THC-Konzentration auch nach der Zufuhr hoher Dosierungen innerhalb von sechs Stunden nach Rauchende im Mittel auf einen Wert von etwa 1,0 ng/ml ab.

 

Entnehmen kann man dem Ganzen also nur, das mit steigendem Konsum auch eine deutlich längere Nachweisbarkeit von THC besteht. Äußerst frustierend, werden Sie jetzt denken. Aber es gibt definitiv keine Anleitung, keine zu empfehlende Zeitabstände und keine sicheren Tipps, um dem Risiko einer Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum zu entgehen.

Für regelmäßige Konsumenten und nahezu täglich Cannabis Konsumierende heißt dies aber auch, dass dies mit Autofahren nicht zusammen passt. Bei einer Kontrolle dürfte Ihre THC-Konzentration im Blut den Grenzwert regelmäßig übersteigen.

Bei minder starkem Konsum sollten Sie Ihr Auto mindestens 24 Stunden stehen lassen (ohne Gewähr), je nach Konsumhäufigkeit und -menge lieber auch mal 48 Stunden.

 

Sollte Ihr aktiver THC-Wert bei einer Kontrolle und angeordneter Blutentnahme über dem Grenzwert von 1,0 ng/ml liegen, müssen Sie aber noch nicht in kopflpose Panik verfallen. Wie Sie dann noch die Fahrerlaubnisentziehung vermeiden können, erfahren Sie hier: Vermeidung der Fahrerlaubnisentziehung.

 

2. Der THC-COOH-Wert

 

THC-COOH ist ein rauschunwirksames Abbauprodukt von THC. Es ist lipophil und lagert sich daher im Körperfett ab. Der Stoffwechsel sorgt nun dafür, dass diese Stoffe abgebaut werden und die Abbauprodukte werden über den Urin ausgeschieden. THC-COOH hat die für den Autofahrer unangenehme Eigenschaft, dass es sich sehr langsam und zudem noch unberechenbar abbaut. Dies liegt auch daran, dass Gewichtsreduzierungen, also eine Diät, oder auch Stress den Nachweis von Cannabiskonsum beeinflussen können.

 

Die THC-COOH-Werte geben Aufschluss darüber, wie häufig Cannabis konsumiert wurde. Es kann anhand der Werte das Konsumverhalten festgestellt werden, also ob Sie regelmäßig oder (nur) gelegentlich konsumieren. Das hat damit zu tun, dass THC-COOH leichter vom Fett aufgenommen wird als es im Fett abgebaut wird. Folge ist, dass bei kontinuierlicher Cannabiseinnahme sich das THC-COOH im Fettgewebe ansammelt. Um ein (vereinfachtes) Beispiel zu nennen:

Sie haben ein mit Wasser halb gefüllten Eimer, der ein Loch im Boden hat. Aus dem Loch läuft das Wasser aus dem Eimer heraus bis er nach 3 Tagen leer ist. Gießen Sie aber stattdessen nun täglich noch Wasser in den halb vollen Eimer hinein, wird der Flüssigkeitspegel kontinuierlich ansteigen.

Übersetzung: Sie konsumieren Cannabis, das unter anderem in THC-Carbonsäure (THC-COOH) umgewandelt wird und sich im Fettgewebe ablagert. Kommt es zu keinem weiteren Konsum, wird das THC-COOH über den Urin ausgeschieden. Wird aber an jedem folgenden Tag wieder konsumiert, steigt der Carbonsäure-Pegel (der THC-COOH-Wert) weiter an, um dann irgendwann Werte zu erreichen, die darauf schließen lassen, dass regelmäßiger Konsum vorliegt.

 

Bei festgestelltem regelmäßigen Cannabiskonsum kann man sich aber leider von seinem Führerschein verabschieden: die Fahrerlaubnis wird zwingend entzogen. Welche Werte aber von regelmäßigen Konsum zeugen, darüber sind sich die Gerichte mal wieder nicht einig, was die Möglichkeit bietet, gegen eine (angedrohte) Fahrerlaubnisentziehung vorzugehen.

Als Richtschnur für regelmäßigen bzw. gelegentlichen Konsum  kann man aber folgende Werte nehmen:

Hat sich bei einer Untersuchung in einem Zeitraum von bis zu acht Tagen ein THC-COOH-Wert von 75 ng/ml ergeben, so lässt dies auf regelmäßigen Konsum schließen (wie bereits gesagt manche Gerichte gehen auch bei einem niedrigeren Wert bereits von einem regelmäßgen Konsum aus - offensichtlich jeder Richter wie er will und wie er Studien gerade auslegt oder auslegen will...)

Wird allerdings z.B. bei einer Polizeikontrolle zeitnah zur Verkehrsteilnahme eine Blutuntersuchung durchgeführt, kann aufgrund der fehlenden Abbaumöglichkeit zwischen Ankündigung und Blutentnahme nach herrschender Rechtsprechung der Nachweis für regelmäßige Einnahme von Cannabis erst ab einen THC-COOH-Wert von mehr als 150 ng/ml als geführt angesehen werden. 

Bei einem THC-COOH-Wert zwischen 5 - 75 ng/ml gehen die Gerichte je nach Bundesland von zumindest gelegentlichem Cannabiskonsum aus. Der gelegentliche Konsum von Cannabis reicht für die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht aus. Hinzutreten muss fehlendes Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum.

 

Auch bei Urinuntersuchungen bestehen keine festen Fristen oder starre Grenzen, wie lange welcher Konsum nachgewiesen werden kann. In Studien konnte festgestellt werden, dass gewohnheitsmäßige Cannabiskonsumenten noch nach 77 Tagen positive Ergebnisse für Cannabinoide im Urin brachten. Und mal ehrlich: ich habe in meiner anwaltlichen Praxis auch schon ein Nachweis von THC im Urin nach über drei Monaten erlebt (soweit die mir gegenüber gemachten Aussagen der Konsumenten über den letzten Konsum zutrafen, wovon ich überzeugt bin).

 

Nochmal zusammengefasst gilt:

 

Derv aktive THC-Wert gibt an, wann zuletzt Cannabis konsumiert wurde.

Der THC-COOH-Wert gibt an, wie häufig Cannabis konsumiert wurde.

Aus diesen Werten ergeben sich fahrerlaubnisrechtlich folgende Konsequenzen:

 

- einmaliger Probierkonsum führt nicht zur Fahrerlaubnisentziehung,

- wenn Sie gelegentlicher Konsument sind, muss Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde noch zusätzlich nachweisen, dass Sie nicht zwischen Fahren und Cannabiskonsum trennen können. Das ist der Fall, wenn Sie bei einer Drogenfahrt einen THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr haben,

- als regelmäßiger Konsument wird die Fahrerlaubnis entzogen, ohne dass Sie bei einer Drogenfahrt erwischt worden sind.

 

Wenn Sie bei einer Drogenfahrt angehalten worden sind, sollten Sie zunächst (natürlich) keine Angaben zur Sache machen und frühstmöglich einen Anwalt einschalten. Ich kann zudem nur dazu raten den Cannabiskonsum unverzüglich und gänzlich für ein paar Monate einzustellen! Die Fahrerlaubnisbehörde kann ein ärztliches Gutachten anordnen, um Ihnen den gelegentlichen Konsum nachzuweisen. Das kann durchaus auch Monate nach der Drogenfahrt noch geschehen. Wurde dann bei der Rauschfahrt THC im Blut nachgewiesen und im Rahmen des ärztlichen Gutachten (vielleicht Monate später) wiederum, hat Ihnen die Behörde auf jeden Fall zweimaligen Konsum nachgewiesen und das ist bereits gelegentlicher Konsum. Dann lässt sich nicht mehr darstellen, dass der Konsum von Cannabis bei der Drogenfahrt einmaliger Probierkonsum war.

Wichtig: Sollten Sie bereits im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24a StVG ein Fahrverbot und eine Geldstrafe erhalten haben, können Sie nicht erleichtert wieder Cannabis konsumieren und Ihren Feierabend-Joint rauchen: das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24a StVG hat nichts mit dem Fahrerlaubnisverfahren zu tun. Dass heißt, auch nachdem Sie das Fahrverbot abgesessen haben und eine Geldbuße bezahlt haben, kann eine Fahrerlaubnisentziehung auf Sie zukommen. Die beiden Verfahren laufen nebeneinander. Auch wenn Sie sich damit doppelt bestraft fühlen (sollten), können beide Verfahren auf Sie zukommen.

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Kommentare

  • Tamo (Montag, 21. März 2016 11:24)

    Hallo,
    bin in eine Polizeikontrolle gekommen. Irgendwie trauten mir die Polizisten nicht und es wurde Blutabnahme angeordnet, obwohl ich mich nicht auffällig verhalten habe (war nicht breit). Ich rauche ab
    und zu manchmal auch öfter. Habe angegeben, am Nachmittag vorher geraucht zu haben, sonst gar nichts! Was erwartet mich jetzt?

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 21. März 2016 12:22)

    Hallo Tamo,
    was Sie erwartet, kann erst anhand der Blutwerte bewertet werden und ich gehe davon aus, dass Sie die noch nicht haben...? Grobe Richtlinien hisichtlich der Blutwerte sind:
    - ist Ihr THC-COOH-Wert bei 150 ng/ml oder darüber, werden Sie mit aller Wahrscheinlichkeit als regelmäßiger Cannabiskonsument eingestuft und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
    - bei 5-75 ng/ml gehen die Gerichte von (mindestens) gelegentlichem Konsum aus. Haben Sie dann noch einen aktiven THC-Wert von 1,0 ng/ml, wird die Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen.
    - es bleibt aber auch noch die Möglichkeit, dass Sie nur ein einziges Mal Cannabis konsumiert haben!! Dies muss natürlich mit den Blutwerten und den Aussagen übereinstimmen, dann wird die
    Fahrerlaubnis gar nicht entzogen. Also dringend Anwalt einschalten, wenn die Werte da sind.
    Ohne Blutwerte kann nichts Abschließendes gesagt werden...

  • yassin (Mittwoch, 28. Februar 2018 19:23)

    Ich muss in 4 Wochen für die führerscheinstelle eine blut und urin Probe abgeben seid 4 Wochen habe ich den Konsum eingestellt. Was kann mich von seiten der führerscheinstelle erwarten wenn ein blut sauber ist aber im urin noch das Abbau Produkt nachgewiesen werden kann ?

  • jassin (Mittwoch, 28. Februar 2018 19:45)

    Ich habe den personenbeförderungschein beantragt jetzt muss ich von der führerscheinstelle her eine blut oder urinprobe machen weil ich in meiner Jugend bei mir Zuhause cannabis gefunden wurde und ich einmal verurteilt wurde cannabis verkauft zu haben (polizeiliches Führungszeugnis ist sauber) Ich wurde noch nie während der auto Fahrt angehalten . Ich habe vor vier Wochen aufgehört zu kiffen und muss am 2 April zum drogentest.. womit muss ich rechnen ? Ich denke daß,dass blut zu 100% frei sein muss von den abbau Produkten stimmt das ? Aber der urin ist nicht so schnell clean wahrscheinlich was kann passieren wenn das Blut sauber ist aber im urin noch thc-cooh nachgewiesen werden kann ? Bekomme ich den personenbeförderungsschein nicht und entziehen sie mir am ende noch die klasse B ?

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 01. März 2018 12:41)

    Hallo,
    ich kann Ihnen nicht sagen, ob Ihre Blut-und Urinwerte kein THC mehr enthalten werden. Das hängt von sehr vielen Faktoren ab, vor allem von Ihrem vorrangegangenen Konsummuster. Je mehr und häufiger Sie konsumiert haben, desto länger ist THC nachweisbar, auch über drei Monate. Wenn Sie allerdings nur gelegentlich konsumiert haben, bestehen gute Chancen, dass kein THC mehr nachweisbar ist.
    Ich sehe keinen Grund, Ihnen den Führerschein zu entziehen, auch wenn die lang zurückliegenden Cannabisdelikte noch herangezogen werden, um gelegentlichen Konsum anzunehmen. Sie können offensichtlich zwischen Konsum und Fahren trennen, Sie sind im Straßenverkehr bisher diesbezüglich nicht aufgefallen.
    Probleme bekommen Sie sicherlich mit dem Personenbeförerungsschein, wenn bei Ihnen Drogenkosum festgestellt werden sollte.
    Viele Grüße

  • Michaela (Freitag, 23. März 2018 13:44)

    Bitte Hilfe in folgendem Fall. Ein 17 jähriger wurde mit Cannabis erwischt. Einmaliger Konsum wurde zugegeben. Gerichtsverfahren mit geldstrafe ist beendet. Keine Eintragung. Einige Monate später meldete sich Die Behörde wollte 2 Urintests. Der erste war sauber der zweite wies 5ng/ml thc cooh auf. Die Behörde will den Führerschein entziehen. Darf sie das? Der Beschuldigte Streitet jeden erneuten Eigenkonsum ab. Kontakte zu Konsumenten gibt es noch. Könnte auch durch Diät und mehr sportliche Aktivitäten dieser Wert noch aufgetaucht sein? Auch wenn es schwierig ist zu beweisen woher der Wert nun kommt darf die Behörde den Führerschein entziehen? Es wurde nicht unter Drogen gefahren.

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 23. März 2018 14:48)

    Hallo,
    nach "einigen Monaten" und einmaligen Kosum kann ich mir nicht erklären, wie noch THC im Blut festgestellt werden konnte, auch nicht anhand von Sport oder einer Diät. Auf jeden Fall sieht die Behörde durch den eingestandenen Konsum im Strafverfahren und nun durch die Urintests einen gelegentlichen Konsum als bewiesen an. Da aber kein Bezug zum Straßenverkehr besteht und Sie kein fehlendes Trennungsvermögen aufweisen, sollte eine Fahrerlaubnisentziehung nicht möglich sein, sondern allenfalls die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis sollten Sie unverzüglich einen mit der Materie vertrauten Anwalt einschalten.
    Viele Grüße

  • Nine :) (Samstag, 31. März 2018 19:15)

    Hallo. Mein Freund und ich haben eine Frage... seid ziemlich genau 2 Jahren hat mein Freund seinen Führerschein. Bevor er ihn hatte, haben wir uns ab und zu mal n joint gegönnt. Seitdem er seinen Führerschein hat gar nicht mehr. Nun würde er gerne mal wieder einen Rauchen traut sich aber nicht aus Angst seinen Führerschein zu verlieren. Können sie uns vielleicht sagen wie lange er wirklich kein Auto fahren darf wenn er seinen Führerschein nicht gefährden will

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 03. April 2018 10:52)

    Hallo,
    das kann Ihnen leider wohl niemand genau sagen. Schon die Menge, die Sie konsumieren und vor allem auch der Gehalt an THC im Cannabis ist unbekannt. Bei einmaligen Konsum sollte der aktive THC-Wert im Blut bereits nach 6 Stunden unter den Grenzwert von 1 ng/ml fallen (alles ohne Gewähr). Konsumieren Sie häufiger, ist hierüber schon keine Aussage zu treffen. Zudem kann Ihnen bei einem Grenzwert unter 1 ng/ml THC kaum der Führerschein entzogen werden, aber wenn der THC-COOH-Wert noch auffällig ist (der deutlich länger nachweisbar ist), kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anordnen oder bei Nachweis gelegentlichen Konsums sogar eine MPU.
    Der Nachweis vom aktiven THC im Blut ist nicht vorhersagbar. Wenn Sie selten konsumieren, sollte 72 Stunden nicht gefahren werden und auch das ist völlig ohne Gewähr!!! Aber selbst wenn Sie unter dem Grenzwert von 1,0 ng/ml, besteht die Gefahr, dass Ihr THC-COOH-Wert positiv ist und Ihnen damit zumindest Drogenkonsum nachgewiesen ist, was weitere Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auslösen kann. Vielleicht sollten Sie Ihren geplanten Konsum auf den Urlaub verlegen...
    Viele Grüße

  • Marko (Dienstag, 24. April 2018 19:41)

    Hallo,
    Ich habe am 17.01.2018 dass letzte mal nach jahrelangem Konsum was geraucht. Und heute am 24.04 ist mein Urintest noch Positiv gewesen. Ich bin nicht gerade schlank und versuche momentan abzunehmen.

    Ich ziehe am 01.07 von Berlin nach Bayern und habe voll Angst meinen Führerschein zu verlieren.

    Wie hoch darf denn der Cooh wert in Bayern sein?
    Ich laß mal was von 100ng.
    Und ist nicht irgendwann ein Zeitpunkt erreicht dass kein Cooh Wert mehr gemessen werden kann?

    Ich lese immer bis zu 77 Tage, und dass es auch drüber sein kann. Aber ist nach über 6 Monaten noch was Nachweisbar?
    Gibt es nicht einen Zeitpunkt an dem es aus dem Fett gelöscht ist egal wie lahm der Stoffwechsel ist?

    Viele Grüße aus Berlin

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 25. April 2018 10:12)

    Hallo,
    also wie nach jahrelangen Pausieren und nachfolgendem Einmalkonsum von Cannabis nach drei Monaten noch positiv auf THC getestet werden konnte, ist mir völlig schleierhaft. Die "77 Tage Nachweisbarkeit" und teilweise darüberliegende Nachweisbarkeit bezieht sich in den wissenschaftlichen Studien auf reglmäßige Konsumenten und ganz bestimmt nicht auf Einmalkonsumenten. Von einer Nachweisbarkeit von THC nach 6 Monaten habe ich noch nie etwas gehört. Da scheinen Sie eine Kuriosität zu sein (oder doch mal zwischendurch konsumiert?). Da kann ich Ihnen nur raten, erst wenn der Test negativ ist, sich wieder ans Steuer zu setzen.
    Viele Grüße

  • Marko (Mittwoch, 25. April 2018 17:45)

    Oh da haben sie was falsch verstanden. Ich habe am 17.01.2018 das letzte mal geraucht bzw aufgehört und dann nichts mehr geraucht.

    Also kann ich davon ausgehen, egal wie viel Körperfett ich am Körper trage bzw wie viel Fett ich abnehme, und wieviel ich geraucht habe, nach 6 Monate keine Thc-Cooh werte nachgewiesen werden können?

    Es ist jetzt fast 100 Tage das ich das letzte mal was geraucht habe, und der Urintest auf 25 ng ist gestern positiv gewesen.

    Ich werde jetzt noch zum Arzt gehen und mein Blut testen lassen, weil ich genau wissen möchte wie hoch mein COOH wert genau ist.

    Aber ich Trau mich kaum noch Auto zu fahren.

    Danke für die Antwort

  • Marko (Mittwoch, 25. April 2018 19:46)

    Hallo Frau Fischer,
    Sie haben mich falsch verstanden.
    Ich habe nach jahrelangem kiffen am 17.01.2018 dass letzte mal was geraucht.. also aufgehört.

    Am 24.04.2018 habe ich dann einen Test (auf 25 ng) gemacht, und dieser ist Positiv gewesen.

    Also kann ich von ausgehen, das egal wie viel fett ich habe, und egal wie viel ich geraucht habe in der Vergangenheit man nach 6 Monaten nichts mehr nachweisen kann? Auch wenn ich eine Diät mache?

    Ich möchte jetzt noch einen Test beim Arzt machen. Ich traue mich kaum noch Auto zu fahren.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  • Felix (Mittwoch, 25. April 2018 23:20)

    Hallo Frau Fischer,
    auch ich habe eine Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Ich habe seit dem 16.3. nichts mehr geraucht und habe auch nicht mehr vor dies zu tun
    Nun ist es so, dass ich gestern eine Urinprobe abgegeben habe. Das Ergebnis beträgt 48ng/ml. Parallel wurde auch der Kreatininwert bestimmt. Dieser liegt bei 28mg/dl.
    Muss ich im Falle einer Kontrolle noch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen? Ich meine die Antwort zu kennen, dennoch verwirren mich die vielen Infos im Netz hierzu.
    Danke vorab
    LG

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 26. April 2018 10:17)

    Hallo Marco,
    ja dann erklärt sich der (wenn auch noch hohe) THC-Wert bei Ihnen. Der Rat bleibt der Gleiche: Testen Sie sich auf THC, erst beim negativen Ergebnis können Sie gefahrlos Auto fahren. Denn auch wenn Sie nun unter dem Grenzwert getestet werden, kann die Fahrerlaubnisbehörde zwar die Fahrerlaubnis nicht (direkt) entziehen, aber sie darf andere Maßnahmen ergreifen (äG, MPU). Sie sind offensichtlich mit Glück "unter dem Radar geflogen" und wurden nie im Rahmen einer Verkehrskontrolle belangt. Das sollten Sie nun, da Sie offenbar aufhören wollen zu konsumieren, nicht noch aufs Spiel setzten. Eine negative Testung auf THC dürfte bei Ihnen auch in nicht allzu ferner Zukunft der Fall liegen, wie gesagt, habe ich von einem positiven Ergebnis einem halben Jahr nach dem letzten Rauchende noch nicht gehört. Und eins ist richtig: in Bayern sollte man sich nicht mit positiven THC-Ergebnissen erwischen lassen.
    Viele Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 26. April 2018 10:27)

    Hallo Felix,
    eine direkte Entziehung der Fahrerlaubnis halte ich für unwahrscheinlich, da Sie den Grenzwert von 1,0 ng/ml nicht mehr aufweisen sollten (aktives THC) und damit bei Ihnen kein fehlendes Trennungsvermögen vorläge. Aber die Fahrerlaubnisbehörde kann dann andere, auch sehr unangenehme Maßnahmen, wie ein ärztliches Gutachten oder eine MPU, anordnen. Meist wird bei Ihrem THC-COOH-Wert (bei 48 ng/ml gehe davon aus, dass Sie den THC-COOH-Wert meinen) gelegentlicher Konsum unterstellt und dann eine MPU zur Prüfung Ihres Trennungsvermögens angeordnet.
    Viele Grüße

  • Max (Dienstag, 15. Mai 2018 17:24)

    Guten Tag Frau Fischer,
    einen Tag nach einem Amsterdamurlaub, musste ich mich einer Verkehrskontrolle unterziehen. Mir wurde auf dem Polizeirevier Blut abgenommen. Nun kamen die Ergebnisse des Bluttest: der aktive THC Wert liegt bei 0,7ng und der THC-COOH-Wert bei 18ng. Der Polizist meinte, dass die Ordnungswidrigkeit fallen gelassen wird. Trotzdem werden die Ergebnisse an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Könnte mir trotz allem eine MPU drohen ? Bundesland: Rheinland-Pfalz
    Vielen Dank & Liebe Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 15. Mai 2018 18:10)

    Guten Tag,
    es ist schon äußerst gut, dass der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC nicht überschritten wurde. Die Behörde kann aber im schechtesten Fall aufgrund des THC-COOH-Werts von 18 ng/ml unterstellen, dass bei Ihnen gelegentlicher Konsum von Cannabis vorliegt (auch wenn sämtliche wissenschaftliche Studien und auch die überwiegende Rechtsprechung dem widerspricht) und damit eine MPU anordnen. Wahrscheinlicher ist, dass ein ärztliches Gutachten angeordnet wird. Häufig werden bei Nichterreichen des Grenzwerts von 1,0 ng/ml THC keine weiteren Maßnahmen angeordnet, Sie sind dann aber ganz gewiss "auf dem Schirm" der Führerscheinstelle und beim nächsten Vorfall gibt`s dann sicher eine Reaktion. Was es bei Ihnen wird, müssen Sie abwarten. Ich kann Ihnen nur raten, keine Angaben (mehr) ohne Rücksprache mit einem Anwalt zu machen.
    Viele Grüße

  • Mark Müller (Samstag, 19. Mai 2018 20:24)

    Guten Tag Frau Fischer, ersteinmal vielen Dank für Ihre Aufklärung.
    Ich hätte eine kurze Frage. Ich habe am 18.05 gegen 23 Uhr exakt viermal an einem Joint gezogen. Ich rauche so gut wie nie Cannabis, höchstens einmal im halben Jahr wenn es sich ergibt.
    Kann ich in diesem Fall ruhigen Gewissens nach 24 Stunden ins Auto steigen?
    Kann ich im Falle eine Verkehrskontrolle sagen dass ich bspw vor zwei Tagen an einem Joint gezogen habe? Ich würde in dem Fall nicht die Aussage verweigern wollen, da das natürlich so aussieht als hätte man etwas zu verbergen. Auf der anderen Seite möchte ich auch ehrlich sein.
    Herzlichen Dank schonmal für Ihre Hilfe!
    Viele Grüße,
    Mark

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 22. Mai 2018 13:11)

    Hallo Mark,
    Ihre beabsichtigten Angaben ergeben den Nachweis für gelgentlichen Cannabiskonsum (zweimaliger Konsum - auch im Abstand von mehreren Jahren - können ausreichend sein), wenn dann noch noch die Blutwerte bei einer Verkehrskontrolle über den Grenzwert von 1,0 ng/ml liegen, wird der Führerschein voraussichtlich entzogen.
    Bei einem darunter liegenden Grenzwert gehe ich bei Ihren geplanten Angaben von der Anordnung einer MPU aus.
    Viele Grüße

  • Leon (Freitag, 09. Oktober 2020 14:28)

    Guten Tag Frau Fischer,

    mein letzter Konsum hat am 11.08.20 stattgefunden. Davor bin ich 3 Jahre lang ein Dauerkonsument gewesen ( 2 Joints pro Tag ). Mein schönes Auto verfällt vermutlich schon bald einem Standschaden und deshalb habe ich mich dazu entschieden Cannabis nicht mehr zu konsumieren. Stand Heute sind das bisher 2 Monate ohne Konsum. Etwa 50€ habe ich bisher für Urintests ausgegeben, die bisher positiv ausgefallen sind. Das diese Tests vermutlich noch weitere Monate ein positives Ergebnis aufweisen frage ich mich, ob es nicht sinnvoller wäre mir beim Arzt einen Bluttest machen zu lassen. Zu meiner Frage: wenn ich nun Heute ins Auto steig, besitze ich dann noch den über 1ng aktiv wert? wenn dies nicht der fall ist also wenn ich unter 1 ng aktiv sein sollte aber der passiv wert hoch ist, kann hier dann der Führerschein entzogen werden?

    Liebe Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 12. Oktober 2020 23:35)

    Hallo Leon,
    dass bei Ihnen jetzt noch ein aktiver THC-Wert festgestellt wird, ist kaum vorstellbar. Aber Sie sehen, dass bezüglich der Abbauprodukte (THC-COOH-Wert) die Tests aufgrund Ihres früheren regelmäßigen Konsums noch positiv sind. Kommen Sie in eine Kontrolle und fällt ein Test dann immer noch positiv aus, kann die Fahrerlaubnsibehörde tätig werden. Meistens schießt die Fahrerlaubnisbehörde meiner Erfahrung nach dann noch übers Ziel hinaus (es kommt zu rechtswidrigen MPU-Anordnungen usw.) Dass heißt dann für Sie, den Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde nachzukommen oder gegen einen rechtswidrigen Bescheid vorzugen, eventuell sogar klagen zu müssen... Hört sich doch schon alles nicht gut an. Auch wenn ich damit mein Geld verdiene, kann ich Ihnen nur raten, solange nicht ein Fahrzeug zu führen, wie sie positive Tests haben. Da nun schon 2 Monate konsumfrei vergangen sind, kann dies auch nicht mehr allzu lange dauer. Nach ca. drei Monaten sollten die Tests dann auch negativ ausfallen. Um sich einen ganzen Rattenschwanz von Ärger und Ausgaben zu sparen, sollten Sie wirklich solange die Füße stillhalten (wenn Sie dies 2 Jahre gemacht haben, sollte es auf einen Monat nicht mehr ankommen). Die Fahrerlaubnisbehörde an den hacken zu haben ist wirklich kein Spaß, schonen Sie Ihre Nerven...
    Viel Grüße
    Simone Fischer

  • Franziska (Dienstag, 10. November 2020 15:53)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    ich frage für einen langjährigen Freund :
    Dieser hat über 20 Jahre lang täglich Cannabis in teilweise größeren Mengen konsumiert (wohnte bis vor kurzem in den Niederlanden) und nun kürzlich den Konsum aufgegeben, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland.

    Er möchte wieder Auto fahren und fragt, wie lange er maximal warten sollte, um sicher unter die 1 ng/ml zu gelangen im Blut?

    Dabei dürfte es doch nur auf die Blutwerte ankommen, da der Urintest ja (mit der Folge der zwangsweise aufgeführten Blutabnahme) bei der Polizeikontrolle abgelehnt werden kann oder?

    Viele liebe Grüße und dankend im voraus,
    Franziska

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 16. November 2020 17:32)

    Hallo Franziska,
    der Konsum Ihres Freundes ist natürlich eine Hausnummer. Feste Grenzen gibt es aber nicht für die Nachweisbarkeit von THC im Blut, das Abbauverhalten von THC ist bei jedem Menschen ganz individuell. Die Forschung ist sich insgesamt da sehr uneins. Aber für Ihren Freund bei seinem Konsummuster gilt: kommt er in eine Verkehrskontrolle, muss er vor Ort keinen Urin abgeben (würde ich auch immer ablehnen). Dann kommt es aber voraussichtlich zur Anordnug eines Bluttest. Dabei kommt es letztlich nicht nur darauf an, ob der aktive THC-Wert unter 1 ng/ml liegt, denn auch auch die Nachweisbarkeit von THC überhaupt, also auch der Abbauprodukte (THC-COOH), hat fahrerlaubstechnisch Konsequenzen. THC-COOH kann auch noch nach 3 Monaten im Blut festgestellt werden (beim angegebene Konsum Ihres Freundes auch wahrscheinlich). Es ist dann voraussichtlich so, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt weiter aufklären wird. Dazu bedienen sie sich dann eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU. Wollen Sie das ungehen, kann ich nur empfehlen, dass Ihr Freund für drei Monate nicht ein Kraftfahrzeug führt und dann einen Bluttest machen lässt, um sicher zu gehen, dass kein THC im Blut mehr nachweisbar ist. Erst dann würde ich wieder raten, ein Auto zu fahren.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Normen (Sonntag, 20. Dezember 2020 19:45)

    Hallo, mir wurde Anfang des Jahres (2020) während einer Polizeikontrolle (Verkehrskontrolle) Blut abgenommen. Nach einigen Monat erhielt ich das Einstellungsverfahren mit folgenden Werten: THC: 0,8 ng/ml & THC-COOH: 8,2 ng/ ml. (Vorher wurde ein Speicheltest gemacht. Dieser fiel komischerweise Kokain? Und auf THC positiv aus). Nachdem das Verfahren eingestellt wurde und keine Angaben über die kokain-Werte gemacht wurden, habe ich den Konsum ab November wieder aufgenommen. Jetzt im Dezember habe ich ein Schreiben von der Führerscheinstelle erhalten. Diese hat mich aufgefordert innerhalb von zwei Tagen eine Urinprobe abzugeben um die Substanzen nachzuweisen. Nachdem ich das Drogenscreening verschieben konnte (aufgrund der aktuellen Pandemie Lage) habe ich natürlich den Konsum eingestellt. Das letzte Mal habe ich vor einer Woche circa 5 g Cannabis konsumiert. Nun zu meiner Frage: muss ich Bedenken haben falls ähnliche Werte durch die Urinprobe zu Stande kommen jedoch mein THC Wert unter 1 ng/ml bleibt?

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 22. Dezember 2020 17:01)

    Hallo Norman,
    bei der Verkehrskontrolle waren die aktiven THC-Werte unter 1,0 ng/ml. Das war ein Konsum. Jetzt haben Sie womöglich/wahrscheinlich einen weiteres Mal THC-Werte, die aber nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Das sind auf jeden Fall mal zwei Konsumvorgänge. Damit ist Ihnen (leider) erstmal gelegentlicher Konsum nachgewiesen (zweimal konsumieren reicht dafür bereits). Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet dann gewöhnlich eine MPU an, die meines Erachtens nicht rechtmäßig ist, da aufgrund der Fahrt mit einem Grenzwert UNTER 1,0 ng/ml keine konkreten Eignungszweifel bestehen. Hierzu gibt es auch entsprechende Rechtsprechung. Am Ende muss immer abgewartet werden, was die Fahrerlaubnisbehörde tatsächlich macht, um dies auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Dani (Donnerstag, 24. Dezember 2020 14:42)

    Guten Tag,
    ich hatte auch nach einer Verkehrskontrolle THC unter 1,0 ng/ml im Blut (0,75 ng/ml). Kann ich dann auch mit einer MPU rechnen? Oder kann ich noch was machen?
    Gruß
    Daniel

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 24. Dezember 2020 14:56)

    Gutan Tag, Daniel,
    was man unbedingt machen kann und auch sollte, ist nach einem ersten Auffälligwerden mit THC im Straßenverkehr, den Konsum ganz und komplett einzustellen. Wie man im vorherigen Fall gesehen hat, kommt die Fahrerlaubnisbehörde auch noch nach Monaten mit Anordnungen auf einen zu. Wenn nach der ersten Auffälligkeit im Straßenverkehr dann in noch einer weiteren Probe THC nachgewiesen werden kann, ist gelegentlicher Konsum nachgewiesen und man ist der MPU einen Schritt näher. Bei einmaligen Probierkonsum sollte maximal ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.
    Entscheidend dürfte bei Ihnen letztlich sein, dass die Fahrt festgestellten THC-Konzentration von 0,75 ng/ml im Blut keine MPU-Anordnung rechtfertigt, da allein aufgrund dieses Sachverhalts keine konkreten Eignungszweifel, die für eine MPU-Anordnung Voraussetzung sind, vorliegen.
    So hat auch das Verwaltungsgericht Freiburg 2017 entschieden, da heißt es: "Mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geht die Kammer davon aus, dass eine Fahrt mit einer THC-Konzentration im Blut, die geringer als 1,0 ng/ml ist, regelmäßig noch keine konkreten Eignungszweifel begründet".
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Jens (Donnerstag, 24. Dezember 2020 15:16)

    Moin,
    mal angenommen, ich habe THC-Werte unter 1,0 ng/ml. Das ist dann ja fürs Fahren erstmal ok. Eine MPU ist aber trotzdem möglich, wenn Eignungszweifel dazu kommen. Was sind denn Eignungszweifel?
    Grüße und Dank
    Jens

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 24. Dezember 2020 15:22)

    Guten Tag Jens,
    ein Verstoß gegen das Trennungsverbot ist nach ständiger Rechtsprechung erst – aber auch schon – bei der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss einer THC-Konzentration von mindestens 1,0 ng/ml gegeben. Jedoch kann ein unter diesem Grenzwert liegendes Ergebnis nicht allein die Feststellung begründen, dass ein Trennungsvermögen nicht gegeben ist. Es wird dann vielmehr weiter geprüft, ob zusätzlich Anhaltspunkte für ein Fehlen des Trennungsvermögens vorliegen. Das können insbesondere Auffälligkeiten bei der Verkehrskontrolle sein, wie Tremor, Gangunsicherheit oder sonst rauschbedingte Zustände
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Jens (Donnerstag, 24. Dezember 2020 15:25)

    Eine Nachfrage bitte,
    gibt es denn Urteile, in denen das genauso drinsteht, wenn eine Behörde das anders sieht? Es wird ja auch wohl unter 1,0 ng/ml MPUs angeordnet. das wäre dann ja nicht rechtens.
    Grüße und Danke.
    Jens

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 24. Dezember 2020 16:02)

    Ja, die gibt es natürlich (meistens gibt es aber dann auch noch ein "Gegenurteil"...). Der VGH Baden-Württemberg hat mit Urteil im Oktober 2014 erklärt, dass die Anordnung einer MPU in Folge des Führens eines Fahrzeuges nur dann bei einer THC-Konzentration unter dem Grenzwert von 1,0 ng/ml THC erfolgen kann, wenn zusätzliche tatsächliche Anhaltspunkte für eine Fahrbeeinflussung gegeben sind.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Timo (Donnerstag, 24. Dezember 2020 16:04)

    Tach auch,
    ich habe eine MPU aufgedrückt bekommen. Hatte nur 0,6 ng/ml THC. Das geht dann doch aber nicht. Sonst hat mir keiner was gesagt, nix gesehen wegen „Eignungszweifel“. In den Schreiben der Behörde steht davon nix!
    Gruß
    Timo

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 24. Dezember 2020 16:13)

    Hallo Timo,
    dann ist meines Erachtens die MPU-Anordnung rechtswidrig. Entscheidend ist, was konkret in der MPU-Anordnung steht. Auf die genannten Gründe in der Gutachtensanordnung kommt es maßgeblich an: bei der Prüfung, ob die Behörde die Beibringung eines in ihrem Ermessen stehenden Gutachtens fehlerfrei angeordnet hat, sind NUR die in der Gutachtensanordnung verlautbarten Erwägungen berücksichtigungsfähig. Die Anforderungen sind sehr streng, weshalb eine Vielzahl an MPU-Anordnungen auch rechtswidrig sind.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Deniz (Mittwoch, 13. Januar 2021 01:06)

    Guten Tag Frau Fischer
    Ich war dauer Konsument (Cannabis) Und habe jetzt eine bahnärztliche Untersuchung in 2 Tagen ich bin jetzt seit fast 13 Wochen clean und noch immer zeigt mir der Drogentest von der Apotheke positiv an und ich habe Angst durch zu fallen und den Job nicht zu bekommen ich weiß auch garnicht worauf die achten aktiv Gehalt oder such Abbauprodukte ?
    Dazu würde ich gerne wissen ob es länger im Urin oder Blut nachweisbar ist danke Mit freundlichen Grüßen deniz

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 13. Januar 2021 12:45)

    Guten Tag, Deniz,
    ich gehe fest davon aus, dass mit einem Drogentest THC-COOH-Werte festgestellt werden sollen (der aktive THC-Wert ist ja nur relativ kurze Zeit nachweisbar - die sind ja auch nicht doof...). Das wird mit einem Blut- und/oder Urintest erfolgen. Im Urin ist THC länger nachweisbar als im Blut. Es würde mich wundern, wenn nach 13 Wochen immer noch THC-Werte im Blut feststellbar wären. Im Urin kann THC-COOH auch noch nach drei Monaten gestgestellt werden, insbesondere wenn vorher reghelmäßig konsumiert wurde. Dennoch sollte zumindest zeitnah nach 13-wöchiger Abstinenz auch hier keine positiven Werte mehr feststellbar sein.
    Ich drücke Ihnen die Daumen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Peter (Samstag, 23. Januar 2021 12:19)

    Hallo Frau Fischer,
    leider musste ich mich einer Blutkontrolle unterziehen lassen.
    Allerdings habe ich davor für mindestens 88 Stunden nichts zu mir genommen, davor jedoch jeden Abend einmal für ca. 2-3 Wochen in geringen Mengen (1-2 Züge am Verdampfer). Vor diesen 2-3 Wochen überhaupt nichts eingenommen.
    Was könnte auf mich zu kommen?
    Liebe Grüße
    Peter

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 26. Januar 2021 11:14)

    Hallo Peter,
    was man nach Cannabiskonsum am Ende für THC-Werte hat, dafür braucht man eine Kristallkugel. Das ist bei jedem Menschen anders. Möglich bei Ihnen ist insbesondere, dass bei Ihnen THC-COOH-Werte festgestellt werden. Damit würde die Fahrerlaubnisbehörde wahrscheinlich aktiv werden. Aber rumspekulieren ohne Ihre Blutergebnisse ist wirklich müßig. Darum: THC-Werte abwarten und damit dann wieder melden, dann kann ich Konkreteres dazu sagen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • headless (Dienstag, 26. Januar 2021 21:06)

    Hallo Frau Fischer,
    Erst einmal ein Herzliches Dankeschön für diese Informative Seite und für den Zeitaufwand den Sie hier mit der Beantwortung aller Fragen betreiben. Das meiste konnte ich hier schon entnehmen :)
    Eine Frage bleibt für mich noch offen:
    Sind die Thc cooh Werte vom Urintest und Bluttest gleich hoch? Ich meine wenn ich in der Apotheke z.B. einen Urintest 150ng Cut Off mache und der negativ ist, kann man dann sicher sein dass beim Bluttest der Wert auch unter 150ng ist? Oder geht es im Blut sogar schneller? Hatte das so verstanden, dass es im Urin wesentlich länger nachzuweisen ist als im Blut.

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 26. Januar 2021 21:40)

    Hallo,
    es gibt viele unterschiedliche Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen zur Nachweisbarkeit von THC bzw. THC-COOH im Blut und Urin. Grundsätzlich besteht aber eine längere Nachweisbarkeit im Urin als im Blut (insbesondere vom THC-COOH - bis zu ca. 3 Monate). Das gilt nicht nur für THC, sondern trifft auch bei anderen Drogen zu. Ich habe häufig Fälle, da wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle freiwillig eine Urinprobe abgegeben (kann ich nur von abraten). Da wird dann Amphetamin nachgewiesen, was sich in der dann unmittelbar angeordneten Blutabnahme nicht bestätigt. Das führt dann aber schnell mal zu einer Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde, da einmaliger Konsum harter Drogen dafür ausreicht (meist reicht den Gerichten dann auch das Ergebnis eines Drogenschnelltest aus).
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • headless (Mittwoch, 27. Januar 2021 16:17)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    In den letzten Jahren habe ich regelmäßig konsumiert, ca 0.5-1g am Tag. Bin nun seit zwei Wochen sauber und habe nichts mehr angerührt. Meinen Sie, dass die Werte im Blut schon soweit gesunken sind, dass ich wieder fahren kann? Aktives thc wird ja mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr vorhanden sein oder irre ich da? Die Urintest (150ng) zeigen leider immernoch positiv an.

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 27. Januar 2021 21:15)

    Hallo,
    ich würde mich als Dauerkonsument und nach jahrelangem regelmäßigen Cannabiskonsum keineswegs darauf verlassen, dass bereits nach 2 Wochen kein Nachweis im Blut mehr möglich ist. Studien sind da im Ergebnis sehr unterschiedlich, aber bei Dauerkonsum würde ich von mindestens drei bis mehreren Wochen Nachweisbarkeit ausgehen. Selbst wenn "nur" noch THC-COOH nachgewiesen werden sollte, kann es ja zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde kommen (im Urin wird sicherlich noch eine ganze Weile THC-COOH nachgewiesen werden können - bis zu drei Monate). Wer sicher gehen will, muss entsprechend lange warten oder einen Bluttest veranlassen, um zu sehen, dass keine Nachweisbarkeit mehr möglich ist.
    Simone Fischer
    Rechtsanwältin

  • Luca (Mittwoch, 27. Januar 2021 23:52)

    Moin,
    sinkt der THC-COOH- und der THC-Wert bei dünnen Menschen schneller als übergewichtigen Menschen, wegen dem Fettgewebe?

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 28. Januar 2021 15:39)

    Hallo Luca,
    ein wenig erforschtes Gebiet, aber man kann sagen, dass sich THC im Fettgewebe des Körpers ablagert. Menschen mit einem höherem Körperfettanteil speichern dann auch mehr THC als eine dünne Person. Das abgelagerte THC im Fettgewebe wird nur sehr langsam aus dem Körper ausgeschieden.
    Letztlich hängt die Nachweisbarkeit von vielen Faktoren ab und ist bei jeder Peron anders. Sport, Diäten, Stoffwechselraten usw. stellen Einflussfaktoren dar. Insbesondere aber natürlich ein intensiver Konsum.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ilias (Sonntag, 31. Januar 2021 13:30)

    Guten Tag Frau Fischer, ich grüße sie.

    Folgendes hat sich ereignet. Ich kam am 18.11.20 in eine allgemein Verkehrskontrolle in Hannover. Der Polizeibeamte kannte mich von früher. Da ging es um Kokain und Speed. Des war 2013. Er bestand auf eine urin Probe, weil er dem Verdacht hatte ,dass ich noch was damit zu tun hatte. Ich natürlich gesagt keine Problem, weil ich zuletzt am 18.10.20 einen geraucht(so genannte moonrocks)habe und da eh nichts positiv kommt. War aber positiv auf cannabis...zur wache und Blut abnehmen lassen. Letztens informiert und er sagte es seinen 20 ng. Was habe ich zu befürchten. Habe seit dem 18.11.20 nicht mehr konsumiert, und test von Apotheke ist negativ. Kommt sofort ein mpu oder macht Führerscheinstelle Bluttest?

  • Ilias (Sonntag, 31. Januar 2021 13:47)

    Guten Tag Frau Fischer.

    Nach Kontrolle im Blut kam 20 ng sagt der Polizeibeamte. 18.11.20 kontroll. 18.10.20 letzte Joint mit hohem thc Gehalt. Moonrocks nennen sich des cannabis. Was passiert mit mir jetzt. Kommt sofort mpu? Ich habe seit dem nie geraucht

  • Klaus (Montag, 01. Februar 2021 18:52)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    nach einer Fahrzeugkontrolle mit positivem Urintest auf Thc und anschließender Blutentnahme wurde ich samt meinem Führerschein wieder entlassen und erwarte nun auf den Brief mit den Werten. Nach gut 3 Wochen Abstinenz nach der Kontrolle habe ich einen Urintest aus der Apotheke (cut off 50ng/ml) gemacht, der negativ war.
    Kann ich bis zu dem Zeitpunkt eines etwaigen FS-Entzugs nun wieder Autofahren und was erwartet mich bei einer erneuten Kontrolle?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Klaus

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 01. Februar 2021 23:07)

    @Ilias
    Hallo Ilias,
    zu Ihrer Kokain/Speed Vorgeschichte kann ich nichts sagen, da fehlen sämtliche Informationen. Dann schreiben Sie dass Sie eine Wert von "20 ng" haben. Da Sie einen Monat vor der Kontrolle zuletzt konsumiert hatten, nehme ich an, Sie hatten einen THC-COOH-Wert von 20 ng/ml (und nicht einen entsprechenden aktiven THC-Wert). Wahrscheinlich haben Sie dann einen (aktiven) THC-Wert unter dem Grenzwert (also unter 1 ng/ml). Das sind von Ihnen jetzt sehr rudimentäre Angaben. Sollten meine Annahmen aber zutreffen, ist hierbei umstritten, ob bei einem THC-Wert unter dem Grenzwert von 1 ng/ml eine MPU-Anordnung rechtmäßig ist. Die Fahrerlaubnisbehörden ordnen dennoch meistens eine MPU an (die Führerscheinstelle macht übrigens überhaupt keine Bluttests, die verlangt die Gutachtenstelle). Sollten Sie eine MPU-Anordnung erhalten und Sie Ihre Werte haben, sollten Sie einen Anwalt darüber schauen lassen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 01. Februar 2021 23:21)

    @Klaus

    Hallo Klaus,
    solange kein Fahrverbot besteht und Ihnen der Führerschein nicht entzogen wurde, können Sie Auto fahren. Sie sollten auf jeden Fall Ihren Konsum weiterhin komplett einstellen. Wenn Ihre THC-Werte einen Rückschluss auf regelmäßigen Konsum nicht zulassen, wird die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen. Wenn da ein positives Ergebnis erreicht wird, wird Ihnen der Führerschein nicht entzogen. Wenn Sie jetzt aber noch einmal in eine Verkehrskontrolle geraten und dann festgestellt wird, dass Sie auch ein zweites Mal nicht zwischen Fahren und Cannabiskonsum trennen konnten, wird die Fahrerlaubnis vermutlich entzogen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ahmet Pektas (Dienstag, 02. Februar 2021 22:56)

    Hallo Frau Fischer!

    Ich Habe im Oktober bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle Urin und Blut abgeben müssen. aktiv 20ng/ml und passiv 99ng/ml. Nach 2 Monaten Mitte Dezember kam dann ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde, dass diese ein ärztliches Gutachten von mir wollen und da ist eine Frage die gestellt wird: Nimmt Herr xxx Cannabis ein? Und inwiefern ist Herr XXX Konsumverhalten zu bezeichnen? Je nach Konsumverhalten bekomme ich meinen Führerschein entzogen. Doch bei gelegentlichem Konsum wird mir eine MPU angeordnet. Ich habe jetzt seit 2 Monaten nichts mit BTM zu tun und habe es auch in der Zukunft nicht mehr vor. Mein MPU Berater hat mir empfohlen, dieses ärztliche Gutachten nicht anzutreten sondern direkt freiwillig die MPU zu machen. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll.. danke für ihre Antwort

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 03. Februar 2021 21:05)

    Guten Abend, Herr Pektas,
    ich kann Ihre Frage bezogen auf Ihren Einzelfall keinesfalls beantworten. Dazu fehlen mir sämtliche notwendigen Informationen und natürlich Akteneinsicht zur Bewertung einer sinnvollen Strategie.
    Grundsätzlich aber will die Fahrerlaubnisbehörde mit dem ärztlichen Gutachten Ihr Konsummuster aufklären. Ein regelmäßiger Konsum würde dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Ob Ihr MPU-Berater davon ausgeht, dass Ihnen das drohen könnte, müssen Sie ihn mal fragen. Zwar sind Ihre THC-COOH-Werte ganz schön hoch, weisen aber offensichtlich auch für die Fahrerlaubnisbehörde keinen regelmäßgen Konsum nach, sonst hätten sie den Führerschein doch direkt entzogen. Aber da hat Ihr Berater wahrscheinlich mehr Informationen als ich. Vielleicht geht Ihr Berater aber auch davon aus, dass Ihnen gelegentlicher Konsum sehr wahrscheinlich nachgewiesen werden kann. Dann würde die Fahrerlaubnisbehörde auch noch eine MPU anordnen. Dann können Sie sich in der Tat das ärztliche Gutachten sparen. Ich kann hier nur Vermutungen anstellen, aber Sie müssen sich den Rat Ihres Beraters auch von ihm erklären lassen, ich kann hier aufgrund mangelnder Informationen nur die allgemeinen Orientierung geben.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Peter (Sonntag, 07. Februar 2021 07:51)

    Ich wurde im Oktober kontrolliert.
    Thc wert 3,9 ng/ml
    Hydroxy thc 1,3 ng/ml
    Thc carbonsäure 10ng/ml

    Seit dem habe ich kein marihuana mehr geraucht.
    Ich bin erstmalig aufgefallen. Konsumiere nichts mehr seit dem. Vorher war ich auch keine Dauerkonsument. Ich lasse mich jetzt anwaltschaftlich vertreten. Was kann mir von seitens der Führerscheinstelle drohen?
    Ich bin selbständig, ein Führerschein Entzug wäre existenziell bedrohend. Damals hatten wir ein Kind verloren und ich suchte Ruhe. Mein Bruder brachte marihuanan mit. Hald nix. Und wie der Teufel will werde ich am nächsten Tag aufgehalten und hatte noch rote Augen. Ich zeigte keine Ausfallerscheinungen.
    Ich freue mich auf eine Antwort

  • Luca (Sonntag, 07. Februar 2021 21:59)

    Moin,

    Muss man vor der Blutabnahme mit dem Arzt Reaktionstests im Stehen durchführen, oder ist das Freiwillig?

    ( Habe das mal bei "Achtung Kontrolle" gesehen)

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 10. Februar 2021 21:12)

    @Peter
    Hallo Peter,
    ich kenne Ihre Führerscheinakte nicht und wenn Sie einen Anwalt haben, rede ich ihm da ungern rein. Sie sollten ihm Ihre Fragen stellen, da er Ihren Fall besser kennt. Ich kann nur allgemein etwas sagen: bei gelegentlichem Konsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr mit Werten über dem Grenzwert ordnet die Fahrerlaubnisbehörde normalerweise eine MPU an mit der Frage, ob Sie zukünftig Fahren und Konsum trennen können. Bei (Behauptung eines) einmaligen Probierkonsum kommt es meist zu einem ärztlichen Gutachten, um Ihr Konsummuster zu überprüfen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 10. Februar 2021 21:35)

    @Luca
    Hallo Luca,
    grundsätzlich gilt, dass sie bei einer Verkehrskontrolle und auch bei einer dabei angeordneten Blutabnahme eine Duldungspflicht haben, aber keine Mitwirkungspflicht. Sie sind also nicht bei der Verkehrskontrolle zum "pusten" verpflichtet oder einen Urintest oder Ähnliches zu machen (davon ist auch dringend abzuraten). Auch Aussagen müssen Sie und sollten Sie nicht machen. Bei der Blutabnahme beim Arzt haben Sie dann ebenfalls nur eine Duldungspfliche, Sie müssen also nicht eine Nase-Finger-Probe machen, auf einer fiktiven Linie entlang gehen oder Ähnliches.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Sammy (Freitag, 12. Februar 2021 14:55)

    Guten Tag,
    ich habe eine MPU bekommen, weil ich mit THC Auto gefahren bin. Die Fragen in der MPU nicht nur nach THC, sondern auch nach "anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen" und ob ich damit Auto fahren würde. Ich dachte ich würde mich jetzt nur wegen THC erklären müssen?
    Gruß
    Sammy

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 12. Februar 2021 15:01)

    Hallo Sammy,
    das sehe ich auch so. Wenn Sie nur aufgrund positiver THC-Werte eine MPU-Anordnung bekommen haben, ist eine Fragestellung im Gutachten auch nur hierauf zu beziehen und nicht auf andere Betäubungsmittel oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe. Damit ist die Frage nicht anlassbezogen und damit unverhältnismäßig.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Kurt (Freitag, 12. Februar 2021 15:22)

    Guten Tag zusammen,
    ich habe bei einer Verkehrskontrolle Blut abgeben müssen und dummerweise angegeben, dass ich gekifft habe und auch Koks genommen habe. Im Blut wurde nur THC festgestellt und sonst nichts. Jetzt hat mir die FSSt gesagt, dass mir der Führeschein entzogen wird!! Aber es wurden doch keine harten Drogen nachgewiesen, müssen die das einem nicht Nachweisen?
    Gruß
    Kurt

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 12. Februar 2021 15:39)

    Hallo Kurt,
    die Fahrerlaubnisbehörde hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Sie entscheidet dabei auch über Art und Umfang der Ermittlungen und zwar nach pflichtgemäßem Ermessen. Vorliegend hat der Fahrerlaubnisbehörde Ihr Eingeständnis bezüglich Ihres Kokainkonsum ausgereicht, um Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Konsum harter Drogen zu entziehen.
    Grundsätzlich gibt es auch keine Regel, dass der die Fahreignung ausschließende Konsum einer harten Droge eines chemisch-toxikologischen Nachweises bedürfte. Damit ist Ihre Aussage durch die Fahrerlaubnisbehörde verwertbar, wenn (!!!) nicht gewichtige Gründe gegen ihre Richtigkeit sprechen. Sie können also nur noch darlegen, dass Ihre Angaben, die Sie zu Ihrem Kokainkonsum getätig haben, nicht richtig waren und nicht der Wahrheit entsprechen und natürlich, warum Sie dann solche Aussagen gemacht haben.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Maria (Freitag, 12. Februar 2021 16:06)

    Moin,
    ich habe bei einer MPU angegeben, 3 Tage vor der Verkehrskontrolle Cannabis konsumiert zu haben und davor Wochen nicht und dass ich selten konsumiere. Ich hatte ja auch positive Werte im Blut. Der Gutachter hat dann gesagt, dass meine Angaben nicht stimmen könnten, dafür wären meine THC-Werte nach 3 Tagen zu hoch oder ich würde regelmäßig konsumieren. Sonst könnten 3 Tage nach einem Konsum nicht solche Werte zustandekommen. Was hat das für Folgen?
    Danke und Grüße.
    Maria

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 12. Februar 2021 16:16)

    Hallo Maria,
    ein positives Ergebnis in einem Gutachten, dass eine Prognose über Trennungsvermögen beinhaltet, setzt (wohl auch) wahrheitsgemäße Angaben ihrerseits voraus. Darum sollten Angaben besser nicht dem Erfahrungswissen, den wissenschaftlichen Erkenntnissen oder dem Akteninhalt wiedersprechen. Sie haben das Ergebnis des Gutachtens offensichtlich noch nicht, das können Sie jetzt auch nur noch abwarten, darauf haben Sie jetzt keinen Einfluss mehr. Darum rate ich immer zu rechtzeitiger Beratung, auf jeden Fall vor einer MPU (inklusive Akteneinsicht)! Wenn Sie das Ergebnis haben, können Sie sich nochmal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Bastian (Samstag, 20. Februar 2021 21:42)

    Guten Abend,
    Vekehrskontrolle zu spät gesehen. Hatte mir schon gedacht, dass die mir was ansehen, war dann also auch noch angespannt. Kurz gesagt hat es dann eine Blutabnahme gegeben. Ich habe jetzt kein ganz gutes Gefühl mit den Werten, ziemlich viel gekifft die letzten Wochen. Wie gehts denn im schlechtesten Fall nun weiter? Vorher habe ich auch mehr am Wochenende und ab und zu in der Wochegeraucht.
    Grüße und Danke
    Bastian

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 20. Februar 2021 21:51)

    Hallo Bastian,
    ich weiß nicht, was ziemlich viel gekifft heißt, aber täglicher oder nahezu täglicher Konsum wäre regelmäßiger Konsum, der zur Fahrerlaubnisentziehung führt. Nachgewiesen werden kann das durch die THC-Werte: nach herrschender Meinung ab einem THC-Wert von 150 ng/ml ist regelmäßiger Konsum nachgewiesen (anderen Ansichten reicht auch mal 100 ng/ml). Dass Sie Wochen vorher weniger konsumiert haben, hilft dann nichts, da es auf die Dauer des regelmäßigen Konsums nicht ankommt. Auch regelmäßiger Konsum über einen kurzen Zeitraum ist für einen regelmäßigen Konsum ausreichend. Aber erst einmal die Blutwerte abwarten, alles andere ist jetzt Spekulation.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Jan (Samstag, 20. Februar 2021 21:57)

    Moin,
    wenn die einem in einer Verkehrskontrolle keinen regelmäßigen Konsum mit den Blutwerten nachweisen, können die doch nichts machen? Dann gibts keinen regelmäßigen Kosum und keine Fahrerlaubnisentziehung.Oder können die einen noch anders drankriegen?
    Grüße
    Jan

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 20. Februar 2021 22:17)

    Hallo Jan,
    klar kann die Fahrerlaubnisbehörde den regelmäßigen Konsum auch anders nachweisen. Es ist denkbar, dass Sie bei der Verkehrskontrolle angeben, dass Sie grad eine Phase haben und jeden Tag konsumieren (alles schon vorgekommen). Oder Sie haben in einem vorangegangenen Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Angaben gemacht. Haben Sie beim Strafgericht z.B. angegeben regelmäßig zu konsumieren, um die 20 Pflanzen, die Sie im Keller angebaut haben zu erklären, kann diese Aussage im Fahrerlaubnisverfahren verwertet werden, so dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ingrid (Samstag, 20. Februar 2021 22:19)

    Hallo zusammen,
    wo kann ich denn nachlesen, was gelegentlicher Konsum ist. Ich habe bisher keine Definition gefunden, aber irgendwo nach muss sich ja auch eine Behörde richten. Die müssen sich an Gesetze halten. Wenn ich denen jetzt schreiben wollte, dass ich gelegentlich konsumiert habe und nicht regelmäßig, was muss ich da anführen?
    Danke
    Ingrid

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 20. Februar 2021 22:27)

    Hallo Ingrid,
    eine Legaldefinition, also eine durch Gesetz gegebene Begriffsbestimmung, gibt es für den gelegentlichen Konsum nicht. Aber das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung aus 2013 eine Definition festgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht führt aus:
    "Ausgehend davon und unter Berücksichtigung des Wortsinns des Begriffs „gelegentlich“ - Synonyme dazu sind beispielsweise „ab und zu“ oder „hin und wieder“ - ergibt sich, dass eine solche Einnahme eine geringere Konsumfrequenz voraussetzt als ein „regelmäßiger“ Konsum, nach der Zahl der Konsumvorgänge aber mehr erfordert als einen nur einmaligen Konsum. Dahinter steht die Erwägung, dass dann, wenn der Betroffene nachgewiesenermaßen bereits einmal Cannabis konsumiert hat, sich eine darauf folgende Phase der Abstinenz aber nicht als dauerhaft erweist, die dem „Einmaltäter“ zugutekommende Annahme widerlegt wird, es habe sich um einen einmaligen „Probierkonsum“ gehandelt, dessen Wiederholung nicht zu erwarten sei. Angesichts dessen ist gegen die vom Berufungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass eine „gelegentliche“ Einnahme von Cannabis bereits bei zwei selbstständigen Konsumvorgängen anzunehmen ist, aus revisionsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern. Diese Einordnung führt zugleich dazu, dass eine Regelungslücke zwischen einem nur einmaligen und dem gelegentlichen Konsum von Cannabis vermieden wird. Die einzelnen Konsumvorgänge müssen allerdings, damit sie als „gelegentliche“ Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 gewertet werden können, einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen. Zu Recht geht das Berufungsgericht davon aus, dass ein Zeitablauf von mehreren Jahren zwischen zwei Rauschgifteinnahmen eine Zäsur bilden kann, die bei der fahrerlaubnisrechtlichen Einordnung des Konsums einen Rückgriff auf den früheren Vorgang verbietet. Ob eine solche relevante Zäsur zwischen den einzelnen Konsumakten anzunehmen ist, ist nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die schematische Festlegung von Zeiträumen verbietet sich."
    Das kann man einer Behörde als Definition für einen gelegentlichen Konsum mitschicken.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ingrid (Samstag, 20. Februar 2021 22:45)

    Hallo nochmal,
    eine Nachfrage hätte ich noch bitte. Was bedeutet, dass die Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen müssen? Mein Konsum am letzten Wochenende hat doch nichts mit meinem Konsum an Weihnachgten zu tun. Was ist das für ein Zusammenhang?
    Ingrid

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 20. Februar 2021 22:47)

    Hallo Ingrid,
    der zeitliche Zusammenhang meint, dass zwischen zwei Konsumvorgängen ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss, ohne dass der Relevanzzusammenhang unterbrochen wird. Das heißt, wenn Sie mit 17 Jahren einmal Cannabis probiert haben und nun nach vielleicht 20 Jahren das nächste Mal konsumieren, besteht da kein zeitlicher Zusammenhang mehr. Es liegen dann zwei Konsumvorgänge vor, aber die liegen zeitlich so weit auseinander, dass ein gelegentlicher Konsum zu verneinen ist. Allerdings geht die Rechtsprechung auch bei Zeitabständen von mehreren Jahren zwischen den Konsumvorgängen von regelmäßigem Konsum aus. Es gibt da keine festgesetzten starren Grenzen, sondern das Bundesverwaltungsgericht stellt immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles. Das ist so schwammig, wie es sich anhört und es kommt schon vor, dass Gerichte einen zeitlichen Zusammenhang bei Konsumvorgängen bejahen, die 5 Jahr auseinanderliegen!!
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Martin (Sonntag, 21. Februar 2021 18:01)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    Ich wurde am 04.11.20 im Rahmen einer Allgemeinen Straßenverkehrskontrolle in der unmittelbaren Nähe meiner Wohnung angehalten. Der Beamte sagte mir das ich auf ihn nervös wirke und hat nach den Koordinationstests um eine Urinprobe gefordert, welche positiv auf THC anschlug. Es folgte eine Blutuntersuchung.
    Der Bußgeldbescheid wurde mir am 20.02.21 zugestellt, Zitat: „Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels“ 13ng/ml Tetrahydrocannabinol, 10ng/ml 11-OH-THC und ca. 260ng/ml THC-COOH.
    Daraus resultiert eine Geldbuße von 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot.

    Am 12.01.21 hat mich der gleiche Polizist im Rahmen einer Straßenverkehrskontrolle angehalten, wieder unmittelbar nach dem ich von meinem Wohnort ins Auto gestiegen bin und los fuhr. Er fragte lediglich ob ich schon mal mit der Polizei was zu tun hatte. Kurz darauf folgte wieder ein Koordinationstest und eine Blutuntersuchung. Die Ergebnisse dazu liegen mir noch nicht vor.

    Ich bin in einer ländlichen Gegend wohnhaft und somit auf den Führerschein angewiesen. Ich verstehe natürlich das der Konsum von Canabis und das führen eines Fahrzeugs nicht vereinbar sind. Sollte ich die Fahrerlaubnis vollständig verlieren, so wäre das für mich beruflich existents-gefährdend.

    In wie weit kann ich hier den Schaden im Rahmen halten?
    Ich habe große Sorge das neben der Bußgeldanordnung das Straßenverkehrsamt mir die Fahrerlaubnis entziehen wird.

    Gibt es bei der Sachlage eine Empfehlung die Sie aussprechen können?
    Ich wäre bereit zB jeden Monat einen Drogentest zu machen um den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden.

    Ich habe den Eindruck das es nicht gerade ein Zufall war, dass der gleiche Polizist mich beide male direkt nach dem los fahren angehalten hat. Insbesondere nachdem ich bei der zweiten Kontrolle direkt gefragt wurde ob ich schon mal mit der Polizei zu tun hatte.

    Über eine Einschätzung oder einen Rat, würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Martin

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 23. Februar 2021 10:17)

    Hallo Martin,
    da sehe ich bei Ihnen leider mehrere Baustellen. Zunächst haben Sie einen THC-COOH-Wert von 260 ng/ml. Die Fahrerlaubnis wird bei regelmäßigen Konsum entzogen und zwar ohne weitere Maßnahmen wie eine MPU oder ein ärztliches Gutachten. Ab einem THC-COOH-Wert von 150 ng/ml ist aber schon von einem regelmäßigen Konsum auszugehen. Ich gehe ganz stark davon aus, dass allein aufgrund Ihres Wertes von 260 ng/ml THC-COOH (und damit deutlich über 150 ng/ml) die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen wird.
    Dann wurden Sie ja innerhalb kurzer Zeit auch zweimal überprüft. Sie machen keine Angaben, ob Sie weiter Cannabis konsumiert haben, aber wenn Sie wieder positiv auf Cannabis getestet wurden, insbesondere der aktive THC-Wert bei 1,0 ng/ml oder darüber lag, kann möglicherweise auf dieser Grundlage die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine MPU wird nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, wenn jemand erstmalig mit Cannabis im Straßenverkehr auffällig wird. Dies dürfte noch umstritten sein, dass Sie aber zweimalig womöglich berauscht angetroffen wurden, verbessert die Lage erstmal nicht. Hauptsächlich wird aber der hohe THC-COOH-Wert ausschlaggebend sein. Berücksichtigt wird dabei Ihre persönlich und berufliche Situation eher nicht, da im Rahmen einer Abwägung die Sicherheit von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer vorgeht. Falls Sie etwas von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, wenden Sie sich doch noch einmal an mich. Mein aktueller Rat ist in jedem Fall: stellen Sie Ihren Cannabiskonsum komplett ein.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Hans (Dienstag, 23. Februar 2021 10:37)

    Guten Tag,
    wenn ich gelegentlich kiffe, aber immer darauf achte, dass ich beim Autofahren soviel Pause vorher hatte, dass ich unter einem Wert von 1,0 ng/ml THC liege, weise ich damit doch nach, dass Trennungsvermögen habe. Und konsumieren, aber mit Trennen, ist doch erlaubt. Dann können die doch gar nichts machen oder fällt denen dann noch was ein?
    Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 23. Februar 2021 11:01)

    Hallo Hans,
    zu dem Thema gibt es allerlei (unterschiedliche) Rechtsprechung. Für eine MPU-Anordnung muss zunächst gelegentlicher Konsum vorliegen und weitere Eignungszweifel. Es müssen also weitere Tatsachen vorliegen, die begründete Zweifel an der Fahreignung zulassen. Die sogenannten Zusatztatsache muss aber nicht immer das fehlende Trennungsvermögen sein. Das können auch mal Auffälligkeiten bei der Verkehrskontrolle sein. Also am Besten nicht die Finger-Nasen-Kontrolle machen oder eine gedachte Linie entlanglaufen, wenn der Polizist das möchte. Auch ein Tremor oder eine festgestellte verzögerte Pupillenraktion können Zusatztatsachen sein und dann will die Fahrerlaubnisbehörde auch schon mal eine MPU. Die Rechtmäßigkeit einer solchen MPU-Anordnung wurde auch schon von der Rechtsprechung bestätigt.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Paul (Dienstag, 23. Februar 2021 14:17)

    Guten Tag,
    reicht bei Cannabis auf Rezept ein ärztliches Attest? Oder kann mir dann eine MPU drohen? Ich gehe davon aus, dass mein Arzt mich am besten kennt, da er mich schon jahrelang behandelt. Ich möchte gerne eine MPU vermeiden.
    Grüße und Danke!

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 23. Februar 2021 14:40)

    Hallo Paul,
    mit Medizinalcannabis tun sich die Fahrerlaubnisbehörden sehr schwer, weil die Möglichkeit sich Cannabis verschreiben zu lassen erst seit 2017 besteht. Ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes wird wahrscheinlich nicht ausreichen, um Ihre Fahreignung zu belegen. Zum eine verfügt Ihr behandelnder Arzt vermutlich nicht über fachärztliche verkehrsmedizinische Qualifikation. Zum anderen ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass der behandelnde Arzt wegen des bei ihm anzunehmenden Interessenkonflikts nach § 11 Abs. 2 Satz 5 FeV in aller Regel nicht dazu berufen ist, sich zur Frage der Fahreignung einer Person zu äußern. Möglichweise wird die Fahrerlaubnisbehörde dann ein ärztliches Gutachten anordnen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Tamo (Dienstag, 23. Februar 2021 14:46)

    Guten Tag,
    ich nehme jeden Tag von meinem Arzt verschriebenes Cannabis ein. So gesehen bin ich Dauerkonsument. Darum sind meine THC-Werte natürlich hoch. Wenn ich nun ein ärztliches Gutachten bestehe und ich als fahrgeeignet eingestuft werde, muss ich dann immer wieder mit einem Gutachten nachweisen, dass das so ist. Und in welchen Abständen, halbjährlich, jährlich oder länger?
    Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 23. Februar 2021 14:59)

    Hallo Tamo,
    ein Gutachten kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass nicht nur bedingt Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht, d.h. dass der Betroffene uneingeschränkt die geforderten Bedingungen erfüllt, um von einer sicheren Verkehrsteilnahme trotz der Einnahme von Medizinalcannabis auszugehen ist. Dann gibt es auch kleine Anordnung für eine Nachuntersuchung. Die Rechtsprechung, hier Verwaltungsgericht Düsseldorf 2019, sagt dazu Folgendes:
    "Die Kammer verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die dauerhaften Auswirkungen der Einnahme von Medizinalcannabis auf die Leistungsfähigkeit des Klägers noch nicht absehbar sind, es insbesondere noch zu einer fahreignungsrelevanten nachteiligen Veränderung seiner verkehrsbedeutsamen Leistungsfunktion kommen kann. Indes dienen Auflagen nach § 23 Absatz 2 Satz 1 FeV nicht allein der Vorsorge. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ein gewisses Restrisiko in Kauf zu nehmen ist, da jeder Verkehrsteilnehmer zumindest potentiell das Risiko in sich trägt, plötzlich am Steuer eine gravierende Gesundheitsstörung zu erleiden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt."
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Martin (Mittwoch, 24. Februar 2021 15:27)

    Hallo Frau Fischer,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mein Cannabis Konsum habe ich sukzessiv Anfang Januar abgebaut.
    Ich befürchte das wird sich bei der zweiten Kontrolle nicht positiv bemerkbar machen. Vollständig abstinent bin seit Ende Januar 21, in wenigen Tagen also einen Monat lang.

    Sobald mir eine Mitteilung von der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, schreibe ich Ihnen gerne noch mal.

    Nochmals, vielen Dank für Ihre Antwort und Einschätzung.

    Viele Grüße,
    Martin

  • Thomas (Donnerstag, 25. Februar 2021 02:48)

    Guten Tag,
    Ich habe vor einer Woche einmal ca 0,3 gramm geraucht. Nun wurde ich heute bei einer Polizeikontrolle gebeten mit meinen Augen einem Stift zu folgen und anschließend wurden meine Pupillen getestet. Der Polizist sagte beide Tests fielen sehr schlecht aus. Der Puppillentest war vermutlich schlecht, da ich an Pollenallergie leide. Einen Urintest verweigerte ich. Nach dem Bluttest musste ich noch die üblichen Tests, wie Fingerspitze auf die Nase legen, machen. Hierbei Schnitt ich jedoch sehr gut ab. Zuerst wollte ich Fragen ob sie die THC Blutwerte grob abschätzen können. Anschließend wollte ich noch wissen ob mir der zweite Test nach der Blutabnahme zugute kommt, oder ob der erste Test vor dem Polizisten nachteilig auf mich wirkt.

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 25. Februar 2021 13:33)

    Guten Tag, Thomas,
    ich weiß nicht, ob Sie vor einer Woche erstmalig und nur einmal konsumiert haben oder ob sie zuletzt vor einer Woche konsumiert haben und ggf. in welcher Frequenz zuvor. Ich gehe (ohne Gewähr) davon aus, dass kein aktives THC (über dem Grenzwert) mehr feststellbar ist. Die THC-COOH-Werte müssen Sie abwarten. Zu den Tests der Polizeibeamten bzw. beim Arzt bei der Blutabnahme: Sie haben eine Duldungspflicht (sich Blut abnehmen zu lassen), aber keine Mitwirkungspflicht, so dass die Test nicht absolvieren müssen. Bitte nächstes Mal verweigern. Da die Polizeibeamten die Ergebnisse der Tests sicherlich protokolliert haben, kommen sie in Ihre Führerscheinakte und sind von der Fahferlaubnisbehörde verwertbar. Ich vermute aber, dass Sie THC-Werte unterhalb des Grenzwertes haben (unter 1 ng/ml), so dass ein Verstoß gegen das Trennungsgebots ihrerseits nicht vorliegt. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde eine Maßnahme anordnen, sollten Sie sich damit nochmal melden (das muss nicht rechtsmäßig sein).
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Adriano (Sonntag, 28. Februar 2021 21:31)

    hi ich bin adriano, ich spreche kein gutes deutsch, die polizei hat mich 1.1 und 3.4 cooh in meinem blut gefunden, ich hatte nicht geraucht, aber ich habe mein zimmer 5 monate lang mit einem Cannabisraucher geteilt, das kann ich vermeiden ein mpu macht eine haaranalyse? Ich wurde noch nie während der Fahrt unter Drogen gesetzt. Ich möchte eine Haaranalyse durchführen, bei der der Richter beurteilen kann, dass ich kein Cannabiskonsument bin
    Dein

  • Robin (Dienstag, 02. März 2021 05:20)

    Hallo Frau Fischer,
    Erstmal vielen Dank das Sie hier permanent so freundliche Auskunft geben.
    Mein Fall :
    Ich rauche regelmäßig, zum einschlafen gegeben durch die Nachtschicht.
    Meine Mengen beziehen sich dafür aber auf ein minimum, heißt in aller Regel 2gramm/Monat - aber dennoch nahezu täglich.

    Ich wurde in den letzten 6 Monaten 2 mal angehalten. Beide Male mit Speicheltest - beide Male negativ und ich durfte ohne irgendwelche Folgen weiter fahren. Beide Male habe ich -allerhöchstens- 5 bis 6 Stunden zuvor geraucht (in meinen Augen ein sehr kurzes Zeitfenster?).

    Nun, gerade eben, wurde ich das dritte Mal angehalten
    (eigentlicher Grund, ich fuhr
    langsam - kam zu stande da ich
    nichtmal einen Kilometer vonder
    Wohnung entfernt war, der Motor
    kalt war und ich demnach
    langsam beschleunigte)
    Der letzte Konsum fand am Abend zuvor (etwa 7 Stunden vor der Kontrolle) statt. Leider von einem Kollegen und dadurch eine höhere Menge als von mir selbst.

    Speicheltest - war "minimal" positiv. Ich wurde die typischen Fragen gefragt - alles verneint, nie etwas genommen. Dann kam die Frage ob jemand im Umkreis konsumiert - ich sagte das dass ganze Wohnhaus raucht - unter anderem im Treppenhaus (wahr).

    Urin test wurde gefordert - gleiches Ergebnis, minimales ausschlagen (ich habe es selbst sehen dürfen).

    Also ab zur wache - Bluttest...
    Auffällig waren wohl meine Pupillen, das ist jedoch jedesmal so und auch in jedem Zustand betrachtbar.

    Die größte Frage,

    -wann sollte ich (spätestens) zum Anwalt?-

    Ich schließe morgen noch eine Rechtsschutzversicherung ab, safety first.

    Führerschein ist leider auch für mich essenziell, Konsum wird selbstverständlich nun eingestellt und auffällig war ich sonst auch noch nie.

    Wenn ich über 1ng/ml thc bin, ist das dann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Anders - ist der Führerschein sofort weg, oder eben nur Fahrverbot ect?

    Eine Stellungnahme zu meinem Fall würde mich natürlich dennoch sehr interessieren.
    Vielen recht herzlichen Dank für diese wunderbare Auskunft und Leistung von Ihnen.
    Mit besten Grüßen, Robin.

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 02. März 2021 19:57)

    Hallo Robin,
    vorab erstmal: erstaunlich, dass bei den ersten beiden Kontrollen so gar kein THC festgestellt werden konnte und insbesondere, dass Sie in so kurzer Zeit dreimal kontrolliert wurden!! Haben Sie vielleicht Dreadlocks und ein paar Bob Marley-Shirts zuviel? Aber ernsthaft: für eine Straftat sehe ich anhand Ihrer Angaben keine Hinweise, eine Ordnungswidrigkeit ist möglich, wenn Sie einen (aktiven) THC-Wert von mindestens 1,0 ng/ml erreicht haben (dann gibt es auch einen Monat Fahrverbot). Davon zu trennen sind die fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen. Eine direkte Fahrerlaubnisentziehung ist bei der ersten Auffälligkeit im Straßenverkehr nicht möglich, aber je nachdem wie hoch der THC-Wert ist kann eine MPU angeordnet werden. Für diese Einschätzung müsste ich aber Ihre Werte kennen. Wenn Sie die haben, nochmal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Andrè (Dienstag, 02. März 2021 20:12)

    Guten Abend, wieso wird einem der Führerschein 2 X entzogen.Ich kriege erst ein Fahrverbot und dann wird der Führerschein noch entzogen. Das ist ja eine Doppelbestrafung. Wie kann das sein?
    Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 02. März 2021 20:26)

    Hallo Renè,
    das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Das eine betrifft das Ordnungswidrigkeitsverfahren. Hier bekommen Sie für eine Fahrt unter Cannabiseinfluss ein Bußgeld, Punkte und eben auch das Fahrverbot. Sie müssen den Führerschein abgeben und dürfen während des Fahrverbots auch nicht Autofahren. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist erhalten Sie dann aber den Führerschein zurück und dürfen auch wieder Fahren.
    Bei der Fahrerlaubnisentziehung nach dem Fahrerlaubnisrecht wird Ihnen die Fahrerlaubnis endgültig entzogen. Sie besitzen dann keine Fahrerlaubnis mehr. Die Fahrerlaubnis erhalten Sie auch nicht ohne Weiteres wieder, vielmehr müssen Sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Was Sie für die Neuerteilung alles nachweisen müssen, legt dann die Fahrerlaubnisbehörde fest. Bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums muss meisten Abstinenz nachgewiesen werden und man muss eine MPU positiv bestehen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahrerlaubnisrecht ist also entsprechend gravierender.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Christopher (Dienstag, 02. März 2021 20:32)

    Moin,
    ich wurde gerade geblitz und bin auch deutlich zu schnell gefahren. Hab noch Einspruch eingelegt. Der Richter war auch gnädig und hat mir mehr Geldstrafe auferlegt, dafür aber das Fahrverbor verkürzt. Kam mir nur entgegen. Kann man bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht auch so ein "Deal" machen, so dass der Führerschein nicht entogen wird?
    Danke und viele Grüße.

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 02. März 2021 20:36)

    Hallo Christopher,
    nein, da kann man nichts verhandeln. Es geht nicht um Strafe im Fahrerlaubnisrecht. Es geht um die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern. Davon kann man sich nicht "freikaufen". Entweder sind Sie fahrgeeignet (ev. bedingt fahrgeeignet) oder Sie sind nicht fahrgeeignet. Dann gibt es keine Ermessensentscheidung und die Fahrerlaubnis ist zwingend zu entziehen - Sicherheit geht vor.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 02. März 2021 20:50)

    @Adriano
    Hallo Adriano,
    Sie möchten Ihre THC-Werte mit passivem Cannabiskonsum erklären. Zunächst haben Sie zumindest recht geringe THC-Werte, was gut ist. Grundsätzlich ist es aber schwierig, mit passivem Konsum durchzudringen. Da sollten Sie sich direkt anwaltlich beraten lassen (eine Haaranalyse wird hier nicht weiterhelfen, auch da wird sich THC nachweisen lassen). Hierbei ist auch noch zu beachten, dass teilweise von den Gerichten eine unwissentliche oder unwillentliche Aufnahme von Cannabis gefordert wird. Ziemlich abstrus, aber damit muss man sich auseinandersetzen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ralf (Dienstag, 02. März 2021 21:06)

    Guten Abend,
    wie nehme ich denn unwissentlich bzw. unwillentlch THC auf. Also wenn ich auf einer Party bin, draußen sind -3 drei Grad, meine Freunde haben auch nur eine kleine Bude und dann wird da gekifft. Die Luft steht dann! Dann weiß ich das ja, aber ich will das nicht. Und was passiert dann wegen meines Führerscheins?
    Danke

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 02. März 2021 21:12)

    Guten Abend, Ralf,
    ja, genau das ist schwierig. Wenn Sie wissen, dass auf einer Party Cannabis konsumiert wird und Sie dadurch in einem Nebel von Rauch stehen, wird Ihnen das angelastet. Der Verwaltungsgerichtshof-Baden-Württemberg macht das in einer Entscheidung sehr deutlich, darin heißt es:
    "Die rechtliche Erwägung, das bloße Passivrauchen von Cannabis sei im Hinblick auf das Zusatzelement des unzureichenden Trennungsvermögens anders zu bewerten als der aktive Konsum dieses Betäubungsmittels, beruht auf der Überlegung, dass bei einem lediglich passiven Cannabiskonsum dieser dem Betroffenen weniger angelastet werden kann, weil er sich der oralen oder inhalativen Aufnahme der psychoaktiv wirkenden Substanz Tetrahydrocannabinol unter Umständen nicht bewusst war. Diesem Fahrerlaubnisinhaber kann nicht ohne weiteres vorgehalten werden, er sei in charakterlich-sittlicher Hinsicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet, weil er in Kenntnis des Cannabiskonsums und der dadurch bedingten Möglichkeit der Beeinträchtigung seiner fahreignungsrelevanten Eigenschaften und der erheblichen Gefährdung hochrangiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt und damit das vorrangige öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs den eigenen Interessen untergeordnet habe. Diese Besserstellung ist im Fall des Antragstellers im Hinblick auf seine Darstellung der Aufnahme von Cannabis am 06.04.2003 aber nicht gerechtfertigt. Denn wird die Schilderung des Antragstellers zugrunde gelegt, war sich der Antragsteller der erheblichen inhalativen Aufnahme von Cannabis durchaus bewusst. Nach eigener Darstellung hat er sich immerhin zwei Stunden (ca. 3.45 bis 5.45 Uhr) in einem kleinen, umschlossenen und dunklen Nebenraum der Techno-Veranstaltung („chill-out-Raum“) aufgehalten, in dem ca. 100 Personen über die ganze Zeit hinweg in erheblichem Umfang Cannabis konsumiert haben. Viele der Konsumenten hätten dicht um ihn herum gesessen und aktiv Cannabis konsumiert, der „chill-out-Raum“ sei von dicken Cannabis-Nebelschwaden durchzogen gewesen. Ein Fahrerlaubnisinhaber, der wie der Antragsteller, nicht erstmals mit Cannabis in Berührung kommt, sondern zumindest gelegentlicher Konsument dieses Betäubungsmittels ist, muss sich aber darüber im Klaren sein, dass er sich durch einen zweistündigen Aufenthalt in einer sehr stark cannabishaltigen Atmosphäre allein durch das Einatmen der mit Cannabis durchsetzten Luft eine erhebliche Menge von Cannabinoiden zugeführt hat. Auch ein Fahrerlaubnisinhaber, der in solcher Kenntnis der erheblichen inhalativen Aufnahme von Cannabinoiden durch den Aufenthalt in einer stark cannabishaltigen Atmosphäre ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt und damit den öffentlichen Straßenverkehr gefährdet, ist wegen seiner unzureichenden Trennungsbereitschaft fahrungeeignet."

    Am Ende alles eine Frage des Einzelfalles, aber der Vortrag des Passivkonsum ist kein Selbstgänger.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • sinus (Mittwoch, 03. März 2021 19:24)

    Hallo Frau Fischer,

    folgender Fall, wurde am 31.01.2021 von der Polizei angehalten und kontrolliert, musste dann eine Speichelprobe abgeben, hier wurde THC positiv getestet, im Krankenhaus wurde mir daraufhin Blut entnommen, heute habe ich 2 Briefe vom Straßenverkehrsamt erhalten, Brief 1: Bußgeld mit 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und Brief 2 : Ordnungsverfügung: Entziehung der Fahrerlaubnis mit Aufforderung den Führerschein innerhalb von 3 Tagen abzugeben, diese wird förmlich und kostenpflichtig entzogen. Folgende Werte wurden festgestellt, 9,0 ng/ml THC, 6,1 ng/ HO-THC und 173 ng/ml THC Carbonsäure, die Behörde geht von regelmäßigen Konsum aus, von einer Anhörung wird abgesehen, da keine andere Entscheidung getroffen werden kann. Ich bin somit ungeeignet zum führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Die sofortige Vollziehung dieser Ordnungsverfügung wird abgeordnet. Die Einlegung eines Rechtsbehelfens hat insofern keine aufschiebende Wirkung...
    Ich war bis zum Zeitpunkt der Kontrolle Dauerkonsument und habe täglich 3-4 Joints geraucht. Seitdem habe ich den Konsum sofort eingestellt. Und möchte in Zukunft auch absolut abstinent bleiben. Nach 4 Wochen habe ich einen Test auf THC gemacht cutoff 20. Dieser ist positiv ausgefallen, ich weiß das es noch mindestens 8 Wochen dauern wird bis man Negativ ist... Bei der Kontrolle habe ich meine Aussage verweigert und nichts zum Konsumverhalten angegeben. Kann man hier überhaupt noch was machen und was passiert nun? Wird eine MPU noch angeordnet? Wird der Führerschein nun für 1 Monat nur entzogen und ich erhalte den FS dann zurück oder ist er nun komplett weg?

  • Richard (Freitag, 05. März 2021 11:02)

    Hallo Frau Fischer,

    Wird ein aktiver Wert von 10ng und ein THC COOH Wert von 33ng als gelegentlicher Konsument eingestuft oder eher als Einmaliger?

    Habe damals 2-3 in der Woche geraucht. Wollte dann ganz aufhören und wurde nach einer Woche Abstinenz mit diesen Werten angehalten.
    Und muss jetzt bald mich einem Medizinischen Psychologischen Gutachten+ Ärztliches Gutachten unterziehen. Und da ich mir noch unsicher bin wie mein Konsum nach diesen Werten eingestuft wird.
    Wäre ich froh wenn Sie mir da Auskunft geben könnten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Richard.S

  • Ahmet Pektas (Freitag, 05. März 2021 12:34)

    Zu meinem Eintrag vor einem Monat: Ahmet Pektas
    (Dienstag, 02. Februar 2021 22:56)

    Ich darf meinen Führerschein behalten!!!!!😭😭😭😭

  • Elisabeth (Samstag, 06. März 2021 02:14)

    Moin,
    Ich wurde Anfang August 2020 kontrolliert, der Urintests war positiv und musste auch den Bluttest machen. Bisher habe ich noch nichts von dem zuständigen Amt gehört, kann ich noch mit einem Bescheid rechnen oder wurde das Verfahren eingestellt?

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 06. März 2021 12:26)

    @sinus
    Hallo,
    man sieht an Ihren THC-COOH von 173 ng/ml Werten, dass Sie regelmäßiger Konsument waren. Das sieht die Behörde auch so: gefestigte Rechtsprechung ist, dass ab einem THC-COOH-Wert ab 150 ng/ml regelmäßiger Konsum vorliegt. Regelmäßiger Konsum heißt aber auch, dass die Fahrerlaubnis ohne weitere Maßnahmen, wie eine MPU oder ein ärztliches Gutachten, entzogen wird. daher gibt es bei Ihnen auch keine MPU-Anordnung. Damit erhalten Sie Ihren Führerschein auch nicht wieder zurück wie bei einen Fahrverbot. Sie müssen die Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Dafür bedarf es im Regelfall eine 1-jährige nachgewiesenen Abstinenz und die Fahrerlaubnisbehörde wird zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU anordnen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 06. März 2021 12:45)

    @Richard
    Guten Tag, Richard,
    Ihre THC-Werte lassen die Einordnung als gelegentlichen Konsum, aber auch als einmaligen Probierkonsum zu. Entscheidend ist, ob der Fahrerlaubnisbehörde noch andere Erkenntnismittel vorliegen: vielleicht haben Sie irgendeine Aussage gemacht ("ich rauche nur zweimal im Jahr") oder bei Ihnen wurde Konsumutensilien aufgefunden. Dann wird die Fahrerlaubnisbehörde geneigt sein, gelegentlichen Konsum anzunehmen und eine MPU anzuordnen. Andernfalls sollte und dürfte auch nur ein ärztliches Gutachten zur Klärung Ihres Konsummusters angeordnet werden. Letztlich ist es aber von Fahrerlaubnisbehörde zu Fahrerlaubnisbehörde unterschiedlich, was angeordnet wird. Die einen ordnen (stumpf) eine MPU an, die anderen klären vorher mittels eines ärztlichen Gutachtens das Konsummuster ab (meines Erachtens das rechtmäßige Vorgehen). Wenn man eine MPU-Anordnung erhält, obwohl durchaus einmaliger Probierkonsum gegeben sein kann, muss man bei der Fahrerlaubnisbehörde zum Einmalkonsum weiter vortragen. Dann kann man die Anordnung des weniger einschneidenden ärztlichen Gutachtens erreichen. Oftmals hört die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen vor einer Entscheidung über die Maßnahme noch an, dann kann in diesem Rahmen noch gut zum Einmalkonsum vorgetragen werden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 06. März 2021 12:54)

    @Elisabeth
    Guten Tag, Elisabeth,
    ob die Fahrerlaubnisbehörde sich noch meldet, weiß ich nicht, aber ja, Sie müssen noch damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Ihnen anklopft. Darum kann ich Ihnen nur raten, den Konsum (weiter) vollständig einzustellen. Dass Sie noch gar nichts erhalten haben (insbesondere auch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit nach 24a StVG), ist eher erstaunlich. Ich weiß nicht, wie Sie konsumiert haben, aber möglich ist, dass Ihr (aktiver) THC-Wert unter 1,0 ng/ml lag und darum nichts auf Sie zukommt. Aber das ist jetzt reine Spekulation von mir ohne Gewähr, das müssen Sie am Ende weiter abwarten. Ich drücke die Daumen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Krause (Donnerstag, 11. März 2021 21:22)

    Mein Stiefsohn wurde 30.07.2020 von der Polizei Mannheim kontrolliert und den ist aufgefallen das er Cannabis konsumiert hat und ist auch eine Blutprobe entnommen worden. Musste sein Führerschein für 4 Wochen abgeben plus Geldstrafe. Jetzt am 10.03.2021 kommt ein schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde Mönchengladbach. Da schreiben die (Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes besteht Bedenken an ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.) In dem Schreiben stehen auch die Werte von der Blutprobe (THC 1,5 ng/ml, THC-COOH 26,7 ng/ml). Jetzt soll er zu einer Begutachtung für Fahreignung gehen und eine Blut- und Urinprobe abgeben am 16.03.2021. Was kann passieren, wenn die Werte weiter so bleiben, da er weiter Cannabis konsumiert hat ich weiß wie oft und wie viel. Kann er den Führerschein verlieren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias Krause

  • Moritz (Samstag, 13. März 2021 01:33)

    Hallo Frau Fischer,
    habe über die Weihnachtsferien (zwischen 23.12.20 und letzter Konsum 09.01.201) mit Freunden an ca 4 joints mitgeraucht. Vor einer Woche wurde ich angehalten und der Polizeibeamter wollte ein Urintest von mir. Test war positiv somit sind wir ins Krankenhaus gefahren und die haben ein Bluttest genommen. Könnte ich damit rechnen, dass ich noch THC COOH Werte im Blut habe? Letzter Konsum war exakt vor 7 Wochen..

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 14. März 2021 13:49)

    @Matthias Krause
    Guten Tag, Herr Krause,
    Ihr Stiefsohn wurde mit THC-Werten in einer Verkehrskontrolle aufgegriffen, die vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 2019 unmittelbar zu einer Fahrerlaubnisentziehung geführt hätten. Nun muss er (stattdessen) in einer MPU nachweisen, dass er zukünftig zwischen Cannabiskonsum und Autofahren trennen kann. Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass Ihr Stiefsohn das nicht kann, wird ihm sein Führerschein entzogen. Im Übrigen sollte er die Trennung von Konsum und Fahren zukünftig auch tatsächlich hinbekommen: wenn er wieder mit (aktiven) THC-Werten über 1,0 ng/ml auffällig wird, wird ihm mit aller Wahrscheinlichkeit der Führerschein auch entzogen. Dann hat er bereits zweimal gegen das Trennungsgebot verstoßen, eine MPU wird aber meist nur bei einmaligen oder erstmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot angeordnet, beim zweiten Mal wird dann auch die Fahrerlaubnis entzogen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 14. März 2021 13:59)

    Hallo Moritz,
    ich finde es schon etwas ungewöhnlich, dass Sie vor sieben Wochen (nur) viermal Joints mitgeraucht haben und dann Tests noch positiv waren. Aber offenbar waren Abbauprodukte noch nachweisbar. Daher müssen Sie den Bluttest abwarten. Ich gehe aber davon aus, dass in den Bluttests dann nichts mehr nachgewiesen werden kann und ich gehe fest davon aus, dass insbesonder keine aktiven THC-Werte mehr nachgewiesen werden können. Daher passiert für Sie fahrerlaubnistechnisch womöglich gar nichts. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen mit THC-Werten unter 1,0 ng/ml eine MPU aufdrücken möchte, sollten Sie sich nochmal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • yves (Dienstag, 16. März 2021 18:40)

    Hallo Frau Fischer,
    ich habe auch so ein ähnliches Problem. Ich habe von Weihnachten an ca. 3 Monate tgl. 2-3 g starkes Gras und Hasch geraucht. Ich habe vor 23 Tagen den Absprung geschafft und muss nun wieder berufsbedingt fahren.
    Mein Körper entgiftet schlecht, obwohl ich jeden Tag viel grünen Tee getrunken habe, ist es wohl immer noch sehr gut möglich das sich im Blut noch über 1ng befinden, oder wie schätzen Sie die Sache ein? Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Wert nach 4 Wochen immer noch über 1ng liegt. Es ist echt ein dummes Gefühl :( Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Viele Grüße
    Yves

  • Sammo33 (Mittwoch, 17. März 2021 18:30)

    Guten Tag Frau Fischer, erstmal herzlichen Dank für ihre Mühe und ihre Zeit! Ich habe gestern mein äG hinter mich gebracht und die Ärztin sagte, sie wird auf gelegentlichen Konsum, was gut für mich ist, bei der Führerscheinstelle pochen. Nun habe ich im Anschluss an das äG (16.03.) eine Urinprobe abgeben müssen, auf die es jetzt ankommt. Ich habe das letzte mal am 12.01. konsumiert (Kontrolle am 13.1 mit 4.2aktiv und 38passiv) , davor aber nahezu täglich einen Joint geraucht für etwa 3 Jahre. Ich hoffe nun sehr, dass das Urin sauber ist und ich meinen Führerschein, den ich schon für diesen Monat abgegeben habe, wiederbekomme. Meine Lehre habe ich nun wirklich daraus gezogen und nicht das Bedürfnis wieder anzufangen. Ich bin etwas stemmiger und groß und habe Angst, das noch etwas zu finden ist. Was meinen sie dazu? Ist es möglich, dass mein Urin noch nicht sauber ist nach etwa 62 Tagen? Liebe Grüße und vielen Dank!

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 20. März 2021 20:27)

    @ Yves
    Hallo Yves,
    ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Ihnen noch aktives THC (also noch psychoaktiv wirkendes THC) im Blut feststellbar ist. Es gibt immer wieder Berichte über festgestelltes THC nach Wochen. Meines Erachtens gilt (aber ohne Gewähr) bezüglich der aktiven THC-Werte und dem Grenzwert von 1,0 ng/ml Folgendes: bei regelmäßigen Konsumenten, also bei (nahezu) täglichem Konsum, ist aktives THC über 1 ng/ml bis zu 72 Stunden nach dem letzten Konsum ggf. feststellbar. Entsprechende Werte Werte würden mich in Ihrem Fall daher wundern. Anders ist dies mit den THC-COOH-Werten, die deutlich länger und über Wochen im Blut feststellbar sein können.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 20. März 2021 20:35)

    @Sammo33
    Hallo Sammo,
    Sie waren regelmäßiger Konsument, daher müssen Sie mit nachweisbaren THC-COOH-Werten bis zu drei Monaten rechnen. Ich kenne jetzt die Einzelheiten nicht, aber entscheidend ist jetzt wahrscheinlich, ob Ihre Angaben im Gutachten mit Ihren THC-Werten übereinstimmen (können).
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Oliver (Samstag, 27. März 2021 02:11)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    ich versuche, mich möglichst kurz zu fassen. Letztes Jahr im Juli irgendwann kam ich zufällig in eine Kontrolle. Unter dem Vorwand meine Augen und mein Verhalten seien „komisch“, wurde ich zum Urintest gebeten, welchem ich naiv zugestimmt hatte. Zu dem Zeitpunkt lag mein sehr seltener Cannabiskonsum bereits eine Woche her. Daher habe ich da auch nichts Böses erwartet. Leider habe ich den Konsum auch so den Beamten gegenüber so angegeben, da es ja nur ein Mal war. Naja lange, Rede kurzer Sinn. Test ist angeschlagen, danach Bluttest und das übliche Prozedere. Ganze 3 Monate hat es gedauert, dass der Brief kam, das Verfahren sei eingestellt worden, weil (genauer Wortlaut) „keine gesicherten Nachweise festgestellt worden konnten, dass Sie zum Zeitpunkt der Blutentnahme Betäubungsmittel konsumiert haben“. Also im Endeffekt wie erwartet, denn ich bin nicht berauscht gefahren und würde es nie tun.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob die Führerscheinstelle nach solch langer Zeit noch etwas von mir verlangen könnte? Im Brief waren nicht einmal Abbauwerte vermerkt. Auch nicht, ob dies weitergeleitet oder weiter verfolgt wird. Irgendwas Geringfügiges muss dagewesen sein, da ja der Urintest angeschlagen hat.

    Vielen Dank im Voraus und für die Geduld, dies zu lesen!

  • Hell (Samstag, 27. März 2021 09:38)

    Hallo Frau Fischer

    Ich wurde zuhause verpfiffen und die Polizei ist in meine Wohnung rein gekommen, leider hatte ich zzt. 40 Gramm Cannabis in meiner Wohnung.
    Zudem konnte ich es nicht verleugnen, da der Geruch in meiner Wohnung ziemlich eindeutig war.
    Ich wurde mit auf die PI genommen und habe einen Alk Test machen müssen der mit 0,9 Promille angeschlagen hat. Einen Test auf Cannabis wurde nicht gemacht.

    Ich bin Österreicher mit einem Zweitwohnsitz in Bayern und das ganze spielte sich in Bayern ab.
    Mein Führerschein wurde mir nicht abgenommen da ich wie gesagt Österreichischer Staatsbürger bin.

    Ich habe sofort den Konsum von Cannabis sofort eingestellt und nichts mehr angefasst von dem Zeug.

    Es ist jetzt auf den Tag genau 50 Tage her seit ich gebustet wurde.

    Ich habe mich nat. dauernd selbst getestet zuerst mit 500ng dann mit 150ng, dann mit 50 ng und seit einer Woche bin ich bei 20 ng negativ getestet, hab aber vorher ca. 15 Jahre geraucht.

    Mein Auto hab ich seit ich von der Polizei gebustet wurde selbstverständlich nicht mehr angerührt, kann es sein das ich nach 7 Wochen noch aktives THC im Blut habe, die Tests bei 20ng negativ sind, kann ich ja mein Fahrzeug wieder benützen?

    Ich bedanke mich im voraus führ Ihre Antwort.

    LG Hell

  • Oliver (Montag, 29. März 2021 01:37)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    ich bewundere Sie für Ihre unermüdliche Ausdauer, mit der Sie seit Jahren die Kommentare unter diesem Beitrag beantworten.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort auf folgende Frage freuen:

    Haben Sie ggf. genauere Information oder Erfahrungen, welchen Cut-Off Wert die Urintests der Polizei in der Regel aufweisen? Alle hierzu auffindbaren Infos sind extrem unterschiedlich und reichen von 20 - 150ng THC COOH.

    Nach meinem Verständnis gibt es hier keine Bundes- oder landesweit einheitlichen Vorgaben. Aber vielleicht haben Sie ja dennoch eine Empfehlung, welchen Cut-Off Wert man für den Selbsttest zu Hause verwenden sollten.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 06. April 2021 10:50)

    @Oliver
    Hallo Oliver,
    dass bei Ihnen noch mittels des Urintests THC festgestellt werden konnte, heißt nicht, dass noch THC-Werte im Blut feststellbar waren. Im Urin ist THC sehr viel länger nachweisbar. Nicht ganz klar ist, was genau im Blut festgestellt wurde. "Kein gesicherter Nachweis" deutet darauf hin, dass gar nichts Belastendes mehr gefunden wurde. Dann haben Sie hoffentlich nichts mehr zu erwarten, es sei denn, die Fahrerlaubnisbehörde wird aufgrund Ihre Aussage über Ihren Drogenkonsum aktiv (da aber womöglich gar nichts im Blut nachzuweisen war und da auch schon viel Zeit seit dem Vorfall vergangen ist, können Sie guter Hoffnung sein, dass es das war - trotzdem würde ich Ihnen raten, zunächst weiterhin den Konsum komplett einzustellen!). Und bitte: keine Aussagen gegenüber der Polizei!!Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Jenny Mara (Mittwoch, 07. April 2021 15:28)

    Hallo Frau Fischer,
    mein Sohn hat eine Einladung von der Polizei bekommen bzw Stellung nahme zu einem Sachverhalt. Sein ehemaliger Arbeitskollege wurde wegen Drogen auffällig, das Verfahren läuft schon 2 Jahre. Sie haben sein Handy durchsucht und dabei zwei Nachricht von meinen Sohn gefunden, wo er wegen Gras angefragt hat und wie teuer. Mit einer Treffen Vereinbarung. Zu dem Treffen ist es aber kurzfristig nicht gekommen. Wie soll er jetzt gegenüber der Polizei reagieren bzw antworten?
    Daaaaanke!

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 07. April 2021 21:01)

    @Hell
    Hallo,
    Angaben allesamt ohne Gewähr, meine Einschätzung ist aber: nach sieben Wochen aktives THC festzustellen, halte ich für äußerst unwahrscheinlich, auch wenn immer wieder mal entsprechende (Horror-)Geschichten irgendwo auftauchen. Auch bei regelmäßigen Konsum ist aktives THC bis zu 72 Stunden nachweisbar. Anders ist es mit dem THC-COOH (Abbausprodukt): das kann im Blut bis zu mehrere Wochen nachgewiesen werden und im Urin bis zu drei Monate. Ich weiß nicht, wie Ihr Konsummuster war, aber sollten Sie regelmäßig konsumiert haben, sollten Sie zur Zeit noch keinen freiwilligen Urintest machen (in einer Verkehrskontrolle also immer ablehnen!).
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 07. April 2021 21:26)

    @Oliver vom 29.03.2021
    Hallo Oliver,
    Bei Drogenschnelltest fehlt es an allgemein gültigen Kriterien zu Qualität und Nachweisgrenzen - es gibt zur Zeit keinen weltweit anerkannten Standard für entsprechende Tests. Herstellerangaben und Expertenempfehlungen, die sich zumeist an ehemaligen amerikanischen Kriterien orientieren, sind unterschiedlich. So liegen beispielsweise die Herstellerangaben für den Cut-off- oder Grenzwert bei THC (Wirkstoff in Haschisch und Marihuana) zwischen 10 und 50 ng/ml und auch bis zu 150 ng/ml. Mit einem cut-off 50 ng/ml und darunter sollte man auf der sicheren Seite sein, aber natürlich ohne Gewähr... darüber gibt es halt keine belastbaren Angaben.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Robin (Donnerstag, 08. April 2021 10:46)

    Hallo Frau Fischer,
    Ich habe bereits am

    (Dienstag, 02. März 2021 05:20)

    Geschrieben.

    Ja wow! Nein ich habe kein dreadlocks oder der gleichen :D zugegeben, beim ersten Mal fuhr ich einen relativ alten VW Bus und hatte einen knapp 14cm langen Bart, das war es aber auch :'D

    Nun aber nochmal zu meinem Fall...

    Mein netter Brief kam...

    1 Monat Fahrverbot
    In Summe 703 Euro kosten (500€ Buße + Verw. U. Polizei(?))
    2 Punkte in Flensburg

    Seh ich ein, hab ja Mist gebaut, ist ja nichts gegen einzusetzen.

    Das Ergebnis waren 1,3ng/ml THC
    Und mehr steht nicht drin?

    Muss ich gegenüber der Führerscheinstelle nun etwa nichts befürchten?
    Oder wird immer nur der aktive Wert abgedruckt, und der Rest woanders gespeichert bzw weitergegeben?

    Im Brief steht zum Fahrverbot

    "Sie haben die Möglichkeit, die Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch Abgabe einer RECHTSBEHELFSVERZICHTSERKLÄUNG herbeizuführen und insoweit die Fahrverbotsfrist zu beeinflussen."

    Wie ist das zu verstehen? Nur das ich die 4 Monate Frist zum Verbot nicht antrete? Hat es andere Folgen? Oder gar positive Effekte?

    Die größte Frage ist aber die, was mit den anderen Werten ist.. Viele schreiben hier ja auch ihre THC-COOH Werte dazu. Doch darüber steht nichts bei mir. Nur der reine THC Wert von 1,3ng/ml, was nach meinen Aussagen im vorigen Post sich für mich auch als relativ wenig aussieht - klar, auch wenn dennoch zu viel.

    Wie sieht das aus mit einer MPU, wenn die FSST dennoch kommt, behalte ich meinen Führerschein aber noch und müsste dann eine MPU machen?...
    Der Brief wirft nur weitere Fragen auf....
    Besten Dank und viele Grüße, Robin.

  • Axel (Donnerstag, 08. April 2021 10:59)

    Hallo Frau Fischer,

    ich wurde gestern einer Kontrolle unterzogen. Ich habe das Stift folgen und gerade Stehen leider mitgemacht. Sie hatten nur minimal was an den Augen zu beanstanden. Lange Rede kurzer Sinn, ich stimmte einem Urintest zu da ich nicht gedacht habe das was passieren wird. Der letzte Konsum lag 6 oder 7 Tage zurück, zum Konsum selbst oder anderen Dingen habe ich keine Angaben gemacht. Konsum war 2,5g an 2 Tagen verteilt.
    Aufgefallen bin ich grundsätzlich noch nie mit Btm. Musste eine Blutprobe abgeben und 24h Auto stehen lassen, mehr bisher nicht. Wie schätzen Sie die Lage ein, bzw was kommt alles auf mich zu? Mfg

  • Robin (Donnerstag, 08. April 2021 14:33)

    Moin, Robin nochmal hier...
    Ich habe weitere Werte herausfinden können.
    THC: 1,3ng/ml
    THC-OH: 0,4ng/ml
    THC-COOH: 11,7ng/ml

    Für mein Verständnis schlägt nur der aktive Thc Wert über die Stränge? Über den Cooh Wert bin ich glücklich wie auch dennoch verwundert.. Ist er auch leider in dem Bereich für "gelegentlichen Konsum" wenn auch nur gering...
    Ich danke vielfach für Ihr Feedback, Robin

  • Saleh (Sonntag, 11. April 2021 01:00)

    Hallo Frau Fischer,
    als erstes mal großes Dankeschön im Vorraus für Ihre Antwort.
    Und zwar habe ich folgendes Problem: Ich wurde von der Polizei angehalten und wollten eine allgemeine Verkehrskontrolle machen. Nachdem der Polizist eine Personenabfrage gemacht hat und herausgefunden hat das ich vorher schon 2 mal mit Cannabis erwischt worden bin(ausserhalb des Strassenverkehrs) hat er einen Urintest verlangt, den ich abgelehnt habe und wurde deswegen zur Blutentnahme mitgenommen.
    Nun ist das Problem bei mir das ich einige Tage zuvor in den Niederlande war und nicht gerade eine geringe Menge Cannabis geraucht habe und mein Blutwert dementsprechend sehr hoch ausfallen wird. Mein letzter Konsum fand in der Früh vor der Kontrolle statt und in der Nacht kurz nach 0 Uhr wurde mir Blut abgenommen. Nun habe ich große Sorge das mein Führerschein oder gar meine Fahrerlaubnis weg sein könnte wenn wegen meiner Reise noch sehr viel Rest-THC anzeigt wird
    Ich selber konsumiere regelmäßig.
    Ich habe der Polizei bis jetzt keinerlei Aussage über mein Konsum gemacht.
    Nun bitte ich Sie um Hilfe und wollte wissen was auf mich zukommen kann und ob meine Situation überhaupt noch ein gutes Ende nehmen kann.

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 11. April 2021 13:25)

    @ Jenny Mara
    Hallo Jenny Mara,
    hier gilt die goldene Regel: keinerlei Einlassung ohne Akteneinsicht. Da kann ich Ihnen inhaltlich zu gar nichts raten, das wäre auch grob fehlerhaft! Für eine Akteneinsicht benötigen Sie einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger. Erst danach kann eine sinvolle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Dies kann eine Einlassung bei der Staatsanwaltschaft sein oder auch die Wahrhehmung seines Schweigerechts usw.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 11. April 2021 21:02)

    @Robin
    Hallo Robin,
    für den Bußgeldbescheid ist nur der aktive THC-Wert von Bedeutung, da es für § 24a StVG auf die Rauschfahrt ankommt (die liegt ab einem (aktiven) THC-Wert von 1,0 ng/ml vor). Darum wird auch nur der aktive THC-Wert angegeben.
    Die Belehrung zur Rechtsbehelfsverzichtserklärung hat nur für den (frühesten) Beginn des Fahrverbots Bedeutung: grundsätzlich kann das Fahrverbot erst mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung angetreten werden (dann mit Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung; wenn nun auf Rechtsbehelfe verzichtet wird, ist die Bußgeldentscheidung sofort rechtskräftig und der Führerschein kann (ein wenig) früher in amtlicher Verwahrung gegeben werden (und damit das Fahrverbot etwas früher "angetreten" werden). Das ist alles. Jetzt haben Sie ja auch Ihren THC-COOH-Wert erhalten. Bei den Werten kann einmaliger Probierkonsum vorliegen oder aber gelegentlicher Konsum. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie bereits mehrmals mit Cannabis im Straßenverkehr aufgefallen sind. Wenn ja, dann liegt gelegentlicher Konsum vor und wenn der aktive THC-Wert wiederholt über 1,0 ng/ml lag, kommt schlechtestensfalls die Fahrerlaubvnisentziehung. Wenn Sie bei gelegentlichen Konsum erstmal die vorliegende Rauschfahrt hatten, wird vermutlich eine MPU angeordnet. Da fehlen mir für eine abschließende Bewertung aber die nötigen Informationen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 11. April 2021 21:12)

    @Axel
    Hallo Axel,
    wahrscheinlich wurde im Blut noch THC-COOH festgestellte, ich glaube aber nicht (ohne Gewähr!), dass noch aktives THC über 1,0 ng/ml festgestellt wurde. Die THC-Werte muss man aber letztlich abwarten und alles andere ist hier jetzt natürlich Spekulation. Es wäre natürlich gut, wenn keine Rauschfahrt vorliegt (also kein aktiver THC-Wert von mindestens 1,0 ng/ml festgetsellt wird). Dann ist meines Erachtens auch keine MPU-Anordnung gerechtfertigt (was von den Fahrerlaubnisbehörden ärgerlicherweise trotzdem gerne angeordnet wird).
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 11. April 2021 21:19)

    @Saleh
    Hallo Saleh,
    da kann ich ohne Ihre THC-Wert gar nichts zu sagen. Regelmäßiger Konsum bedeutet zwar grundsätzlich die Fahrerlaubnisentziehung, regelmäßiger Konsum heißt aber tatsächlich täglicher bzw. nahezu täglicher Konsum (das ist den Meisten so konkret nicht bekannt). Ab einem THC-COOH-Wert von 150 ng/ml gilt regelmäßiger Konsum nach herrschender Rechtsprechung als nachgewiesen. Sie sollten sich bei Kenntnis Ihrer THC-Werte bei mir melden, alles andere ist jetzt hier rein spekulativ.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Stephan (Samstag, 17. April 2021 19:36)

    Guten Tag Frau Fischer
    Ich habe eineinhalb Jahre nicht mehr gekifft.Dann habe ich sehr viel 3 Monate lang konsumiert.Jetzt habe ich 3 1/2 Monate nicht mehr konsumiert.Habe Angst das bei einer Kontrolle noch was zu sehen sein könnte.Sollte ich bis zum vierten Monat abwarten?
    Danke Stephan

  • Enis (Montag, 19. April 2021 11:16)

    Hallo Frau Fischer ,

    Ich habe ein Jahr lang jeden Tag cannabis konsumiert und habe das vor 6 Wochen eingestellt und rauche seit dem nichts mehr ich bin aber seit dem ein cbd Patient und im cbd ist ja auch 0,2 Prozent thc mit dabei beeinflusst das mein thc abbau im Körper oder mein aktiv Wert ich habe jetzt mal nach 6 Wochen ein urin test gemacht und der ist positiv ausgefallen ich hab mir viele Kommentare durchgelesen und mir ist auch klar geworden das es bis zur 3 Monate dauern kann bis es aus meinem Körper ist also der Abbau Produkt aber kann es auch garnicht weg gehen wegen meinem cbd Konsum und wann kann ich wieder auto fahren ohne mir gedanken zu machen ich mein mein arzt hat gemeint wegen dem cbd brauch ich mir keine sorgen machen vorallem weil ich auch ein Rezept habe aber davor hab ich ja stark konsumiert wann sinken die oder sinken die trotz mein cbd Konsum so das ich keine Strafe mehr bekommen kann würde mich sehr freuen wenn sie darauf antworten könnten :)

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 21. April 2021 15:36)

    Hallo Stephan,
    als erstes: je länger nicht konsumiert wird, umso besser und umso sicherer beim Fahren. Nach derzeitigen Erkenntnissen darf man wohl davon ausgehen (aber ohne Gewähr, da der Abbau von THC nicht abschließend belastbar erforscht worden ist), dass nach dreieinhalb Monaten im Blut kein THC mehr nachgewiesen kann, auch im Urin halte ich die Wahrscheinlichkeit für gering. Faustregel ist, dass bei regelmäßigen Konsum im Urin THC bis zu drei Monate nachgewiesen kann.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 21. April 2021 15:38)

    Hallo, Enis,
    wir haben meines Erachtens bereits telefoniert. Also, bitte noch die Füße still halten mit dem Autofahren.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Sylvio (Donnerstag, 06. Mai 2021 17:35)

    Hallo Frau Fischer
    Ich wurde am 23.02.2021 kontrolliert und musste ein Bluttest abgeben. Der aktive THC-Wert betrug 1,6ng/ml und der THC-COOH Wert lag bei 25ng/ml. Ich saß am Vortag in einem Raum wo Cannabis konsumiert wurde, ich selber habe nur einmal am Joint gezogen, da ich dazu gedrängt wurde. Ich habe 2 Wochen vor dem Test unregelmäßig 2 Joints geraucht.
    Allerdings habe ich zu meinem Konsum keine Angaben gemacht.
    Erwartet mich deswegen ein MPU oder muss mir erst nachgewiesen werden, dass ich schon öfter konsumiert habe. Wenn es so wäre, und ich ein MPU machen muss, reichen dann 6 Monate Abstinenz Nachweis?
    Danke für die antwort

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 08. Mai 2021 13:23)

    @Sylvio
    Hallo Sylvio,
    ich glaube, wir hatten schon telefoniert. Der THC-COOH-Wert von 25 ng/ml spricht jetzt nicht für passiven Cannabiskonsum und einmal am Joint gezogen. Ich rate Ihnen natürlich nicht die Unwahrheit zu sagen, nach Ihren Darstellungen sind Sie durch den wiederholen Cannabiskonsum gelegentlicher Konsument. Das führt geradewegs zu einer MPU-Anordnung. Rein nach den THC-Werten ist gelegentlicher Konsum nicht zwingend, der fängt nach herrschender Rechtsprechung bei einem THC-COOH-Gehalt von 100 ng/ml an und bei einem Wert von 150 ng/ml gilt regelmäßiger Konsum von Cannabis als nachgewiesen. Mit den Fristen müssen Sie aufpassen. Sie bekommen häufig von den Fahrerlaubnisbehörden nur zwei bis drei Monate Zeit für die Beibringung einer MPU. Die Begutachtungsstellen wollen nachgewiesene Abstinenzzeiträume von 6 - 12 Monaten. Wenn Sie so eine Konstellation haben, müssen Sie frühzeitig aktiv werden, denn Sie haben eine Mitwirkungspflicht zur Beibringung der MPU und dazu reicht es nicht aus zu sagen, dass es Ihnen aufgrund der Abstinenznachweise unmöglich war eine MPU fristgerecht beizubringen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • DaLuis (Samstag, 08. Mai 2021 23:27)

    Hallo Frau Fischer,

    ich habe mir die meisten der obigen Beiträge durchgelesen und bin für ihre kostenlose Aufklärungsarbeit sehr dankbar.
    Sie sprachen mehrmals davon, dass sie Konsumenten von einem Urintest vor Ort abraten würden.
    Nun habe ich aber gehört bzw. gelesen dass auch die Urintests der Polizei erst bei einer bestimmten Nanogrammgrenze (von den Abbauprodukten) anschlägt.
    Was mich eigentlich zum Schluss brachte das der Bluttest ja sehr viel präziser ausfallen könnte.
    Also wenn ich zB. alle paar Monate einen Joint rauche und nach 5 Tagen wieder Auto fahre - ist doch die Wahrscheinlichkeit dass ich unter den Mindestwert des Urintests falle höher als die Chancen bei einem Bluttest durchzukommen da jener ja wahrscheinlich sogar 5 Nanogramm thc cooh anschlagen würde.
    Gerade weil die meisten Urintests einen Cuttof von 50ng haben.
    Oder sind die der Polizei besonders präzise und es ist deshalb davon abzuraten?

    Ich danke ihnen schonmal in Vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Luis

  • Zwen (Sonntag, 09. Mai 2021 23:04)

    Hallo Frau Fischer
    Erst einmal vielen Dank für Ihre Informative Seite und Ihre Mühe.
    Ich hatte am 05.05.21 einen Verkehrsunfall mit einem Motorrad mir wurde die Vorfahrt genommen, im Krankenhaus kam dann die Polizei und hat mir Blut für einen Drogentest abnehmen lassen. Ich habe am 02.05 das letzte Mal konsumiert und rauche sonst nur am Wochenende. Vielleicht können Sie mir ja aus Ihren Erfahrungen sagen ob ich mit einer Teilschuld am Unfall rechnen muss und evtl. Wie es mit der Fahrerlaubnisentziehung aussieht?
    Vielen Dank schon mal im voraus LG zwen

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 11. Mai 2021 11:52)

    @DaLuis
    Hallo,
    zunächst ist Cannabis im Urin viel länger nachweisbar als im Blut. Meine Fälle bestehen nicht selten darin, dass der Schnelltest vor Ort bei der Verkehrskontrolle (noch) angeschlagen hat, dann aber im Blut rein gar nichts mehr festgestellt werden konnte. Leider haben die Betroffenen schon irgendwelche Aussagen zum Konsum gemacht und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden standen ins Haus. Zudem sind die Ergebnisse der Urinschnelltests äußerst unsicher. Die Schnelltest schlagen auf alles möglich an, z.B. auf 30 verschiedene Medikamente. So kommt es zu falsch-positiven Resultaten, insbesondere bei Amphetaminen, Cannabis und Opiaten. In letzter Zeit häufen sich bei mir die falsch-positiven Amphetaminergebnisse (warum auch immer). 2012 gab es den (lustigen) Fall, dass auf einer Neugeborenenstation ein Urintest eines Säuglings positiv auf Cannabis reagierte. Ausführliche Unersuchungen konnten dies rein gar nicht stützen. Nach langem Suchen der Labormediziner konnte eine Waschlotion für Babys als Grund für die falsch-postiven Ergebnisse ermittelt werden. Es gibt Berichte, dass auch chininhaltige Tonic-Getränke zu falsch-postiven Opiatnachweisen geführt haben. Also: Drogenschelltest? Nein Danke!
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 11. Mai 2021 11:59)

    @Zwen,
    das kann ich alles ohne Ihre Ergebnisse aus der Blutuntersuchung gar nicht beantworten. Wenn Sie mäßig konsumieren und drei Tage vor dem Unfall nicht konsumiert haben, war es möglichweise keine Rauschfahrt. Da kann man aber nur spekulieren. Melden Sie sich einfach nochmal, wenn Sie Ihre THC-Werte haben, ermittelt wird o.Ä. Erstmal gute Besserung.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ramzi (Freitag, 14. Mai 2021 09:01)

    Sehr geehrte Frau Fischer,
    ich wende mich bezüglich THC Konsum an Sie. Ich habe zu Beginn des Jahres ca zwei Monate gekifft. Nun bin ich seit dem 22.02.21 abstinent. Am 01.04 habe ich auf eigenen Wunsch Blut zur Analyse des THC Gehalts abgegeben. Es wurde in der Blutprobe beim Arzt NUR ein Thc - COOH Wert ermittelt. Dieser betrug 4,6 ng (vor genau 6 Wochen) Mittlerweile zeigen die Urintest mit 50 ng Cuttoff Grenze einen blass roten Strich an.Bisher habe ich auf das Autofahren verzichtet, bin jedoch darauf angewiesen. Deshalb nun die Frage, können Sie einschätzen, ab wann die Konzentration im Blut und Urin insoweit abgebaut ist, dass ich nicht Gefahr laufe bei einer möglichen Verkehrskontrolle in eine MPU zu müssen?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich für Ihre Mühe.

  • Albi (Dienstag, 18. Mai 2021 14:12)

    Guten Tag

    Vielen Dank für Ihre Arbeit. Grossartig.

    Mein Problem ist folgendes.

    Wohne in der Schweiz und habe nur eine B Bewilligung.

    Vor 6 Jahren wurde mit der Führausweis entzogen, da ich bei einem Ermittlungsverfahren gestanden habe das ich THC und andere Drogen konsumiert habe.
    Urintest fiel positiv aus, danach ging es ins Spital für die Blutentnahme.
    Werte
    7.4ug/l und THC-COOH 170ug(l
    Der Ausweis war wer und ich musste UP abegeben.

    Nachdem ich die Prüfung wieder erhalten habe, habe ich nach ein paar Jahren wieder angefangen zu rauchen.
    Der Konsum im letzten Jahr war stark. 3-5g täglich.

    Letzten Montag war ich draussen am spazieren und rauchen.
    Ein Mann hat mich nun bei der Polizei gemeldet. Er hat meine AutoNr. angegeben, da nur sein Auto und meins dort stand.
    Am Freitag habe ich dann die Vorladung der Polizei erhalten
    "Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz"

    Was würden sie mir raten?

    Soll ich alles abstreiten - da Aussage gegen Aussage?
    Oder sagen habe CBD konsumiert?

    Darf ich Urinproben ablehnen bei einer Vorladung? (falls der Test nicht im Strassenverkehr stattfindet)

    Habe seit Freitag nichts mehr geraucht, denken Sie das der aktive THC schon aus meinem Blut drausen ist?

    Ich warte gespannt auf Ihre Antwort.

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 25. Mai 2021 17:25)

    @Ramzi,
    Guten Tag, Ramzi,
    bei vorangegangenen regelmäßigen Konsum kann laut Studien THC-COOH im Urin noch nach drei Monaten nachgewiesen werden. Wie lange ein Nachweis möglich ist, ist bei jedem Menschen anders und kommt auch auf die Lebensumstände an (wird gerade eine Diät gemacht, wird viel Sport getrieben etc. - dann können die THC-Werte sogar schwanken). Zudem kommen unterschiedliche Studien immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ich kann nur dazu raten, erst wieder Auto zu fahren, wenn die Drogentests kein THC-COOH mehr aufweisen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 25. Mai 2021 17:40)

    @Albi,
    Guten Abend, Albi,
    im Moment läuft nach Ihren Angaben vorerst "nur" das Ermittlungsverfahren gegen Sie. Ich kenne das schweizerische Strafgesetzbuch schon mal gar nicht. In Deutschland gilt: bei einer Vorladung durch die Polizei sollte man unverzüglich einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger einschalten und unter gar keinen Umständen versuchen, selbst Angaben machen. Ohne Akteneinsicht, die in Deutschland nur der Verteidiger nehmen kann, ist eine Einlassun nie zu empfehlen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Heike (Samstag, 29. Mai 2021 16:05)

    Sehr geehrte Frau Fischer,
    Ich habe ca 15 Jahre regelmäßig Cannabis geraucht. Verlor meinen Führerschein für ein Jahr mit der Auflage eine MPU machen zu müssen. Bin jeztz seit ca 9 Monaten, da ich schwanger bin, so gut wie abstinent (höchstens einen halben Joint pro Woche.) leider:( Wielange dauert es bis ich versuchen kann die Urintests für die MPU zu beginnen?

  • LuisDucati (Montag, 31. Mai 2021 23:23)

    Guten tag ich habe folgendes Problem,
    Ich habe bin seit etwas mehr als einem Monat in der Fahrschule angemeldet und habe den Antrag für die Prüfberechtigung zeitgleich eingereicht.
    Nun habe ich vor zwei Tagen einen Brief von der Führerscheinstelle bekommen - in dem steht sie bräuchten von mir noch ein behördliches Führungszeugnis aufgrund einer zurückliegenden Meldung der Polizei.
    Bei mir wurden zwar noch nie Betäubungsmittel festgestellt und ich stand auch noch nie wegen anderer Belange vor Gericht, war aber bei Personenkontrollen vor Ort bei denen bei Bekannten von mir zwei mal in Grinder gefunden und konfisziert wurden. Später habe ich dann auch einen Brief bekommen dass sie einen Verdacht auf einen BTM Verstoß meinerseits hätten und das der Führerscheinstelle mitgeteilt hätten.
    Soweit so gut - ich habe jetzt das behördliche Führungszeugnis bei meiner Gemeinde beantragt und darf weiter warten..
    Nun hat mir ein Bekannter erzählt dass es sein kann das es damit vielleicht noch nicht war und ich möglicherweise selbst nach Erhalt meines reinen Führungszeugnisses nochmal auf meine Psyche und Physis getestet werden könnte.
    Da das natürlich auch Geld und Zeit kostet wollte ich fragen für wie realistisch ihr diese Sorge haltet.

    Danke schonmal im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 06. Juni 2021 16:00)

    @Heike
    Hallo Heike,
    bei Ihnen erscheint mir doch ein tieferliegendes Drogenproblem mit dem Cannabiskonsum vorzuliegen. Ich muss leider auch vorab sagen, dass eine Schwangerschaft und Sucht/Drogenkonsum unter gar keinen Umständen zusammenpassen. Die Gefährdung des Ungeborenen durch Cannabiskonsum ist vielfältig, es wirkt auch auf die Gehirnentwicklung und kann später zu schwerwiegenden Krankheiten führen.
    Auch bei der Neuerteilung des Führerschein wird von Ihnen Abstinenz nachzuweisen sein. Wenn Sie auch wenig konsumieren - ca. einmal pro Woche - wird sich das nachweisen lassen, zumindest THC-COOH im Blut/Urin. Sie sollten sich mit Ihrem Konsum auseinandersetzen, denn Sie müssen eine Abstinenz nachweisen, um den Führerschein wiederzubekommen. Sie müssen komplett den Konsum einstellen und wenn dann nichts mehr nachgewiesen werden kann - dazu können Sie einen Labortest machen lassen - können Sie mit den Abstinenznachweisen im Rahmen der MPU beginnen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 06. Juni 2021 16:09)

    @LuisDucati
    Hallo,
    da ich überhaupt nicht weiß, was die Fahrerlaubnisbehörde an Informationen hat, müsste ich schon hellsehen können, um die Frage zu beantworten. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund von Erkenntnissen Zweifel an Ihrer Fahreignung hat, wird sie zur weiteren Aufklärungen Maßnahmen ergreifen. Für eine Beurteilung fehlt es hier aber an Kenntnis über den Sachverhalt.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Bernhard (Mittwoch, 07. Juli 2021 14:30)

    Moin,
    mich würde interessieren, wenn ich zur MPU muss, ist ja im Haar THC noch lange nachweisbar. Im Blut und Urin aber nicht. Kann ich mir dann nicht vor dem MPU-Termin, die Haare schneiden oder abrasieren. Darin bin ich doch wohl frei, ich kann mir die Haare schneiden, wann ich will. Ist das dann ok?
    Danke
    Bernhard

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 07. Juli 2021 14:43)

    @Bernhard
    Hallo, Bernhard,
    so einfach wird es nicht sein. Soweit der Betroffene Kenntnis von einer möglichen Haaruntersuchung im Rahmen einer MPU-Begutachtung erfährt, kann er sich nicht einfach die Haare kürzen, das widerspricht seiner Mitwirkungspflicht. Insbesondere wenn Urinkontrollen im Rahmen einer MPU (die über Monate gehen können), zu lange dauern würden, um die Einhaltung der fristgemäßen Beibringung des Gutachtens zu gewährleisten, hat man sich ins eigene Fleisch geschnitten (und nicht nur die Haare).
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Bernhard (Mittwoch, 07. Juli 2021 14:47)

    Waas?? Dann krieg ich den Führerschein entzogen, weil ich mir die Haare geschnitten habe? Ich dachte soviel Freiheit habe ich noch!! Wie ist das denn zu rechtfertigen?
    Danke nochmal
    Berhard

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 07. Juli 2021 14:55)

    @Bernhard
    Hallo, Bernhard,
    Ihnen wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, weil Sie sich die Haare abschneiden lassen, sondern weil Sie dann in Kenntnis der Haaranalyse durch das Schneiden der Haare eine entsprechende Analyse vereitelt haben. Wenn dann die Frist zu Beiberingung des Gutachtens abläuft, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. So entschied das Verwaltungsgericht Bremen gerade im November 2020. In der Gerichtsentscheidung heißt es:
    "Am Tag der Erstuntersuchung am 01.07.2020 war eine Haaranalyse aufgrund der Kürze des Haares des Antragstellers nicht möglich. Dies hat der Antragsteller zu verantworten, unabhängig davon, ob sich die Gutachtensanordnung auf eine Haaranalyse bezog oder dem Antragsteller die Nachweismethode zunächst grundsätzlich offenstand. Mit der Zahlungsanforderung des TÜV Nord vom 04.03.2020 war dem Antragsteller das Merkblatt zur Haaranalyse zugegangen. Aus diesem ergibt sich zweifelsfrei, dass für eine Haaranalyse eine gewisse Haarlänge erforderlich ist. Bis zur Untersuchung am 01.07.2020 hätte der Antragsteller bei einem Haarwachstum von durchschnittlich einen cm pro Monat jedenfalls eine Haarlänge von ca. 4 cm erreichen können. Kürzt er nunmehr vor der Untersuchung sein Haar, ist dies jedenfalls angesichts der Umstände des vorliegenden Einzelfalls als Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV anzusehen. Er hat es zu vertreten, dass er eine fristgerechte Vorlage des Gutachtens durch die schnellere Methode einer Haaranalyse vereitelt hat (vgl. dazu: HambOVG, Beschl. v. 27.08.2003 – 3 Bs 185/03 –, juris; NdsOVG, Urt. v. 15.04.2014 – 12 LB 64/13 –, juris Rn. 46; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 11 FeV Rdn. 52). Zur Gewährung einer weiteren Fristverlängerung war die Fahrerlaubnisbehörde nicht verpflichtet. Vielmehr durfte sie von einer Verzögerungsabsicht ausgehen."
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Kirsten (Mittwoch, 07. Juli 2021 15:09)

    Guten Tag,
    wieso kann in dem Fall dann nicht später eine Haarprobe abgegeben werden oder die Urinscreenings abgewartet werden. Wieso kann dann gleich der Führerschein entzogen werden?
    Danke im Voraus
    Kirsten

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 07. Juli 2021 15:11)

    @Kirsten
    Hallo Kirsten,
    in der MPU-Anordnung werden Fristen für die Beibringung des Gutachtens von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzt. Diese sind erstmal zwingend einzuhalten, sonst kann allein aufgrund der Nichtbeibringung des Gutachtens die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 11 Abs. 8 FeV). Man hat die Möglichkeit einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, aber dieser sollte gut begründet sein. Wenn man allerding selbst die Fristeinhaltung vereitelt (wie im Beispiel oben durch das Kürzen der Haare, um eine Haaranalyse zu vereiteln), wird es keine Fristverlängerung geben. Ein nach der Frist vorgelegtes Gutachten ist im Rahmen des Entziehungsverfahren nicht mehr beachtlich. So entschied auch das VG Bremen. Dort heißt es:
    „Das von dem Antragsteller im gerichtlichen Verfahren vorgelegte Gutachten des DEKRA Vechta vom 20.10.2020 führt zu keinem anderen Ergebnis. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier also mangels Widerspruchsverfahrens der Erlass des Bescheides vom 11.08.2020. Die nachträgliche Beibringung des Gutachtens im gerichtlichen Verfahren hat daher keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der vom Antragsteller angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung. Ob die Fahreignungszweifel durch vorgelegte Gutachten ausgeräumt sind, ist daher im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu klären.“
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • SebastianG (Donnerstag, 15. Juli 2021 10:22)

    Hallo Frau Fischer,

    ich wurde Ende Feb. 2021 bei einer Polizeikontrolle positiv auf THC und AMP getestet. Die Werte: THC: 24 ng/ml, Hydroxy-THC: 10 ng/ml, THC-Carbonsäure: 100 ng/ml, AMP: 3 ng/ml. (Wie die 3 ng/ml AMP zustande kommen, kann ich mir hierbei nicht erklären.

    Die Anzeige wurde fallen gelassen und ich habe ein Bußgeld von 1311€ und ein Monat Fahrverbot bekommen. Geld ist bezahlt, Führerschein noch nicht abgegeben, da ich Zeit bis spätestens 10.10.21 habe.

    Nun hat sich die Führerscheinstelle gemeldet und eine Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Anhörung gemäß §28 (HVwVfG) angeordnet. Meinen Führerschein soll ich jetzt in 1 1/2 Wochen abgeben.

    Im Zeitraum der Kontrolle war ich Arbeitslos und hatte auch kein Auto. Ich bin leider genau an diesem Tag ausnahmsweise mit dem Auto meiner Frau gefahren. Beruflich bin ich auf meinen Führerschein angewiesen. Den Konsum hatte ich noch am gleichen Tag der Kontrolle beendet, d. H. seit der Kontrolle nichts mehr zu mir genommen.

    Wie kann ich jetzt vorgehen? Besteht die Möglichkeit, dass ich mein Führerschein unter gewissen Voraussetzungen behalten kann? Muss ich eine MPU machen?

    Über Mögliche Tipps und Ratschläge würde ich mich freuen.

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 15. Juli 2021 11:54)

    @Sebastian
    Guten Tag, Sebastian,
    sie haben einen THC-COOH-Wert mit dem der gelegentliche Konsum als nachgewiesen gelten dürfte, ebenfalls hatten Sie eine Rauschfahrt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird nun Ihre Fahreignung überprüfen. Da Sie § 28 HVwVfG angeben, gibt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Sie sollten ohne anwaltliche Beratung keine eigenen Angaben machen. Ich kann Ihnen auch nur raten, so schnell wie möglich einen Anwalt zu konsultieren und die Möglichkeit zur Stellungnahme zu nutzen! Dazu benötigt ein Anwalt dann in jedem Fall Akteneinsicht. Der Anwalt/die Anwältin sollte sich dann aber speziell mit Cannabis im Fahrerlaubnisrecht auskennen, insbesondere die Bedeutung der THC-Werte für den Nachweis des Konsummusters, die Sechs-Stunden-Regel beim Abbau von THC im Blut usw. Das ist leider so speziell, dass viele Anwälte sich da nich auskennen. Sie können mich auch gerne für eine Auskunft anrufen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ben (Dienstag, 20. Juli 2021 12:41)

    Guten Tag Frau Fischer,
    ich wurde angehalten, Verkehrskontrolle. Den Polizisten war ich zu nervös und sie wollten eine Urinprobe. Das habe ich abgelehnt und dann musste ich mit zur Blutabnahme. Ich mache mir Sorgen, da ich jetzt ein einziges Mal nach ca. 10 Jahren vollständiger!! Abstinenz das Wochenende vor der Kontrolle bei einem Freund mitgeraucht habe. Davor hatte ich damit wirklich nichts mehr zu tun. Ich befürchte, dass das in meinem Blutwerten noch irgendwie feststellbar ist. Was könnte das bedeuten und ist das noch Einmalkonsum, da ich 10 Jahre nichts genommen habe. Und kann das durch meine Blutwerte bestätigt werden?
    Danke und Grüße
    Ben

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 20. Juli 2021 12:59)

    @Ben
    Guten Tag, Ben,
    da der letzte Konsum vor dem aktuellen Konsum 10 Jahre zurückliegt, würde ich dies nicht mehr als gelegentlichen Konsum werten, dafür ist ein Abstand von 10 Jahren zwischen den Konsumvorgängen einfach zu lang (obwohl die Rechtsprechung bei Konsumvorgängen im Abstand von 3, aber auch schon 5 Jahren anders entschieden hat...). Ich weiß jetzt nicht wieviel Zeit zwischen dem Konsum am Wochenende und der Kontrolle lag (und wieviel Sie konsumiert haben und was genau), darum kann ich nicht abschätzen, was noch feststellbar sein wird. Meines Erachtens sollte anhand Ihrer Blutwerte aber kein gelegentlicher Konsum nachgewiesen werden können. Zwar wird in der Rechtsprechung gestritten, ob schon ab einem THC-COOH-Wert ab 75 ng/ml im Blutserum bei nach dem (letzten) Konsumvorgang zeitnaher Blutentnahme die Annahme gerechtfertigt ist, der Betroffene sei gelegentlicher Cannabiskonsument, namentlich, wenn der Betroffene nicht schlüssig den erstmaligen experimentellen bzw. „Probier“-Konsum darlegen kann. Meines Erachtens geht die herrschende Rechtsprechung von einem nachgewiesen gelegentlichen Konsum aber erst ab einen THC-COOH-Wert ab 100 ng/ml aus. Eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum im Bereich eines THC-COOH-Wertes bis zu 100 ng/ml ist danach aus wissenschaftlicher Sicht bei zeitnah zur Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss genommenen Blutproben grundsätzlich nicht möglich.
    Bei Ihnen sollte bei dem einmaligen Konsum am Wochenende keiner der beiden Werte erreicht werden. Sie sollten sich aber wieder melden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde bei Ihnen mit Maßnahmen anklopft.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Anton (Dienstag, 20. Juli 2021 15:12)

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu den THC-Werten. Wenn ich unter 100 ng/ml bzw. 75 ng/ml liege (gibt ja anscheinend unterschiedliche Rechtsprechung), dann ist mir nicht gelegentlicher Konsum nachgewiesen, sondern es ist noch Probierkonsum gegeben. dann kann mir mit Werten darunter also nie gelegentlicher Konsum unterstellt werden?
    Danke im voraus
    Anton

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 20. Juli 2021 15:31)

    @Anton
    Hallo Anton,
    ganz so ist es nicht. In den meisten Fällen ist es tatsächlich so, dass im Rahmen der Verkehrskontrolle oder bei der Blutentnahme Angaben seitens des Betroffenen gemacht werden, die dann im Fahrerlaubnisverfahren herangezogen werden (dürfen). Das sind Aussagen, mit denen die Betroffenen meinen, ihre Lage besser dazustellen, wie "Ich rauche doch höchstens einmal im Monat". Das ist dann aber gelegentlicher Konsum. Aber auch Angaben zum letzten Konsum vor der Blutentnahme lassen Rückschlüsse auf das Konsummuster zu. Wenn Sie angeben zuletzt Tage oder Wochen vor der Blutentnahme konsumiert zu haben, dann kann das mit dem Nachweiszeiten von THC im Blut nicht stimmen. Die Fahrerlaubnisbehörde darf dann aber zweimaligen Konsum = gelegentlicher Konsum als gegeben annehmen, nämlich den durch Ihre Angaben zugegebenen Konsum vor Tagen bzw. Wochen und den aktuell im Rahmen der Blutentnahme festgestellten Konsum.
    Bei einem THC-COOH-Wert unter 100 ng/ml (bzw. 75 ng/ml nach anderer Rechtsprechung) oder bei Feststellung von THC im Blut, woraus jedenfalls ein einmaliger Konsum folgt, können sich also aus weiteren aussagekräftigen Tatsachen, wie das Erklärungsverhalten des Betroffenen, Anhaltspunkte für wiederholten Konsum von Cannabis ergeben. Unter anderem darum ist für eine sinnvolle Vertretung im Fahrerlaubnisrecht immer eine Akteneinsicht notwendig.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Tino (Freitag, 23. Juli 2021 17:16)

    Schönen guten Tag Frau Fischer, ich hätte mal eine Frage: Ich habe vor 5 Jahren meinen Führerschein auf Grund von Aussagen meinerseits vor Gericht verloren (vergangnen Konsum von thc und auch Chemie eingestanden) und habe diesen nach Bestehen einer mpu zurück erlangt...Im Januar wurde ich in einer polizeikontrolle positiv auf thc getestet (speichel) und musste Blut abgeben...ich hatte am Vortag cbd blüten konsumiert! Ergebis: 0 thc, 0 thc-oh und leider 1,8ng/ml thc-cooh. Jetzt fordert die ffst eine erneute mpu von mir!Ist das rechtens, bzw. bestehen ggf. Erfolgsaussichten dagegen Gerichtlich vorzugehen??Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe
    Liebe Grüße
    Tino

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 26. Juli 2021 21:06)

    @Tino
    Hallo Tino,
    bei Ihnen besteht zum einen die Besonderheit, dass kein aktives THC nachgewiesen wurde. Grundsätzlich bedarf es aber neben einem (gelegentlichen) Cannabiskonsum für eine MPU-Anordnung weitere klärungsbedürftige Eignungszweifel. Dies ist dann meist die Fahrt unter Cannabiseinfluss, die bei Ihnen nicht nachgewiesen worden ist. Ich weiß allerdings nicht, ob die Zusatztatsachen in der MPU-Anordnung anders begründet werden. Daher kann ich dies nicht ohne Kenntnis der Anordnung abschließend beantworten. Auf der anderen Seite hatten Sie bereits eine MPU erfolgreich bestanden. Auch die Ergebnisse der zurückliegenden MPU kann noch bedeutsam sein, z.B. wenn ein Drogenverzicht für notwendig erachtet wurde und von Ihnen auch angestrebt wurde. Insoweit kann man an seinen Aussagen festgehalten werden. Ohne Akteneinsicht ist auch dies nicht abschließend zu beantworten. Da müssten Sie sich schon noch bei mir melden und Infos nachliefern.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Karsten (Montag, 26. Juli 2021 21:58)

    Hallo Frau Fischer,
    ich habe ein Bluttest beim Arzt auf THC COOH machen lassen vor 5 Tagen. Der Wert liegt bei 11ng im Blutserum. Muss ich bei einer Kontrolle durch die Polizei, befürchten nochmals zur MPU zu müssen? (Hatte bereits vor 10 Jahren schon eine MPU wegen THC)

    Mein letzter Konsum war vor 8 Wochen.

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 26. Juli 2021 22:14)

    @Karsten,
    Hallo Karsten,
    ich gehe davon aus, dass Sie vor dem letzten Konsum vor 8 Wochen einigermaßen regelmäßig konsumiert haben, da nun noch THC-COOH nachgewiesen werden konnte. Ich gehe aber nicht davon aus, dass bei Ihnen nach 8 Wochen noch aktives THC nachgewiesen werden kann. Die Fahrerlaubnisbehörden ordnen dann tatsächlich häufig eine MPU an. Meines Erachtens ist dies ohne eine Fahrt unter THC-Einfluss nicht rechtmäßig. Es liegen dann keine aufklärungsbedürftigen weiteren Eignungszweifel vor (es sei den es werden andere Eignungszweifel in der MPU benannt, wobei andere Tatsachen nach 8 Wochen Abstinenz schwer vorstellbar sind). Was sich aber aus der bereits absolvierten MPU ergibt (oder auch nicht) kann ich ohne Akteneinsicht gar nicht sagen. Wenn Sie sicher gehen wollen, müssen Sie das Fahren unterlassen, bis keine THC-Werte im Blut mehr nachweisbar sind.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Maria (Freitag, 30. Juli 2021 16:30)

    Hallo Frau Fischer,

    mein Freund raucht seit Jahren regelmäßig. Vor einem Monat wurde er angehalten, Bluttest ergab 2,6 mg THC. Er hatte am Abend vorher geraucht. Seitdem raucht er nicht mehr, der Brief zu 1 Monat Fahrverbot etc. ist heute gekommen. Wie stehen die Chancen, dass er eine MPU oder ähnliches machen muss? Er würde vor 3 Jahren einmal mit einem Joint erwischt.

    Viele Grüße
    Maria

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 31. Juli 2021 21:31)

    @Maria
    Hallo, Maria,
    der Wert von 2,6 ng/ml ist der (aktive) THC-Wert. Soweit jetzt noch gelegentlicher Konsum hinzukommt, ist eine MPU sehr wahrscheinlich. Bei regelmäßigen Konsum wird die Fahrerlaubnis ohne MPU entzogen, also bei täglichem oder nahezu täglichem Konsum. Wenn Sie Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, sollten Sie sich nochmal umgehend hier melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Matthias (Samstag, 31. Juli 2021 21:46)

    Guten Abend,
    welche THC-Werte gibt es denn noch und was bedeuten die? ich sehe so oft ng/ml Angaben und daran kann man dann fest machen, was die Fahrerlaubnisbehörde dann am Ende macht. Wie geht denn das?
    Gruß
    Matthias

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 31. Juli 2021 22:04)

    @Matthias
    Guten Abend, Matthias,
    im Grunde stimmt das: zunächst ist einmaliger Cannabiskonsum fahrerlaubnisrechtlich ohne Bedeutung, selbst wenn dabei gegen das ordnungsrechtliche „Trennungsgebot“ (Führen eines Kraftfahrzeugs nicht unter Einfluss der psychoaktiven Wirkung von Cannabis) verstoßen worden ist. Soweit ein Betroffener sich auf einmaligen Probierkonsum beruft, wird aber meist noch ein ärztliches Gutachten zur Klärung des Konsummusters angeordnet. Im Übrigen muss man nach wohl herrschender Rechtsprechung den Probierkosum detailliert und nachvollziehbar darlegen (können).
    Ab einem THC-COOH-Wert (das ist ein Metabolit, also ein Abbauprodukt von THC) von 100 ng/ml ist dann aber ein gelegentlicher Konsum nachgewiesen, so dass Einmalkonsum schon gar nicht in Frage kommt. Kommt dazu eine Verkehrsteilnahme mit einem (aktiven) THC-Wert ab 1,0 ng/ml dazu, kann man sich auch schon auf die MPU einstellen. Ab einem THC-COOH-Wert von 150 ng/ml ist dann regelmäßiger Konsum nachgewiesen. Dann wird die Fahrerlaubnis auch ohne weitere Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde direkt entzogen. Es kommt neben den THC-Werten aber auch immer noch auf weitere Sachverhalte an, also ob z.B. Angaben gemacht wurden (das ist im Rahmen einer Verkehrskontrolle fast immer der Fall) oder man hat schon eine Drogenvorgeschichte usw. Am Ende ist die Gesamtschau und der Einzelfall entscheidend, darum ist ohne Akteneinsicht nicht abschließend eine Beurteilung möglich.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Marco (Samstag, 31. Juli 2021 22:20)

    Hallo Frau Fischer,
    Sie haben geschrieben, dass der Probierkonsum von einem nachvollziehbar dargelegt werden muss. Einfach zu sagen, dass man nur einmal konsumiert, reicht dann also nicht? Dafür muss ich noch mehr angeben? Und warum? Ist das nicht das Problem der Behörde?
    Danke und Gruß
    Marco

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 31. Juli 2021 22:32)

    @Marco
    Hallo, Marco,
    das einfache Behaupten des einmaligen Probierkonsum reicht der herrschenden Rechtsprechung nach nicht aus. Vielmehr rechtfertigt die Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Cannabis den Schluss auf eine mehr als einmalige, lediglich experimentelle Cannabisaufnahme, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Umstände des behaupteten Erstkonsums nicht konkret und glaubhaft darlegt. Es wird ohne detaillierte Darlegung dann von gelegentlichem Konsum ausgegangen. Aufgrund der herrschenden Rechtsprechung ist das dann nicht das Problem der Fahrerlaubnisbehörde, sondern des Betroffenen. Aber meist spricht ja nichts gegen eine konkrete Darlegung der Umstände des Erstkonsums.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Mattis (Samstag, 31. Juli 2021 22:35)

    Moin,
    mich würde ja interessieren wie die Rechtsprechung darauf kommt, sich den Konsum so genau darlegen zu lassen. Die unterstellen einem doch damit, dass man sowieso lügt, wenn man das sagt. Ist das denn erlaubt?
    Danke
    Mattis

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 31. Juli 2021 22:40)

    @Mattis,
    Hallo, Mattis,
    ich finde die Rechtsprechung zumindest bedenklich, denn meines Erachtens ist die Fahrerlaubnisbehörde beweispflichtig für den gelegentlichen Konsum. Das Verwaltungsgericht Berlin begründet das Erfordernis der detaillierten Darstellung des Einmalkonsums in einer Entscheidung aus 2021 aber noch wie folgt:
    " Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zu Grunde, dass es ausgesprochen unwahrscheinlich erscheint, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument zum einen bereits relativ kurze Zeit nach dem Konsum wieder ein Kraftfahrzeug führt und er zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät. Dies wiederum berechtigt zu der Erwartung, dass derjenige, der sich ausdrücklich auf einen - für ihn günstigen - Erstkonsum beruft, zu den Einzelheiten der fraglichen Drogeneinnahme glaubhaft vorträgt. Fehlt ein solcher Vortrag wider Erwarten, ist es nach der Rechtsprechung dann zulässig, hieraus entsprechende Schlüsse zu ziehen."
    "Entsprechende Schlüsse" ist dann, dass gelegentlicher Konsum unterstellt werden darf. Wie gesagt, bedenklich.

  • Kai (Montag, 02. August 2021 14:15)

    Guten Tag,
    ich habe bei einer Verkehrskontrolle alle Tests abgelehnt. das hat die doch sehr unfreundlichen Polizisten so gar nicht gestört. Die haben mir sogar gesagt einen Urintest solle ich gleich bei denen machen und das ich dazu auch verpflichtet sei. Danach haben die mich dann gleich mitgenommen und Blut abgenommen. Freiwillig habe ich davon gar nichts gemacht. Muss da nicht ein Richter zustimmen? Und was passiert mit den THC-Werten, dürfen die dann die Werte nutzen?
    Danke
    Kai

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 02. August 2021 14:25)

    @Kai
    Guten Tag, Kai,
    In Frage steht ein Beweisverwertungsverbot nach § 81a Abs.2 StPO. Das würde im Fall eines Strafverfahren bzw. eines Bußgeldverfahrens auch greifen. Im verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren gelten aber andere Grundsätze: hier wird präventiv zum Schutze der öffentlichen Interessen und dem Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und dem Schutz vor Risiken für die Verkehrssicherheit gehandelt. Dieses Schutzgut wird höher als das Individualinteresse bewertet, daher kommt es zumindest im Fahrerlaubnisrecht nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der unfreiwillig erlangten Blutwerte.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Kai (Montag, 02. August 2021 14:37)

    Hallo,
    ich habe noch eine Nachfrage: dann kann es so sein, dass ich ein Strafverfahren wegen Drogen habe und dabei dürfen meine Blutwerte nicht benutzt werden und die gleichen Blutwerte können von der Führerscheinstelle aber benutzt werden, um mir den Führerschein zu entziehen? Find ich komisch. Im besten Fall kann ich im Strafverfahren fein raus sein, mit meinem Führerschein ab nicht?
    Gruß und Danke
    Kai

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 02. August 2021 14:41)

    @Kai
    Hallo, Kai,
    grundsätzlich ja: bei der Frage, ob ein Verwertungsverbot vorliegt, handelt es sich um eine Entscheidung im Einzelfall. Da die gegenläufigen Interessen in einem Straf- und Verwaltungsverfahren nicht identisch sind, kann die Interessenabwägung jeweils auch unterschiedlich ausfallen.
    Den durch einen Verstoß gegen das Beweiserhebungsverbot berührten persönlichen Belangen muss gegenüber der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer kein größeres Gewicht eingeräumt werden.
    Es liegt daher zumeist für das Verwaltungsverfahren kein Beweisverwertungsverbot vor, selbst wenn zum Zeitpunkt der Blutentnahme ein Verstoß gegen den Richtervorbehalt und damit ein Beweiserhebungsverbot vorgelegen haben sollte.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Petrov (Mittwoch, 04. August 2021 03:33)

    Hallo Frau Fischer , ich wurde von polizei in Februar gehalten.Urintest war positiv (ich habe zu gegeben dass ich 2 tage vor mehrere joints geraucht habe.Danach bekomme ich brief das mein strafprozess eingestellt wird. Vor ein monat bekomme ich bussgeldstraffe 900 euro,1 monat und 2 puntkte.Meine werte im blut waren :4,1 thc , 3,1 hydro thc und 107 Säure.Ich habe nicht deutsche führerschein aber eu. Meine frage ist : Werde ich noch mehr briefe oder straffen (Mpu) bekommen.

  • Klaus (Samstag, 07. August 2021 14:33)

    Hallo,
    eine Hanfsamenbestellung aus dem Ausland wurd abgefangen. Das Verfahren wurde aber nach §31a Abs.1 eingestellt. Die Führerscheinstelle wurde jedoch informiert. Mit was muss ich als Gelegenheitskonsument rechnen? Ich wurde ja nich im Straßenverkehr überprüft und es wurde bisher auch kein Test mit mir gemacht. Abgesehen davon war ich bisher in keinster Weise auffällig. Wie ist da Ihre Einschätzung?
    Vielen Dank und Grüße
    Klaus

  • Tom (Montag, 09. August 2021 02:17)

    Hallo, wenn bei einer Hausdurchsuchung Cannabis-Utensilien gefunden werden, und der Bluttest negativ ist, darf dann die Fahrerlaubnis entzogen werden?

    Danke
    Tom
    Vielen Dank im Voraus,

  • Nicole (Dienstag, 10. August 2021 13:25)

    Hallo
    Mein Sohn hatte vor einer Woche einen Auffahrunfall, er ist hinter einer Kuppe einen anderen Auffahrunfall reingefallen. Die Polizei hat einen drogentest gemacht und war positiv,darauf folgte natürlich ein bluttest .Mein Sohn hat schon immer mal thc konsumiert, worüber ich auch bescheid weiß, er aber immer weniger thc zu sich genommen und mehr cbd .Er versichert mir das er ca vor 2 Wochen das letzte mal thc und dazwischen cbd konsumiert hat. Ich weiss überhaupt nicht was wir machen sollen ,alles laufen lassen einen Anwalt einschalten, der aber wahrscheinlich zu teuer sein wird .Für einen Rat bin ich sehr dankbar. LG Nicole

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 10. August 2021 21:59)

    @Petrov
    Guten Abend, Petrov,
    ich gehe ziemlich fest davon aus, dass eine MPU-Anordnung erfolgt. Der THC-COOH-Wert ist recht hoch und mit 107 ng/ml gilt laut Rechtsprechung auch der gelegentliche Konsum als nachgewiesen (Nachweis für gelegentlichen Konsum ist ab einem THC-Wert von 100 ng/ml gegeben). Dazu kommt die Fahrt unter Cannabiseinfluss, das zusammen rechtfertigt eine MPU-Anordnung. Wenn eine MPU-Anordnung, eine Anordnung eines ärztlichen Gutachtens (dieses dient zur Feststellung Ihres Konsummusters, denn möglich ist auch noch regelmäßiger Konsum, womit auch eine direkte Fahrerlaubnisentziehung möglich ist) oder auch vorab eine Anhörung erfolgt (auch da wird nach Ihrem Konsummuster gefragt), sollten Sie, bevor Sie Angaben machen, unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren. Sie können sich auch hier noch einmal melden oder unter meiner E-Mail-Adresse.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 10. August 2021 22:25)

    @Klaus
    Hallo Klaus,
    wieso sind Sie gelegentlicher Konsument? Waren die Hanfsamen zum Anbau mit nachfolgendem Eigenkonsum bestimmt? Dann würde womöglich ein ärztliches Gutachten auf Sie zukommen. Ich weiß aber nicht, ob und wie Sie sich bisher im Strafverfahren eingelassen haben, darauf wird es letztlich ankommen. Sie sollten sich bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auf jeden Fall wieder melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 10. August 2021 22:31)

    @Tom
    Guten Abend, Tom,
    nein, damit darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Beim Drogenbesitz und entsprechender Utensilien wird die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise von Eigenkonsum ausgehen und ein ärztliches Gutachten anordnen. Das kommt insbesondere noch auf getätigte Angaben und zukünftige Angaben an.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 10. August 2021 22:42)

    @Nicole
    Guten Abend, Nicole,
    es kann auf Ihren Sohn ein Strafverfahren, dazu ein Bußgeldverfahren und natürlich das Fahrerlaubnisverfahren zukommen. Das sollten Sie nur "laufen lassen" bis ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder sich die Fahrerlaubnisbehörde meldet usw. Ohne die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird das eher schwierig, abschließend kann auch ich ohne Akteneinsicht nichts Abschließendes sagen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Emil Faust (Freitag, 13. August 2021 17:36)

    Guten Abend,
    ich wurde bei einer Polizeikontrolle angehalten und mir wurde Blut abgenommen. Ich war eine Woche zuvor in Amsterdam und habe etwas geraucht. Es wurde nun win Wert von 1,5ng/ml festgestellt. Seitdem habe ich nicht mehr geraucht und könnte bis dahin sicherlich einen negativen Test vorweisen. Jetzt wurde mir der Besitz von Gras vorgeworfen. Was erwartet mich jetzt, besonders bezüglich Führerschein? Und theoretisch ist der Besitz in Amsterdam ja legal.
    Liebe Grüße

  • Tom (Freitag, 13. August 2021 19:25)

    Hallo Frau Fischer,
    ich habe heute einen Brief der Behörde erhalten in dem ich zur Eignungsüberprüfung verdonnert wurde und wollte Sie mal fragen was so in etwa auf mich zu kommen wird.
    Ich habe im Sept. 2017 eine Mpu wegen eines Alkohol und eines separaten Cannabisdeliktes erfolgreich bestanden. Alkohol konsumiere ich seitdem garnicht, so alle 3-4 Wochen rauche ich mal n Joint in Gesellschaft. Lasse das Auto danach immer mindestens 24 Std stehen.
    Anfang Juno 2020, 29 Std nach letztem Konsum, wurde ich von der Polizei kontrolliert, Urinprobe positiv, Blutabnahme.
    2,0ng Thc aktiv, 0.43ng Hydroxy-Thc, 7,6ng Carbonsäure wurden nachgewiesen.
    1 Monat Fahrverbot, 900€ Geldstrafe, alles schon geleistet und jetzt kommt über ein Jahr nach Delikt dieser Brief mit Aufforderung zur ärztlichen verkehrsmedizinischen Untersuchung.
    Was kommt da denn in etwa auf mich zu? Den Konsum werde ich heute dann erstmal wieder einstellen 🤷‍♂️.
    Vielen Dank für Ihre Mühe,
    LG
    Tom

  • Martin (Samstag, 14. August 2021 01:47)

    Einen schänen guten Morgen Frau Fischer,

    ich hätte eine Frage: Wie verhält sich eine Kombination von Alkohol, mehr wie 1,1 Promille, und einem aktivem THC-Wert von unter 1,0 ng/ml Ihrer Meinung nach in der Rechtssprechung?
    Vielen Dank im Voraus.
    Viele Grüße

  • Bernd (Samstag, 14. August 2021 21:25)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    ich habe das letze mal vor über einem Jahr geraucht und bin seit über 6 Monaten Clean.

    Jetzt habe ich vor eine Fettverbrennende Diät zu machen. Kann es sein dass zwecks der Diät der Test sich wieder Positiv auswirkt während des Diät Zeitraumes?

    Mfg Bernd

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 15. August 2021 14:08)

    @Emil Faust
    Guten Tag, Herr Faust,
    bei Ihnen wurde offensichtlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich weiß nun ohne Akteneinsicht nicht auf welcher Grundlage Ihnen Besitz von Cannabis vorgeworfen wird. Allein aufgrund Ihrer THC-Werte halte ich einen solchen Vorwurf für nicht haltbar und entspricht auch nicht der aktuellen Rechtsprechung. Was sonst bei Ihnen an Sachverhalt vorliegt (der für den Besitz von Cannabis spricht), kann ich Ihren Angaben nicht entnehmen. Wichtig ist, dass Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung machen! Sie können sich dafür bei mir melden.
    Im Übrigen bin ich kein Profi im niederländischen Strafrecht, aber meiner Kenntnis nach wird dort der Besitz von 30 g Cannabis toleriert, d.h. nicht verfolgt. Nach dem Gesetz gilt der Besitz aber dennoch als Straftat und ist eben nicht legal. Und das heißt nach deutschem Strafrecht gemäß § 7 StGB, dass der Besitz eines Deutschen auch in Amsterdam unter Strafe steht. Und bei Ihnen ist jetzt erstmal das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Da wird sicherlich noch etwas von der Fahrerlaubnisbehörde kommen, die Ihre Fahreignung prüfen wird, denn Sie hatten mit 1,5 ng/ml Thc eine Fahrt unter Cannabiseinfluss. Davon hängt ab, ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Die Angaben und der Verlauf des Ermittlungsverfahrens bzw. Strafverfahrens sind hierfür wegweisend: also Anwalt einschalten.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 15. August 2021 14:23)

    @Tom
    Hallo, Tom,
    bei Ihren Konsumangaben (alle 3-4 Wochen in Gesellschaft mal zu konsumieren) sind die (aktiven) THC-Werte nach einem 29 Stunden zurückliegenden Konsum eher ein bisschen zu hoch. Das sollten Sie noch einmal überprüfen, darauf könnte es auch bei einem ärztlichen Gutachten ankommen. Um zu wissen, was Sie überhaupt erwartet, müsste ich auch die gutachterliche Fragestellung des ärztlichen Gutachtens kennen. Wahrscheinlich geht es da um Fragen zu Ihrem Konsummuster, also wie häufig sie konsumieren. Ich würde frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, da je nach Ergebniss des ärztlichen Gutachtens voraussichtlich weitere Maßnahmen (wie eine Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigen Konsum oder die Anordnung einer MPU bei gelegentlichem Konsum), angeordnet werden. Meine Telefonnummer finden Sie auf dieser Seite.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 15. August 2021 21:21)

    @Martin
    Hallo, Martin,
    ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Eine Fahrt stellt dann eine Straftat gem. § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - dar (und nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit). In der Regel ist mit einer Fahrerlaubnisentziehung zu rechnen und einer Sperrfrist. Der Mischkonsum - auch wenn der THC-Wert unter 1,0 ng/ml liegt - wird der Richter entsprechend bewerten. Am Ende sind das einfach zu viele Promille und dann ist Auto fahren einfach nicht mehr angesagt. In so einem Fall ist die Hilfe eines Rechtsanwaltes anzuraten.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 15. August 2021 21:30)

    @Bernd
    Guten Abend, Bernd,
    Sie schreiben, dass Sie vor über einem Jahr zuletzt geraucht haben und seit einem halben Jahr clean sind... Das verstehe ich nicht ganz. Ich gehe aber nun davon aus, dass Sie mindestens 6 Monate nichts mehr konsumiert haben. Nach so einer langen Zeit ist mir bisher keine Studie bekannt, die da noch THC-Werte festgestellt hätte (auch nicht im Rahmen einer Diät). Das halte ich für unwahrscheinlich, aber ohne Gewähr (dazu ist die Studienlage zu schlecht). Zur Sicherheit einfach mal einen Test machen. Wenn Sie dann (wider Erwarten) THC feststellen, können Sie mir das gerne mitteilen. Wäre interessant und überraschend.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Manoli (Dienstag, 24. August 2021 22:11)

    Hallo Frau Fischer,
    ich hatte gerade meinen Führerschein, wurde zwei Wochen später von der Polizei angehalten und musste eine Urinprobe abgeben. Heute weiß ich, dass ich es nicht hätte tun müssen. Ich hatte zwei Tage vorher Cannabis konsumiert und musste dann eine Blutprobe abgeben. Zwei Wochen später wurde ich vom selben Beamten angehalten und wurde wieder kontrolliert, dieses Mal ohne Nachweis. Der Führerschein wurde mir inzwischen entzogen wegen folgender Werte, die die Blutprobe ergeben hatte: Nachweis THC mit einem Wert von 1,5 ng/ml, 11-OH-THC (11-Hydroxy-Tetrahydrocannabionol) mit einem Wert von <0,5 ng/ml und THC-COOH (Tetrahydrocannabinolcarbonsäure) mit einem ewt von 15 ng/ml.

    Ist die MPU aus Ihrer Sicht berechtigt? Falls nein, könnte man dagegen angehen? Ich bin nur gelegentlicher Partyraucher. Vielen Dank im Voraus

  • Tobias (Donnerstag, 26. August 2021 15:13)

    Guten Tag Frau Fischer,

    derzeit bin ich in der Niederlande unterwegs und habe gestern auch einen Hash-Brownie gegessen. Nun werde ich morgen Mittag mit dem Auto nach Deutschland fahren.

    Ich rauche nicht regelmäßig (höchstens 1x im Jahr) und es liegen dann ja ca. 40 Stunden zwischen Konsum und der Autofahrt.
    Was hätte ich bei einer Kontrolle zu erwarten? Kann dann noch zu hohes, aktives THC festgestellt werden? Und wie sollte man sich verhalten? Also einen Urintests ablehnen und direkt einen Bluttest machen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Freundliche Grüße
    Tobias

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 06. September 2021 21:22)

    @Manoli
    Hallo, Manoli,
    als Erstes verstehe ich nicht, auf welcher Grundlage Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bei einmaligem Verstoß gegen das Trennungsgebot und (nachgewiesenem) gelegentlichen Konsum muss vor einer Fahrerlaubnisentziehung eine MPU zur Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden. Dies gilt seit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht aus 2019. Wann war denn Ihre Fahrerlaubnisentziehung? Die zweite Verkehrskontrolle war "ohne Nachweis"? Ich gehe davon aus, Sie meinen ohne THC-Nachweis. Das insgesamt erklärt keine Fahrerlaubnisentziehung. Dann fragen Sie nach der Rechtmäßigkeit einer MPU... Den zaubern Sie ein bisschen aus dem Hut... Wahrscheinlich haben Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt und auf dieser Grundlage verlangt die Fahrerlaubnis eine MPU. Das kann schon rechtmäßig sein, aber Ihre Angaben sind zu rudimentär, um auf dieser Grundlage eine Aussage über die Rechtmäßigkeit machen zu können. Da müssten Sie sich auf irgendeinem Wege bei mir nochmal mit weitergehenden Informationen melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 06. September 2021 21:48)

    @Tobias
    Guten Abend, Tobias,
    wenn man einmal im Jahr "raucht", also konsumiert, soll nach (insbesondere auch von der herrschenden Rechtsprechung angewandter) bestehender Studienlage, bereits nach 4 bis 6 Stunden der aktive THC-Wert bereits unter einem Wert von 1,0 ng/ml liegen. Das betrifft dann aber auch nur das einmalige Rauchen. Damit würden Sie dann nicht mehr gegen das Trennungsgebot verstoßen (Sie haben dann zwischen Konsum und Fahren trennen können). Meine Erfahrung mit meinen Mandanten ist allerdings häufig anders. Da lassen sich regelmäßig auch nach länger zurückliegenden Konsum höhere Werte feststellen (wobei ich die Angaben meiner Mandanten glaubhaft halte), was mit den gestiegenen Gehalt des Wirkstoffs THC bei Marihuana liegen mag. Was nach einem Hash-Brownie gilt, kann ich nicht sagen. Ich weiß schon nicht, was in welcher Menge da konsumiert wird, da ist mir jetzt auch keine Hash-Brownie Studie bekannt...
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ulrich (Montag, 06. September 2021 22:00)

    Guten Abend,
    oben haben Sie geschrieben, dass es kein Führerscheinentzug gibt bei einmal Fahren mit Drogen. Wenn ich also jetzt erwischt werde, können die mir nicht den Führerschein entziehen? Und was macht die Behörde denn dann? da kommt man ja nicht einfach mit durch.
    Danke und Grüße
    Ulrich

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 06. September 2021 22:13)

    @Ulrich
    Guten Abend, Ulrich,
    ganz so stimmt Ihr Satz nicht: erstens kommt es beim Konsum von sogenannten "harten Drogen" (wie Kokain, Crystal Meth, Heroin usw.) regelmäßig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis, auch ohne eines Bezugs zum Straßenverkehr. Dann wird auch regelmäßig keine MPU angeordnet. Bei Cannabis wird auch nur eine MPU angeordnet, wenn gelegentlicher Konsum vorliegt. Soweit regelmäßiger Konsum vorliegt (täglicher oder nahezu täglicher Konsum) wird auch im Fall des Cannbiskonsums die Fahrerlaubnis entzogen. Der regelmäßige Konsum kann anhand der THC-Werte im Blut nachgewiesen werden. Dabei gilt ab einem THC-COOH-Wert von 100 ng/ml der regelmäßige Konsum als nachgewiesen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Maren (Montag, 06. September 2021 22:28)

    Guten Abend,
    ich würde mich nach dem hier beschriebenen mal als gelegentliche Konsumentin bezeichnen, zwar sehr selten, aber alle paar Wochen kommt das vor. Sollte ich jetzt mal in eine Verkehrskontrolle geraten, würde meine THC-Werte nichts für einen regelmäßgen Konsum hergeben. Dann würde ich also nicht gleich meinen Führerschein verlieren, sondern ich "dürfte" noch eine MPU machen. So habe ich das verstanden. Aber was ist denn, wenn ich vielleicht noch ein weiteres Mal vielleicht ein Jahr später beim Autofahren unter THC-Einfluss erwischt werde. Ich gehe dann davon aus, dass der Führerschein weg ist, oder gibts dann noch eine Chance?
    Viele Grüße und vielen Dank
    Maren

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 06. September 2021 22:42)

    Guten Abend, Maren,
    bei einem Konsum "alle paar Wochen" sind sicherlich keine THC-COOH-Werte festzustellen, die einen regelmäßgen Konsum bestätigen könnten (regelmäßiger Konsum gilt ab einem THC-COOH-Wert ab 150 ng/ml als nachgewiesen). Und richtig ist auch, dass bei einem gelegentlichen Konsum voraussichtlich eine MPU von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird. Was beim zweiten Auffälligwerden mit Cannabis im Straßenverkehr angeordnet wird, ist nicht so einfach zu beantworten. Bis zur Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2019 wird überhaupt erst die Anordnung einer MPU bei gelegentlichem Konsum und einmaligen fehlendem Trennungsvermögen zum Nachweis seiner (zukünftigen) Fahreignung ermöglicht. Daraus haben Gerichte unter anderem gefolgert, das bei mehr als einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot (also zweimaligen Angetroffensein bei der Verkhersteilnahme unter Cannbiseinfluss), eine Fahrerlaubnisentziehung ohne MPU unmittelbar entzogen werden darf. Dies ändert sich jetzt wieder. Gerichte gehen auch bei einem zweimaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot davon aus, dass die Fahreignung mit einer MPU überprüft werden muss. So entschied der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg in einer brandneuen Entscheidung aus Juli 2021. Darin heißt es:
    "Auch ein wiederholter Verstoß gegen das Trennungsgebot genügt für sich genommen regelmäßig nicht, um ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen. Denn § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV sieht vor, dass die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die Zwecke nach § 14 Abs. 1 FeV anzuordnen ist, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG begangen wurden. Darunter können zwar auch zeitlich nacheinander liegende Fahrten unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Einfluss von Alkohol bei der ersten und von Cannabis bei der/den nächsten Fahrt(en) fallen (sog. "Mischfälle"); der Wortlaut der Regelung erfasst aber ebenso auch mehrere Fahrten unter einer die Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis."
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Fin (Montag, 06. September 2021 22:46)

    Moin,
    ich habe meinen Lappen schon mal verloren und dann nach einem Jahr mit einer bestandenen MPU wiederbekommen. Was passiert nun, wenn ich wieder mit Cannabis erwischt werde. Gilt da auch die neue Rechtsprechung wie Sie sie oben beschreiben oder ist dann wieder mein Führerschein weg?
    Thanks und viele Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 06. September 2021 22:50)

    @Fin
    Guten Abend, Fin,
    diese Rechtsprechung gilt auch nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat 2020 wie folgt entschieden:
    "Ein zweimaliges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss erlaubt es der Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht, die Fahrerlaubnis ohne vorherige Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung zu entziehen.
    § 11 Abs. 7 FeV, der es ausnahmsweise ermöglicht, die Fahrerlaubnis ohne medizinisch-psychologischen Begutachtung zu entziehen, erfordert besondere Umstände des Einzelfalls, aus denen die Behörde die mangelnde Fahreignung des Betroffenen ohne Weiteres selbst feststellen kann. Solche Umstände ergeben sich nicht allein daraus, dass der Betroffene anderthalb bis zwei Jahre nach der Ersttat, einer medizinisch-psychologischen Begutachtung sowie Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis erneut unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat."
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Elias (Dienstag, 07. September 2021 16:04)

    Guten Tag Frau Fischer,

    am 10.08.2021 wurde bei der Grenzkontrolle von Holland nach Deutschland 6,5g Besitz festgestellt. Ein Drogentest wurde glücklicherweise nicht durchgeführt. Da ich jedoch seit knapp über einem Jahr täglich konsumiert habe, habe ich den Konsum sofort eingestellt. Gestern (06.09.2021) habe ich einen Selbsttest für meinen Urin mit einem Cut-off-Wert von 20ng durchgeführt. Dieser ist positiv ausgefallen. Post von der Führerscheinstelle habe ich noch nicht bekommen und über das Verfahren ebenfalls nicht. Da ich in der Probezeit bin und mir sonst auch noch nichts zu schulden kommen lassen haben (Blitzer, Drogenfahrten etc) sollte es doch ausreichen kein aktives thc im Körper zu haben, oder? Ich brauche meinen Führerschein um zur Arbeit zu kommen (60km), da die Bus und Bahnverbindungen in meinem Dorf sehr schlecht sind und ich nicht rechtzeitig auf der Arbeit sein werde. Wie lange wird der Brief noch brauchen und ab welcher THC-COOH Konzentration im Urin sieht es schlecht für mich aus? Sollte ich meinen Wert bestimmen lassen? Mein Blut sollte nach einem Monat zumindest sauber sein. Das Bundesland in dem ich lebe ist übrigens NRW.

    Beste Grüße
    Elias

  • Sebastian (Montag, 13. September 2021 09:05)

    Guten Tag Frau Fischer.
    Ich wurde am 16.06. von der Polizei angehalten.
    Verdacht auf Drogenkonsum im Straßenverkehr.
    Es wurde ein Urintest gemacht der positiv auf Cannabis ausschlug.
    Es wurde dann Blut abgenommen und eine Konzentration von 1,4 ng/ml THC sowie 14 ng/ml THC-Carbonsäure festgestellt.
    Am 06.08. kam der Bußgeldbescheid plus 1 Monat Fahrverbot.
    Das Bußgeld wurde sofort beglichen.
    Das Fahrverbot habe ich bisher noch nicht wirksam gemacht.
    Am 06.09. kam die Anordnung zur Begutachtung von der Fahrerlaubnisbehörde.
    Die schreibt wie folgt.:" Das Gutachten kann von einem hierzu berechtigten Institut aus der beigefügten Liste erstellt werden.
    Wählen sie bitte das Institut aus, welches für sie das Gutachten erstellen soll und tragen es auf der beigefügten Einverständniserklärung ein.
    Bitte erteilen sie auf dem beigefügten Vordruck auch ihr Einverständnis zu der Untersuchung und stimmen zu, dass die entstandenen Verwaltungsvorgänge an das Institut übersandt werden.
    Die Vorlage des Gutachtens wird bis zum 01.10.21 erwartet.
    Nach Eingang der Unterlagen setzt sich das benannte Institut mit ihnen wegen der Kosten und des Untersuchungstermins in Verbindumg."

    Der anordnung der Fahrerlaubnisbehörde lag weder die Liste der Institute, noch die Einverständnisserklärung bei.
    Den ohnehin schon knappen Zeitraum bis 01.10. kann ich also keineswegs mehr einhalten.
    Seit 15.06. habe ich kein Cannabis mehr zu mir genommen.
    Könnte ich also, ohne mir Sorgen eines weiteren positiven befundes, dieser Begutachtung stellen?
    Würde es sich lohmen eine/n Anwalt*in hinzu zu ziehen?
    MFG Sebastian

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 13. September 2021 12:43)

    @Elias
    Guten Tag, Elias,
    im Moment liegt bei Ihnen "nur" Drogenbesitz vor. Da kommt dann voraussichtlich ein ärztliches Gutachten seitens der Fahrerlaubnisbehörde auf Sie zu. Aktives THC sollte bei Ihnen nicht mehr feststellbar sein. Beim THC-COOH-Wert kommt es auf das Konsummuster an. Da Sie angeben, täglich konsumiert zu haben, ist es eher wahrscheinlich, dass nach einem Monat noch THC-COOH nachgewiesen werden kann. Wichtig ist, dass Sie den Konsum (vollständig) einstellen. Wenn Sie dann eine Maßnahme seitens der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, sollten Sie sich zeitnah wieder melden, insbesondere bevor Sie überhaupt etwas machen. Sie können mich dann am Besten anrufen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 13. September 2021 12:52)

    @Sebastian
    Guten Tag, Sebastian,
    ich weiß nicht, um welche Begutachtung es sich bei Ihnen handelt. Eine MPU ist bis zum 1.10. sicherlich nicht zu schaffen. Das weiß die Fahrerlaubnisbehörde normalerweise auch. Geht es bei Ihnen vielleicht um ein ärztliches Gutachten mit Drogenscreenings? Ich müsste die Anordnung schon lesen, um Ihnen dazu etwas sagen zu können. Sie können mich zur Abklärung auch kurz anrufen. Im Übrigen muss natürlich die Liste der Gutachtenstellen beiliegen. Letztlich sollten Sie aber zeitnah aktiv werden. Wenn Sie dies nicht tun, ist das meiner Erfahrung nach immer ein Bumerang mit fahrerlaubnisrechtlich unangenehmen Konsequenzen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Ali (Montag, 13. September 2021 14:22)

    Guten Tag Frau Fischer,
    undzwar hatte ich eine Hausdurchsuchung am 05.01.2021 bei mir zuhause und die Polizisten haben bei mir was gefunden. Ich hatte denen nur gesagt dass ich die letzten Tage geraucht hatte. Irgendein Zeuge hat mich verpetzt und meinte ich wäre mit dem Auto gefahren. Doch der Zeuge konnte mich nicht erkennen. Am 17.09 ist mein Gerichtstermin weil ich Einspruch gelegt habe. Mit der Begründung dass ich nicht gefahren bin. Die Polizisten haben mich erst zuhause in meinem Zimmer erfasst und nicht am Auto.
    Leider habe ich eine Mpu Anordnung bekommen. Darf der Richter mich deswegen beschuldigen ohne ein Beweis zu haben dass ich gefahren bin. Letztendlich steht in der Akte dass der Zeuge mich nicht erkennen würde aber die Tätebeschreibung passen würde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ali

  • Ali (Montag, 13. September 2021 14:26)

    So.Die Polizisten haben eine Blutprobe auf der Wache gemacht und einen Befund von 1,7 ng gemacht und die abbauwerte waren 13,2 ng. Wurde als Gelegenheitskonsument eingestuft. Seit der Hausdurchsuchung habe ich komplett aufgehört

    Mit freundlichen Grüßen
    Ali

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 15. September 2021 18:48)

    @Ali
    Guten Tag, Ali,
    im ersten Teil geht es um ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das findet vor einem Richter statt. Die MPU-Anordnung haben Sie wahrscheinlich von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, also einer Behörde, dass hat mit dem Richter aus dem Strafverfahren nichts zu tun. Gelegentlicher Nachweis Ihres Konsummusters als „gelegentlich“ wurde über Ihre eigenen Aussagen gegenüber den Polizeibeamten geführt („ich hatte denen nur gesagt, dass ich die letzten Tage geraucht hatte“). Die weiteren Eignungszweifel, die es für die Anordnung einer MPU bedarf, sind mir nicht klar, da Sie ja angeben nicht am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Hierfür müsste ich zunächst die MPU-Anordnung überprüfen und sicherlich Akteneinsicht nehmen. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, sollten Sie sich bei mir telefonisch melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Benny (Freitag, 17. September 2021 17:55)

    Hallo Frau Fischer,

    Ich habe lediglich eine kurze Frage:
    Wenn ich selbst einen Urintest durchführe (cutoff: 25ng/ml thc-cooh) und dieser negativ ist, kann ich dann bedenkenlos fahren? (Wenn man davon ausgeht, dass das Ergebnis stimmt, ggf. Mehrere Tests durchführt)

    Ich habe es nämlich so verstanden, dass der Wert im Urin stets höher ist als im Blut und wenn der Urintest bereits negativ ist sollte im Blut ja nichts mehr sein, höchstens kleinste Mengen (<5 ng)

    Danke im Voraus und ein großes Danke für Ihr Engagement in diesem doch undurchsichtigen Themenbereich des Strassenverkehrsrechts!

    Lg Benny

  • Carsten (Freitag, 17. September 2021 22:54)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    Im Jahre 2012 habe ich meine Fahrerlaubnis wegen Cannabis Konsum verloren und habe auch eine MPU ablegen müssen, zu derzeit war ich auch noch in der Probezeit. Ich kenne mich mit den Wert Angaben aus, was Aktives THC betrifft und den abbaustoffen. Im Juli und August diesem Jahres habe ich des Öfteren mal wieder konsumiert, seit dem 31.08 habe ich nicht mehr konsumiert. Am 17.9 habe ich einen Urin Test gemacht, der auch noch positiv ist. Meine Frage ist nun: was würde mich erwarten wenn ich in einer Kontrolle gerate, selbst wenn die Werte niedrig sind, da ich ja schon eine MPU gemacht habe? Mir schweift da was mit Wiederholungstäter im Kopf.

    Schon mal vielen Dank für ihre Antwort! :)

  • Patrick (Sonntag, 19. September 2021 03:35)

    Hallo, folgendes ist passiert. Sieht nicht gut aus... Und der Ärger vor der eigenen Dummheit ist groß. Wurde ohne Licht angehalten und hatte 5g dabei im Auto. Dann ging es auf die Wache mit einem Bluttest... Hatte vorher auch konsumiert. Führerschein ist natürlich weg und Strafanzeige wurde gestellt. Da kommt einiges zusammen, also frage ich mich: Ist der Lappen jetzt für immer weg?

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 20. September 2021 19:39)

    Guten Abend, Patrick,
    also "für immer" ist die Fahrerlaubnis mal sicher nicht weg. Mich würde interessieren, mit welcher Begründung Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Interessant wären daher zunächst die THC-Werte, die bei Ihnen im Rahmen des Bluttests festgestellt wurden und ob Sie bereits öfter im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss gefahren sind. Bei THC-COOH-Werten unter 150 ng/ml und einmaligen Angetroffensein im Straßenverkehr wäre noch gar keine Fahrerlaubnisentziehung möglich. Hier wäre zunächst eine MPU anzuorden. Wenn nun Ihre Fahrerlaubnis aber entzogen wurde und die Entziehungsverfügung bestandskräftig ist, müssen Sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, was die Fahrerlaubnisbehörde dann mit der Anordnung einer MPU verbindet, was dann wiederum mit Abstinenznachweiszeiten einhergeht (mindestens über 6 Monate, eher über 1 Jahr sind dann Abstinenznachweise zu erbingen). Wenn die MPU im Rahmen der Neuerteilung dann aber positiv ausfällt, werden Sie Ihren Führerschein auch wieder erhalten.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Tessa (Mittwoch, 22. September 2021 17:56)

    Hallo Frau Fischer,

    toll dass sie den Menschen mit ihren ausführlichen Antworten helfen. Das ist wirklich sehr bemerkenswert. Ich würde gerne wissen, wie ich herausfinden kann, ob ich wieder ohne Angst Autofahren kann. Ich habe ca 16 Jahre lang täglich Cannabis konsumiert und jetzt seit ca 3 Wochen nicht mehr, mein Urintest war vor ein paar Tagen natürlich noch positiv. Ich denke das wird er auch noch länger sein, kann ich trotzdem irgendwie erfahren, ob ich schon wieder fahren darf, oder soll ich warten bis der Urintest negativ ist? Viele liebe Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 24. September 2021 12:01)

    @Benny
    Guten Tag, Benny,
    es ist erstmal so, dass THC nach aktueller Studienlage im Urin länger nachweisbar ist als im Blut. Aber es kommt desweiteren tatsächlich auf den gewählten Cut-Off-Wert an (die Labore sind mittlerweile immer fortschrittlicher mit ihrer Analytik), auf Qualität des Schnelltests, auf Ihr Trinkverhalten vor dem Test (das wird in einem Labor mit dem Kreatininwert festgestellt) und möglicherweise noch vom Fettabbau während einer Diät usw. Einen Freischein, dass Sie völlig bedenkenlos fahren können, kann ich Ihnen nicht geben. Es ist aber sicherlich ein Richtwert, wenn bei (qualitativ guten) Schnelltests kein THC-Wert festgestellt weren konnte.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Frank (Samstag, 25. September 2021 21:55)

    Hallo Frau Fischer,
    ich stecke in einem Dilemma…
    Zum einen lebe ich in Bayern (wohl der schlechteste Ort wenn’s um THC geht)
    Zum anderen:
    Ich habe vor ca 15 Jahren meinen Führerschein wegen Cannabis verloren und durch eine für mich positive MPU im Mai 2012 wieder erhalten.

    Nun bin ich knapp 40 Jahre alt habe in dieser Zeit vielleicht 2 mal konsumiert und danach das Auto 7 Tage stehen gelassen.
    Nun habe ich hier und da medizinische Problem, worauf mein Arzt eine Cannabistherpie vorschlägt…
    Ich weiß aus eigener Erfahrung das diese funktionieren würde, aber ich bin sehr unentschlossen da ich das ganze Drama um den Führerschein schon erlebt habe.
    Nun weiß ich nicht was passiert wenn ich in eine Kontrolle gerate…
    Werden die alten Wunden aufgerissen?
    Verjährt soetwas? Ist in den Akten der Führerscheinstelle noch mein alter zerschnittener Führerschein?
    Soweit ich weiß muss die Polizei ja die Tatsache selbst wenn man Cannabis als Medizin nutzt an die Führerscheinstelle weitergeben…
    Was kann mir passieren?
    Wieder MPU?
    Oder gleich Entzug?
    Ich würde die Behandlung gern machen habe aber wirklich Angst um meinen Führerschein…
    Würde die 1ng Regel bei mir auch angewandt oder wäre ich Wiederholungstäter ?

    Vorab vielen Dank

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 29. September 2021 11:55)

    @Carsten
    Guten Tag, Carsten,
    meine Erfahrung ist, dass bei wiederholtem Antreffen unter Cannabiseinfluss der Nachweis der Fahreignung nicht gerade einfacher wird. Wenn bereits eine MPU (erfolgreich) durchlaufen wurde, kommt es natürlich auch auf das Ergebnis der MPU an. Das gilt auch für eine neue Bewertung Ihrer Fahreignung. Wenn in einem Guachten z.B. festgestellt wurde, dass bei Ihnen eine Drogengefährdung vorliegt und Sie nur im Fall einer Abstinenz als fahrgeeignet anzusehen sind, ist bei Ihnen die Feststellung eines Drogenkonsums äußerst problematisch. Dies gilt natürlich auch, wenn die THC-Werte niedrig sind, so dass auch in einem solchem Fall möglicherweise eine Fahrerlaubnisentziehung ins Haus flattert. Ich kenne da die Details Ihres Falles nicht, das Vorgesagte muss aber berücksichtigt werden. Aber Ihre MPU darf grundsätzlich nur 10 Jahre aufbewahrt werden, aber hier gibt es längere Aufbewahrungszeiten bei Ausnahmen. Auch hier kenne ich die Details nicht, dazu würde ich Akteneinsicht benötigen. Es sind also bei weiterem Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme auch die zurückliegenden Sachverhalte zu berücksichtigen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Marco (Mittwoch, 29. September 2021 11:57)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    Ich habe leider einen großen Fehler gemacht, ich wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert und war bekifft und hatte 40g Marhiuana dabei. Natürlich musste ich direkt zur Blutentnahme habe mich auch kooperativ verhalten. Im Polizeibericht steht auch das Sie KEINE Ausfallerscheinungen beobachten konnten.

    Nun bekomme ich für das Marhiuana einen Strafbefehl, diesen habe ich auch schon bekommen, 50 Tagessätze und 1Monat Fahrverbot. Mit welchen Konsequenzen muss ich von der Führerscheinstelle rechnen?
    Kommt es nochmals zu einem Strafbefehl? Oder bekomme ich eine Bußgeld? Das mein Führerschein entzogen wird, ist mir eigentlich klar. Aber was bekomme ich seitens der Führerscheinstelle noch für eine Strafe?
    Ich hatte Kurz vor der Kontrolle geraucht meine Blutwerte waren: aktives THC 70ng/ml und THC Carbonsäure 280ng/ml, ich war bis dahin auch Regelmäßiger Kiffer! Das war jetzt vor 5 Monaten, seid dem habe ich nichts mehr angefasst. Könnten Sie abschätzen was auf mich zu kommt? Ich war bisher noch nie auffällig bei der Polizei, keine Punkte in Flensburg usw.

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.

  • Frank (Mittwoch, 29. September 2021 12:28)

    Hallo Frau Fischer,
    ich habe vor etwa 10 Jahren meinen FS aufgrund Cannabis abgeben müssen.
    Meinen FS habe ich durch bestandene MPU wieder erhalten.müsste nach dieser Zeit die FS Akte nicht bereinigt und die Unterlagen dazu gelöscht bzw. weggeworfen werden ?
    Ist es dann so als wäre es nie passiert?
    Seitdem vielleicht 2x konsumiert nur im Urlaub also gut 3 Tage danach kein KFZ gefahren.

    Nun ist es so das mein Arzt mir Cannabis verschreiben möchte.
    Dadurch würde ich Dauerkonsument.

    Ich bin allerdings etwas ratlos ob es eine gute Idee ist, da ich vermutlich falls ich wieder angehalten werden sollte wieder eine MPU machen muss?
    Ich möchte meinen FS ungern wieder verlieren.

    Nun habe ich viel gelesen und erfahren bei einer polizeilichen Kontrolle garnichts mitzumachen weder urin Test noch sonstige Tests und im Notfall falls ich eine Blutprobe dulden müsste es am besten ist alle Unterlagen zu dem verschriebenen Cannabis bei sich zu führen und das man vorsorglich privat einen ärztlichen Eignungstest machen kann/sollte und diesen auch bei sich führt.

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 29. September 2021 12:55)

    @Tessa
    Guten Tag, Tessa,
    Sie haben 16 Jahre täglich konsumiert. Da sind nach 3 Wochen natürlich noch THC-Werte festzustellen, insbesondere THC-COOH-Werte. Nach so langer Zeit würde ich auf negative Drogentests warten, insbesondere wenn Sie völlig ohne Scherereien fahren wollen und entsprechend ohne THC-COOH-Werte im Urin oder Blut sein wollen. Wenn Sie nun Ihren Konsum gänzlich einstellen wollen, sollten Sie dies abwarten, sonst setzen Sie sich möglicherweise monatelange Auseinandersetzung mit der Fahrerlaubnisbehörde aus.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 29. September 2021 21:40)

    @Marco
    Guten Abend, Marco,
    die THC-Werte sind wirklich eine Hausnummer! Einen aktiver THC-Wert von 70 ng/ml habe ich auch nicht jeden Tag. Entscheidend für eine Fahrerlaubnisentziehung ist aber der THC-COOH-Wert: ab 150 ng/ml THC-COOH gilt regelmäßiger Cannabiskonsum als nachgewiesen und regelmäßiger Konsum hat die Fahrerlaubnisentziehung zur Folge und zwar ohne weitere Maßnahmen wie eine MPU oder ein ärztliches Gutachten. Der THC-COOH-Wert bei Ihnen liegt mit 280 ng/ml da deutlich darüber. Dass Ihnen Fahrerlaubnisentziehung noch nicht entzogen wurde, wundert mich da ein bisschen. Wenn Sie nun abstinent sind, sollten Sie die Zeit für Abstinenznachweise nutzen. Möglicherweise kann mit einem ausreichend langem Abstinenznachweis eine unmittelbare Fahrerlaubnisentziehung abgewendet werden. Es kommt aber darauf an, wieviel Zeit sich die Fahrerlaubnisbehörde noch lässt. Im Übrigen kommt seitens der Führerscheinstelle keinerlei "Strafe" auf Sie zu, hier geht es ausschließlich um Gefahrenabwehr.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 29. September 2021 22:00)

    @Frank
    Guten Abend Frank,
    Ihre MPU darf grundsätzlich nur 10 Jahre aufbewahrt werden, aber hier gibt es längere Aufbewahrungszeiten bei Ausnahmen. Für eine Beurteilung kenne ich die Details in Ihrem Fall nicht. Hinsichtlich des Medizinalcannabis gilt:
    Es ist natürlich hilfreich einen Patientenausweis als Cannabispatient mitzuführen und im Fall einer Verkehrskontrolle vorzulegen. Letztlich ist dann in solch einem Fall aber immer noch möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet. Nach der Rechtsprechung gilt dies auch, wenn ein behandelnder Arzt in einem Befundbericht die Verschreibung von Medizinalcannabis befürwortet hat. Die MPU sieht dann aber ganz anders aus als eine MPU im Fall eines illegalen Konsum. Die gutachterliche Fragestellung lautet dann ganz anders.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Marc (Sonntag, 03. Oktober 2021 14:25)

    Hallo Frau Fischer.

    Am 01.11.21 werde ich einen neuen Job antreten, diese verlangen ein Drogenscreening.
    Ich war 3-4 Jahre täglicher cannabis konsument.
    Mein letzter konsum war am 25.09.21.
    Nun habe ich extreme Angst durch den Test zu fallen.
    Ich bin nun am „detoxen“ und treibe allgemein täglich sport.
    Da ich jetzt 4 wochen urlaub habe bis ich den neuen job antrete, erhöhe ich mein Training um noch mehr zu schwitzen, wird aber nichts daran ändern, dass trotzdem thc werte nachgewiesen werden können…
    Muss ich mit einer Absage des neuen arbeitgebers rechnen?

    Vielen dank im Voraus!

  • Norman (Dienstag, 05. Oktober 2021 18:22)

    Hallo Frau Fischer,

    Ihre Antworten haben mir grundsätzlich schon sehr geholfen. Mein Fall scheint wohl noch einmal spezieller:
    Ich wurde im Mai angehalten, sah wohl nicht ganz fit aus und wurde zum Urintest gebeten. Dieser war positiv auf Thc, danach dann Blutentnahme. Leider habe ich einen Konsum fünf Tage zuvor und einen Weiteren einen Monat davor ausgesagt (wurde dabei etwas unter Druck gesetzt und wollte irgendwie die zu erwartenden Abbauprodukte erklären, Fehler).
    Da kein aktives Thc nachgewiesen wurde, wurde das
    Verfahren später eingestellt. Die Führerscheinstelle meldete sich dann Ende August. Ich hätte den zweimaligen Konsum angegeben und mir wurde Zeit für eine Stellungnahme gegeben.
    Nachdem meine Anwältin die Führerscheinakte angefordert hatte, habe ich nun das Ergebnis des Bluttests: Die forensisch-toxikologische Untersuchung des Blutes ergab keinen Nachweis von THC, keinen
    Nachweis von 11-Hydroxy-THC sowie keinen Nachweis von THC-Carbonsäure.
    Die Führerscheinstelle möchte eine Stellungnahme zu meiner Aussage bei der Polizei, ich würde da eigentlich gerne sagen dass es nur diesen zweimalige Konsum gab und dann schauen was kommt. Meine Anwältin schlägt eine andere Strategie vor und möchte der Füherscheinstelle ein Drogenscreening (Abstinenz) anbieten um nachzuweisen dass meine Fahrtauglichkeit nicht eingeschränkt ist.
    Ich möchte so etwas nur ungern tun und hoffe eigentlich darauf dass mir nichts angeordnet werden kann. Ich hoffe Sie können mir einen Tipp geben wie ich am besten vorgehen soll.

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus
    Norman

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 08. Oktober 2021 18:15)

    @Marc
    Guten Abend, Marc,
    ich halte es leider auch für gut möglich bis wahrscheinlich, dass sich noch THC-COOH-Werte bei Ihnen feststellen lassen werden. Sie können natürlich vorher einen eigenen Drogentest durchführen lassen, um dies zu überprüfen, möglichst in einem Labor.
    Was eine Absage Ihres neuen Arbeitgebers betrifft, kann ich nichts sagen, da dies das Arbeitsrecht betrifft und ich mich in Bezug auf Cannabiskonsum mit dem Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungsrecht beschäftige. Da müssen Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, aber leider schwant mir da auch eher nicht Gutes. Sie sollten sich aber auf jeden Fall beraten lassen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 08. Oktober 2021 18:22)

    @Norman
    Guten Abend, Norman,
    Sie haben bereits eine Rechtsanwältin, die Ihre gesamte Führerscheinakte kennt und sich mit Ihrem Sachverhalt daher bestens auskennt, auf jeden Fall besser als ich. Daher sollten Sie sich auch mit Fragen an Ihre Anwältin wenden, da werde ich nicht reinreden. Im Übrigen hört sich das auch sinnvoll an mit den Drogenscreenings, insbesondere da anzunehmen ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde sowieso eine Maßnahme mit diesem Inhalt anordnen wird. Wenn Sie wegen der Drogenscreenings Bedenken haben, sollten Sie dies bei Ihrer Anwältin aber unbedingt ansprechen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Lukas (Dienstag, 12. Oktober 2021 19:28)

    Hallo Frau Fischer,

    ich bin Volljährig, hatte bislang noch keinerlei Auffälligkeiten bei der Polizei in Kombination mit Drogen und bin im Besitz eines Führerscheins. Ich wurde am 06.08.21 am Bahnhof in Bayern mit einer geringen Menge (0,3g) Cannabis in meinem Grinder erwischt. Ich habe gegenüber den Beamten bei der Kontrolle keinerlei Angaben zu meinem Konsumverhalten oder jeglichen anderen Themen gemacht. Es wurde auch kein Schnelltest oder Bluttest durchgeführt. Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren wie erwartet eingestellt. Jedoch wurde der Fall der Führerscheinstelle gemeldet. Ich habe ca. 1,5 Jahre sehr regelmäßig Cannabis konsumiert (im Durchschnitt jeden zweiten Tag). Jetzt habe ich mich entschieden aufzuhören und das letzte mal am 18.09.21 konsumiert.

    Hier meine Fragen:
    - Kann es sein, die Führerscheinstelle, obwohl diese keinen Nachweis über den Konsum haben eine MPU oder ähnliches anordnen?
    - Muss ich sogar noch mit einen verspäteten angeordneten Drogentest rechnen?
    - Nach was für einer Zeit ist mit keinerlei Maßnahmen mehr zu rechnen wenn in der Zeit nichts mehr auf mich zugekommen ist? (Natürlich ohne Gewähr und nach Ihrer Erfahrung)

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lukas

  • Pascal (Sonntag, 17. Oktober 2021 19:11)

    Hallo Frau Fischer,
    Ich wurde von der Polizei angerufen. Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Erwerb von Betäubungsmittel (Marihuana) und das ganze wurde durch Chatverlauf festgestellt. Ich wurde nicht beim Fahren erwischt, kein Hausdurchsuchung, kein Besitz. Nichts. Was könnte jetzt passieren?
    Kann das Ärger mit meiner Führerschein machen? Gibt es Risiko für Führerscheinentzug oder evtl MPU? Werde ich Urintest abgeben?
    Ich danke Ihnen im voraus.
    Viele Grüße
    Pascal

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 22. Oktober 2021 15:35)

    @Lukas
    Hallo, Lukas,
    ich gehe mal davon aus, dass es in Ihrem Fall eine Einstellung nach § 31a BtMG gegeben hat, nach dem bei Eigenverbrauch von einer Verfolgung abgesehen werden kann. Sie hatten aber dennoch Drogenbesitz (wenn auch sehr wenig Cannabis) und zudem wurden bei Ihnen Konsumutensilien vorgefunden. Da wird womöglich auch die Fahrerlaubnisbehörde von Eigenverbrauch ausgehen(und ausgehen dürfen) und vielleicht ein ärztliches Gutachten mit einem Drogentest anordnen. Das wird meiner Erfahrung nach häufig so gehandhabt. Ob das am Ende dann rechtmäßig ist, kann ich erst nach Akteneinsicht in Ihre Führerscheinakte bewerten.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 24. Oktober 2021 22:07)

    @Pascal
    Guten Abend, Pascal,
    meines Erachtens bedarf es für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zudem einen Hinweis darauf, dass Sie auch Cannabis konsumieren. Dennoch ordnet die Fahrerlaubnisbehörde hier erfahrungsgemäß häufig ein ärztliches Gutachten an. Bei Ihnen kommt es aber insbesondere noch auf Ihre Angaben im bestehenden Ermittlungsverfahren an. Hier ist bei den Angaben ebenfalls darauf zu achten, was dies in einem Verwaltungsverfahren für eine Bedeutung haben kann (so dass angeraten sein kann vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen). Sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, sollte Ihr Verteidiger sich auch hinsichtlich des folgenden Fahrerlaubnisverfahrens auskennen. Sie könne sich auch bei mir noch telefonisch melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rita (Donnerstag, 04. November 2021 16:02)

    Guten Abend, ich wurde letzten Freitag angehalten aufgrund meiner Felgen. Da ich zu diesem Zeitpunkt bereits 15 std Arbeit hinter mir hatte sah ich auch nicht mehr so frisch aus. Die Beamten haben dann eine Urinprobe verlangt. (Fünf Tage zuvor hatte ich was geraucht, Rauch verhalten ist gelegentlich gewesen) daher war der Test positiv mir war nicht bekannt das ich das hätte ablehnen können, danach wurde mir auf der Polizeiwache Blut abgenommen. Nun meine Frage ich bin erstmalig aufgefallen hatte aber definitiv nichts zu mir genommen in den letzten fünf Tagen. Da ich auch beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin geht mir der a… natürlich auf Grundeis. Die Frage an sich nun, bezieht sich eine strafe generell auf eine drogenfahrt oder auf den vorangegangenen Konsum. Muss ich hier nun mit einem Verlust rechnen? Vielen Dank im Voraus

  • Dirk (Freitag, 05. November 2021 00:38)

    Hallo Fr. Fischer,
    mir wurde 01/2014 die Fahrerlaubnis wegen Mischkonsum Alkohol/THC schon einmal entzogen.
    Ich ziehe alle 2 Monate mal an einem Joint und fahre dann mindestens 3 Tage kein Auto!
    Habe mir THC Drogentest mit einem Cut off von 25ng geholt, die dann nach 3 Tagen immer negativ sind.
    Wäre es dann in meinem Fall nicht besser bei einer Verkehrskontrolle einen Urintest zu machen, anstatt eines Bluttest? Ich denke das bei einem Bluttest eventuell noch Werte unterhalb der 25ng vorhanden sein könnten und ich dann wieder im Fokus der Führerscheinstelle wäre.
    Wissen Sie mit welchem Cut off Werte die Polizei in Rheinland-Pfalz arbeitet, hab was von 50ng gelesen, aber das scheint ja von Bundesland zu Bundesland und Landkreisen zu variieren.
    Hab bisher folgendes rausgelesen:
    1. keine Angaben zum Konsum machen
    2. Urintest verweigen (ob das in meinem Fall zutrifft erschließt sich mir leider nicht)
    3. sonstige Tests verweigern
    4. am besten Finger weg von den Drogen

    Schönen Gruß und recht herzlichen Dank
    Dirk

    Ist eine tolle und sehr informative Seite, klasse weiter so….

  • Marlen Herrmann (Freitag, 05. November 2021 16:59)

    Hallo,

    Mein Sohn ist gerade 18 geworden und steht kurz vor der Führerscheinprüfung. Alle Fahrstunden sind absolviert.
    Wir leben in Sachsen. Das gebe ich an, da es scheinbar große Unterschiede gibt.
    Er wurde von der Polizei kontrolliert (an der Bushaltestelle) , da er noch keinen Führerschein hat ist er natürlich nicht gefahren.
    Er hatte ca. 0,2mg Gras bei sich (Rester), der Drogenschnelltest war negativ.

    Leider hat er die Aussage getätigt das er vor 5 Tagen das letzte mal konsumiert hat. (Ohne darüber nachzudenken wie er sich ausdrückt und wie es ausgelegt wird, die Polizisten waren sehr nett sagte er)

    Aber es wird wohl der Führerscheinstelle gemeldet.

    Er hätte gegen seine kumpels Aussagen können um seine Strafe zu mindern.

    All das finde ich sehr seltsam.
    Kein Konsum nachzuweisen,
    Kein Verkehrsteilnehmer als Fahrer,
    Und eine quasi leere Tüte mit Krümmeln.

    Reicht dies um von der Führerscheinstelle für die Prüfung gesperrt zu werden?

    Nur auf Grund seiner dummen Aussage.

    Tatsächlich konsumiert er wohl ca. 2 x im Monat (nur am Wochenende, aber nicht jedes Wochenende... so sagt er es)

    Ist das polizeiliche Vorgehen richtig und muss so etwas gemeldet werden ?

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 07. November 2021 17:45)

    @Rita
    Guten Tag, Rita,
    zu unterscheiden ist 1. eine mögliche Strafe, 2. das Bußgeldverfahren mit einem (bei erstem Auffälligwerden einmonatigen) Fahrverbot und 3. das verwaltungsrechtliche Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung. Je nachdem, was für THC-Werte festgestellt werden und was Sie bereits an Angaben gemacht haben, führt dies zu verschiedenen Konsequenzen. Als strafrechtliches Verfahren kommt natürlich zum einen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht (wie Besitz von Betäubungsmittel = Cannabis) in Frage sowie wegen wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB (heißt auch bei Cannabis so). Das wird in den meisten Fällen mit anwaltlicher Beratung eingestellt, aber wichtig: alles, was Sie hier an Angaben machen, kommt in die Führerscheinakte und wird damit später im verwaltungsrechtlichen Verfahren bei der Überprüfung Ihrer Fahreignung relevant. Es ist daher wichtig, dass Sie hier einen Rechtsanwalt haben, der sich mit den Konsequenzen der Angaben auch in allen weiteren Verfahren auskennt, die die Fahrerlaubnis betreffen!. Je nachdem wie Ihr (aktiver) THC-Wert ausfällt meldet sich dann die Bußgeldstelle bei Ihnen mit (zumindest beim ersten Verstoß) einem Bußgeld, einem einmonatigem Fahrverbot und es gibt 2 Punkte in Flensburg. Hier bekommen Sie aber Ihren Führerschein nach einem Monat Fahrverbot automatisch wieder. Für Ihren Führerschein entscheidend ist das Fahrerlaubnisverfahren. Hier wird Ihre Fahrtauglichkeit überprüft. Liegt diese nicht vor, wird Ihre Fahrerlaubnis dann entzogen, ohne das Sie diese irgendwann ohne Weiteres wiedererhalten. Dazu müssen Sie eine Neuerteilung beantragen und dazu die Voraussetzungen erfüllen. Das sollte besser gar nicht erst passieren. Es wichtig, dass Sie in allen Verfahren gut beraten sind über sämtliche Auswirkungen in allen Verfahren, insbesondere im Fahrerlaubnisrecht, da geht es dann wirklich um Ihren Führerschein. Sie sollten sich auf jeden Fall bei mir für eine Erstberatung telefonisch melden sowie Sie von irgendeiner Stelle/Behörde Nachricht erhalten.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 10. November 2021 20:47)

    @Dirk,
    Guten Abend, Dirk,
    grundsätzlich ist THC im Urin deutlich länger nachweisbar als im Blut. Ich kann mir daher keine Konstellation vorstellen, die bei einem Schnelltest vor Ort bei einer Verkehrskontrolle ein günstigeres Ergebnis liefert. Allerdings bin ich auch keine Ärztin. Da können Sie auch mal einen Laborarzt fragen. Wenn Sie Interesse an einem Drogentest haben, werden Ihnen sicher hierzu Ihre Fragen von einem Labor beantwortet. Im Übrigen kann ich nur von Schnelltests abraten, da ich bei meinen Akteneinsichten immer wieder und häufiger feststellen muss, dass Amphetamin bei den Schnelltest nachgewiesen werden konnte, was meine Mandanten für mich glaubhaft rein gar nicht konsumiert hatten. Entsprechend wurde in den dann angeordneten Bluttests auch nichts mehr festgestellt. Bisher wurden diese Fälle von den Fahrerlaubnisbehörden nicht weiter verfolgt. Ich warte aber schon darauf, dass eine Fahrerlaubnisbehörde mit einem Schnelltest den Amphetaminkonsum als nachgewiesen erachtet und damit die Fahrerlaubnis entzieht: denn bei Amphetamin handelt es sich um eine harte Droge, deren Konsum zur Fahrerlaubnisentziehung führt...
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 10. November 2021 20:57)

    @Frau Herrmann
    Guten Abend, Frau Herrmann,
    läuft denn ein Ermittlungsverfahren gegen Ihren Sohn? Ich gehe mal fest davon aus, dass das eingestellt wird. Aber Ihr Sohn sollte jetzt besser keine Angaben mehr machen und wenn Ihr Sohn vernommen werden soll, bitte nicht ohne anwaltliche Beratung. Cannabsikonsum hat er durch seine Angaben schon eingestanden. Ich befürchte, dass daher auch eine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt (wie ein ärztliches Gutachten...). Wenn Sie in dieser Sache seitens der Behörde noch irgendetwas erhalten, melden Sie sich doch direkt bei mir telefonisch.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Luis (Donnerstag, 11. November 2021 13:56)

    Guten Tag Frau Fischer ich bin gerade dabei meinen Führerschein zu machen jedoch wurde bei mir im März ein Grinder gefunden mit nicht verwiegbaren anhaftungen. Jetzt sollte ich heute ein Drogen Screening beim Gesundheitsamt machen um zu sehen ob ich zur Führerschein Prüfung zugelassen werde.habe vor 50 Tagen das letzte mal was geraucht und davor 2 Wochen jeden Tag. Meine Frage ab welchem thc cooh Wert darf ich nicht zugelassen werden? Weil ich habe keinen aktiven thc Wert im Blut und wurde nicht im Straßenverkehr erwischt weil ich ka noch keinen Führerschein habe

  • Squizzy (Montag, 22. November 2021 15:41)

    Hallo Frau Fischer,
    um eventuellen Problemen mit der Polizei aus dem Weg zu gehen, möchte ich einige Unklarheiten beseitigen.

    Wird ein Drogentest bei einer Verkehrskontrolle routinemäßig durchgeführt oder nur wenn Drogen oÄ im Fahrzeug gefunden werden?

    Wie lange wäre bei solch einem Test das THC-COOH bei einem gelegentlichem Konsum von 1-2x pro Monat nachweisbar?
    Vielen Dank.

  • Kai (Montag, 22. November 2021 18:41)

    Ich wurde am 27.10 von der Polizei aufgefordert einen Speicheltest zu machen, dieser schlug auf thc an. Mir wurde daraufhin Blut abgenommen. Heute kam das Schreiben von der Führerscheinstelle. Wo es heißt ich habe 260ng/ml Carbonsäure im Blut. Habe recht regelmäßig geraucht, jedoch finde ich den Wert richtig hoch. Wird mir der Führerschein lebenslang weg genommen oder muss ich „nur“ eine mpu erfolgreich bestehen um diesen zurück zu bekommen. Viele Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 24. November 2021 15:14)

    @Luis
    Guten Tag, Luis,
    wenn die Fahrerlaubnnisbehörde Kenntnis von Drogenkonsum anhand der Blutuntersuchung erhält, wird Sie möglicherweise weitere Maßnahmen ergreifen, um die Fahreignung zu überprüfen, möglicherweise zunächst ein ärztliches Gutachten. Da Sie ja nun schon über 50 Tage nicht mehr Cannabis konsumiert haben, ist ja fraglich, ob überhaupt noch THC-COOH festgestellt werden kann, sehr wahrscheinlich aber nicht mit Werten die auf einen regelmäßigen Cannabiskonsum schließen lassen. Aber es ist müßig wild zu spekulieren, es liegen ja weder THC-Blutwerte noch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde vor. Wenn Sie Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde haben, melden Sie sich einfach nochmal, dann kann ich Ihnen auch Genaueres sagen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 24. November 2021 16:17)

    @Squizzy
    Guten Tag,
    bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle gibt es keinen "routinemäßigen" Drogentest, vielmehr muss ein konkreter Verdacht für eine mögliche Fahruntüchtigkeit vorliegen. Das ist aber schnell mal mit "roten, wässrigen Augen" oder einem durch die Beamten festgestellten Zittern der Hände gegeben. Dann sollte man alle weiteren "Untersuchungen" vor Ort nicht mit machen, insbesondere keine Tests, wie mit geschlossenen Augen an die Nase fassen oder auf einer gedachten Linie gehen. Das dürfen Sie ablehnen. Auch sollte man Drogenschnelltests vor Ort ablehnen (auch wenn dann eine Blutabnahme auf der Wache erfolgen soll). Und natürlich sollten absolut keine Angaben gemacht werden zum Konsum oder Ähnliches. Wie lange THC-COOH im Blut bei ein-bzw.zweimaligen Konsum pro Monat nachweisbar ist, kann ich Ihnen (und kann Ihnen wohl keiner) so genau sagen. Jeder Mensch hat einen anderen Stoffwechsel, das ist nicht so leicht vorherszusagen. Und es kommt natürlich darauf an, wie lange der ein-bis zweimalige Konsum zurückliegt: wenn der erst am Abend vorher stattgefunden hat, werden sicherlich THC-Werte festgestellt. Zudem kommt es auch auf den THC-Gehalt des Cannabis an, zumal der stetig und massiv zunimmt.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 24. November 2021 20:53)

    @Kai
    Guten Abend, Kai,
    ich glaube, wir haben schon telefoniert. Bei einem THC-COOH-Wert von 260 ng/ml gilt der regelmäßige Cannabiskonsum als nachgewiesen. Das gilt schon ab 150 ng/ml THC-COOH, da liegen Sie also deutlich drüber. Bei regelmäßigem Cannabiskonsum wird die Fahrerlaubnis unmittelbar entzogen, also ohne weitere Aufklärungsmaßnehmen der Fahrerlaubnisbegörde zur Fahreignung. Die Fahrerlaubnis wird dann erstmal endgültig entzogen, aber Sie können einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnis wird dann festlegen, was Sie nachweisen müssen, in Ihrem Fall sicherlich eine MPU mit Abstinenznachweisen von einem Jahr.

  • Alana (Donnerstag, 25. November 2021 02:44)

    Hallo frau Fischer,
    Ich bin momentan bei meinen führerschein bei. (Den habe ich 2016 schon einmal angefangen aber abgebrochen)
    Nun hat meine fahrschule mir erzählt das mein Antrag nicht durch geht.. er wurde anscheinend weitergeleitet un weiter überprüft zu werden..da ich damals von der Fahrerlaubnisbehörde post bekam wegen einer vorladung bei der Polizei = > verstoß gegen BTM, Canabis.
    Diese wurde relativ schnell eingestellt.

    Ich bekam weiterhin post von der Führerscheinstelle ich solle meine fahrschule angeben (fals nicht hätte sich die angelegenheit erledigt).Dies habe ich nicht getan da ich den führerschein für mich auf eis gelegt hatte.. und sich das für mich somit erledigt hatte.
    Mir wurde auch nichts weiter geschickt.
    Jetzt habe ich angst das ich erstmal den Führerschein pausieren muss oder andere auflagen plötzlich erfüllen sollte..
    Ich habe seid 1 monat eine neuen job und da wäre ich auf einen Führerschein abgewiesen, ohne müsste ich wieder kündigen.
    Was kann jetzt passieren.?

    Vielen Dank im voraus.!

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 29. November 2021 22:57)

    @Alana
    Guten Abend, Alana,
    es ist bei einer Drogenvorgeschichte natürlich möglich, dass zur Überprüfung der Fahreignung Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen (ärztliches Gutachten, MPU usw.). Um Beurteilen zu können, ob die Fahrerlaubnisbehörde eine Maßnahme voraussichtlich anordnen wird oder ob eine Maßnahme rechtmäßig ist, muss ich natürlich die (Drogen-)Vorgeschichte kennen. Dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, reicht da an Info nicht. Hierzu ist dann auch meist eine Akteneinsicht notwendig.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Sebastian (Montag, 06. Dezember 2021 22:44)

    Hi,

    ich habe ca. 3 Monate jeden Tag geraucht. Nun habe ich ein Monat kein Cannabis geraucht und der (Urin) Drogentest ist immer noch positiv. Wie sieht es aus mit aktiven THC im Blut? Kann da noch was sein? Konsum nun 32 Tage her.

    Was würde der THC-COOH dazu sagen? Inwiefern könnte ich jetzt noch den Führerschein verlieren?

  • Momo (Donnerstag, 23. Dezember 2021 00:13)

    Hallo ich bitte um Hilfe, ich bin normal Auto gefahren bin noch im Probezeit ich habe nie eine Blitzer oder sonstiges gehabt, ich hatte eine Normale Verkehrskontrolle der Polizist hat mir genau so gesagt also wenn ich kein Urin Test mache wird er mich zu Stelle nehmen und dort Blut abnehmen lassen also so gesagt unter Druck gesetzt, habe dann Test gemacht ich war im Urin positiv auf Cannabis obwohl halt ich nichts dabei hätte oder am Steuer bekifft war ich bin nur positiv getest worden, dann haben die mich mit zur Stelle genommen und dort Blut Test gemacht weißt jemand was so dabei raus kommen wird oder mir jemand ein Tipp geben kann was ich in so eine Sache machen soll, Lieben vielen Dank.

  • Dennis (Samstag, 25. Dezember 2021 21:30)

    Guten Abend frau Fischer ich hätte eine frage an sie, ich wurde am 5.12.21 zu fuß von einem Zivilen Polizisten aufgehalten da ich einen Joint in der Hand hatte, zu dem Zeitpunkt hatte ich noch meinen Crusher dabei und ein Tütchen Gras laut der Polizei: Crusher mit Anhaftungen,8 Dolten Mariuhuana und einen Joint jetzt wollte ich mal fragen was auf mich zukommt bei mir wurde auch kein Drogentest gemacht bin 18 mache gerade meinen Führerschein hab davor schon regelmäßig geraucht jetzt aber den Konsum auf Eis gelegt wird es auf eine MPU oder ein ärztliches Gutachten rauslaufen Danke schonmal für ihre Antwort

    Mfg Dennis

  • Andreas (Montag, 27. Dezember 2021 01:18)

    Hallo Frau Fischer,

    Ich wurde Mitte November bei einer Polizeikontrolle angehalten und es wurde eine Blutentnahme durchgeführt da bei mir in meinem KFZ Cannabis gefunden wurde (8g Canabis)

    Ergebnisse der Blutentnahme waren:
    THC: 0,5ng/ml
    THC-COOH: 4,6ng/ml

    Als man mir meine Blutwerte gesagt hat, meinte der Polizist dass das unter dem Grenzwert von 1ng/ml sei und somit unrelevant sei.

    Jetzt läuft halt noch das Strafverfahren wegen Besitz einer geringen Menge Cannabis muss ich mir wegen diesem Verfahren Sorgen um meinen Führerschein machen?
    Und kann mir die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen durch feststellen eines gelegentlichen Konsum wegen dem Cannabisbesitz? Und spielt in diesem Verfahren die Verkehrskontrolle noch eine Rolle?

    Lg

  • Christoph Dutschke (Mittwoch, 29. Dezember 2021 18:13)

    Guten Tag Frau Fischer,

    bemerkenswert dass Sie all diese Fragen beantworten - Dankeschön.

    Ich konsumiere bedarfsweise alle par Tage 50 bis 100 mg Canabisblüten auf ärztliche Verordung, eine also sehr geringe Menge.
    Das Auto bleibt bis 24 Stunden danach stehn.
    Käme ich in eine Kontrolle würde ich sagen dass ich keine Drogen nehme - denn es sind in meinem Fall Heilmittel.
    Aüßern würde ich mich weiter nicht. Eine Urinprobe würde ich ablehnen, eine Blutpobe gezwungenermaßen abgeben.
    Einer MPU Anordung würde ich bei unter 1,0 ng/ml THC im Blut widersprechen.
    Komm ich so durch? oder könnten mir Nachteile entstehen?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • Konstantin (Dienstag, 04. Januar 2022 21:35)

    Hallo Frau Fischer,
    Erstmal vielen Dank für den informativen Artikel :)

    Mein Führerschein wurde mir vor 4 Jahren schonmal wegen einer Drogenfahrt entzogen (THC & Amphetamin), den habe ich zum Glück seit August dieses Jahres nach einer erfolgreichen MPU wieder. Meine Frage ist jetzt, was würde passieren wenn man mir bei einer Verkehrskontrolle Abbauprodukte vom Cannabis im Blut nachweisen würde (Urin schnelltests lehne ich generell ab) wird dann wieder direkt eine MPU angeordnet auch bei kleinsten Werten?

  • Albert (Mittwoch, 05. Januar 2022 16:22)

    Hallo Frau Fischer,

    zunächst einmal vielen dank für all die ausführlichen Informationen auf Ihrer Website. Ich bin mir dessen bewusst, dass Sie mit all dem bereits einer Menge Menschen in Deutschland geholfen haben bzw. weiterhin helfen. Ich entnehme somit, dass Sie eine hervorragende Expertin in Ihrem Rechtsgebiet sind, deshalb wende ich mich mit meinen Fragen direkt an Sie.

    Kurz zum Tatbestand:
    Am 24.06.2021 geriet ich in eine Polizeikontrolle. Da der Polizeibeamte nicht locker lies, ging es ins Revier zur Blutentnahme. Nach ca. 4 Wochen Wartezeit wurden mir folgende Werte mitgeteilt:

    Test: +
    THC-Wert: 0,54 ng/ml
    THC-COOH: 3,11 ng/ml
    mir unbekannter Wert: 0,70 ng/ml

    Zudem wurde mir eine Drogenfahrt vorgeworfen.

    Das Ordnungswidrigkeits- sowie Strafverfahren wurden bereits vor Monaten fallengelassen.

    Ab dem 05.08.2021 mache ich freiwillig im Abstinenzprogramm beim TÜV mit, da ich mir sicher war, dass eine MPU angeordnet wird. Bis heute habe ich keinen Brief oder dessengleichen erhalten.

    Nun zu meinen Fragen:
    Wie wahrscheinlich ist es, dass ich noch was von der Fahrerlaubnisbehörde zu hören bekomme? Gibt es hierzu eine Frist?

    Was passiert, wenn ich das Abstinezprogramm nun abbreche?
    Welche folgen hätte das für mich?

    PS: Gehöre zu den Gelegenheitsrauchern die alle zwei- bis drei- Monate auf einer Party mitrauchen. Hatte sehr großes Pech am 24.06.2021, dass ich ausgerechnet das Wochenende zuvor eine größere Menge konsumiert hatte.

    Vielen Dank im voraus!
    & Viele Grüße
    Albert

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 05. Januar 2022 16:55)

    @Sebastian,
    Guten Tag Sebastian,
    der Abbau von THC ist leider meistens eine Wundertüte. Das gestaltet sich bei jedem Menschen anders, z.B aufgrund des Stoffwechsel, von Diäten und Sport usw. Wenn Sie aber vor dem Einstellen Ihres Konsums regelmäßig, also täglich, konsumiert haben, ist es nicht verwunderlich, dass sich noch THC-COOH-Werte im Urin nachweisen lassen. Das ist nach einem regelmäßigen Konsum von Cannabis bis zu drei Monate nach dem letzten Konsum möglich. Bei einer Blutuntersuchung sollte sich nach bereits ca. acht/neun Wochen kein THC-COOH-Wert mehr nachweisen lassen. Das ergibt sich aus den gängigen Studien. Aber meine Erfahrung ist immer öfter, dass eher längere Nachweiszeiten bestehen, da der THC-Gehalt mittlerweile deutlich angestiegen ist. Aber es ist nach 32 Tagen Abstinenz nicht zu erwarten, dass sich bei Ihnen noch aktive THC-Werte nachweisen lassen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 05. Januar 2022 17:35)

    @Momo
    Guten Tag, Momo,
    jetzt muss man sehen, was aus dem Drogentest bei der Blutabnahme wird. Wenn der Drogenvortest/Drogenschnelltest bei der Verkehrskontrolle bei THC ein positives Ergebnis angezeigt hat, gehe ich davon aus, dass in der Blutuntersuchung zumindest auch noch ein THC-COOH-Wert feststellbar ist. Entscheidend ist für ein mögliches Bußgeldverfahren und ein Fahrerlaubnisverfahren auch der aktive THC-Wert (insbesondere ein aktiver THC-Wert ab 1,0 ng/ml). Eine sinnvolle Strategie lässt sich erst mit Kenntnis der THC-Werte entwerfen. Wenn Sie also von der Bußgeldstelle oder der Fahrerlaubnisbehörde Nachricht bekommen, sollten Sie sich hier noch einmal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 05. Januar 2022 18:27)

    @Dennis
    Guten Abend, Dennis,
    bei Ihnen spricht Vieles dafür einen Konsum von Cannabis als nachgewiesen anzusehen: Sie hatten nicht nur Besitz von Cannabis (Tütchen Gras), sondern auch noch einen Joint in der Hand und einen Crusher mit Anhaftungen dabei. Allerdings besteht kein Bezug zum Straßenverkehr, so dass eine MPU nicht zu erwarten ist. Wenn bei Ihnen ein Verdacht auf regelmäßigen Konsum besteht, wird ggf. ein ärztliches Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, denn bei regelmäßigem Konsum von Cannabis erfolgt eine Fahrerlaubnisentziehung auch ohne Bezug zum Straßenverkehr.
    Aber dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen: also falls etwas von der Fahrerlaubnisbehörde kommen sollte, wieder melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 05. Januar 2022 18:40)

    @Andreas
    Guten Abend, Andreas,
    der Polizeibeamte meinte sicherlich das Bußgeldverfahren, bei dem Sie "nichts zu erwarten" haben. Im Bußgeldverfahren nach § 24a StVG wird ein Bußgeld regelmäßig erst ab einem (aktiven) THC-Wert ab 1,0 ng/ml verhängt und da liegen Sie mit 0,5 ng/ml darunter. Im Rahmen eines fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungsverfahren darf Ihnen die Fahrerlaubnis nicht ohne weiteres entzogen werden, aber die Fahrerlaubnisbehörde ordnet hier gerne mal eine MPUan. Dies ist meines Erachtens nicht rechtmäßig, da ja bei einem Wert unter 1,0 ng/ml aktiven THC kein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegt. Die Rechtsprechung ist da auch nicht eindeutig, es spricht aber Einiges dafür eine entsprechende MPU-Anordnung als rechtswidrig anzusehen. Sollte eine Maßnahme seitens der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, ob eine MPU oder ein ärztliches Gutachten, sollten Sie dies auf jeden Fall überprüfen lassen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 05. Januar 2022 19:03)

    @Cristoph Dutschke
    Guten Abend,
    für den Fall einer Verkehrskontrolle sollten Sie sich bei verordneten Medizinalcannabis von Ihrem behandelnden Arzt einen Cannabispatientenausweis austellen lassen. Dann sollte es schon zu keiner Blutabnahme kommen. Im Übrigen kommt es bei Medizinalacannabis nicht auf die Überschreitung des Grenzwertes an, sondern Cannabis auf Rezept wird als Dauerbehandlung mit einem Arzneimittel eingeordnet. Eine Überprüfung mittels einer MPU unterfällt dann ganz anderen Kriterien als bei gelegentlichem Konsum, es geht dann schon nicht um ein Trennungsvermögen. Bei einer MPU wegen Medizinalcannbis gilt:
    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies mit Blick auf Nr. 9.6.2, Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.
    Sollten Sie wegen Ihres Medizinalcannbis Probleme mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde bekommen, sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen: das Thema ist so neu, das die Fahrerlaubnisbehörden meist noch nicht rechtmäßig vorgehen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 05. Januar 2022 19:17)

    @Konstantin
    Guten Abend, Konstantin,
    die Folgen bei einer weiteren Auffälligkeit mit Cannabis hängen davon ab, wie Ihre Vorgeschichte aussieht: wenn Sie in der MPU angegeben haben, dass Sie zukünftig komplett drogenfrei leben wollen (und davon gehe ich fest aus, sonst hätten Sie wahrscheinlich kein positives Ergebnis bei der Begutachtung erhalten), ist der neue Konsum sehr problematisch (denn die beabsichtigte Abstinenz haben Sie ja dann ja offensichtlich nicht geschafft - das deutet möglicherweise auf ein größeres Drogenproblem hin) und führt im schlechtestens Fall direkt zu einer Fahrerlaubnisentziehung. Im Übrigen wird eine MPU nur bei einem einmaligen, also ersten Auffälligwerden, angeordnet. Bei Ihnen wäre es aber ja schon das zweite Mal. Abschließend kann ich ohne Kenntnis Ihrer Akte nichts sagen, aber bei einer Drogenvorgeschichte sollte Sie sehr, sehr vorsichtig mit Ihrer Fahrerlaubnis sein und ganz ehrlich: den Konsum besser einstellen. Das bringt in Bezug auf Ihre Fahrerlaubnis massiv Probleme.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 05. Januar 2022 19:34)

    @Albert
    Guten Abend, Albert,
    es ist gut möglich, dass seitens der Fahrerlaubnisbehörde keine Maßnahmen erfolgen: dies liegt insbesondere daran, dass Ihr (aktiver) THC-Wert unter 1,0 ng/ml lag und Sie daher nicht gegen das Trennungsgebot verstoßen haben. Eine Gewähr ist das aber nicht, die Fahrerlaubnisbehörde kann sich tatsächlich noch Monate nach einen Vorfall mit Maßnahmen melden. Fristen gibt es hierbei nicht. Wichtig wäre es vorerst weiterhin den Konsum komplett einzustellen, dann können Sie notfalls im Rahmen einer angeordneten Maßnahme Ihre Abstinenz nachweisen, mittels einer Haaranalyse auch über mehrere Monate. Dazu, inwieweit Sie noch Drogenscreenings präventiv durchführen lassen wollen, kann ich Ihnen keinen konkreten Rat geben, denn ich weiß ja nicht, ob noch etwas von der Fahrerlaubnisbehörde kommt oder nicht. Es kommt aber sicher keine unmittelbare Fahrerlaubnisentziehung, so dass Sie vermutlich hier noch Abstinenzen insbesondere mittels einer Haaranalyse (das kommt aber auf die Länge Ihrer Haare an) belegen könnten. Das müssen Sie aber nach Ihrem Sicherheitsbedürfnis abwägen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Jess B (Mittwoch, 12. Januar 2022 08:23)

    Hallo Frau Fischer, ich habe einen etwas ungewöhnlichen Fall und hoffe, dass Sie mir weiter helfen können. Vor gut 4 Wochen wurde bei mir eine Hausdurchsuchung gemacht und auch Cannabis gefunden. Bis dahin habe ich regelmäßig konsumiert, seitdem lebe ich aber komplett abstinent. Ich habe mir als Alternative lediglich ein zertifiziertes legales Cbd-Öl besorgt wovon ich mir zum Einschlafen ein paar Tropfen gönne. Gestern bin ich dann zum ersten Mal seit Wochen mit dem Auto zu meiner Oma gefahren (ich hatte aufgrund einer Verletzung lange eine Schiene am Arm wodurch ich nicht fahren konnte). Nachdem ich den Wagen geparkt hatte musste ich noch die Straße überqueren, also habe ich mich selbstverständlich umgeschaut und abgesichert, dass die Straße frei ist und auf den fast 200 Metern Niemanden und vor allem kein Fahrzeug gesehen. Ich bin dann sehr langsam rüber, da es glatt war und habe geklingelt. Da die Oma nicht mehr die Schnellste ist, musste ich noch fast 1 Minute warten bis die Tür geöffnet wurde. Als ich dann bereits mit einem Bein im Hausflur stand fuhr ein Polizeiwagen vor die Einfahrt und ich wurde ran gewunken. Einer der Polizisten war bei der Durchsuchung dabei und sagte mir, er habe mein Fahrzeug wieder erkannt, da dieses ja auch durchsucht wurde und mich dann ebenfalls als er mich vor der Tür stehen sah. Ich wurde dann nach meinem letzten Konsum gefragt und ich habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass ich seit der Durchsuchung nichts mehr genommen habe. Man hat mir dann gesagt, ich müsse definitiv mit zur Wache kommen und einen Test machen. Jetzt stellt sich mir die Frage ob das so überhaupt zulässig ist, da man mich ja gar nicht hat fahren gesehen, geschweige denn, dass ich mich im Verkehr falsch verhalten hätte.
    Viele Grüße

  • Chrissi (Donnerstag, 13. Januar 2022 13:43)

    Hallo Frau Fischer, ich wurde im November bei eine Allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet.
    Es folgte eine Blutentnahme.

    THC 2,9
    THC COOH 17
    Hydroxy 0,7

    Hab den Beamten gegenüber
    (Schutzbehauptung) angegeben 2 Tage zuvor konsumiert zu haben. Da ich den Tag zuvor konsumiert habe und auf Grund von Rückenschmerzen (Bandscheibenvorfall) nur am Wochenende konsumiere um mal schmerzfrei schlafen zukönnen. Da ich ich meine Psychisch kranke Mutter betreue und einen Arzttermin vergessen habe,(die ich sonst im meinem Konsum berücktigte) bin ich an diesem Tag ins Auto gestiegen. Sonst bin ich min. 3 Tage nicht gefahren. Habe in dieser Zeit schon 2 Wochen eine Diät gemacht und habe am Tag der Kontrolle noch Sport ( ohne zu wissen das das kontraproduktiv war) und in den letzten Wochen zuvor meinen Konsum eingeschränkt, da ich in einem Jahr ca. 10 Kilo zugenommen habe und sich die Schmerzen auf mein Gewicht zurückführen ließen.
    Nun muss ich in 3 Monaten eine Mpu machen. Da ich viel gelesen habe was Abstinenznachweis betrifft ,bin mir auf Grund der Frist nicht sicher wie ich weiter vorgehen kann und ob ich die Aussage der Beamten gegenüber revidieren kann! Ich mache regelmäßig Tests. Der cut off von 50 ng ist seit 3 Wochen negativ und der 25ng ist nur leicht negativ. Wielange kann das noch dauern. Ess wieder normal und mach ab und zu Sport.

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 13. Januar 2022 15:54)

    @Chrissi,
    Guten Tag,
    Sie haben eine MPU-Anordnung zur Überprüfung Ihrer Fahreignung wegen gelegentlichen Konsums erhalten. Dabei ist es tatsächlich häufig so, dass die Fahrerlaubnisbehörde und/oder die Begutachtungstelle Abstinenznachweise verlangen. Meistens werden bei gelegentlichem Cannabiskonsum Abstinenznachweise von 6 Monaten verlangt, die Sie dann ja nicht innerhalb der Frist zur Beibringung der MPU (sind ja nur drei Monate) vorweisen können, so dass dann eine Fahrerlaubnisentziehung erfolgt. Im Übrigen dürfen Sie gelegentlicher Konsument von Cannabis sein, Sie müssen dann nur zwischen Verkehrsteilnahme und Konsum trennen können (sog. Trennungsvermögen haben) - und wie sollen Sie als gelegentlicher Konsument Abstinenznachweisen erbringen? Das ist die traurige Praxis, die aber im Fall von gelegentlichem Konsum rechtswidrig ist. Hierfür brauchen Sie gerade keine Abstinenznachweise und die dürfen auch von Ihnen nicht verlangt werden, das ist meines Erachtens unstreitige Rechtsprechung. Um dieses Problem muss man sich immer im Vorfeld einer MPU wegen gelegentlichen Konsums fast immer kümmern, sonst besteht schon keine Chance diese erfolgreich abzuschließen. Bei Ihnen speziell stehen dann möglicherweise noch Ihre Angaben im Widerspruch zu den festgestellten THC-Werten, das müssen Sie ebenfalls noch vor dem Begutachtungstermin im Rahmen der MPU klären. Sie sollten für die Vorbereitung der MPU-Untersuchung besser noch beraten lassen. Sie können sich auch bei mir erstmal telefonisch melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 13. Januar 2022 16:23)

    @Jess B
    Guten Tag,
    bei Ihrer Kontrolle sollte die Polizei natürlich eine konkrete Begründung angegeben haben und für die Blutabnahme gibt es natürlich auch Voraussetzungen, insbesondere kann die Polizei bei dem Verdacht einer rauschbedingten Verkehrstraftat eine Blutabnahme anordnen. Nach Ihrer Darstellung sehe ich das eher kritisch, aber gehe davon aus, dass der Polizeibericht einen Anlass für Kontrolle und Blutentnahme enthält, das ist zumindest regelmäßig meine Erfahrung. Wenn Sie in diesem Zusammenhang Nachricht oder Post erhalten sollen, insbesondere mit fahrerlaubnisrechtlicher Berührung, sollen Sie sich nochmal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Mark S. (Donnerstag, 13. Januar 2022 20:09)

    Schönen guten Abend,

    erstmal ein riesen Lob an ihre großartige Arbeit und dem ständigen antworten, auf die vielen vielen Fragen.

    "Leider" muss auch auch Sie mit einer Frage nerven.

    Zur Sache:

    Ich selbst habe über mehrere Jahre täglich geraucht (im Durchschnitt max 2 Joints am Tag).

    3 mal habe ich ca 3-4 Monate Pausen gemacht, bis die Urin Tests negativ waren.

    Der letzte Zyklos, während ich geraucht habe, waren 2.5 Jahre.

    Nun habe ich am 08.10.21 den Konsum eingestellt.

    Lediglich einen Joint habe ich ca 5 Wochen nach der Pause geraucht. Zudem habe ich vor ca 4 Wochen 2 CBD Joints geraucht.

    Nach nun also über 3 Monaten sind die Tests weiterhin positiv.

    Kann es an den einen Joint liegen, welcher nun auch schon lang zurück liegt und der Wert deswegen wieder nach oben gegangen ist?

    Oder kann es an den CBD Joints liegen?

    Über eine kurze Antwort, würde ich mich sehr freuen.

  • Marianne Schindler (Freitag, 14. Januar 2022 21:19)

    Guten Tag Frau fischer ich hätte da mal eine Frage,Ich hab vor zwei Jahren ein Rezept für Cannabis bekommen Da ich unter depressionen und einer Border line Persönlichkeitsstörung leidet Da ich unter depressionen und einer Border line Persönlichkeitsstörung leide, Da meine Krankenkasse es nicht übernommen hat ,musste ich es selbst bezahlen. Da ich nicht rauche habe ich davon ein Kuchen gebacken Und eingefroren. Nun meine Frage darf ich die Reste noch konsumieren oder brauche ich ein neues Rezept??? Ich Esse den Kuchen nur wenn es mir richtig schlecht geht,deswegen habe ich es noch eingefroren.
    Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen.
    Mit freundlichen Grüßen Marianne Schindler

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 19. Januar 2022 23:01)

    @Mark S.
    Guten Abend,
    sie haben über Jahre regelmäßig Cannabis konsumiert, also täglich. Dann ist ein Nachweis von THC auch drei Monate nach dem letzten Kosum noch möglich. Das ist also noch nachvollziehbar, es sollten aber bald keine THC-Werte mehr feststellbar sein.
    Und es sollte rein theoretisch eigentlich nicht zu positiven THC-Tests beim
    Konsum von (legalem) CBD kommen. Meine Mandanten berichten mir aber teilweise auch etwas anderes... Ich habe aber keine Kenntnis, was Sie in welchem Umfang konsumiert haben.Ob das dann auch noch mit Ihren positiven THC-Werten zu tun hat, ist nicht zu beantworten (wohl eher nicht). Wenn Sie nun Ihren Konsum weiter einstellen, sollte aber Nachweis von THC in kürzester Zeit nicht mehr möglich sein.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 19. Januar 2022 23:36)

    @Marianne Schindler
    Guten Abend,
    bei Medizinalcannabis muss ein Rezept aktuell vorliegen und eine Behandlung mit Cannabis indiziert sein und durch einen Arzt verschrieben werden. Cannabis wird dann als Medikament bewertet und es gelten ganz andere Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr. Wenn Sie nun konsumieren gelten meines Erachtens nicht die Voraussetzungen für Medizinacannabis im Straßenverkehr. Im Übrigen ist Cannabis bei der Diagnose einer Persönlichkeitsstörungen kontraindiziert, was für die Bewertung der Fahreignung nicht gerade förderlich ist. Sollten Sie zukünftig wieder Cannabis auf Rezept erhalten, sollten Sie sich nich einmal bei mir melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Marianne Schindler (Donnerstag, 20. Januar 2022 20:06)

    Hallo Frau Fischer, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort, ich werde alles was ich noch da habe entsorgen. Aber falls ich mal eine Anwältin brauche werde ich mich Sofort an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
    Marianne Schindler

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 23. Januar 2022 21:39)

    @Carl
    Guten Abend,
    wie die Fahrerlaubnisbehörde bei Ihnen reagiert ist schwer voraus zusagen: in Fällen wie Ihrem (bei denen der aktive THC-Wert unter 1,0 ng/ml liegt, also kein Verstoß gegen das Trennungsgebot gegeben ist) habe ich seitens der Fahrerlaubnisbehörden schon alles erlebt. Es ist natürlich erst einmal gut, dass der aktive THC-Wert unter 1,0 ng/ml liegt. Aufgrund dieser Tatsache kann die Fahrerlaubnisbehörde von Maßnahmen ganz absehen und ein mögliches Verwaltungsverfahren ganz einstellen. Das wäre für Sie der beste Fall! Ich habe aber auch in solchen Fällen erlebt, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angeordnet hat. Ihre Aussage, dass Sie drei Jahre hzuvor konsumiert haben, war natürlich nicht hilfreich. Dennoch ist meines Erachtens die Anordnug einer MPU allein aufgrund der Tatsachen, die Sie schildern, rechtswidrig. Selbst bei gelegentlichen Konsum liegen keine weitere Tatsachen vor, die Zweifel an Ihrer Fahreignung begründen und die Anordnung einer MPU rechtfertigen. Sie haben ja zwischen Konsum und Fahren getrennt. Aber das müssen Sie nun abwarten. Melden Sie sich doch, falls die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen anordnet. Dann muss man sich für eine Bewertung auch die Begründung der Maßnahme genau anschauen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Chiri (Freitag, 04. Februar 2022 10:11)

    Sehr geehrte Frau Fischer, erst mal vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe die Sie aufbringen um Menschen helfen - Respekt.
    Zu meinem Anliegen;
    Bin vor kurzem in eine Verkehrskontrolle geraten und musste einen Drogen Schnelltest durchführen der natürlich negativ war. Bin kein Konsument. Der Polizist glaubte dem Ergebnis nicht und führte weitere Tests durch. 30 Sekunden, Kopf nach hinten etc. Einen Bluttest hat er nicht angeordnet und ließ mich weiterfahren. Bevor ich wieder ins Auto gestiegen, sagte der Polizist er ist sich bei mir nicht sicher, eventuell gibt er eine Info an die Fsst. Was will der Polizist der Fsst sagen, negativer Schnelltest und keine Blutprobe. Würde mich über eine Einschätzung des Sachverhaltes im Voraus sehr bedanken. Möchte nicht aufgrund eines eventuell ehrgeizigen Polizisten Ärger mit der Fsst haben. MfG Chri

  • Mika Arnold (Mittwoch, 16. Februar 2022 12:46)

    Guten Tag Frau Fischer,

    Ich wurde letztens von der Polizei kontrolliert und musste eine Blutprobe abgeben. Nun habe Ich am Abend davor gekifft gehabt und bin auch leider regelmäßiger Konsument... dass dieser Test positiv ausfallen wird ist mir auch klar und ich habe den Konsum seitdem eingestellt. Jetzt wurde ich 9 Tage danach von dem selben Polizisten schon wieder vollkommen ohne Grund rausgezogen und logischer weiße war der Urintest positiv und ich musste wieder Blut abgeben. Diese zweite Blutprobe wird mich wahrscheinlich nicht belasten, aber diese "allgemeine Verkehrskontrolle" kann doch nicht rechtens sein oder? Ich werde nämlich nur rausgezogen, da ich einen 3er BMW fahre und halt vom Aussehen in das Muster passen würde und jetzt auch da sie mein Kennzeichen kennen.
    Ich habe auf dem Revier auch mitbekommen wie die im Nebenraum meinten dass die mich einfach nur rausgezogen haben, weil die mich für den Bruchteil einer Sekunde gesehen haben. Außerdem werde ich bei jeder Kontrolle Probleme bekommen, da ich halt aufgrund meiner Arbeit immer trockene und gereizte Augen habe.
    Meine Frage wäre jetzt: Kann ich mich dagegen irgendwie währen?

  • Dennis R. (Mittwoch, 16. Februar 2022 23:00)

    Hallo frau Fischer,
    Ich hätte eine Frage bezüglich meines Drug screenings welches ich wegen Erwerb von Cannabis gerichtlich angeordnet bekommen habe. Ich habe den konsum ca seit 6 Wochen eingestellt vor einem baltigen Termin zum Urintest, welcher meiner Vermutung nach positiv enden könnte. Sollte der Test positiv ausfallen bin ich mir bewusst, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden könnte, aber könnte es sich auch auf meinen Führerschein den ich gerade am ablegen bin auswirken? Ich bin mit dem Führerschein nicht fertig, dennoch legte ich schon Fahrstunden ab un stehe kurz vor der Fahrprüfung.
    Mit freundlichen grüßen,
    DR

  • Kornelia (Samstag, 19. Februar 2022 22:21)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    ich mache mir große Sorgen um meinen Sohn. Februar 2019 wurde ihm der Führerschein entzogen, auf Grund von Canabiskonsum. Danach die Trennung von seiner Freundin, die auch von Canabis abhängig war und immer noch ist. Februar 2020 bekam er ihn nach langem Weg nach Abstinenz, Mpu und einer Fahreignung wieder. 4000 € hat hat das wieder Erlangen des Führerscheins gekostet. Aber noch viel schlimmer war und ist wieder für mich als Mutter die psychische Belastung.
    Ich dachte nun ist alles gut und er kann neu durch starten. Dann zog er im April 2020 wieder mit seiner Freundin zusammen, er hat mir versprochen die Finger vom canabis zu lassen auch wenn seine Freundin noch konsumiert. Dass sie wieder zusammen kamen besorgte mich sehr. Und meine Befürchtungen waren nicht unbegründet. Da es immer wieder Streit zwischen Ihnen gab, will er sich jetzt entgültig trennen. Er hat mir heute anvertraut, dass er seit 6 Monaten täglich 1bis 2 Joints raucht. Er hat gesagt, dass er seit 8 Tagen nicht mehr konsumiert. Und er sich selbst schämt und ärgert damit wieder angefangen zu haben. Er möchte auf gar keinen Fall seinen Führerschein verlieren, weil der für die Arbeit wichtig ist. Ich bin so enttäuscht und auch wütend, dass er es schon wieder 6 Monate konsumiert hatte ohne sich ernsthaft Gedanken über die Folgen zu machen und in einer Kontrolle geraten könnte. Wir haben uns geeinigt, dass sein Auto solange stehen bleibt bis die Test auf Canabis negativ sind. Meine Sorge sind aber die Fahrten mit den Firmentransporter auch wenn er die letzten 8 Tage nichts mehr konsumiert hat. Entschuldigung für meinen langen Brief. Aber ich bin wieder so voller Ängste, dass seine Zukunft davon abhängt, wenn er seinen Führerschein nochmal verlieren sollte, denn dann wird er keine Chance mehr haben ihn wieder zu bekommen. Wie lange muss er jetzt warten bis er wieder ohne Sorge und Angst fahren kann? Wann sollte er den ersten Test machen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Ich kann wieder Nächte vor Ängsten nicht schlafen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kornelia

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 24. Februar 2022 13:33)

    @Chiri
    Guten Tag,
    es fällt mir nach Ihrer Darstellung des Sachverhalts rein gar nichts ein, was der Polizeibeamte an die Führerscheinstelle melden sollte oder könnte. Der wollte Ihnen vielleich ein bisschen was zum Nachdenken auf dem Weg geben, vielleicht hat er auch nur schlecht geschlafen und schlechte Laune gehabt und Sie waren grad da. Und wenn er etwas an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeben sollte, kann die gar nicht tätig werden, es liegt nichts vor und damit ist für Maßnahmen keine Grundlage gegeben. So ein dubioses Bauchgefühl eines Polizeibeamten wird nicht ausreichen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 24. Februar 2022 13:51)

    @Mika Arnold
    Guten Tag,
    Sie erleben das Vorgehen der Polizeibeamten sicherlich als Schikane. Um letztlich zu wissen, was in Ihrem Fall genau zugrunde liegt, wäre eine Akteneinsicht vonnöten. Ich habe aber die Befürchtung, dass in einem Protokoll der Polizeibeamten zu dem Vorfall auch etwas stehen wird, was eine Kontrolle rechtfertigt, das ist eigentlich immer so. Aber das könnte ich nur mittels einer Akteneinsicht abschließend bewerten. Da Sie aber in Ihrem Fall demnächst mit Sicherheit Post von allen Seiten bekommen werden (ggf. Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle, Fahrerlaubnisbehörde), sollten Sie sich dann an einen Rechtsanwalt wenden, der sowieso Akteneinsicht nehmen muss und das in diesem Rahmen überprüfen kann. Sie können sich auch wieder hier melden, mit Ihren THC-Werten kann ich Ihnen dann auch etwas zum Vorgehen in Ihren Fall sagen. Sie sollten auf gar keinen Fall Angaben zur Sache ohne Beratung machen!
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 24. Februar 2022 13:56)

    @Dennis R.
    Guten Tag,
    es ist wahrscheinlich, das eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde gemacht wird. Die Drogenscreenings erfolgen in Ihrem Strafverfahren, deshalb gehe ich davon auch, dass Sie da eh Angaben zum Eigenkonsum gemacht haben und nun wird (erneut) Cannabiskonsum nachgewiesen. Daher gehe ich davon aus, dass die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahme zur Überprüfung Ihrer Fahreignung ergreift.
    Viele GRüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 24. Februar 2022 14:07)

    @Kornelia
    bei täglichen Konsum von Cannabis ist nach dem Rauchende über einen langen Zeitraum THC im Blut und Urin nachweisbar. Mittlerweile ist möglicherweise kein aktives THC mehr vorhanden, ich gehe aber nach täglichem Konsum Ihres Sohnes fest davon aus, dass bei ihm noch THC-COOH-Werte, also Abbauwerte, nachweisbar sein werden. Nach regelmäßigem Konsum ist in Studien noch drei Monate nach Rauchende THC-COOH im Urin nachgewiesen worden. Im Blut ist mit einer Nachweisbarkeit auch bis zu 8 Wochen zu rechnen. Da bleibt Ihnen nichts übrig als weiter auf Drogen zu testen. Grundsätzlich hat Ihr Sohn im Fall einer Fahrerlaubnisentziehung auch die Möglichkeit diesen wiederzuerlangen. Das wird aber natürlich aufwendig und es ist natürlich sinnvoller, es nicht zu einer Entziehung kommen zu lassen. Da wird er sich mit seinem Konsum wohl auch noch einmal auseinandersetzen müssen, insbesondere wenn er beruflich von seiner Fahrerlaubnis abhängig ist.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Johannes O (Mittwoch, 02. März 2022 16:40)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    Ich wurde am vor ca. einem Monat morgens um 9:30 angehalten und nach einer "normalen" Verkehrskontrolle sagte mir die Polizistin, dass ihr meine Augen nicht gefallen.
    Am Vorabend war ich auf einem 30. Geburtstag und hatte dort Cannabis konsumiert. Die Blutprobe wurde entnommen und ich habe heute die Werte von erhalten.
    THC: 1.5 ng/mL
    THC_OH: 1.2 ng/mL
    THC_COOH: 18 ng/mL
    Ich wollte Sie nun nach Ihrer expertise Fragen, was Sie denken, was auf mich zukommen könnte. Auf der Wache war meine Aussage, dass ich am vorabend auf einem Geburtstag konsumiert hatte aber ob dies so dokumentiert wurde weiß ich leider nicht. Ich bin Masterstudent der Mikrobiologie und zurzeit arbeitssuchend und könnte mir eine MPU leider nur schwer leisten.
    Vielen Dank führ Ihre Hilfe!
    MfG
    Johannes O

  • Stephanie Kießling (Donnerstag, 10. März 2022 00:56)

    Hallo Frau Fischer,
    Ich wurde gestern mit 7g erwischt, die ich tschechische grenze gebracht habe. Es wurde ein Wischtest gemacht, der positiv war und sonst aber kein weiterer Test und es wurde auch nicht weiter auf dem Führerschein eingegangen. Ich musste dann mit zur Dienststelle der Zollbeamten, dort wurde nur vom Besitz und der illegalen einfuhr gesprochen, wie wahrscheinlich ist es, das im Nachhinein jetzt doch noch Tests wie Urin etc angeordnet werden? Ich war natürlich mit dem Auto unterwegs.

    Vielen Dank schonmal im voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephanie kießling

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 15. März 2022 13:03)

    @Johannes O
    Guten Tag,
    ich weiß nicht, ob Sie auf dem Geburtstag erstmalig Cannabis konsumiert haben, dann dürfte die Anordnung einer MPU nicht rechtmäßig sein, da kein gelegentlicher Konsum vorliegt. Es kommt dann aber mit einiger Wahrscheinlichkeit zu anderen Maßnahmen, z.B. eines ärztlichen Gutachtens. Sie haben letztlich unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen, dies lässt die Fahrerlaubnisbehörde eher nicht völlig konsequenzlos stehen. Hier können Sie natürlich rechtzeitig Einfluss nehmen, darum rate ich immer zu einer Beratung bei einem Anwalt. Wenn Sie seitens der Fahrerlaubnisbehörde Post bekommen, melden Sie sich noch einmal.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 15. März 2022 13:15)

    @Stephanie Kießling
    Guten Tag,
    die Fahrerlaubnisbehörden ordnen in solchen Fällen gern ein ärztliches Fahreignungsgutachten an. Dies ist aber nicht immer zulässig. Vielmehr ist Voraussetzung, dass Eigenkonsum nicht ausgeschlossen werden kann (das wird bei Besitz einer geringen Menge Haschisch schon mal unterstellt) und das Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Trennungsvermögen nicht gegeben ist. In solchen Fällen überschreiten den Fahrerlaubnisbehörden schon mal den rechtlichen Rahmen. Möglicherweise kommt aber auch ein Strafverfahrenauf Sie zu. Die Angaben die im Strafverfahren gemacht werden haben natürlich direkte Auswirkungen auf das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren. Ein Anwalt sollte sich daher in beiden Bereichen auskennen und auch im strafrechtlichen Verfahren die Folgen für Ihre Fahrerlaubnis im Blick haben.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Nils (Donnerstag, 17. März 2022 20:40)

    Guten Tag,
    ich wurde vor ungefähr 5 Wochen angehalten von der Polizei.
    Ein Bluttest wurde gemacht und es wurde ein Thc Gehalt von 8ng und ein Thc-OOH wert von 66ng festgestellt.
    Das nun eine Mpu folgt ist mir klar.
    Meine Frage ist muss ich nun 6 Monate Abstinenz nachweisen oder werden direkt 12 Monate angeordnet.
    Komme aus NRW gibt es dort irgendwelche Richtwerte woran dies festgelegt wird?
    Liebe Grüße

  • Phill (Montag, 28. März 2022 20:48)

    Guten Abend,
    ein Bekannter hat am Freitag Cannabis konsumiert. Davor zuletzt am Samstag. Er konsumiert gelegentlich am Wochenende, ansonsten gar nicht. Dieser wurde bei einer allgemeinen Polizeikontrolle letztlich zur Blutabnahme gebeten. Dieser hat angegeben lediglich passiv mitgeraucht zu haben.
    Solch einen ähnlichen Fall hatte er schon einmal vor ca. 5 Jahren. Da hatte er angegeben aktiv mitgeraucht zu haben. Damals kam lediglich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass alles fallen gelassen wurde. Auch die Führerscheinstelle hatte sich nicht gemeldet. Er hatte, auch bis heute, sonst keine weiteren Auffälligkeiten.
    Kann ihm der Führerschein entzogen werden, mit MPU Auflage? Wie lang wird das Erste Vergehen gespeichert?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Phill

  • Sophie (Donnerstag, 31. März 2022 21:26)

    Hallo Frau Fischer,
    Ich wurde am 22.02 angehalten und heute kamen meine Ergebnisse aktives THC 1,64 ng/ml und thc-cooH lag bei 21, 3 ng/ml in dem schreiben wurde ich zu einem spontanen urin Screening aufgefordert welches innerhalb von 4 Tagen erfolgen muss. Angegeben habe ich damals zur Kontrolle dass ich bei einer Freundin 4 Tage vor Kontrolle konsumiert habe, mehr nicht.
    Was könnte auf mich zukommen und muss ich mit einer MPU rechnen?
    Liebe Grüße und vielen Dank schonmal.

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 31. März 2022 22:12)

    @Nils
    Guten Abend,
    wenn Sie gelegentlicher Konsument sind, wird in der Tat eine MPU angeordnet (das ist nur bei einmaligen Probierkonsum anders, der ist fahrerlaubnisrechtlich nicht relevant). Nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts 2019 darf bei einer Begutachtung bei gelegentlichem Cannabiskonsum in der Regel kein Abstinenznachweis gefordert werden. In der Praxis sieht es auch so aus, dass entweder
    1. Abstinenznachweise effektiv nicht erbracht werden können (Sie sind ja erlaubterweise gelegentlicher Konsument, wie wollen Sie da eine Abstinenz nachweisen?) oder
    2. die Fristen zur Beibringung des Gutachtens zu kurz sind (zwischen 1,5 und 3 Monate), um eine genügend lange Abstinenz (bei gelegentlichem Konsum werden meist 6 Monate verlangt) nachweisen zu können.
    Das hindert die Fahrerlaubnisbehörden, aber insbesondere die Begutachtungsstellen, nicht daran, diese trotzdem zu verlangen. Da muss man dann aktiv werden und gegen vorgehen, sonst hat man oftmals von vornherein keine Chance die MPU positiv abzuschließen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Wichtig ist rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 31. März 2022 22:24)

    @Phil
    Guten Abend,
    der Vorfall vor 5 Jahren ist möglicherweise ohne Konsequenzen abgelaufen, da die aktiven THC-Werte unter 1,0 ng/ml lagen (kann ich aber auch nur spekulieren, mehr gibt der dargestellte Sachverhalt nicht her). Mit passivem Konsum zu argumentieren halte ich für fast aussichtlos. Zum einen sind die THC-Werte, soweit sie fahrerlaubnisrechtlich relevant werden, zu hoch, um mit Passivkonsum erklärt werden zu können. Zum anderen kann auch Passivkonsum dazu führen, dass Ihre Fahreignung überprüft wird, nämlich dann, wenn Sie damit rechnen konnten aufgrund der passiven Aufnahme berauscht zu sein. Ich habe dazu ausführlich Informationen auf meiner Seite unter "Führerscheinentziehung bei passivem Cannabiskonsum?!". Da ist auch Rechtsprechung zu dem Thema zu finden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 31. März 2022 22:30)

    @Sophie,
    Guten Abend,
    was auf Sie zukommt wird von den im Drogenscreening festgestellten THC-Werten abhängen. Haben Sie seit der Verkehrskontrolle aufgehört zu konsumieren? Das würde Ihre Lage schon einmal verbessern. Sie sollten sich melden, wenn Sie Ihre THC-Werte erhalten haben, so ist da keine Aussage zu treffen. Sollten Maßnahmen seitens der Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung Ihrer Fahreignung angeordnet werden, sollten Sie schnell aktive werden. Sie können sich dann auch telefonisch melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Mitch (Samstag, 09. April 2022 01:46)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    anfang 2013 würde mir mit ca. 25 ng THC sowie mit ca. 80 ng Amphitamin im Blut der Führerschein entzogen. Derzeit habe ich 1.5 Jahre Abstinenz über Haarproben nachgewiesen. Besteht für mich die möglichkeit einer wiedererlangung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU?
    Mfg

  • Simon (Mittwoch, 20. April 2022 12:33)

    Hallo Frau Fischer,
    ich bräuchte bitte Ihren Rat. Folgendes liegt vor: Ich wurde bereits vor 2,5 Jahren bei einer Drogenfahrt erwischt. Anschließend habe ich eine MPU gemacht und bestanden. Im November habe ich wieder Cannabis konsumiert bis zum 20.02.22. Nun habe ich mir Urintests geholt welche immer noch positiv sind. Wenn man davon ausgeht das mein aktiv Wert kleiner 1 ng ist, was ich denke da ich schon 2 Monate abstinent bin, was würde passieren wenn die Polizei mich anhält? Bin ich anders zu betrachten weil ich Wiederholungstäter bin? Müsste ich wieder eine MPU machen weil man davon ausgeht das ich gelegentlich wieder konsumiere obwohl ich es trennen kann?
    Viele Grüße
    Simon

  • Florian (Freitag, 29. April 2022 08:48)

    Hallo Frau Fischer, am 01.02.22 wurde ich im Straßenverkehr angehalten wegen Cannabis, es folgte ein Blutentnahme auf der Wache und gestern am 28.04.22 kam der Anhörungsbogen in dem steht das 22ng/ml THC nachgewiesen wurden.
    Ich habe keinen Anhaltspunkt ob es der Passive oder Aktive Wert ist.
    Muss ich das bei der Polizei erfragen ?
    Ich werde im Anhörungsbogen nur die Personalien bestätigen.

    Seit dem Tattag sofort den Konsum eingestellt und die Wochen werde ich schonmal anfangen Abstinznachweise zu sammeln, ich gehe einfach vom Schlimmsten aus.

    Liebe Grüße Flo

  • Peter (Mittwoch, 04. Mai 2022 09:39)

    Guten Tag Frau Fischer,
    auch ich würde mich über Ihre kurze Einschätzung sehr freuen.
    Ich wurde ebenfalls angehalten und der Aktivwert beträgt 1,2ng/ml sowie der passive THC-COOH Wert beträgt 45ng/ml.
    Mir wurde aus verlässlicher Quelle mitgeteilt, dass das Ordnungsamt ab 40ng/ml THC-COOH eine MPU anordnen wird. Jedoch ist das bei mir ein Sonderfall, da ich seit längerer Zeit unter Migräne leide. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war ich noch kein Patient, jedoch bin ich nun schon seit mehreren Monaten Cannabispatient, was mir auch gesundheitlich sehr hilft.
    Für den Zeitraum in dem ich kontrolliert wurde besitze ich ein ärtzliches Attest, dass ich unter wöchentlicher und intensiver Migräne litt.
    Gegen die Ordnungswidrigkeit habe ich Einspruch eingelegt, denn sobald diese rechtskräftig wird meldet sich das Ordnungsamt mit der MPU.
    Nun folgende Fragen:
    - Muss ein Cannabispatient überhaupt zur MPU ?(Abstinenznachweis nicht möglich)
    - Wie schätzen Sie die Erfolgschancen ein?
    - Kann ein einmaliger Konsum mit diesen Werten begründet werden?( THC-COOH Wert hat ja nur eine bedingte Aussagekraft)

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!!

  • Kevin G. (Mittwoch, 04. Mai 2022 09:50)

    Hallo Frau Fischer,
    Gestern kam ich in eine Verkehrskontrolle. Bei mir wurde thc festgestellt und ich musste mit zur blutabnahme. Ich würde mich gelegentlichen Konsument beschreiben ( so alle 1 bis 2 Tage aber wenn dann nicht viel) . Leider habe ich ca 18h vor der Kontrolle das letzte Mal konsumiert. Das ist mein erstes vergehen in dieser Art und ich bin auch nie negativ aufgefallen bei der Polizei. Ich gehe mal nicht davon aus das ich unter 1,0ng liege, da ich ja kurz ( ca 18h) konsumiert habe. Meine größte Frage ist jetzt nur, muss ich zu 100% mit einer mpu rechnen? Eine befreundete Polizistin meinte das es wohl bei Bußgeld und 1mtl. Fahrverbot bleibt da es mein erste vergehen ist und ich nicht auffällig im Verkehr angehalten wurde sondern durch eine Routine Kontrolle.
    Oder komme ich um eine mpu und fahrerlaubnisentzug nicht vorbei?
    Viele Grüße!

  • Luke (Freitag, 06. Mai 2022 15:23)

    Guten Tag Frau Fischer,

    erst einmal ein großes Dankeschön für den informativen Artikel, als auch für die Beantwortung der Fragen Ihrer Leser und Leserinnen.

    Bei mir liegen folgende Fakten vor:
    - Vor 3 Monaten bei einer Verkehrskontrolle musste ich Blut abgeben (vor 3 Tagen das letzte mal gekifft, davor eine Lange zeit nicht)
    - Keinerlei Aussagen zu Komsumverhalten etc. gemacht, während der Kontrolle und Blutabnahme
    - Brief kam heute mit Blutwerten:
    -> THC-COOH 3,1 ng/ml (das
    wars auch schon)
    - Anschuldigung für
    1.) Führen eines Fahrzeuges unter der berauschenden Wirkung von Btm.(§24A 2. StVG)
    2.) Verdacht des Vergehens nach §29 Abs1 Nr 1 und 3

    Welche Konsequenzen kann ich bei dieser Sachlage erwarten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
    LG

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 12. Mai 2022 21:50)

    @Mitch
    Guten Abend,
    sie können einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Aufgrund Ihrer Drogenvergangenheit wird dann sicherlich die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung überprüfen wollen und eine MPU anordnen. Dazu ist auch ein Abstinenz nötig, die Sie mittlerweile nachweisen können. Wenn Sie dann die MPU bestehen, steht der Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis nichts im Wege.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 12. Mai 2022 22:02)

    @Simon
    Guten Abend,
    erstmal ist davon auszugehen, dass nach zwei Monaten kein aktives THC mehr nachzuweisen ist. Aber die Probleme werden als Wiederholungstäter nicht weniger und hängt auch von Ihrer Vorgeschichte ab. Wenn Sie bei Ihrer vorangegangene MPU wegen Cannabiskonsums angegeben haben, zukünftig vollständig abstinent leben zu wollen, könnte Ihnen das als ein Drogenproblem ausgelegt werden, weil Sie trotz eines festen Entschlusssn es offenbar nicht geschafft haben, abstinent zu leben. Wenn Sie zukünftig konsumieren und dann aktives THC bei einer Verkehrsteilnahme nachgewiesen werden kann, kommt mindestens eine MPU auf Sie zu. Manche Fahrerlaubnisbehörden entziehen dann die Fahrerlaubnis auch unmittelbar, da gelegentlicher Konsum feststeht und ein wiederholter Verstoß gegen das Trennungsverbot.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 12. Mai 2022 22:14)

    @Florian
    Guten Abend
    da Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, gehe ich mal davon aus, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - § 29 BtMG - (und/oder wegen einer Trunkenheitfahrt gem. § 316 StGB) eingeleitet wurde. Da sollten Sie in der Tat ohne Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger keine Angaben machen - außer Angaben zu Ihre Person gem. § 111 OWiG, dazu sind Sie verpflichtet. Sie können mir aber mal den Tatvorwurf mitteilen, dann kann ich Genaueres dazu sagen. Und dann kommt wahrscheinlich noch das Bußgeldverfahren auf Sie zu - 24a StVG: bei erstem Vergehen gibts es dann dafür ein Bußgeld, von 500 €, 2 Punkte und einmonatiges Fahrverbot. Und erst dann kommt wahrscheinlich noch das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren auf Sie zu, bei dem möglicherweise Ihre Fahreignung überprüft werden soll.
    Sie sollten sich in diesem Fall noch einmal melden. Abstinenz und entsprechende Nachweise werden dabei sehr hilfreich sein. Das sollten Sie also fortführen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 12. Mai 2022 22:35)

    @Peter
    Guten Abend,
    zunächst wird eine MPU nicht bei einem THC-COOH-Wert ab 40 ng/ml angeordnet, sondern im Fall von gelegentlichem Cannabiskonsum und einer Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss (also ab einem aktiven THC-Wert von 1 bg/ml). Der THC-COOH-Wert kann nur ein Nachweis für ein gelegentlichen Konsum sein, nämlich spätestens ab einem Wert von 100 ng/ml. Nun sind sie Medizinalcannabispatient. Aber auch in diesem Fall kann (Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde) eine MPU angeordnet werden. Hierbei ist aber die Fragestellung ganz anders als bei einem illegalem Konsum. Bei illegalem Konsum stellt sich die Frage, ob Sie zukünftig zwischen Konsum und Fahren Trennen können (Trennungsgebot), was Sie natürlich im Fall von Medizinalcannabis nicht können und auch nicht müssen. Im Fall einer MPU bei Medizinalcannabis geht es vielmehr darum, ob der Betroffene im zu Grunde liegenden Einzelfall Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind und die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt; zudem darf nicht zu erwarten sein, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird. Falls Sie etwas in der Art bekommen, sollten Sie sich beraten lassen und die MPU-Anordnung überprüfen lassen. Die Fahrerlaubnisbehörden machen da viele Fehler, weil die Materie noch so neu ist.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 12. Mai 2022 23:24)

    @Kevin
    Guten Abend,
    zunächst hat die Anordnung von Maßnahmen seitens der Fahrerlaubnisbehörde gerade nichts damit zu tun, dass es sich um eine erste Auffälligkeit handelt. Zu einer MPU-Anordnung kommt es, wenn gelegentlicher Konsum und ein (eben auch erstmaliger) Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegt, also bei Cannabis bei einer Verkehrsteilnahme mit einem aktiven THC-Wert ab 1 ng/ml. Da müssen Sie erst Ihre THC-Werte abwarten. Wenn Sie eine aktiven THC-Wert unter 1 ng/ml haben ist die Rechtsprechung übrigens sehr uneinheitlich. Aber auch in diesem Fall (in dem ja gerade kein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegt) kommt es häufig zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Sie eine Anordnung von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, sollten Sie sich nochmal melden. Ihre Fahrerlaubnis verlieren Sie bei gelegentlichem auch nur, wenn Sie eine Maßnahme zur Überprüfung Ihrer Fahreignung nicht positiv abschließen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 12. Mai 2022 23:40)

    @Luke
    Guten Abend,
    die Verfahren nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss muss man erst einmal sauber Trennen: bei dem von Ihnen genannten Verstoß gegen § 29 BtMG handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren gegen Sie, dies betrifft also das Strafrecht, das strafrechtliche Verfahren (hier sollten Sie ohne Akteneinsicht eines Anwalts und Beratung keine Angaben machen - melden Sie sich diesbezüglich bei mir besser noch einmal). Dann gibt es bei Ihnen bereits ein Bußgeldverfahren gem. § 24a StVG: hier droht bei einem ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 € (zzgl. Verwaltungskosten), zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Und wenn das in der Welt ist, schließt sich meist das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren an, bei dem aufgrund der Verkehrsteinahme unter Cannabiseinfluss seitens der Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung überprüft wird (z.B. durch ein ärztliches Gutachten, meist durch eine MPU). Sie müssen sich also auf drei Verfahren einstellen - zwei laufen ja schon: das Ermittlungsverfahren und das Bußgeldverfahren. Das Fahrerlaubnisverfahren wird sich aber sehr wahrscheinlich noch anschließen und hierbei geht es um Ihre Fahrerlaubnis -Ihren Führerschein - der Ihnen in diesem Verfahren auch entzogen werden kann. Das Ganze ist sehr umfangreich, so dass ich nur rechtliche Beratung empfehlen kann.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Viktor (Sonntag, 15. Mai 2022 01:41)

    Hallo, frau Fischer
    Erstmal vielen dank wegen ihre hilfe.. ( bin nicht hier geboren, daher spreche ich nicht so gut Deutsch)
    İch habe bis vor zwei jahren in der woche ca. 2gr gekifft. Leider seit am weinachten 2021 bin wieder dabei.
    Jeden Abend kleine joint geraucht und das war wieder 2gr. in der woche gewesen..
    bin am 07.04.22 angehalten worden. Ich habe vor zehn tagen ein anruf bekommen von Polizei Beamten. Laut urin und Blutprobe aktiv 1,1ngr. Ergebnis bekommen. Er meinte ich kriege nur ein monat Fahrverbot und geld strafe. Heute habe ich von Landkreis ein brief bekommen. (Anhörung im Bußgeldverfahren) Da drin steht als Gelegenheit zu dem Vorwurf :(
    Ich habe vorher im Akte nichts drin und damit meinte ich zum erste mal werde ich erwischt. Ich habe jetz sorgen um meine führerschein, muss ich zum MPU? Ein monat Fahrverbot und Geldstrafe ist kein Problem.. wenn MPU sein sollte würde mir helfen meine Krankheit: ich habe seit 2014 trigerminusneuralgie und hatte am 14.03 ein nasen OP. Durch die Operation sind meine gesicht nerven geweckt worden und hatte sehr viel schmerzen im gesicht bereich. Ich war sehchs wochen krank geschrieben, Ich habe die zeit sehr vieles neurologisches Pillen geschluckt und war hoch dosiert. Meine neurolog hat mir vorgeschlagen ein Brief zu schreiben und da drin steht: kiffen in denn moment war meine letzte change gegen Schmerz gewesen.würde mir das helfen gegen ein MPU?? Oder brauche ich überhaupt kein MPU?
    Würde mich sehr freuen auf Ihre Antwort.. vielen lieben dank aus Dinklage

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 17. Mai 2022 22:21)

    @Viktor
    Guten Abend,
    also, zunächst ist zwischen dem Bußgeldverfahren und dem Fahrerlaubnisverfahren zu unterscheiden: Jetzt haben Sie erstmal eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten, d.h. Sie können sich zum Sachverhalt äußern. Das würde ich in keinem Fall ohne anwaltliche Beratung machen, zumal die Angaben auch Auswirkungen auf das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren haben (das mit einiger Sicherheit noch auf Sie zukommen wird) und in dem Ihre Fahreignung überprüft wird (mit der Folge einer Fahrerlaubnisentziehung im Fall der Nichteignung). Ich gehe davon aus, dass es zu einer MPU-Anordnung wegen gelegentlichen Konsums kommt. Da sind Ihre Angaben zum Konsum wegen Schmerzzuständen so nur bedingt hilfreich. Dazu kann ich letztlich aufgrund fehlender Infos nichts Abschließendes sagen (das wäre für den Kommentarbereich auch deutlich zu umfangreich), aber Sie sollten sich im Fall einer MPU-Anordnung oder einer anderen Maßnahme seitens der Fahrerlaubnisbehörde unbedingt noch einmal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Leroy (Samstag, 21. Mai 2022 01:25)

    Guten Tag Frau Fischer,
    ich wende mich mit folgendem Anliegen an sie,

    ich geriet am 03.07.2021 in eine Verkehrskontrolle und bei der Blutprobe wurde ein Wert von 1,4ng THC und 23ng THC-COOH festgestellt. Ich habe keinerlei Angaben zu meinem Konsumverhalten gemacht.
    Seitdem habe ich keine Meldung der Führerscheinstelle erhalten. Daher lautet meine Frage , ob ich mit so einem Schreiben noch rechnen muss ?

    MFG

  • Alex (Mittwoch, 25. Mai 2022 19:41)

    Guten Abend,
    Ich wurde am 30.03.2022 von der Polizei angehalten und es wurde ein Drogentest durchgeführt, der positiv war. Heute (25.05.22) bekam ich die Ergebnisse per Post. Zum Zeitpunkt der Blutentnahme waren die Werte wie folgt: 5,8ng/l THC; 2,5ng/l 11-Hydroxy-THC und 94ng/l THC-Carbonsäure. Da ich am 30.03. eine Prüfung hatte und extremst angespannt und ängstlich war, hab ich am Abend davor (circa 12-13h vor Polizeikontrolle) noch einen joint geraucht. Bis zum 27.05.2022 muss ein ärztliches Gutachten vorliegen.

    Nun meine Fragen: Was genau erwartet mich bei dem Gutachten? Ist es überhaupt noch möglich die MPU zu umgehen, falls man ein paar Tage vor Ankunft des Briefes geraucht hat? Und ganz wichtig sollte ich mir für diesen Fall sicherheitshalber einen Verkehrsrechtsanwalt suchen?

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 28. Mai 2022 22:33)

    @Leroy
    Guten Abend,
    die Verkehrkontrolle ist jetzt schon eine Weile her (August 2021), aber da kann tatsächlich noch jederzeit etwas von der Fahrerlaubnisbehörde kommen. Ich habe zur Zeit zwei Fälle, da sind Maßnahmen erst drei Jahre (!) nach einer Verkehrskontrolle mit festgestellten THC-Werten ergangen. Das sind natürlich Ausnahmen, aber ein Jahr nach einem Vorfall kommt es öfter noch zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden zur Überprüfung der Fahreignung. Ich kann daher nur zur Abstinenz raten, denn Ihre THC-Werte reichen natürlich für eine Überprüfung Ihrer Fahreignung aus. Wenn Sie etwas von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, melden Sie einfach nochmal.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 28. Mai 2022 22:44)

    @Alex
    Guten Abend,
    was Sie bei dem angeordneten ärztlichen Gutachten erwartet, kann ich Ihnen nicht sagen, aber das steht doch in Ihrer Gutachtensanordnung drin... Meist geht es bei einem ärztlichen Gutachten um die Klärung des Kosummusters (einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum) inklusive Drogenscreenings. Aber wie gesagt: das steht in Ihrer Gutachtensanordnung drin. Ob danach noch eine MPU angeordnet wird, hängt vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ab. Bei Feststellung eines regelmäßigen Konsums kommt es sogar zu einer unmittelbaren Fahrerlaubnisentziehung. Eine anwaltliche Beratung kann ich Ihnen nur empfehlen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass sich der Anwalt mit dem Spezialfall von Cannabis auskennt, zu diesem Thema sollte er Ihnen wichtige Eckpunkte nennen können. Im Fall einer MPU können Sie sich dann auch bei mir melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Vivien (Dienstag, 31. Mai 2022 21:29)

    Hallo Frau Fischer, vor einem Monat wurde bei einer Kontrolle vor der Disco ca 0,3-0,5g in meiner Handtasche entdeckt, der Brief kommt bestimmt bald.
    Einige Freunde haben mir geraten, dass ich auf den Brief nicht antworten soll, da es bei so einer geringen Menge definitiv fallen gelassen werden würde.
    Bis vor ca einem halben Jahr habe ich häufiger konsumiert, seitdem beschränke ich es auf Wochenende, aber es kommt eher seltener vor und seit dem Vorfall fast gar nicht mehr.

    Ist der Rat meiner Freunde falsch? Was kann ich erwarten, was auf mich zukommt? Hatte sowas noch nie und mache mir ziemliche Sorgen.
    Schon mal Danke für Ihre Rückmeldung

  • marius (Mittwoch, 15. Juni 2022 13:17)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    ich wurde bereits einmal mit THC im Blut im Straßenverkehr aufmerksam. Hatte einen THC Wert von 2.3ng/ml und einen THC COOH Wert von 56.
    Ich habe eine MPU und ein besonderes Aufbauseminar bereits hinter mir.

    Wie sieht’s es aus wenn ich nun noch einmal erwischt werde und dann nur einen Wert von unter 1.0 ng/ml habe. Kann ich dann mit höheren Konsequenzen rechnen oder passiert mir dann überhaupt nichts? Ich liege ja schließlich unter der Grenze und konnte mein Konsum mit dem Fahren trennen. Jedoch habe ich bei der MPU angegeben ich würde komplett darauf verzichten. Erwartet einen dann doch eine Strafe oder gibt es dann andere Grenzwerte vom THC Gehalt und dem Abbauprodukt. Gibt es da einen Richtwert wo einem nichts passiert?

    Situation zB: ich habe seit 2 Jahren nichts mehr konsumiert und dann mal wieder an einem Abend im Urlaub einen Joint. Darauf hin würde ich eine Woche aufs Auto fahren verzichten und werde dann kontrolliert.

    Wie sieht’s dann aus, wenn man bereits einmal die MPU deswegen hinter sich hat aber unter 1.0ng/ml liegt?

  • onizuka (Samstag, 25. Juni 2022 01:50)

    Sehr geehrte Frau Fischer!

    Ich bin Österreichischer Staatsbürger und habe einen österreichischen Führerschein. Ich wurde am 11.04.2022 um 11:45 von der Polizei in Passau aufgehalten, diese wollten einen Drogentest durchführen. Es kam zur Blutabnahme, aussagen über meinen Konsum habe ich keine gemacht. Den Bescheid mit den Werten hab ich heute erhalten: 1,0 ng/ml THC und 11,9 ng/ml THC-COOH. Mit dem Bußgeld und dem Fahrverbot habe ich gerechnet.
    Nun lag aber ein weiterer Brief von der Führerscheinstelle Passau dabei. Darin steht, dass aufgrund dieser Tatsache beabsichtigt ist, mich zu einer Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzufordern, um zu klären, ob ich auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führen werde. Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, hab ich bis 19.07.2022 Gelegenheit mich zu dieser Sache zu äußern. Ich nehme an, das es sich dabei um eine gängige MPU handeln wird?
    Ich dachte, da ich einen österreichischen Führerschein habe, auch die österreichische Führerscheinstelle dafür zuständig ist. Ich verstehe jetzt nicht ganz warum ich eine MPU absolvieren muss.
    Sollte mich nun überhaupt bei der Führerscheinstelle dazu äußern? Ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht. Vorallem wundert es mich, das nicht zuerst eine Einladung zum äG erfolgt, insebesondere deshalb weil sie ja niemals ein Konsummuster von mir haben können.
    Gibt es eine Möglichkeit um "Schadensbegrenzung". Könnte ich auf Einmalkonsum plädieren?
    Davor habe ich gelegentlich am Wochenende geraucht. alle 2 Wochen mal wenns hoch kommt.
    Natürlich lebe ich seit dem abstinent und habe es vor zu bleiben.
    Liebe Grüße

  • Nico Beckmann (Mittwoch, 29. Juni 2022 15:15)

    Guten Tag Frau Fischer,
    Ich habe eine dringende Frage an Sie. Ich wurde am 09.12.2021 dabei erwischt wie ich einen Joint in meinem Auto konsumiert habe (Motor aus und der Schlüssel hat nicht gesteckt). Auf eigene Aussage hatte ich Urlaub und wollte das Auto stehen lassen, was auch wenn die Beamten es nicht glauben wollten, der Wahrheit entspricht. Ich habe weder eine Aussage zu meinem Konsumverhalten, noch zu anderen Fragen getätigt, lediglich um den heißen Brei geredet um die Zeit totzuschlagen. Es wurde auch kein Urintest oder sonstiges gemacht, weil Sie den Stümmel als *Beweis* schon hatten. Ansonsten wurden vier leere Baggys mit Cannabis-rückständen gefunden und meine Cannabis-Mühle mit rückständen. Danach habe ich monatelang den Konsum eingestellt weil ich auf meinen Führerschein für die Arbeit angewiesen bin. Im Mai 2020 hatte ich drei Wochen Urlaub und habe in dieser Zeit wieder gelegentlich konsumiert. Einen Abend nach dem letzten Konsum kam dann doch noch ein Brief in welchem ich um ein !sofortiges! Drogenscreening aufgefordert wurde (zur Info, das Auto stand mittlerweile seit über einem Monat in der Werkstatt, sprich ich bin nicht gefahren). Dieses Drogenscreening habe ich 32 Stunden nach dem letzten Konsum absolviert. Heute kamen die Blutergebnisse mit:
    -2.8ng/ml THC
    -1.0ng/ml Hydroxie-THC und
    -42ng/ml THC-Carbonsäure (THC-COOH).
    Ein Brief von der Polizei kam noch nicht und ich muss bis zum 05.08.2022 ein ärztliches Gutachten absolvieren. Was ich mich nun frage, kann mir jetzt der Führerschein entzogen werden? Ich konsumiere aktuell nicht und tue dies eigentlich auch nur während meinem Urlaub.
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Nico Beckmann

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 29. Juni 2022 22:51)

    @Vivien
    Guten Abend,
    der Besitz von Drogen, also auch Cannabis, ist nicht erlaubt. Ich bin nicht die Staatsanwaltschaft, darum kann ich Ihnen nicht sagen, was die nun macht. Auch kenne ich die Ermittlungsakte nicht und weiß nicht, ob das bereits mehrmals vorgekommen ist. Aber beim ersten Mal und bei der geringen Menge haben Sie tatsächlich gute Chancen, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung gem. § 31a BtMG von der Verfolgung absieht.Sie haben jetzt wahrscheinlich einen Anhörungsbogen bekommen, ohne Akteneinsicht kann ich Ihnen für Ihren konkreten Fall aber keinen Rat geben, ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen, wäre das fahrlässig.
    Viele Grüße
    Simmone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 29. Juni 2022 23:11)

    @Marius
    Guten Abend,
    da muss jetzt getrennt werden: eine MPU und eine Überprüfung Ihrer Fahreignung ist keine Strafe. Eine "Strafe" erwartet Sie bei einem aktiven unter 1,0 ng/ml (bis auf besondere Konstellationen in seltenen Fällen), nicht. Die Überprüfung Ihrer Fahreignung unterliegt aber anderen Regeln: zwar haben Sie bei Werten unter 1,0 ng/ml nicht gegen das Trennungsgebot verstoßen, aber Sie haben im Rahmen eines Gutachtens bereits angegeben, abstinent leben zu wollen. Da gibt es durchaus Gerichtsurteile, die argumentieren, wenn Sie trotz eines festen Vorsatzes keine Drogen mehr nehmen zu wollen, rückfällig werden, steckt da eine (größere) Drogenproblematik hinter, die die Fahreignung in Frage stellt. Das ist schwer vorherzusagen, wie die Fahrerlaubnisbehörde reagiert und welche Maßnahmen sie ergreifen wird.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 29. Juni 2022 23:18)

    @onizuka
    Guten Abend,
    wenn Sie die Anhörung nicht für eine Stellungnahme nutzen, kommt es sicher zu einer MPU-Anordnung. Mit einer Stellungnahme jetzt können Sie das ganze weitere Fahrerlaubnisverfahren noch beeinflussen, es macht also durchaus einen Unterschied, ob Sie dies nutzen oder nicht. Sie können sich bei mir noch telefonisch melden, um Ihren Fall durchzusprechen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 29. Juni 2022 23:33)

    @Nico Beckmann
    Guten Abend,
    wenn Sie 2021 tatsächlich beim Konsum erwischt wurden und/oder dies so festgehalten wurde (oder von Ihnen bestätigt wurde... wie auch immer), und nun nach einem halben Jahr mittels des Drogenscreenings THC-Wert festgestellt wurden, ist Ihnen damit gelegentlicher Konsum nachgewiesen. Für eine MPU-Anordnung fehlen noch sogenannte zusätzliche Eignungszweifel, die in den meisten Fällen durch eine (nachgewiesene) Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss gegeben sind. Das fehlt bei Ihnen. Sie haben nun die große Chance das ärztliche Gutachten positiv zu bestehen. Dazu kann ich so leider nichts sagen, weil ich nicht weiß, wie die gutachterliche Frage lautet, die im Gutachten geklärt werden soll. Ich gehe mal nicht davon aus, dass nicht "nur" Ihr Konsummuster geklärt werden soll. Vielleicht rufen Sie bei mir an, um dies noch abzuklären.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Beate (Donnerstag, 30. Juni 2022 10:55)

    Hallo Frau Fischer, mein Sohn wurde am 18.3.22 bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Thc getestet. Thc 6,1 ng, OH- thc 1,5 und THc -Cooh 35,4
    Jetzt kam eine Anordnung von der Führerscheinstelle für eine mpu. Er war auch schon in einer Beratung vom TÜV. Die meinten er muss eine Abstinenz von 12 Monaten nachweisen. Am 30.7. 22 muss er den mpu bei der Führerscheinstelle vorlegen. Das schafft er ja gar nicht hat man ihm gesagt. Jetzt hat er aber morgen einen Termin für mpu. Soll er denn überhaupt teilnehmen? Und kann man eigentlich gerichtlich vorgehen? Er kann den Führerschein nicht abgeben, weil er eine neue Arbeit beginnt und darauf angewiesen ist. Wir wohnen auf dem Land und es gibt keine Busverbindung

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 30. Juni 2022 22:53)

    @Beate
    Guten Abend,
    das ist derzeit der ganz normale Irrsinn bei den Begutachtungen: Ihr Sohn hat das Recht (seit der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2019) bei gelegentlichem Konsum eine MPU zu machen, um seine Fahreignung nachzuweisen. In der Praxis hat er aufgrund der geforderten Abstinenznachweise aber gar keine Chance eine Begutachtung postiv abzuschließen. Das ist natürlich rechtswidrig. Und in den meisten Fällen kann man mit Erfolg dagegen vorgehen. Für Ihren Fall brauche ich für eine Bewertung der Erfolgsaussichten aber mehr Informationen. Sie können mich gerne anrufen, um Ihren Fall zu besprechen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Kimberly Roscher (Samstag, 02. Juli 2022 00:05)

    Hallo Frau Fischer,
    meine Frau wurde Nachmittags am 18.05.2022 angehalten. Der Urintest war positiv und dann wurde ein Bluttest gemacht vor Ort. Jetzt kam der Bescheid das Sie 56,0ng/ml THC Carbonsäurewert und 5,9ng/ml THC Wert hat. Sie raucht am Wochenende gerne mal etwas mehr und dann aber nicht mehr. Sie hat auch seit dem Tag bis heute nichts mehr konsumiert. Es kam auch noch die Aufforderung ein weiteres Gutachten zu machen. Was kommt jetzt auf uns zu?

  • Nico (Sonntag, 03. Juli 2022 20:10)

    Hallo Frau Fischer,

    Erst einmal vielen Dank für die Informationen zum Thema Cannabis und Führerschein.

    Trotz viel Recherche werde ich bei einem Punkt nicht schlau. Gibt es einen Unterschied zwischen Drogenscreening und fachärztlichen Gutachten?

    Zu dem Fall. In NRW mit knapp 10g Cannabis im Auto erwischt. Bei der Kontrolle wurde keine Blut- oder Urinprobe gemacht. Die Fahrt durfte fortgesetzt weden. Wird die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft die Führerscheinstelle informieren und wenn ja, was wird die FSS machen? Muss man mit einem kurzfristig anberaumten Drogenscreening rechnen? Wie lange ist ihrer Erfahrung nach die Zeit zwischen Tat und Aufforderung zum Screening?

  • Michael (Mittwoch, 06. Juli 2022 22:22)

    Guten Abend Frau Fischer,

    ich wurde im Februar bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet (habe am Vorabend dass letzte mal konsumiert). Danach musste ich ich Blut abgeben. Nach ca. 3 Monaten kam dann ein Bußgeldbescheid. Ich musste ein Bußgeld bezahlen, bekam Punkte in Flensburg und habe jetzt den Führerschein für einen Monat abgegeben. Meine Frage wäre, ob ich jetzt noch eine MPU oder eine Ärztliche Untersuchung zu befürchten habe und ob ich den Führerschein dann nochmal abgenommen bekomme, aufgrund von der MPU.

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 10. Juli 2022 22:05)

    @Kimberly Roscher
    Guten Abend,
    bei den THC-Werten ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen. Möglich ist, dass zunächst ein ärztliches Gutachten zur Klärung Ihres Konsummuster angeordnet wird (das kommt häufiger bei nicht ganz so geringen THC-COOH-Werten wie bei Ihnen vor). Da sollte man schon überlegen, wie man vorgeht, denn außer im Fall von Einmalkonsum (der bei Ihnen ja nicht vorliegt) kommt im nächsten Schritt die MPU-Anordnung bzw. im Fall von regelmäßigem Konsum auch die unmittelbare Fahrerlaubnisentziehung. Sie sehen, hier wird schon über das weitere Schicksals Ihres Führerscheins (mit-)entschieden. Möglich ist auch, dass direkt eine MPU angeordnet wird. In beiden Fällen sind rechtzeitige Stellungnahmen an die Fahrerlaubnisbehörde hilfreich und wegweisend für das weitere Fahrerlaubnisverfahren (insbesondere da vielfach auch rechtswidrige Anordnnung der Fahrerlaubnisbehörde ergehen, die überprüft werden sollten. Sie können sich ja erstmal melden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde an Sie herantritt.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 10. Juli 2022 22:32)

    @Nico
    Guten Abend,
    es wird häufig ein reines Drogenscreening innerhalb von von 8 Tagen angeordnet (je nach dem für den Betroffenen durchaus brisant), es kann im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens aber das Konsummuster des Betroffenen geklärt werden und die geht dann auch mit einen ärztlichen Gespräch und einer Untersuchung einher. Das legt die Fahrerlaubnisbehörde fest. Nach einem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren ist es (eher) gut möglich, dass auch Informationen an die Fahrerlaubnisbehörde gehen. Aufgrund des ausschließlichen Besitzes von Cannabis darf die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung nur anordnen, wenn ein Eigenkonsum nicht ausgeschlossen werden kann (das beweist der ausschließliche Besitz von Cannabis nicht automatisch) und wenn Anhaltspunkte für fehlendes Trennungsvermögen vorliegen. In solchen Fällen schießt die Fahrerlaubnis häufig mal über das Ziel hinaus und eine entsprechenden Anordnug sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Und es gibt keine Regeln, wann so eine Fahrerlaubnisbehörde aktiv wird, da habe ich schon alles erlebt, von wenigen Tagen bis Monate und mehr. Für Sie ist es mit Sicherheit hilfreich, falls Sie konsumieren, Ihren Konsum einzustellen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Sonntag, 10. Juli 2022 22:41)

    @Michael,
    Guten Abend,
    mit einer MPU oder einem ärztlchen Gutachten (vorab) ist zu rechnen: da Sie bereits ein Bußgeldbescheid erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Ihr aktiver THC-Wert bei 1,0 ng/ml oder darüber lag (ohne Akteneinsicht gilt das unter Vorbehalt und ohne Gewähr, aber auch ein Bußgeld gibt es in der Regel erst bei THC-Werten ab 1,0 ng/ml). Wenn Sie mit diesen Werten am Straßenverkehr teilnehmen ist auch wahrscheinlich, dass die Fahrerlaubnisbehörde mit Maßnahmen aufwartet. Wenn dem so ist, können Sie sich bei mir melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Mehdi (Mittwoch, 17. August 2022 23:23)

    Hallo Frau Fischer ich bin von Polizei angehalten wurden und habe
    5 n/ml aktiver wert
    50n/ml cooh wert gehabt

    Ich habe jetzt eine ärztliche Gutachten bekommen

    Wurden Sie sagen bitte ob ich diese Chance angehen sollen oder lieber nicht weil es einfach Geld Verschwendung ist .

    Ich werde mich sehr auf ihre Antwort freuen
    Vielen Dank

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Donnerstag, 18. August 2022 15:16)

    @Mehdi
    Guten Tag,
    das kommt natürlich ganz darauf an: wenn Sie gelegentlicher Konsument sind und dies im Rahmen des ärztlichen Gutachtens auch festgestellt wird, führt Sie das direkt (und zusätzlich) in eine MPU, denn dann wurde festgestellt, dass 1. mit gelegentlichen Cannabiskonsum und 2. der Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss die Voraussetzungen für eine MPU-Anordnung vorliegen. Mit entsprechenden Angaben bei der Fahrerlaubnisbehörde kann man möglicherweise das ärztliche Gutachen umgehen, muss dann aber eine MPU bestehen. Schechtestensfalls kann im Rahmen des ärztlichen Gutachtens allerdings regelmäßiger Konsum festgestellt werden, dann kommt es unmittelbar und ohne weitere Maßnahmen - wie eine MPU - zu einer Fahrerlaubnisentziehung. Rechtliche Beratung ist daher immer zu empfehlen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Nick (Freitag, 19. August 2022 09:08)

    Guten Tag Frau Fischer,

    ich wurde vor einer Woche von der Polizei angehalten und musste aufgrund eines positiven Schnelltests zur Blutabnahme. Die Polizisten meinten zu mir das es bis zu 6 Wochen dauern kann bis ich Post bekomme. Besteht die Möglichkeit, die reinen Testergebnisse des Bluttests auch vorher schon zu bekommen um sicher zu gehen das ich unter der Grenze liege um wieder Auto fahren zu können. Ich möchte jetzt natürlich nicht riskieren nochmal von der Polizei angehalten zu werden, da dies ja sonst im ungünstigen Falle der zweite Verstoß wäre.

  • Marco (Freitag, 02. September 2022 01:40)

    Hallo Frau Fischer,

    Ich hätte eine Frage in Bezug auf meinen Führerschein.
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Ich habe ca 1 1/2 Jahre täglich Cannabis konsumiert und wurde vor 4 Wochen einer Verkehrskontrolle unterzogen.
    Dabei bestanden die Beamten auf einen Bluttest.
    Ich habe bisher noch kein Ergebnis meines Bluttests erhalten.
    Wann kann ich mit einer Mitteilung deren Seite aus rechnen?

    Meine Frage nun, habe seit 2 Wochen aufgehört zu konsumieren.
    Es war das erste mal das Ich mit Cannabis im Verkehr auffällig war.
    Nun was bedeutet das für mich?
    Die Beamten meinten bei erstmaliger Auffälligkeit müsste ich mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße rechnen!
    Stimmt das so ?!
    Ich bin aus der Probezeit raus.
    Ab welchem aktiv/passiv Wert kann ich wieder bedenkenlos mein Fahrzeug bewegen?
    Halten Sie es für Sinnvoll Urintests zu kaufen oder lieber zum Hausarzt, und sich dann dort genaue Werte zu holen, anhand eines Bluttests?

    Danke im Voraus!

  • Mete (Montag, 05. September 2022 14:08)

    Hallo Frau Fischer,
    ich wurde vor ein paar Tagen Nachts von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Musste letztendlich einen Urintest machen (thc positiv) und danach einen Bluttest - habe aber auch erwähnt dass ich 2 Tage davor konsumiert hatte aber an dem Tag nicht!
    Ich gehe mal davon aus dass sich entweder die Bußgeldbehörde oder die Staatsanwaltschaft bei mir meldet. Ich wollte mal nachfragen ob es möglich sei, dass ich die Briefe nicht zu mir nach Hause adressiert bekomme (bin 20 Jahre alt und lebe noch mit meinen Eltern zusammen). Ich möchte einfach nicht dass meine Eltern davon mitkriegen. Bei der Polizei wurde mir gesagt dass das nicht möglich sei - habe jedoch im Internet und auch im Bekanntenkreis mitbekommen, dass es möglich sei die Briefe anders zu adressieren oder diese online über email zukriegen. Können Sie mir hier eventuell weiterhelfen und sagen wo ich am besten anrufen sollte?
    Jetzt schonmal Dankeschön für die Antwort

  • Ahmed (Dienstag, 06. September 2022 18:30)

    Guten Tag Frau Fischer
    ich hatte am 05.2021 eine Verkehrskontrolle und wurde getestet, THC positiv 1,3 aktiv THC und 9,00 THC COOH.
    Ich habe bei der Polizei angegeben dass ich am Wochenende geraucht habe und nach viele Fragen habe ich gesagt dass ich gestern geraucht habe, ( die Kontrolle war an einem Mitwoch ), und es steht auch so in der Akte.
    Die Fsst hat einen Ärtztlichen Gutachten angeordnert welche ich innerhalb 7 Tage erbringen müsste, was ich nicht machen könnte wegen meinen Wirtschaflichenverhältniss.
    Die Fsst sagt jetzt ich muss Antrag auf wiedererteilung machen dann wird die MPU angeordnet.
    Meine Frage ist; gibts Möglichkeit dass ich das Ärtztliches Gutachen jetzt wieder zu machen oder es gibt keinen weg MPU zu umgehen ?
    Danke im voraus

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 07. September 2022 20:24)

    @Nick
    Guten Abend,
    es ist möglich mit einem Anwalt Akteneinsicht zu nehmen - wenn denn die Untersuchungsergebnisse da sind. Häufig teilen die Polizeibeamten einem auch die THC-Werte mit, wenn man freundlich nachfragt: dann müssen Sie aber aufpassen und auf weitergehende Fragen der Polizeibeamten keine (!) Aussagen zum Sachverhalt zu machen - ganz wichtig! Für eine erste Einschätzung sollten Sie aber selbst einen Drogentest machen, um zu sehen, ob Sie noch THC-Werte aufweisen. Wenn Sie Ihre Blutwerte haben, können Sie die ja hier noch mal mitteilen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Sebastian (Montag, 12. September 2022 19:11)

    Guten Tag Frau Fischer

    Ich bin bis vor ca. 7 Wochen täglich am konsumieren gewesen und mache seid dem immer Tests um heraus zu finden wann ich bedenkenlos Auto fahren kann

    Aktuell war ein Test mit 50ng/ml positiv und die 2. Linie für ein negatives Ergebnis ganz minimal sichtbar

    Wenn der Test mit 50ng/ml (Urintests) negativ zeigt muss ich dann noch Angst haben eine mpu oder ärztliches Gutachten machen zu lassen?

    Bisher wurde ich Gott sei Dank noch nie angehalten und bin im Straßenverkehr somit nie damit aufgefallen

    Viele Grüße und danke im Voraus

  • Paul (Donnerstag, 15. September 2022 16:26)

    Hallo Frau Fischer,

    Folgender Sachverhalt: Im Rahmen eines Geburtstages habe ich am 9. September diesen Jahres einmalig/ zum ersten und einzigen Mal ca. 7-8 mal an einem Joint gezogen. Bis jetzt bin ich kein Auto gefahren, allerdings steht bei mir auf den ersten Oktober hin ein Umzug vor der Tür. Meine Frage dahingehend wäre, ob ich bis dahin wieder gefahrlos Auto fahren kann - sprich ohne die Gefahr, dass ein potentieller Bluttest negative Konsequenzen mit sich bringt, zumal ich mich noch in der Probezeit befinde.

    Vielen Dank für ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen Paul

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 23. September 2022 22:01)

    @Marco
    Guten Abend,
    nach täglichem Konsum kommt es insbesondere auf die Höhe des THC-COOH-Werts an, der bei Ihnen ja noch nicht vorliegt. Wenn der Wert bei 150 ng/ml oder darüber läge, wird die Fahrerlaubnis in der Regel unmittelbar entzogen (der Wert von 150 ng/ml liegt aber nicht so schnell vor). Ansonsten ist ein ärztliches Gutachten oder eine MPU als Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde zu erwarten. Dies betrifft im Übrigen das Fahrerlaubnisverfahren. Die Polizeibeamten, die Ihnen etwas über ein Fahrverbot und ein Bußgeld erzählt haben, meinten das Bußgeldverfahren, das kommt natürlich auch auf Sie zu. Bedenkenlos könne Sie ein Kraftfahrzeug bewegen, wenn Sie keine THC-Werte mehr aufweisen. Aber bei einem aktiven THC-Wert von unter 1,0 ng/ml verstoßen Sie nicht gegen das Trennungsgebot - was aber nicht heißt, dass die Fahrerlaubnis nicht doch Maßnahmen zur Überprüfung Ihrer Fahreignung ergreift. Der THC-COOH-Wert führt ab 150 ng/ml unmittelbar zur Fahrerlaubnisentziehung, aber auch hier bei Werten darunter meist zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Sie Ihre Werte erhalten oder bereits eine Anordnung der Fahrerlaubisbehörde erhalten, sollen Sie sich auf jeden Fall wieder melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 23. September 2022 22:13)

    @Mete
    Guten Abend,
    bei Ihren Eltern ist Ihre Meldeadresse, Ihre Post wird auch dahingehen. Bei Ihnen wird ggf. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dann meldet sich die Staatsanwaltschaft. Ein Bußgeldverfahren ist auch drin, dann meldet sich die Bußgeldstelle und letztlich meldet sich noch die Fahrerlaubnisbehörde im Fahrerlaubnisverfahren. Und wann, weiß man nicht. Entweder ein offenes Wort mit den Eltern sprechen oder an neue (Zweit-)Adresse ein Nachsendeantrag einrichten. Vielleicht mal mit den Eltern reden?
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 23. September 2022 22:21)

    @Ahmed
    Guten Abend,
    bei Ihnen geht es um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, daher sehe ich keine Möglichkeit, dass Sie um die MPU herumkommen. Da aufgrund Ihrer Angaben aber bereits vor dem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis gelegentlicher Konsum als festgestellt angesehen werden konnte, wären Sie auch in diesem Fall nicht um eine MPU herumgekommen. Was wollte die Fahrerlaubnisbehörde denn mit dem ärztlichen Gutachten klären (sprich: wie lautete die Frage im ärztlichen Gutachten?). Ich gehe davon aus, dass Ihr Konsummuster geklärt werden sollte - in Ihrem Fall gelegentlich oder regelmäßig. Aber letztlich ist im Rahmen der Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU kaum zu umgehen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 23. September 2022 22:35)

    @Sebastian
    Guten Abend,
    zunächts dürften Sie keine aktiven THC-Werte mehr aufweisen, so dass Sie bei einer Verkehrsteilnahme nicht gegen das Trennungsgebot verstoßen (ein Verstoß liegt bei einem aktiven THC-Wert ab 1,0 ng/ml vor). Dass bei einem Bluttest im Labor (schlechtestensfalls im Rahmen einer Verkehrskontrolle angeordnet) gar keine THC-COOH-Werte mehr festgestellt werden können, nachdem gerade mal die Drogentests mit einem cut-off von 50 ng/ml nicht mehr angezeigt haben, weiß ich nicht - und darauf würde ich mich nicht verlassen. Ein Drogentest beim (Haus-)Arzt kann Ihnen da mehr Auskunft geben, wenn Sie sicher gehen wollen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Freitag, 23. September 2022 22:41)

    @Paul
    Guten Abend,
    ich weiß schon nicht, was Sie konsumiert haben, also insbesondere den THC-Gehalt. Bei Einmalskonsum dürften keine aktiven THC-Werte mehr feststellbar sein. THC-COOH-Werte sind wohl auch nicht wahrscheinlich bei Einmalkonsum, sichere Auskunft gibt aber nur ein Drogentest. Vielleicht mal ein Test beim Hausarzt machen lassen, um ganz sicher zu gehen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Georg (Montag, 26. September 2022 17:43)

    Guten Tag Frau Fischer,
    ich war mit zwei Freunden beim feiern. Als wir vor die Tür zum Zigaretten rauchen gingen, zündete sich mein Bekannter einen Joint an. Kurz darauf wurden wir von der Zivilpolizei angesprochen. Er hat daraufhin den Joint vor den Augen der Beamten auf den Boden geworfen und er konnte ihm zugeordnet werden. Zudem fand man noch einen weiteren Joint in seinen Taschen. Es fand keinerlei Test statt. Ich persönlich war bei der Durchsuchung "sauber". Selbstverständlich wurden die Personalien aufgenommen. Was könnte mir in diesem Fall drohen? Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Einschätzung.

  • Hinne (Montag, 10. Oktober 2022 21:20)

    Hallo Frau Fischer,
    ich bin gerade 18 Jahre alt geworden und bin noch dabei meinen Führerschein zu machen.
    Ich habe leider fast täglich Cannabis konsumiert und wurde zu Fuß (nüchtern) von der Polizei durchsucht. Bei mir fand man ca. 0,7g Cannabis und einen Grinder. Der Polizist sagte, dass es der Führerscheinstelle weitergegeben wird und die sich bei mir melden werden. Außerdem sagte der Polizist es kommt eventuell eine Urinprobe auf mich zu. Das ganze ist jetzt 5 Tage her und ich habe sofort aufgehört mit dem Konsum. Meinen Sie das ich meinen Führerschein normal fortsetzen kann und wenn ich eine Urinprobe machen muss und die vielleicht noch positiv ist, muss der THC-COOH wert bei 0,0 liegen ?

  • Jana (Sonntag, 16. Oktober 2022 23:26)

    Hallo Frau Fischer,
    Erstmal vielen Dank dass Sie hier viele Fragen beantworten!

    Ich habe regelmäßig abends bei meiner Freundin THC mitkonsumiert, jedoch sehr sehr selten einen eigenen ganz geraucht.
    In einer Polizeikontrolle am 19.09. war ich so nervös, dass ich den Konsum am Vortag zugegeben habe, allerdings vor jeglicher Belehrung.
    War im Nachhinein nicht schlau, habe aber seitdem den Konsum komplett eingestellt.
    Mein test mit einem cut off wert von 50 ist seit mehreren Tagen negativ, ein test mit 20ng/ml war vorgestern das erste mal negativ, heute war er wieder positiv. Ich werde somit erstmal weiter mit den öffentlichen Vekehrsmitteln unterwegs bleiben, um ein zweites Auffälligwerden in jeder Form zu vermeiden.

    Wie wahrscheinlich ist es, dass eine MPU auf mich zukommt?
    Ich habe bisher nicht mal ein Blitzerfoto..
    Meine Freundin raucht jetzt auf dem Balkon oder in gut lüftbaren Räumen die ich die nächsten Stunden nicht mehr betreten muss.

    Ich arbeite zudem im sozialen Bereich und habe Angst, für den Fall einer MPU meinen Job zu verlieren. Irgendwie müsste ich meinem Arbeitgeber ja erklären wieso ich einen längeren Zeitraum keinen Führerschein habe.
    Viele Grüße und vielen Dank im voraus!

  • Raphael (Montag, 17. Oktober 2022 19:12)

    Guten Tag Frau Fischer,

    Ich war regelmäßiger Cannabiskonsument und bin seit 6 Wochen abstinent. Wissen Sie zufällig die Cut-Off Werte für eine Urinprobenahme bei einem
    Akkredidierten Labor (z.B. Synlab)? Ich würde gern meine Abstinenzkontrollen starten, weiß aber leider nicht, wie lange ich warten muss, bis ich sicher sein kann, kein positives Testergebnis zu bekommen. Reicht es aus, einen Urintest im Internet zu kaufen (Cut-Off wert 25ng)? Oder sind die Labore sensitiver bei der Testung?

    Mit freundlichen Grüßen
    Raphael Hentschel

  • Martin (Montag, 17. Oktober 2022 21:10)

    Guten Abend,
    Ich bin am 06.02.22 in eine Polizeikontrolle geraten.
    Am Abend davor habe ich mit einem Freund einen Joint geraucht.
    Der aktive THC wert lag bei 1,9ng/ml und THC COOH bei 16ng/ml
    Habe das Bußgeld bekommen mit 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
    Von der Führerscheinstelle kam dann eine Überprüfung der Fahreignung die habe ich auch gemacht und das ärztliche Gutachten mit Blut Abnahme und Urin hab ich auch gemacht.
    War natürlich alles negativ weil ich seitdem nie wieder mehr konsumiert habe.
    Beim Gutachten vom Arzt Stand drin das die trotzdem von einem gelegentlichen Konsum ausgehen weil ich gesagt habe das ich in den letzten 3 Jahren irgendwann auch schon mal geraucht hab.
    Jetzt hab ich wieder ein Brief von der Führerschein stelle bekommen und eine Anordnung zur mpu.
    Die soll bis zum 13.01.23 erfolgen.
    Kann ich was dagegen tun?
    War auch vorher nie auffällig wegen Drogen oder sonst irgendwas!
    Die Frage an den Gutachter von der MPU stelle ist :
    Wird der Betroffene künftig zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigendem cannabiskonsum und dem führen eines Fahrzeugs trennen können?
    Ist das alles rechtens ?
    Auch die kurze Frist?
    Liebe Grüße

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 17. Oktober 2022 21:41)

    @Georg
    Guten Abend,
    wie Sie mitgeteilt haben, befanden Sie sich bei einer Party vor der Tür, um eine Zigarette zu rauchen. Währenddessen hat Ihr Freund einen Joint geraucht und nur bezogen auf Ihren Freund konnte ein Konsum und der Besitz von Cannabis festgestellt werden. Da in Bezug auf Sie keinerlei belastende Feststellungen stattfanden, wüsste ich nicht, wieso Sie der Konsum Ihres Freundes betreffen sollte. Aus Ihren Angaben sehe ich nichts Belastendes.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 17. Oktober 2022 21:54)

    @Hinne
    Guten Abend,
    bei Ihnen wurde erst einmal der Besitz von Cannabis festgestellt - der strafrechtlich wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt wird. Fahrerlaubnisrechtlich ist nun möglich/wahrscheinlich, dass ein ärztliches Gutachten angeordnet wird, insbesondere da die geringe Menge an Cannabis und die Konsumutensilien auf Eigenkonsum hindeuten. Sie sollten in jedem Fall den Konsum vollständig einstellen, denn im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens erfolgen natürlich auch Drogenscreenings. Aber "fast täglicher" Konsum und Fahren passen grundsätzlich nicht zusammen, Sie sollten sich hinsichtlich Ihres Konsum Gedanken machen, wenn Sie Ihren Führerschein machen wollen und dann behalten wollen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 17. Oktober 2022 22:07)

    @Jana
    Guten Abend,
    ob eine MPU seitens der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird, ist insbesondere noch von den festgestellten THC-Werten abhängig. Wenn bei Ihnen ein aktiver THC-Wert von 1,0 ng/ml oder darüber festgestellt werden konnte, haben Sie unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen (es folgt also auch ein Bußgeldbescheid, § 24a StVG). Wenn Ihnen dann noch gelegentlicher Konsum nachgewiesen werden kann, steuern Sie auf eine MPU-Anordnung zu. Da Sie Angaben gemacht haben, am Vortag konsumiert zu haben, muss bei einem aktiven THC-Wert zudem davon ausgegangen werden, dass Sie (zumindest) gelegentlich konsumiert haben (denn bei Einmalkonsum ist nach herrschender Rechtsprechung bereits nach 4-6 Stunden kein aktiver THC-Wert von über 1,0 ng/ml mehr möglich - was ich übrigens stark bezweifle). Wenn Sie eine Maßnahme seitens der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, sollten Sie sich hier wieder melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 17. Oktober 2022 22:16)

    @Raphael,
    Guten Abend, Raphael,
    als regelmäßiger Konsument, also damit ist täglicher Konsument gemeint, könnten Sie in der Tat noch THC-COOH-Werte aufweisen. Das ist bis zu drei Monate nach Beendigung des regelmäßigen Cannabiskonsums noch möglich. Die Tests im Labor sind natürlich auch sensitiver als Drogenschnelltests aus dem Internet oder der Apotheke. Ob Sie allerdings noch THC-COOH-Werte aufweisen, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, die Zusammenspielen und nicht vorhersagbar sind. Da müssen Sie schon mal einen Test im Labor durchführen lassen, um zu wissen, wann Sie denn genau keine THC-Werte mehr aufweisen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Montag, 17. Oktober 2022 22:26)

    @Martin
    Guten Abend,
    grundsätzlich liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für die Anordnung einer MPU vor: Sie haben zunächst mit Ihrem aktiven THC-Wert von 1,9 ng/ml unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen - das gilt bei einer Verkehrsteilnahme mit einem Wert ab 1,0 ng/ml, der sogenannte Grenzwert. Da Sie dann noch Angaben zu zurückliegendem Konsum gemacht haben, ist Ihnen auch gelegentlicher Konsum nachgewiesen (der liegt bereits bei zweimaligem Konsum vor). Und beides zusammenen sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer MPU wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und einmaliger Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss. Darin wird Ihre Fahreignung überprüft und nach Ihrem zukünftigen Trennungsvermögen gefragt (das Sie bereits einmal mit Ihrem Verstoß gegen das Trennungsgebot nicht hatten). (Sehr) Häufig sind allerdings MPU-Anordnung aus vielfältigen anderen Gründen, auch formalen Gründen, rechtswidrig. Dies sollte man in einem solchem Zusammenhang auf jeden Fall überprüfen lassen. Bei Bedarf können Sie sich bei mir telefonisch melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Khaled (Freitag, 21. Oktober 2022 19:40)

    Guten Abend
    Ich bin am 21.09.22 in eine Verkehrskontrolle geraten und die wollten von mir ein Urin Schnelltest den ich verweigert habe dann musste ich zur Wache dort Blut abgeben,Ergebnisse noch nicht bekommen.Ich habe im Jahr 2018 eine Mpu machen müssen wegen thc damals war der Wert bei 1,1ng aktiv und 14ng cooh Mpu erfolgreich bestanden mit 6monate Abstinenz.Jetzt meine Frage wenn meine Werte unter 1ng aktiv ist muss ich nochmal zur Mpu oder geht man davon aus das ich Konsum und Auto fahren Trennen könnte Konsum vor Kontrolle war 16-17 Stunden.Habe gegoogelt aber leider nicht schlau geworden bitte um Rückmeldung

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Donnerstag, 27. Oktober 2022 14:47)

    @Khaled
    Guten Tag,
    Sie haben Ihre MPU 2018 offenbar mit Abstinenzabsichten und Abstinenznachweisen bestanden. Hierzu gibt es Rechtsprechung, die bei einer Person, die trotz der festen Absicht der Abstinenz wieder "rückfällig" geworden ist (eine Abstinenz also nicht geschafft hat), ein größeres Drogenproblem, also eine fortgeschrittene Drogenproblematik, unterstellt. Das gibt dann meist auch Probleme in Bezug auf die Fahrerlaubnis. In einem solchen Fall sollten Sie sich hier melden, also wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde mit Maßnahmen bei Ihnen meldet. Eine zweite oder auch weitere Auffälligkeiten in Bezug auf Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr verbessern die Lage in Bezug auf die Fahrerlaubnis natürlich nicht. In einem solchen Fall sollte dann tatsächliche über eine Abstinenz nachgedacht werden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Chris (Mittwoch, 02. November 2022 15:54)

    Guten Tag Frau Fischer,
    mir wurde am 27.10. im Rahmen einer Verkehrskontrolle Blut abgenommen. Werden mir die festgestellten Werte mitgeteilt oder muss ich diese erfragen? Kann ich das selbst machen oder brauche ich dafür einen Anwalt?
    Viele Grüße,
    Chris

  • Marcel (Mittwoch, 02. November 2022 19:25)

    Hallo Frau Fischer,
    erstmal zu mir ich bin 20 Jahre alt aus Niedersachsen recht dünn (70kg/184cm) und habe einen sehr angeregten Stoffwechsel was den Abbau des passiven Wertes ja höchst wahrscheinlich fördern wird, da ich weniger Fett habe wo es sich ablagern kann.
    Ich habe seit einigen Tagen aufgehört Canabis zu konsumieren, weil ich meinen Führerschein für meinen Job brauche.
    Ich habe vorher gelegtlich bis regelmäßig Canabis konsumiert (im Schnitt etwa jeden zweiten Tag, am Wochenende mehr, aber auch mit Pausen(immer etwa eine Woche nach ein bis zwei Monaten) über 2 Jahre). Ich habe mich schon viel zu dem Thema belesen doch bei einer Sache bin ich mir noch unsicher. Wenn ich jetzt nach fünf Tagen höchst wahrscheinlich einen aktiven THC Wert von unter 1ng/ml habe zählt dies zwar nicht mehr als "Drogenfahrt". Meine Bedenken gehen eher in die Richtung des THC-COOH Wertes.
    Sie meinten ja in Ihrem Artikel das es ausreicht ein regelmäßiger Konzument zu sein um die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen.
    Angenommen ich komme in eine Kontrolle der Urintest ist positiv -> es wird anschließend Blut abgenommen und der passive Wert währe über 150ng/ml reicht dies ja dann aus um mir den Führerschein abzunehmen, davor habe ich große Angst (ich bewege meinen PKW nun täglich).
    Ich hoffe jedoch das ich im Bereich des gelegentlichen Kiffers eingeordnet werden würde, da ich eh nun dauerhaft davon ablassen werde muss ich doch dann nichts befürchten da eine Nachuntersuchung doch dann einen geringeren Wert ergeben würde oder?
    Bitte bestätigen Sie mir noch einmal ob ich richtig liege.
    Und denken Sie das ich ab jetzt ein Kraftfahrzeugt unbedenklich bewegen kann ohne einen Fahrerlaubnisentzug zu befürchten, in Anbetracht meiner oben genannten Daten.

    Schoneinmal danke im vorraus, ich finde es total toll von Ihnen, dass sie sich hier so für "uns" einsetzen bzw. beraten obwohl Sie hier noch nicht einmal dafür Entgeltet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel Mustermann

  • Sofi (Samstag, 05. November 2022 13:50)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    Folgendes ist mit passiert: innerhalb von 2 Wochen bin ich in 2 Verkehrskontrollen geraten.
    1. Verkehrskontrolle: Alkoholtest negativ, Schweißtest bzgl. Cannabis negativ. Die Kontrolle hat sich dann auf meinen Mitfahrer beschränkt, da bei diesem ein angerauchter Joint in der Jackentasche gefunden wurde. Sein Handy wurde eingezogen, dort wurde wohl eine Sprachmemo von mir abgehört in der ich gesagt habe, dass ich einen geraucht hätte und durch den Wind wäre.
    Keinerlei Angaben zu Konsum etc. gemacht.

    So kam es nach 2 Wochen durch den gleichen Polizeibeamten zur 2. Verkehrskontrolle: Urintest positiv, Blutentnahme folgte. Gestern habe ich telefonisch die Blutwerte durch den Beamten mitgeteilt bekommen:
    - aktiver Wert: 5,4
    - passiver Wert: 7,9
    Ebenfalls keine weiteren Angaben zum Konsum gemacht. Was Mir bzgl. der Ordnungswidrigkeit (24a) blüht, ist mir bereits bekannt.
    Außerdem handelt es sich um mein Erstvergehen, habe bisher bis auf Strafzettel und einen Blitzer hier und da eine reine Weste. Komme aus Bayern.

    Nun, ich habe bereits im Internet etwas recherchiert. Einiges ist mir jedoch nicht ganz klar.

    Ist ein gelegentlicher Konsum bei meinen Werten vertretbar? Da es seit 2017 oder 2019 anscheinend so ist, dass bei gelegentlichen Konsum und Erstvergehen kein FS-Entzug gerechtfertigt ist, kann ich dann damit rechnen, dass ich "nur" eine MPU ohne FS-Entzug innerhalb weniger Monate abzuleisten habe? Sind Abstinenznachweise bei gelegentlichen Konsum durch die FS-Stelle gerechtfertigt? Was natürlich kein Problem wäre, möchte wissen was hier meine Rechte sind bzw. was sich die Behörde erlauben darf.

    Freue mich auf eine Antwort und Ihre Hilfe!

    Lg

  • Khaled (Montag, 07. November 2022 16:13)

    Vielen Dank für die Antwort
    Ich bin seit dem Vorfall Abstinenz und habe bis dato auch keine Post bekommen, ich werde mich bei ihnen melden sobald Post da ist.Also wie ich es verstanden habe kommt sehr wahrscheinlich eine mpu auf mich zu? Auch wenn der aktive Wert unter 1ng ist?

  • Steve (Montag, 07. November 2022 17:41)

    Moin Frau Fischer, erstmal möchte ich mich bei Ihnen im Voraus bedanken. Ich bin jetzt in der 5 Woche ohne THC. Und das soll auch so bleiben. Denke schon, das THC definitiv schlecht für die Psyche ist. Wiege 98 kg und gehe mindestens 5 x die Woche zum Sport und einmal in die Sauna. Mein Eigentest (Cut off: 20) war letzte Woche bereits negativ (2x). Seit gestern jedoch wieder positiv. Wie kann das sein? Habe definitiv nichts konsumiert.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüße

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 09. November 2022 14:57)

    @Chris
    Guten Tag,
    der Informationsanteil Ihrer Nachricht ist jetzt mal äußerst gering, aber möglich sind bei positiven THC-Werten (ich gehe jetzt mal von THC-Werten bei Ihnen aus) verschiedene Konstellationen:
    1. In einem (eventuellen) Ermittlungsverfahren erfolgen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung oder der Ladung zu einem Vernehmungstermin bei der Polizei meist keine genauen Angaben über die festgestellten THC-Werte. Hier kann nur ein Rechtsanwalt - im Strafrecht ein Strafverteidiger - Akteneinsicht in Ihre Ermittlungsakte nehmen. In vielen Fällen wurde meinen Mandanten aber einfach auch auf telefonischer Nachfrage die THC-Werte genannt (nicht ganz unbedenklich, aber wichtig ist, dass die Polizeibeamten dann gerne noch in diesem Zusammenhang ein paar Fragen zu Ihren Drogenkonsum oder Drogenbesitz oder Ähnliches stellen, die Sie dann in keinem Fall beantworten sollten - Ihre Angaben und Einlassungen sollten dann nur noch über Ihren Verteidiger erfolgen).
    2. In einem möglichen Bußgeldverfahren - das folgt insbesondere, wenn Ihre aktiven THC-Werte über 1,0 ng/ml liegen - werden oftmals auch nur die aktiven THC-Werte mitgeteilt, da es nur auf diese im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ankommt. Da kann man aber auch nachfragen.
    3. Im Fahrerlaubnisverfahren werden dann im Rahmen von eventuellen Maßnahmen (wie ärztliches Gutachten, eine MPU usw.) sowohl der aktive THC-Wert als auch der THC-COOH-Wert mitgeteilt. Da haben Sie dann spätestens Ihre THC-Werte vollständig vorliegen, dann geht es aber auch schon um die Überprüfung Ihrer Fahreignung und um eine mögliche Fahrerlaubnisentziehung. Wenn Sie seitens der Fahrerlaubnisbehörde nichts erhalten haben, würde ich da auf keinen Fall nachfragen. Schlechtestenfalls wecken Sie damit nur unnötig "schlafende Hunde". Wenn Sie allerdings die Anordnung zu einer MPU oder einem ärztliches Gutachten erhalten haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin wenden, wenn Ihnen Ihr Führerschein wichtig ist.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 09. November 2022 15:11)

    @Marcel
    Guten Tag,
    erstmal ist richtig, dass die Rechtsprechung ab einem THC-COOH-Wert von 150 ng/ml von einem regelmäßigen Konsum ausgeht. Und regelmäßiger Konsum von Cannabis führt auch ohne Bezug zum Straßenverkehr unmittelbar (also ohne Überprüfung der Fahreignung mittels eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU) zu einer Fahrerlaubnisentziehung. Das ist dann auch unabhängig davon, dass eine weitere, zeitlich spätere Blutuntersuchung, niedrigere Werte aufweist. Und ob Sie mittlerweile "unbedenklich" Auto fahren können, weiß ich natürlich nicht, ich weiß schon nicht, wieviel Sie am Wochenende oder am Abend mit wieviel THC-Gehalt konsumiert haben. Da das Abbauverhalten zudem völlig individuelle und von vielen Faktoren wie Stoffwechsel, Diäten, Sport usw. abhängt, kann Ihnen da auch niemand eine Auskunft geben. Wie wäre es denn mal mit einem Drogentest beim Arzt oder in einem Labor, um Ihre Werte feststellen zu lassen? Das dürfte der einzige sichere Weg sein, um Ihre Werte feststellen zu lassen und um sagen zu können, dass Sie nun zukünftig unbedenklich fahren könnten.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 09. November 2022 15:31)

    @Sofi
    Guten Tag,
    ich kenne jetzt Ihr Konsummuster nicht, aber anhand Ihres THC-Werts und Ihrem THC-COOH-Wert ist zunächst einmal noch einmaliger Cannabiskonsum erklärbar. In solchen Fällen kommt es dann zumeist zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung Ihres Konsummusters. Denn einmaliger Konsum ist fahrerlaubnisrechtlich irrelevant, so dass daran keine Konsequenzen geknüpft werden können. Aufgrund der THC-Werte ist aber natürlich auch gelegentlicher Konsum möglich - das gilt insbesondere, wenn im Rahmen der Feststellung eines möglichen Ermittlungsverfahrens aufgrund Ihrer Sprachnachricht Hinweise für einen gelegentlichen Konsum vorliegen. Und dann kommt es nicht zu einer unmittelbaren Fahrerlaubnisentziehung, sondern zur Überprüfung Ihrer Fahreignung mittels einer MPU. Wenn sie eine solche Anordnung seitens der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen, Sie können sich dann auch nochmal hier melden. Die Durchfallquote in diesen Fällen ist immes hoch, aufgrund von rechtswidrigen Anordnungen und nicht zuletzt wegen der erwarteteten Abstinenznachweise, die Sie ja selbst in Ihrer Anfrage angesprochen haben. Tatsächlich ist es so, dass die Begutachtungstellen regelmäßig Abstinenznachweise verlangen (mindestens 6 Monate) . Diese können aber nicht erbracht werden, da die Frist von der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung des Gutachtens viel zu kurz ist (max. 2-3 Monaten). Das Problem interessiert die Fahrerlaubnisbehörde aber überhaupt nicht und entzieht ohne Weiteres die Fahrerlaubnis. Trotz der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts in solchen Fällen und den Anspruch des Betroffenen/der Betroffenen kommt es dann immer noch zu einer Fahrerlaubnisentziehung, weil keine Möglicheit besteht eine MPU erfolgreich zu absolvieren. Sehr frustrierend, denn für den Betroffen ist ohne rechtlichen Beistand dieses Problem kaum zu lösen und dann ist der Führerschein weg, was meist berufliche, finanzielle usw. Probleme nach sich zieht.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 09. November 2022 15:36)

    @Khaled
    Guten Tag,
    ohne Ihre Werte und ohne Kenntnins Ihrer Fahrerlaubnisakte kann ich nicht sagen, welche Maßnahmen die Fahrerlaubnisbehörde ergreifen könnte. Ob es nun ein ärztliches Gutachten, eine MPU oder eine Fahrerlaubnisentziehung wird, Sie sollten sich auf jeden Fall schnellstens melden, da die Fristen in solchen Fahrerlaubnisverfahren sehr kurz sind und unverzüglich gehandelt werden muss.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 09. November 2022 15:58)

    @Steve
    Guten Tag,
    ja, das kommt durchaus vor. Infos finden Sie dazu auf meiner Internetseite "Nachweiszeit von THC: Verlauf der THC-Konzentratin im Blut". Hier ein Auszug aus meine Seite:
    "Der Abbau von THC erfolgte auch nicht immer linear. Vielmehr konnten im Rahmen einer amerkanischen Studie bei Probanden, bei denen zunächst nach einem Monat kein THC im Blut festgestellt werden konnte, einige Tage danach dann wieder THC im Blut nachgewiesen werden.Dies liegt daran, dass jeder Mensch einen unterschiedlichen Stoffwechsel aufweist. Zudem ist Ursache für den unterschiedlichen Abbau von THC auch die Lebensführung. So kann (intensiver) Sport zur Folge haben, dass das im Fettgewebe gespeicherte THC vermehrt freigesetzt wird. Insbesondere bei regelmäßigen Konsumenten ist eine Erhöhung der THC-Konzentration im Blut nach sportlicher Betätigung festzustellen. Auch Diäten können zu einer Erhöhung der THC-Konzentration im Blut führen."
    Sowas kommt also vor, nicht wundern, die Forschung kann das Ganze auch nicht bis ins letzte Detail erklären. Also schön bei der Abstinenz bleiben, dann sind Sie früher oder später ohne THC-Werte. Viel Erfolg.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Adem (Dienstag, 17. Januar 2023 11:13)

    Guten Tag Frau Fischer,
    Ich wurde im Oktober von der Polizei angehalten und sie machten einen Urin- und Bluttest, nachdem ich positiv war. Ich hatte vorher keinen Kontakt zur Polizei. Ich habe vor 1 Tag gezeigt, dass ich geraucht habe und nicht regelmäßig rauche. Jetzt, nach 3 Monaten, habe ich einen Bußgeldbescheid von 663 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. THC war 0,50 und THC-COOH war 4,6. Welche Konsequenzen drohen mir als nächstes? Vielleicht eine MPU?

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 25. Januar 2023 16:15)

    @Adem
    meisten drohen in Ihrem Fall dann noch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, wie eine MPU oder ein ärztlichen Gutachten. Mich irritiert etwas, dass Ihr aktiver THC-Wert bei 0,5 ng/ml liegen soll, schon wegen des Bußgeldbescheids. Schauen Sie doch noch mal nach, ob der Wert stimmt, dann kann ich Ihnen hinsichtlich der möglichen Maßnahmen Auskunft geben.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Sven (Samstag, 28. Januar 2023 03:24)

    Hallo, ich wollte mal fragen ab wann ich denn wieder am straßenverkehr teilnehmen darf?
    Zu mir: ich war 3 jahre lang dauerkonsument und bin jetzt seit 28 Tagen ohne zu rauchen von Cannabis aber mein schnelltest /cut-off 20) zeigt mir noch kein negatives ergebnis

  • Rechtsanwältin Fischer (Dienstag, 31. Januar 2023 20:43)

    @Sven
    Guten Abend,
    dass der Schnelltest noch kein negatives Ergebnis anzeigt, glaube ich wohl. Bei vorangegangenen regelmäßigen Konsum kann THC-COOH bis zu drei Monate im Urin festgestellt werden. Das kann also noch ein bisschen dauern, jedenfalls ist es nicht verwunderlich, dass der Test nach 28 Tagen Abstinenz noch negativ ist. Sie sind aber wahrscheinlich beim aktiven THC-Wert bereits unter dem Grenzwert von 1 ng/ml angelangt, das ist normalerweise (ohne Gewähr, da ich nicht weiß, was und wieviel sie konsumiert haben) nach ein paar Tagen der Fall. Damit läge dann keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24a StVG mehr vor und gegen das Trennungsgebot haben Sie auch nicht verstoßen. Aber um Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ganz sicher zu entgehen sollte eben auch kein THC-COOH mehr feststellbar sein. Ansonsten wäre ja zumindest ein zurückliegender Konsum nachgewiesen, der gerne mit der Maßnahme eines ärztlichen Gutachten seitens der Fahrerlaubnisbehörde einhergeht (was übrigens nicht in jedem Fall rechtmäßig ist). Wenn Sie also ganz sicher gehen wollen, sollten Sie noch eine Weile pausieren und zumindest sollte der Drogenschnelltest nicht mehr anschlagen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Atina (Freitag, 03. Februar 2023 17:32)

    Hallo,
    oben schreiben Sie: "Bei einem THC-COOH-Wert zwischen 5 - 75 ng/ml gehen die Gerichte je nach Bundesland von zumindest gelegentlichem Cannabiskonsum aus. Der gelegentliche Konsum von Cannabis reicht für die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht aus. Hinzutreten muss fehlendes Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum."
    Jemand vom Bekanntenkreis wurde angehalten und hat Blutt abgegeben. Er wurde heute angerufen das der Wert unter 1 ng ist aber der passiv Wert bei 16 ng und er es der Führerscheinstelle weiter gibt. Kommt jetzt noch was oder ist die Sache erledigt? Liebe Grüße

  • Verena (Freitag, 03. Februar 2023 18:51)

    Hallo Frau Fischer,

    im vergangenen August habe ich eine Einladung von der Polizei erhalten. Mir ist dabei der Verdacht des Erwerbs von Btm. vorgeworfen worden, woraufhin ich einen Anwalt eingeschaltet habe. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat mir daraufhin die Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO angeboten (gegen eine "Gebühr"). Dem haben wir letzte Woche zugestimmt. Nun befürchte ich nach Zahlung und Einstellung des Verfahrens die Weiterleitung meiner Akte an meine zuständige Führerscheinbehörde. Was habe ich zu befürchten und wielange wird die Behörde auf sich warten lassen?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße
    Verena Lohmeier

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 15. Februar 2023 22:02)

    @Atina
    Guten Abend,
    der THC-COOH-Wert von 75 ng/ml wird tatsächlich immer wieder - insbesondere auch gern in MPU-Anordnungen - für den Nachweis eines gelegentlichen Konsums von Cannabis herangezogen. Der Wert stammt aus der sogenannten Daldrup-Tabelle. Der Daldrup-Tabelle lässt sich aber keine wissenschaftlich gesicherte THC-COOH-Konzentration
    entnehmen, ab welcher ein gelegentlicher Cannabiskonsum feststeht, da diese Werte sich auf Blutentnahmen beziehen, die innerhalb von 8 Tagen
    nach der Auffälligkeit erfolgt sind. Diese und auch sonstige Studien
    kommen insoweit zu keinem abschließenden Ergebnis. Vielmehr ist eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum im Bereich eines THC-COOH-Wertes bis zu 100 ng/ml aus wissenschaftlicher Sicht bei zeitnah zur Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss
    genommenen Blutproben grundsätzlich nicht möglich.
    Wenn bei Ihrem Bekannten nun ein aktiver THC-Wert von unter 1 ng/ml festgestellt wurde, kann erstmal keine MPU wegen gelegentlichen Konsums und Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss angeordnet werden (der liegt erst ab einem THC-Wert ab einem 1 ng/ml vor). Nicht, dass dies die Fahrerlaubnisbehörden abhalten würde eine MPU anzuordnen - das ist mehr als einmal über meinen Schreibtisch gegangen. Aber der Konsum von Cannabis kann zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen (§ 14 FeV). Da kann ich nur dazu raten den Konsum von Cannabis komplett einzustellen und sich bei Maßnahmen seitens der Fahrerlaubnisbehörde sich nochmal zu melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 15. Februar 2023 22:27)

    @Verena
    Guten Abend,
    für mögliche Maßnahmen seitens der Fahrerlaubnisbehörde ist entscheidend, welche Angaben im Strafverfahren von Ihnen getätigt wurden. Im Strafverfahren ist es oftmals angezeigt einen Eigenkonsum darzulegen, dies ist dann im nachfolgenden Fahrerlaubnisverfahren nicht immer hilfreich. Mögliche Maßnahme in einem solchen Fall ist die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Bei drohenden Maßnahmen seitens der Fahrerlaubnisbehörden rate ich immer dazu, den Konsum einzustellen. Wenn sich dann die Fahrerlaubnisbehörde meldet - mit einer Anhörung, einem ärztlichen Gutachten usw. - einfach wieder melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Noah (Donnerstag, 16. Februar 2023 22:56)

    ich wurde gehalten und musste einen bluttest machen, wird danach ein weiterer bluttest kommen oder wird es bei dem einen bleiben?

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Samstag, 18. Februar 2023 22:23)

    @Noah
    Guten Abend,
    was die Fahrerlaubnisbhehörde an Maßnahmen anordnet hängt insbeondere von den festgestellten THC-Werten bzw. THC-COOH-Werten ab und Ihren eventuell getätigten Angaben. Möglich ist, dass zur Abklärung des Konsumsmusters ein (sehr) kurzfristiges Drogenscreening angeordnet wird (da geht die Fahrerlaubnisbehörde meist zu weit, sollte daher überprüft werden), möglich ist auch ein ärztliches Gutachten, dass auch ein Drogentest beeinhaltet zuzüglich einer ärztlichen Untersuchung. Dann kann bei enstprechenden Feststellungen eine MPU angeordnet werden und im schlechtesten Fall, insbesondere wenn der THC-COOH-Wert 150 ng/ml überschreitet, eine unmittelbare Fahrerlaubnisentziehung. Daher sollten Sie nun Ihren Konsum vollständig einstellen und Sie sollten sich bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde wieder melden. Insbesondere im frühen Stadium eines Fahrerlaubnisverfahrens bestehen gute Möglichkeiten, auf das Verfahren positiv Einfluss zu nehmen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Oliver (Dienstag, 21. Februar 2023 23:09)

    Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zur Thematik THC und vorallem THC-COOH. Ich wurde 08.2018 von der Polizei angehalten und mir wurde Blut abgenommen. Das Ergebnis waren 2,7 ng THC und 21 THC-COOH. Ich musste anschließend nach dem Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Anordnung der FEB noch ein ÄG machen, welches ich mit dem Verweis auf Probierkonsum bestanden habe, dementsprechend durfte ich meine FE behalten. Momentan rauche ich ab und an Cannabis (max. 2-3 leichte Joints am Wochenende), fahre aber mind. 72h danach kein Auto mehr. Nehmen wir mal fiktiv an, ich werde nach 3 Tagen angehalten und habe 0,0 ng THC aber 5,0 ng THC-COOH im Blut. Was würde mich nun erwarten? Damals konnte ich mit meinen Werten ganz klar nicht zwischen Fahren und Konsum trennen. Nun kenne ich mich, aber aufgrund meines damaligen ÄGs, sehr gut mit dem Abbauverhalten von THC aus, dementsprechend kann ich klar zwischen Fahren und Konsum trennen. Würde ich diesmal überhaupt die Gelegenheit bekommen dies in einem nochmaligen ÄG darzulegen oder wäre diesmal gleich eine MPU Pflicht? Bundesland ist Brandenburg.

  • Fuchs (Donnerstag, 02. März 2023 07:57)

    Sehr geehrte Frau Fischer,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihre unermüdliche Arbeit & Unterstützung.

    Zu folgendem Szenario habe ich zunächst 1-2 generelle Fragen, in der Hoffnung, dass Sie mir vielleicht eine Auskunft geben können:

    Ich (f, 31) wurde vor zwei Tagen gegen 13:00 zur allgemeinen Verkehrskontrolle herausgezogen (Bundesland Sachsen-Anhalt), als ich mich gerade auf dem Weg von Arbeit nachhause befand (ich bin selbsständig).

    Nach Aufnahme der Personalien bemerkte einer der Beamten, dass meine Pupillen stark verkleinert wären. Weitere Anmerkungen zu Auffäligkeiten bezüglich meines Fahr- bzw. Allgemeinverhaltens wurden nicht gemacht.

    Zur Info: Ich saß in diesem Moment noch in meinem Fahrzeug, der Beamte stand vor mir und seitlich neben/hinter ihm schien mir die Sonne direkt ins Gesicht. Anschließend wurde ich gebeten, eine Taschenlampe zu fixieren und mir in die Augen leuchten zu lassen. Beides brachte keine signifikanten Pupillenveränderungen.

    Es wurde ein freiwilliger Drogenschnelltest gemacht, der merkwürdigerweise einen leichten positiven Ausschlag bei Benzodiazepinen zeigte. Ein zweiter Speichelschnelltest brachte dasselbe Ergebnis. Es wurde keine weitere Droge positiv getestet.

    Info zu meinem Konsumverhalten: Ich konsumiere gelegentlich Cannabis, jedoch keine weiteren Drogen oder Medikamente (auch zu keinem Zeitpunkt innerhalb der letzten 12 Monate). Alkohol habe ich zuletzt vor knapp 3 Wochen konsumiert. Ich nehme seit etwa 2,5 Wochen pflanzliche Supplemente (Saffran, Ashwaghanda, gelegentlich abends Lavendel- oder Baldriantee), welche ich entweder im lokalen Supermarkt oder bei Amazon legal erworben habe. Es gibt keine Indikation, dass Saffran u. ä. die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Lavendel/Baldrian wurde zuletzt ca. 17h vor der Verkehrskontrolle als Tee konsumiert.

    Wie es zu dem Ausschlag bei Benzodiazepin kam, nicht aber bei THC (welches ich am Abend vorher konsumierte, diese Angabe aber natürlich nicht gegenüber den Beamten machte), kann ich mir beim besten Willen nicht erklären.

    Ich wurde daraufhin zur Blutentnahme mitgenommen und erwarte nun die Ergebnisse.

    Mein Führerschein durfte ich einbehalten, ebenso wurde kein Fahrvebort ausgesprochen. Jedoch sollte ich das Fahrzeug 24h unmittelbar nach der Kontrolle nicht führen.

    Nun zunächst meine erste Frage:

    1.) Wird bei diesem Drogen-Screening generell auf sämtliche BtM getestet oder nur auf jene, für die der Verdachtsmoment besteht?

    Oder anders: Ich gehe stark davon aus, dass keine Benzodiazepine in meinen Blut nachgewiesen werden, ebenso keinerlei harte chemische Drogen oder Medikamente, da ich nichts davon innerhalb der letzten 12 Monate (und auch davor nicht, aber das ist nicht weiter relevant) wissentlich/willentlich konsumiert habe und auch in keiner Situation war (Party, öffentliches Event, Bar, Club etc.), wo mir irgendetwas dergleichen hätte untergejubelt werden können. Ebenso hatte ich, tatsächlich zu keinem Zeitpunkt in meinem bisherigen Leben, engeren körperlichen Kontakt zu einer Person, die harte Drogen oder verschreibungspflichte Medikamente einnimmt.

    Da ich allerdings Cannabis konsumiere, wird der Bluttest dies definitiv zeigen.

    1a) Verstehe ich es also richtig, dass ich dann zwar nicht wegen harter Drogen/Medikamente definitiv aber wegen des THC bzw. THC-COOH-Gehalts in meinem Blut belangt werde? Im Internet findet man dazu leider nur widersprüchliche Aussagen.

    Da ich Cannabis konsumiere, bin ich mir der Konsequenzen meines Handelns bewusst und warte nun auf die genauen Ergebnisse. Den Konsum habe ich seither komplett eingestellt und werde dies auch weiterhin tun.

    Parallel zur polizeilichen Blutentnahme war ich gestern bei meinem Hausarzt und habe eine Urinprobe sowie eine Blutprobe abgegeben, welche (ähnlich wie bei einer MPU) auf die gängigsten Drogen kontrolliert werden. Ich sollte also heute bzw. spätestens morgen eine erste Info bezüglich der genauen Werte in meinem Blut haben.

    2.) Je nachdem, wie hoch die Werte für THC und THC-COOH ausfallen: Wäre es sinnvoll jetzt schon einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen oder sollte dafür besser das Ergebnis der polizeilich angeordneten Blutentnahme abgewartet werden?

    Über eine Rückmeldung/Info würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank & einen schönen Tag Ihnen

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 08. März 2023 22:23)

    @Oliver
    Guten Abend,
    ich gehe zunächst fest davon, dass die letzte Auffälligkeit mit Cannabis im Straßenverkehr 2018 mit einem derzeitigen Konsum einheitlich bewertet werden würde (wenn nach einem einmaligen Konsum viele Jahre bis zum nächsten Konsum vergehen, könnte auch ein Zusammenhang u.U. verneint werden). Damit würde im Gegensatz zu 2018 gelegentlicher Konsum nachgewiesen sein, dazu reicht ja ein nur zweimaliger Konsum bereits aus. Wenn dann noch die aktiven THC-Werte (wieder) über 1,0 ng/ml liegen, also über den Grenzwert, wird mit einiger Sicherheit eine MPU angeordnet. Ein ärztliches Gutachten macht dann keinen Sinn mehr, da ein einmaliger Konsum ja nachgewiesenermaßen nun nicht mehr gegeben ist, sondern gelegentlicher Konsum. Das Wahrscheinlichste ist eine MPU, allerdings kann schlechtestenfalls die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis unmittelbar entziehen wollen: bis zur Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgericht 2019 wurde bei gelegentlichen Konsum von Cannabis und erstmaliger Auffälligkeit im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis aufgrund von fehlender Fahreigung regelmäßig direkt entzogen. Erst seit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts 2019 wird bei gelegentlichen Konsum und erstmaliger Auffälligkeit im Straßenverkehr die Fahreignung regelmäßig mittels einer MPU aufgeklärt (werden müssen). Nun wäre in Ihrem Fall neben dem gelegentlichen Konsum bereits eine zweite Auffälligkeit im Straßenverkehr nachgewiesen und damit ein zweimaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot. Da gibt es durchaus Ansichten, die damit die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als nicht anwendbar sehen, da kein erstmaliger Verstoß mehr gegen das Trennungsgebot vorliegt - sondern bereits ein zweiter - und damit das fehlende Trennungsvermögen als nachgewiesen angesehen wird. Bei fehlendem Trennungsvermögen besteht dann auch keine Fahreignung und damit wird die Fahrerlaubnis entzogen. Letztlich wird bei jeder Verkehrsauffälligkeit im Zusammenhang mit Cannabis die Situation bezüglich der Fahrerlaubnis schwieriger.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Mittwoch, 08. März 2023 22:44)

    @Fuchs
    Guten Abend,
    bei einem Drogenschnelltest kommt es, auch wenn kein entsprechender Konsum vorliegt, häufig zu einer (fehlerhaften) Anzeige bei Amphetaminen, bei Benzodiazepinen finde ich das eher ungewöhnlich. Dies wird dann aber tatsächlich bei einer Blutuntersuchung regelmäßig nicht mehr nachgewiesen. Bei der Blutuntersuchung wird dann auch generell auf Drogen untersucht. Bei gelegentlichen Konsum werden aber wahrscheinlich THC-Werte und/oder THC-COOH-Werte nachgewiesen. Je nachdem wie die Werte ausfallen, kommt es zu dann einem Bußgeldverfahren (bei einem aktiven THC-Wert ab 1 ng/ml) und dann zu einem Fahrerlaubnisverfahren, bei dem die Fahrerlaubnisbehörde - je nach Ihren THC-Werten - Maßnahmen zur Überprüfung Ihrer Fahreignung anordnet. Und es sollte möglichst frühzeitig ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin eingeschaltet werden. Insbesondere gibt es häufig eine Anhörung seitens der Fahrerlaubnisbehörde vor der Anordnung von Maßnahmen. An dieser Stelle kann dann auf das gesamte weitere Fahrerlaubnisverfahren noch Einfluss genommen werden. Das sollte man nicht ungenutzt lassen. Für eine eingehendere Beratung können Sie sich bei mir telefonisch melden. Wichtig ist in jedem Fall auch, dass Sie den Konsum komplett einstellen - wie Sie es ja nun auch getan haben.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Markus K. (Dienstag, 25. April 2023 22:42)

    Hallo Frau Fischer,

    vielen Dank, dass sie all diesen Menschen mit ihrem Rat weiterhelfen.

    Meine Frage: Ist bei einem aktiven Wert von 3,3 und passiven Wert von 27 in Baden Württemberg mit einer MPU zu rechnen?

    Der Konsum wurde eingestellt. Der zuständige Polizist meinte er rechnet nicht mit einer MPU, gibt aber keine 100 prozentige Aussage, worauf ich mich auch nicht verlassen würde.
    Vielen Dank.
    MfG

  • Wolf (Dienstag, 25. April 2023 23:35)

    Hallo Frau Fischer,

    Ich habe seit Pandemi Beginn aktiv (täglich bis alle zwei Tage) Cannabis konsumiert und kam dann am 18.04.23 in eine Polizeikontrolle wegen Fahren ohne angeschnallt zu sein. Die Polizisten forderten mich dann auf einen Urintest zu machen. Nach einem positiven Urintest musste ich einen Bluttest machen. Ergebnisse habe ich noch nicht. Wie ist Ihre grobe Einschätzung und worauf kann ich mich als Ersttäter einstellen. Ich hatte vorher keine polizeilichen Probleme gehabt und bin nie auffällig geworden. Liebe Grüße Wolf

  • Pete (Dienstag, 23. Mai 2023 11:12)

    Guten Morgen sehr geehrte Damen und Herren,

    Wurde am 16.01.2023 von einer Zivilstreife um 17:00Uhr vor meinem Haus angehalten.
    Alkoholtest wurde angeordnet, Tester befand zufälligerweise nicht im Auto. Urinprobe verweigert. Trotz Btmg Rezept ging es zur Blutentnahme. Patient bin ich seit 2018.
    Es wurde ein aktiver Wert von 0,5ng sowie THC-COOH von 4,1ng gemessen.
    Führerscheinstelle schickte mich zur einer MPU stelle (ende März) Diese wurde kontaktiert, vorab 1000€ überwiesen.
    Nun habe ich noch wenige Tage Zeit, um mein Gutachten der Führerscheinstelle zu hinterlegen. Die Frist endet am 29.05.2023.
    Anwalt weiß Bescheid. MPU stelle verwies darauf abzuwarten (02.05.2023).
    Mein Anwalt weiß Bescheid.
    Es ist ein reiner Wahnsinn.
    Seit Januar zu warten und zu warten. Man hat noch nie einen Antrag oder ist negativ aufgefallen.

    Mit freundlichen Grüßen.
    Pete

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Dienstag, 30. Mai 2023 22:35)

    @Markus K.
    Guten Abend,
    der "zuständige Polizist" weiß nicht so richtig Bescheid... Für die Anordnung einer MPU in Ihrem Fall müsste ein gelegentlicher Konsum von Cannabis und weitere Fahreignungszweifel vorliegen, § 14 Abs.1, S 3 FeV. Nun liegen die weiteren Eignungszweifel bei Ihrer Fahrt unter Cannabiseinfluss bereits vor: mit Ihrem aktiven THC-Wert von 3,3 ng/ml haben Sie gegen das Trennungsgebot verstoßen - ein Verstoß liegt ab 1,0 ng/ml THC vor (bei Ihnen also mehr als das Dreifache). Der gelegentliche Konsum (also ein mindestens zweimaliger Konsum von Cannabis) muss Ihnen "theoretisch" nach der Beweislastverteilung von der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen werden (einmaliger Cannabiskonsum ist fahrerlaubnisrechtlich irrelevant). Für den Nachweis von gelegentlichem Cannabiskonsum seitens der Fahrerlaubnisbehörde reicht es aber praktisch nach der - wohl herrschenden - Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte aus, dass man einen Einmalkonsum nicht (ausreichend) schlüssig, nachvollziehbar und detalliert dargelegt (oder darlegen kann). Dann gilt der gelegentliche Cannabiskonsum als nachgewiesen. Wenn Sie also im wahrscheinlich anstehenden Fahrerlaubnisverfahren entsprechende Darlegungen nicht machen (können), ergeht mit einiger Sicherheit eine MPU-Anordnung. Wenn Sie eine Maßnahme (oder eine Anhörung vorweg) seitens der Fahrerlaubnisbehörde erhalten sollen, sollten Sie sich - wegen der kurzen Fristen möglichst zeitnah - noch einnal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Dienstag, 30. Mai 2023 22:50)

    @Wolf
    Guten Abend,
    dass Sie "Ersttäter" sind, ist relevant für das Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren), da sich danach die Höhe des Bußgeldes richtet und die Dauer des Fahrverbots. Für das Fahrerlaubnisverfahren kommt es insbesondere darauf an, ob Sie einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Cannabiskonsument sind. Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis wird in aller Regel eine MPU angeordnet, bei regelmäßigen Konsum von Cannabis (täglicher oder nahezu täglicher Konsum) wird die Fahrerlaubnis allerdings bereits unmittelbar entzogen (der regelmäßige Cannabiskonsum gilt übrigens ab einem THC-COOH-Wert ab 150 ng/ml als nachgewiesen). Sie sollten sich bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde unbedingt noch einmal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Dienstag, 30. Mai 2023 23:03)

    @Pete
    Guten Abend,
    wenn Sie bei der Begutachtungsstelle den Untersuchungstermin wahrgenommen haben und nur die Erstellung des Gutachtens länger dauert, wird es sicherlich eine Fristverlängerung seitens der Fahrerlaubnisbehörde geben. Ich gehe davon aus, dass Sie das Ergebnis der Begutachtung noch nicht kennen, was das Abwarten natürlich nicht leicht macht. Ich kann nur die Daumen drücken, Beratung brauchen Sie ja nicht mehr...
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Dori (Freitag, 09. Juni 2023 19:20)

    Hallo Frau Fischer, ich wurde bei einer Verkehrskontrolle positiv getestet. Thc 5ng, thc cooh 23.2 und hydro 1.2.
    Kann man bei den Werten einmal Konsum angeben? Die Führerscheinstelle hat mir leider schon Post zugesendet und erwartet ein Gutachten zwecks trennungsvermögen.

  • Rechtsanwältin Fischer (Donnerstag, 15. Juni 2023 21:18)

    @Dori
    Guten Abend,
    waren Sie denn Einmalkonsument? Die THC-Werte sprechen natürlich nicht dagegen. Wenn Sie lediglich einmalig konsumiert haben, müssen Sie dies der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich mitteilen. Ob das zutrifft kann ich aber nicht beurteilen, dazu wäre dringend eine Akteneinsicht notwendig. Und einfach den Einmalkonsum zu behaupten reicht keinesfalls aus. Sie müssen vielmehr nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte den Einmalkonsum detalliert, schlüssig und nachvollziehbar darlegen, insbesondere warum Sie (erstmalig) konsumiert haben und warum Sie dann kurz nach dem Einmalkonsum auch noch zeitnah wieder Auto gefahren sind. Wenn Sie eine Gutachtenanordnung zum Trennungsvermögen erhalten haben, ist dies bereits eine MPU, darum sollten Sie unverzüglich tätig werden. Sie können sich bei mir vorab telefonisch melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Felix (Dienstag, 20. Juni 2023 21:18)

    Guten Abend Frau Fischer,
    vielen Dank für die Informationen hier auf Ihrer Seite.
    Anfang Februar wurde bei mir, nach einer Verkehrskontrolle, Blut abgenommen und somit ein aktiver THC Wert von 1,0ng und ein THC-COOH Wert von 16ng festgestellt. Bußgeldbescheid habe ich nun bekommen. Kann ich gegen diesen noch vorgehen und abwenden? Von der Führerscheinstelle habe ich bis jetzt nichts gehört, der Polizist meinte dies kann dauern bzw. meldet sich bei den geringen Werten eventuell auch nicht, stimmt dies? Sollte ich noch einen Anwalt kontaktieren?
    Mit freundlichen Grüßen Felix

  • Hanni (Donnerstag, 22. Juni 2023 22:10)

    Hallo,
    ich habe im Februar bereits meinen Führerschien für 1 Monat abgeben müssen da ich im Vorjahr im November mit 4,4 ng/ml THC im Blut in eine Polizeikontrolle geraten bin.
    Jetzt, ein halbes Jahr später im Jul, kam ein Schreiben von der Führerscheinstelle dass beabsichtigt wird, ein Medizinisch-Psychologisches-Gutachten vorzulegen.
    Bevor jedoch die entsprechende Anordnug ergeht soll ich mich bis zu einem Stichtag zu der `Drogenfahrt` äußern im Bezug auf meinen Konsum generell und am Tag der Fahrt. Was soll ich jetzt am besten angeben? Dass ich 6 Stunden zuvor geraucht habe und das zum ersten Mal?
    Viele Grüße

  • Jörg (Sonntag, 16. Juli 2023 12:52)

    hallo schön guten tag frau Fischer,
    ich wurde angehalten und wurde auf THC Positiv im Urin getestet und darf eine Blut Abnahme gemacht
    das letzte mal wo ich da THC zu mir genommen habe ist aber über 3 Wochen her, da ich es in meinem Urlaub gemacht habe und mich auch nie hinterm Steuer setzten würde wenn ich es gerade frisch konsumiert habe also demnach würden die nur noch das THC COOH finden wenn überhaupt muss ich da mit einem Führerschein Entzug rechnen?
    MfG Jörg

  • Adin (Donnerstag, 03. August 2023 14:13)

    am 26.06.2023 15:18 Ich hatte eine Polizeikontrolle und wurde positiv auf Cannabis getestet, ich hatte es vor 2 Tagen konsumiert und bin kein Cannabiskonsument, sondern nur, weil ich es ausprobiert habe und am Tag der Kontrolle war ich sauber. Jetzt habe ich eine Beschuldigtenanhörung mit Zusatzfragen Der toxikologische Befund ergibt einen nachgewiesen THC wert von 0,6 ng/mL und THC COOH 6.0 ng/ml in der entnommenen Blutprobe.
    Was kann ich mache jetz kansst du mir helfen

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Donnerstag, 03. August 2023 21:13)

    @Felix
    Guten Abend,
    bei positiven THC-Werten und einer nachgewiesenen Verkehrsteilnahme ist das Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid erstmal nicht sehr erfolgsversprechend. Zunächst hat der § 24a StVG in Bezug auf Betäubungsmittel nicht viele Voraussetzungen: bei Cannabiskonsum muss die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem THC-Wert ab 1 ng/ml vorliegen und zusätzlich Vorsatz oder Fahrlässigeit. Bei einer geringen Überschreitung der 1,0 ng/ml ist daran zu denken, gegen den Fahrlässigkeitvorwurf vorzugehen - meiner Erfahrung mit geringen Erfolgsaussichten, aber das kann ich bezogen auf Ihren Einzelfall nicht abschließend beantworten, da dafür Akteineinsicht benötigt wird und diese Kommentarfuntion eine Beratung im Einzelfall nicht leisten kann.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Donnerstag, 03. August 2023 21:23)

    @Felix
    noch einmal Guten Abend,
    ein kleiner Nachtrag; für den Behalt der Fahrerlaubnis ist das Fahrerlaubnisverfahren das entscheidende Verfahren. Und auch bei einem geringen THC-Wert von 1 ng/ml ist es sehr wahrscheinlich, dass die Maßnahmen anordnen. Für Sie ist erstmal wichtig, dass Sie Ihren Konsum nun vollständig einzustellen. Bei Erhalt einer Maßnahme seitens der Fahrerlaubnisbehörde sollten Sie sich dann nochmal hier oder direkt telefonisch bei melden. Der Fahrerlaubnisbehörde stehen je nach Sachverhalt auch unterschiedliche Maßnahmen nach Ihrem Ermessen zur Verfügung: die Anordnung einer MPU, eines ärztlichen Gutachtens oder auch eines sogenannten ad-hoc Gutachtens, bei dem ein Drogenscreening innerhalb von 8 Tagen erbracht werden muss - deswegen bitte Konsum sofort einstellen - usw. Diese Anordnungen sind auf jeden Fall auf ihre Rechtsmäßigkeit zu überprüfen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Donnerstag, 03. August 2023 21:30)

    @Hanni
    Guten Abend,
    Sie haben derzeit eine Anhörung vor dem beabsichtigten Erlass einer MPU erhalten. Dazu kann ich ohne weitere Sachverhaltskenntnisse natürlich keine Beratung durchführen oder Ihnen raten, was Sie dort angeben sollen. Dafür wird grundsätzlich Akteneinsicht benötigt, um eine umfassende Strategie des Vorgehens festlegen zu können. Mit Ihren Angaben gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde beeinflussen Sie natürlich das weitere Fahrerlaubnisverfahren und dies ist meiner Erfahrung nach ohne Beratung und Kenntnis der gesamten Fahrerlaubnisakte schwierig.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Donnerstag, 03. August 2023 21:37)

    @Jörg
    Guten Abend,
    ohne Kenntnis der THC-Werte ist es immer schwierig etwas Genaues zu sagen. Wenn Sie tatsächlich 3 Wochen vor der Verkehrskontrolle nicht konsumiert haben, ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass Sie noch aktive THC-Werte aufweisen. Dass nach 3 Wochen noch THC-COOH-Werte festgestellt werden, ist dagegen durchaus möglich. Hierbei kommt es auf das vorangegangene Konsummuster an: der THC-COOH-Wert sagt etwas über die Häufigeit des Konsums aus und er ist höher je häufiger man konsumiert hat. Der aktive THC-Wert sagt dagegen etwas darüber aus, wie lange der letzte Konsum zurückliegt. Melden Sie sich doch einfach noch einmal, wenn Sie Ihre THC-Werte erhalten haben und insbesondere wenn Sie gleichzeitig Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde erhalten haben.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Donnerstag, 03. August 2023 21:59)

    @Adin
    wenn Sie eine "Beschuldigtenanhörung" erhalten haben, gehe ich davon aus, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Das hat mit einem verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisverfahren erst einmal nichts zu tun. Im Ermittlungsverfahren geht es darum, ob von Ihnen eine Straftat begangen wurde.
    Hinsichtlich des ggf. zukünftigen Fahrerlaubnisverfahren ist ein aktiver THC-Wert von 0,6 ng/ml - auch wenn er sehr niedrig ist - schwer mit einem Einmalkonsum, der 2 Tage zuvor stattgefunden haben soll, zu erklären. Zunächst sollten Sie sich aber um das Ermittlungsverfahren kümmern, Sie können sich diesbezüglich bei mir telefonisch melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Alexander (Mittwoch, 16. August 2023 23:06)

    Schönen Abend Frau Fischer,

    vorab bedanke ich mich für Ihre Mühe, dass Sie alle Fragen beantworten und somit alle Klienten zufrieden stellen können!!

    Und jetzt zur meiner Frage, ich wurde damals am 16.Juni 2021 von der Polizei rausgezogen, da ich damals Dauer Konsument war, war mit Klar das meine Blutwerte hoch sein werden. Und des waren sie auch, damals musste ich ein Ärztliches Gutachten machen - habe dies absolviert und habe das Gutachten auch bestanden.

    Nun am 16.August 2023 hat mich die Polizei wieder angehalten und wollte mit mir wieder paar Test durchführen. Da ich damals von der Polizei „erwischt“ wurde habe, habe ich natürlich mit dem Dauerrauchen aufgehört. Aber da ich nun seit eine Woche im Urlaub bin, dachte ich mir als Belohnung gönn ich mir was (da dieses Jahr sehr Anstrengend war, da ich eine eigene Firma gegründet habe und hauptberuflich woanders arbeite) und habe am Samstag Abend etwas von meinem Freund geholt, habe am Samstag Abend zwei kleine Joints (insgesamt ca 0,7 Gramm) und am Montag habe ich des übrige geraucht ca 0,3-0,5 Gramm.

    Davor habe ich wirklich selten geraucht, nur an ganz Gewisse Anlässen wie zum Beispiel Urlaube am Meer, bestanden Prüfungen, anstrengende Tage etc. also würde ich sagen 1x in 3 Monaten.

    Jetzt noch Angaben zur mir als Person: ich mache täglich Kraftsport, bewege mich am Tag nicht so oft da mein Hauptberuf ein Bürojob ist, außer für meine Firma da übe ich Hausmeistertätigkeiten aus. Wiege 88,8kg und bin 1,80 groß.

    Muss ich mir nun grundsätzlich Gedanken machen wegen den ganzen THC-Werten?
    Wenn etwas sichtbar sein wird, sagen wir mal in meinem Blut wird ein Wert von 0,9ng/ml festgestellt, werden die Behörde dies mit meinem ersten „Verbrechen“ zusammenhängen? Oder werde ich fein aus der Geschichte sein, wenn mein Wert und 0,9ng/ml ist? Oder wird dort ebenfalls eine große Rolle die THC-COOH-Wert sein?

    Wie Sie sehen können, Wirbeln mir sehr viele Fragen im Kopf..

    Ich würde mich wirklich freuen wenn Sie auf meine Frage antworten werden.

    mit freundlichen Grüßen
    Alexander

  • Lamin (Freitag, 18. August 2023 23:39)

    Guten Abend
    Am 01.012.2018 Sekunden Schlaf gehabt aus dem Disco Unfall gebaut, Polizei Kontrolle Blut Entnahme statt gefunden werte THC WERTE 4,1ng THC COOH 0,55mg. Führerschein entzogen ich muss MPU machen! Ich bin gelegentlicher Raucher habe nicht so großen Verlangen danach, meine Führerschein ist mir wichtiger! Nach der Aktion Seit über 4 Jahren Drogen Alkohol frei! Habe erst dieses Jahr Januar 2023 mit MPU angefangen vor 1 Monat Haarproben zur Analyse abgegeben heute Kamm die Ergebnissen Alles Negativ es könnten kein Substanzen Nachgewiesen werden, Abstinenz Zertifikat erhalten. Innerhalb 6 Monate. Meine Frage ist reicht das für mich aus als einmaliger Konsumenter mit 4,1ng 0,55mg oder kann mir die Behörde auferlegen noch 6 Monate Nachzuweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Frank Stetz (Montag, 04. September 2023 08:22)

    Hallo,
    Ich bin seit 4 Wochen Cannabis Patient und darf zwischen 3-4 gr. täglich Rauchen.
    Ich verstehe bloß einiges nicht so richtig. Wie gehe ich mit THC und THC- COOH um.
    Mir hat man gesagt das ich das Cannabis nur mit dem Verdampfer Inhalieren darf. Jetzt kann nur der Wert THC festgestellt werden und ich bin Patient.
    Rauche ich aber die Knospe kann der Wert THC- COOH festgestellt werden und ich bin ein Kiffer der dann ganz schön Probleme bekommen kann.

    Wenn ich aber das oben lese, kommen mir fragen auf die ich nicht verstehe.

    Sie schreiben:
    Der aktive THC-Wert gibt an, wann zuletzt Cannabis konsumiert wurde.

    Der THC-COOH-Wert gibt an, wie häufig Cannabis konsumiert wurde.

    Hier habe ich jetzt verstanden:
    THC zeigt an wann ich zuletzt geraucht habe und THC-COOH zeigt mir wieviel ich geraucht habe.

    Wenn ich es richtig verstanden habe kann man gar nicht feststellen ob man Verdampft oder ob man gekifft hat.

    Gruß

  • Ghrib Mustafa (Sonntag, 10. September 2023 01:44)

    Hallo ich wollte fragen was jetzt passiert habe das Schreiben heute erhalten Bußgeldbescheid steht drin thc 13 ng/ ml Serum. 500 Euro Geldbuße und habe 4 Monate Zeit meinen Führerschein abzugeben was kommt auf mich zu

  • Nick (Sonntag, 10. September 2023 23:15)

    Hallo Frau Fischer
    Ich wurde vor ungefähr 3 Monaten von der Polizei angehalten und musste 2 Urin Tests machen die waren beide Positiv. Mir wurde Blut abgenommen und das Ergebnis habe ich vor 1,5 Monaten Telefonisch mitgeteilt bekommen, mein THC Wert war unter 1ng/ml das Ergebnis wurde jetzt an die Führerschein Zulassungsstelle geschickt da habe ich noch keine Ergebnisse bekommen. Es wurde mir gesagt das ich nicht als Fahruntauglich eingestuft wurde und es als Ordnungswidrigkeit gezählt wird. Mein Problem ist das ich noch in der Probezeit bin und jetzt nicht weiß was auf mich zukommt an Strafen.
    Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

  • Martin (Dienstag, 12. September 2023 14:34)

    Guten Tag.
    Können Sie mir sagen bitte beim werte THC 8,38ng/ml , COOH 62,8ng/ml kann och meine Führerschein verlieren?
    Ich muss jetzt eine ärtzlichen Gutachtens machen.

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 16. September 2023 17:38)

    @Alexander
    Guten Tag,
    wie Sie 2021 ein ärztliches Gutachten als "Dauerkonsument" bestanden haben, kann ich nicht nachvollziehen. Ich kenne aber schon nicht die gutachterliche Fragestellung in der Anordnung zum ärztlichen Gutachten. In den meisten Fällen wird mittels eines ärztlichen Gutachten das Konsummuster aufgeklärt, das man nur bei einem Einmalkonsum "bestanden" hat. Denn bei gelegentlichen Konsum kommt es zur Anordnung einer MPU und bei einem regelmäßigen Konsum zur unmittelbaren Entziehung der Fahrerlaubnis. Sollten Sie mit der Angabe eines Einmalkonsums das ärztliche Gutachten "bestanden" haben und nun ein weiteres Mal im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss gefahren sein oder auch "nur" THC-COOH-Werte aufweisen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr von einem Einmalkonsum ausgegangen werden, sondern es liegt nun ein gelegentlicher Konsum vor - der liegt schon bei einem zweimaligen Konsum vor. Für eine sinnvolle Bewertung des Sachverhalts fehlen mir aber die erforderlichen Informationen. Wenn Sie eine Maßnahme seitens der Fahrerlaubnisbehörde erhalten sollten, melden Sie sich einfach nochmal.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 16. September 2023 17:47)

    @Lamin,
    Guten Tag,
    ich kann Ihnen ohne Kenntnis Ihres Falles am Wenigsten sagen, was Sie für Abstinenznachweise benötigen, um eine MPU erfolgreich zu bestehen. Auch die Fahrerlaubnisbehörde legt das nicht fest. Vielmehr legt die Begutachtungsstelle unter Kenntnis des Sachverhalts und möglicherweise erst im Rahmen der Begutachtung selbst unter Einordnung der Ausprägung Ihrer Drogenproblematik fest, was Sie an Abstinenznachweisen benötigen. Die Begutachtungsstelle orientiert sich dabei an den sogenannten Beurteilungskriterien. Sie sollten sich also an Ihre Begutachtungsstelle wenden und/oder dort an einen Informationsabend teilnehmen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 16. September 2023 19:28)

    @Frank Stetz
    Guten Abend,
    ja, gute Frage. Erst einmal: ich bin Rechtsanwältin und keine Ärztin. Die Frage ist eher etwas für Laborärzte. Meine aktuelle Kenntnis, die bei Begutachtungen gelten, ergibt sich aus den Beurteilungskriterien, nach denen sich auch die Gutachter richten dürften. Darin steht Folgendes:
    "„Zur Überprüfung, ob Cannabismedikamente bestimmungsgemäß eingenommen wurden, kann eine Blut- oder Urinanalyse nicht beitragen. Allerdings kann die Bestimmung von THC-A in Haaren in bestimmten Fällen herangezogen werden (AUWÄRTER ET Al., 2010). Bei THC-A handelt es sich um die Vorläufersubstanz von THC in Cannabisblüten, aus der beim Erhitzen THC freigesetzt wird. Sowohl THC als auch THC-A gelangen beim Rauchen eher über das Aerosol bzw. Kontamination als über die Blutbahn in das Haar (MOOSMANN ET AL., 2014). Wird Cannabis in Form eines Joints geraucht, findet man in der Regel niedrigere Konzentrationen an THC- A als von THC in den Haaren des Konsumenten (MOOSMANN ET AL., 2016). Höhere Konzentrationen an THC-A im Vergleich zu THC weisen auf eine mögliche Kontamination hin, z. B. durch ungewaschene Hände nach dem Hantieren mit den Blüten. Sowohl bei oraler Aufnahme von Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis oder von Cannabisblüten (z. B. als Tee) als auch bei Aufnahme von Dampf aus einem Vaporisator ist theoretisch kein THC-A in den Haaren zu erwarten. Die Anwesenheit von THC-A ließe sich nur durch Kontamination (z. B. fehlendes Händewaschen, dann in der Regel höhere THC-A-Konzentrationen) oder eine Exposition gegenüber Cannabisrauch Dritter erklären. Eine nähere Beurteilung in solchen Fällen kann in der Regel immer erst nach Kenntnis der vom Arzt verordneten Gebrauchs Anweisung der Cannabismedikation erfolgen; zudem sollte der Patient zum Umgang (Handling) mit seinem Medikament befragt werden.“ (BUK 4 zu C.3.5 S.329 f.)."
    Um drei Ecken und mittels einer Haaranalyse soll der Unterschied in der Art des Konsums so also nachweisbar sein.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Fischer (Samstag, 16. September 2023 19:35)

    @Ghrib Mustafa
    Guten Abend,
    zuerst einmal kommt auf Sie ein Bußgeld in Höhe von 500 €, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot auf Sie zu, WENN Sie nicht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das dürfte - insbesondere bei einem aktiven THC-Wert 13 ng/ml - das kleinere Problem sein. Mit einiger Sicherheit wird sich die Fahrerlaubnisbehörde mit Maßnahmen zur Überprüfung Ihrer Fahreignung bei Ihnen melden, also ein ad-hoc-Gutachten, ein ärztliches Gutachten oder auch eine MPU. Wird dabei festgestellt, dass Ihnen die Fahreignung fehlt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Sie sollten sich daher bei mir melden, da gibt es Einiges zu beachten und es ist wichtig, nun rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Marco (Freitag, 22. September 2023 18:39)

    Hallo Fr.Fischer,
    Ich habe über 4 1/2 Monate jeden Tag abends ungefähr 0,8 g cannabis geraucht. Bin in einer Kontrolle gekommen und mir wurde Blut abgenommen. Nun sind meine Werte gekommen. Mein thc-cooh Wert liegt bei ca. 230ng/ml. Kann der Wert in so kurzer Zeit so hoch sein? LG u danke für ihre Antwort.

  • Julian (Mittwoch, 18. Oktober 2023 21:29)

    Guten Abend Frau Fischer,
    ich kam im Juni diesen Jahres in eine Verkehrskontrolle in der ich ein Urintest abgeben musste. Nachdem dieser positiv war musste ich mit auf die Wache zum Bluttest. Nach 2 Monaten kam ein Brief in dem Stand das die Anklage wegen „Trunkenheit im Straßenverkehr“ fallen gelassen wird. Ist diese Wortwahl hier korrekt? Trunkenheit hat mich etwas gewundert. Daraus schließt sich das wohl kein aktiver wert festgestellt werden konnte. Außerdem stand darin das eine Prüfung über eine Ordnungswidrigkeit nun durchgeführt wird. Das ist nun mittlerweile 5 Wochen her und ich habe immer noch nichts gehört. Muss ich noch mit einem Führerscheinentzug rechnen? Ich habe bei der Verkehrskontrolle eine Woche kein Thc geraucht und davor auch nur ab und zu.

  • Melanie (Mittwoch, 25. Oktober 2023 16:14)

    Hallo ich wurde ebenfalls von der Polizei kontrolliert mit blutabnahme etc. Mein THC Wert liegt bei 3,1 ng/ml was konnte auf mich zukommen.
    Vielen Dank im Voraus

  • Mark (Freitag, 27. Oktober 2023 01:12)

    Guten Tag, ich wurde neulich von der Polizei auf einem e Scooter angehalten, haben einen Komsum von vor 6 Jahren zugegeben(Letzter Konsum 5 Tage vor dem Test, gelegentlicher Konsum davor ca 1x die Woche ) Ich konnte kein Urin abgeben da ich kurz davor auf Toilette war somit musste ich mit auf die Wache Blut abnehmen.Ich habe direkt danach einen Urintests zu Hause gemacht mit 50ng/ml Grenze welcher Negativ war. Mit welchen Kosequenzen zwecks Führerschein muss ich jetzt rechnen? Könnte ich im Zweifel einer MPU meinen Führerschein behalten? Liebe Grüße

  • Kristian (Samstag, 28. Oktober 2023 20:32)

    Sehr geehrte Frau Fischer,
    Ich wurde am Donnerstag den 19.10 angehalten und es wurden aufgrund von Auffälligkeiten 2 Blutproben entnommen. Ich kiffe seit 2 Jahren fast jeden tag und letztens seit 2 Monaten jeden Tag und auch mehrmals am Tag. Ich habe leider zu den Beamten gesagt dass ich ab und zu mal am Wochenende konsumiere. Was kommt jetzt auf mich zu? Ich habe echt Angst, da ich Student bin und auf mein Auto angewiesen bin und auf gar keinen Fall MPU machen möchte. Ich habe meinen Konsum jetzt eingestellt und nehme täglich bittertropfen, Zink und aktivkohle kapseln. Ich wollte Sie fragen ob es wahrscheinlich ist, dass ich mpu machen muss und außerdem wollte ich fragen ob man mpu irgendwie umgehen kann. Ich hoffe, dass ich noch einen urintest in einem Monat machen kann und somit meine Strafe vielleicht mildern kann.

    LG Kristian

  • Sven (Donnerstag, 16. November 2023 16:16)

    Guten Tag,
    ich habe volgenes Problem, ich wurde im August in einer Polizeikontrolle kontroliert und sollte einen Drogentest ablegen. Leider war der Test für Thc positiv. Gestern ist dann der Brief vom Straßenverkehrsamt eingetroffen, ich hatte zu dem Zeitpunkt des Tests 3,9 ng Thc und 22ng Thc COOH wert ( was ja eigentlich nicht sonderlich hoch ist) und nun wird eine MPU von mir gefordet . Ich vermute mal es wird keinen Weg um die MPU herum geben aber muss ich auch zusätzlich mit einem längerem Fahrverbot rechnen ? Zudem würde es mich interessieren wie ich im allgemeinen am besten vorgehen sollte.
    Gruß Sven

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Freitag, 17. November 2023 13:15)

    @Marco
    Guten Tag,
    ich gehe einmal davon aus, dass Ihre THC-Werte in einem akkreditierten Labor festgestellt wurden. Hinsichtlich möglicher Fehler kann ich nichts sagen. Und grundsätzlich halte ich den Wert von 230 ng/ml THC-COOH nach über 4 Monaten täglichem Konsums von Cannabis für möglich. Das variiert auch nochmal je nach THC-Gehalt des konsumierten Cannabis. Aber letztlich bin ich Rechtsanwältin und keine Ärztin, sollten Sie hierzu weiteren Klärungsbedarf haben, würde ich Ihnen raten sich an einen (Labor-)Arzt zu wenden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Freitag, 17. November 2023 13:27)

    @Julian
    ja, die Bezeichung Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB ist richtig, unter § 316 StGB fallen auch Drogen - auch wenn man mit Trunkenheit eher ausschließlich Alkohol assoziiert.

    Und eine Einstellung des Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt kann keineswegs entnommen werden, dass kein aktiver THC-Wert festgestellt worden ist, ein Strafverfahren nach § 316 StGB hat da ganz andere Kriterien als den Grenzwert von 1,0 ng/m, der im Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht gilt.

    Ab einem THC-Wert von 1 ng/ml THC wird sich die Bußgeldstelle melden, dass kann durchaus auch länger als 5 Wochen dauern bis die sich melden.

    Und bei Überschreitung des Grenzwertes von 1,0 ng/ml THC müssen Sie auch mit fahrerlaubnsirechtlichen Maßnahmen rechnen, insbesondere ein ärztliches Gutachten oder eine MPU. Für Sie heißt, den Konsum komplett einstellen und sich bei Maßnahmen der Behörden hier umgehend wieder melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Freitag, 17. November 2023 13:38)

    @Melanie
    möglich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Vergehen nach § 29 BtMG, wenn aber kein Besitz, Anbau oder eine sonstige in § 29 BtMG benannte Tathandlung vorliegt, steht da nichts zu befürchten. Dann wird mit einiger Sicherheit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld, 2 Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot auf Sie zukommen. Und dann auch mehr als wahrscheinlich eine Überprüfung Ihrer Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde, z.B. ein ärztliches Gutachten und/oder eine MPU u.Ä. Sie sehen, dass eine Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss eine ganze Reihe von Konsequenzen nach sich zieht/ziehen kann. Wenn Maßnahmen angeordnet werden, können Sie sich bei mir melden
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Freitag, 17. November 2023 13:44)

    @Mark
    Guten Tag,
    wenn THC-Werte bei Ihnen festgestellt wurden, werden Sie je nach Höhe der THC-Werte mit fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen rechnen müssen, wie ein ärztliches Gutachten oder eine MPU usw. Um hier nicht wild zu spekulieren, melden Sie sich wieder, wenn Sie Ihre THC-Werte und THC-Werte kennen, dann kann ich Ihnen mehr dazu sagen.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Freitag, 17. November 2023 13:56)

    @Kristian
    Guten Tag,
    (mehrmals) täglich Cannabis konsumieren und am Straßenverkehr teilnehmen passt nicht zusammen. Bei regelmäßigen Cannabiskonsum - also täglichem oder nahezu täglichem Konsum - ist eine unmittelbare Fahrerlaubnisentziehung vorgesehen - sogar ohne jeglichen Verkehrsbezug. Ein regelmäßiger Konsum gilt bei Werten ab 150 ng/ml als nachgewiesen. Ab 100 ng/ml gilt gelegentlicher Konsum nach der Rechtsprechung als bewiesen an, wenn eine Blutentnahme zeitnah zur Straßenverkehrsteilnahme stattgefunden hat. Liegt dann noch ein aktiver THC-Wert ab 1 ng/ml oder darüber vor, kommt es zur Anordnung einer MPU. Für eine abschließende Bewertung Ihres Falles und ein mögliches Vorgehen, melden Sie sich bei mir, sowie Sie eine Maßnahme der Behörden erhalten haben.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Freitag, 17. November 2023 14:07)

    @Sven,
    Guten Tag,
    ob die MPU rechtmäßig angeordnet wurde, kann ich nicht sagen, ohne Sie gelesen zu haben. Unter Umständen - die ich bei Ihnen nicht kenne - kommt ggf. auch nur ein ärztliches Gutachten in Betracht statt einer MPU. Irgendeine Überprüfung Ihrer Fahreignung wird es aber geben. Wenn das Ihre erste Ordnungswidrigkeit wegen Drogen ist, gibt es neben einem Bußgeld und 2 Punkten ein einmonatiges Fahrverbot. Das ist aber das kleinste Problem und dies hat mit dem Fahrerlaubnisverfahren, also der MPU, gar nichts zu tun. Wenn Sie die nun angeordnete MPU nicht bestehen, wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen. Und meist kann die MPU nicht mit Erfolg abgeschlossen werden, da Abstienznachweise fehlen und in der Kürze der Zeit nicht beigebracht werden können. Für eine Bewertung würde ich mehr Informationen benötigen, Sie können sich bei bestehenden Bedarf daher bei mir melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • andreas rube (Samstag, 30. Dezember 2023 21:17)

    Hallo
    Ich habe eine Frage was mich jetzt erwartet?
    Bin mit 1,0 ng thc und 19 thc cooh wert erwischt worden .
    Muss ich mit diesen Wert zur mpu ?
    Vielen Dank Gruß

  • Bettina Eggebrecht (Montag, 01. Januar 2024 01:36)

    Hallo, ich bin in die Kontrolle gekommen,mußte auch gleich Urin und Bluttest machen. Der Wert ist 1,7 ng und 12 ng obwohl ich eine vor 4 Tag geraucht habe. Ansonsten nehme ich nur HHC zu mir, und das schon länger Zeit. Es hilft mir sehr HHC bei den Wechseljahren da ich damit große Probleme habe mit dem Schlafen. Nun muß ich zum TÜV um noch eine Blut und Urin Abgabe machen. Ich weiß das mein Urin noch nicht Sauber ist. Gleichzeitig haben die Beamten mir noch strafrechtlich das ich Besitz von illegalen Drogen untergejubelt. Das aber nicht der Fall ist und war. Ich hatte nichts dabei, sowohl habe ich das HHC konsumiert. Wie sieht es überhaupt aus das die Legalisierung im September 23 schon unterfach ist. Und das HHC überall zu kaufen gibt. Muss ich zur MPU ? Mit was kann ich rechnen. Ich fahre 40j ohne irgend eine auffälligkeit.

  • Jonas (Montag, 22. Januar 2024 12:31)

    Hallo Frau Fischer,
    ersteinmal vielen Dank dafür, dass Sie sich hier allen Fragen und Problemstellungen so ausgiebig widmen. Das ist nicht selbstverständlich.

    Nun zu meiner Frage.
    Ich bin gelegentlicher Konsument (in den letzten 3 Monaten vielleicht zwei Gramm konsumiert) und wurde von der Polizei auf dem Weg zur Arbeit angehalten.
    Der letzte Konsum erfolgte leider am Abend zuvor.
    Erst wurde ich auf Alkohol getestet - als das Ergebnis mit 0,00 feststand, bat man mir einen freiwilligen Schnelltest an, den ich verweigerte. Daraufhin fiel den Beamten auf, dass ich "nicht ausgeschlafen" wirkte und rote Augen hätte. Wenn ich den Schnelltest verweigerte, würde man mich sowieso mitnehmen und einen Bluttest machen.
    Ich wollte natürlich nicht suspekt auftreten, sondern lediglich von meinen Rechten gebrauch machen, was die Beamten natürlich direkt in den falschen Hals bekamen.
    Von der aussichtslosen Lage überrumpelt stimmte ich dann doch zu, den Schnelltest per Abstrich über mich ergehen zu lassen (vielleicht hätte der durch ein Wunder ja negativ sein können?).
    Natürlich schlug der Schnelltest leicht auf THC an, was er laut Beamten ab 5ng/ml tut.
    Daraufhin wurde mir dann im Krankenhaus Blut abgenommen; die Nüchternheitstests habe ich alle mit Bravur gemeistert (ich war ja auch 'nüchtern'...).
    Jetzt warte ich sehnlichst auf die Ergebnisse des Bluttests und frage mich, ab welchem Zeitpunkt ich einen Anwalt einschalten könnte, um evtl. einer MPU zu entgehen und vielleicht noch mit einem ärztlichen Gutachten davon zu kommen.
    Sollte ich erst auf die Ergebnisse des Bluttests warten?
    Ein Erstgespräch kostet ja auch entsprechend viel Geld - als armer Student ohne Rechtsschutzversicherung frage ich mich, ob es sich überhaupt lohnt einen Anwalt für dieses Szenario zu konsultieren?
    Wie stehen die Chancen, dass auf dem Rechtsweg etwas für mich erwirkt werden kann?

    Vielen Dank im Voraus
    Jonas

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 24. Januar 2024 13:44)

    @andreas rube
    Guten Tag,
    mit einem aktiven THC-Wert von 1,0 ng/ml haben Sie leider gerade noch genau den Grenzwert erreicht. Mit diesem Wert haben Sie gegen das Trennungsgebot (Trennung von Cannabiskonsum und Fahren) verstoßen. Kommt dann noch (nachgewiesener) gelegentlicher Konsum von Cannabis dazu, sind die Voraussetzungen für eine MPU gegeben. Ich kenne Ihr Konsummuster aber nicht, wenn Sie lediglich einmalig konsumiert haben, liegen die Voraussetzung für die Anordnung einer MPU nicht vor (mangels Vorliegen eines gelegentlichen Konsums). Nur anhand der THC-Werte ist aber ein Fall rechtlich nicht wirklich zu bewerten. Bei Bedarf bzw. wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde mit Maßnahmen meldet, können Sie sich nochmal melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 24. Januar 2024 14:12)

    @Bettina E.
    Guten Tag,
    Ihr aktiver THC-Wert liegt über dem Grenzwert von 1,0 ng/ml, damit haben Sie gegen das Trennungsgebot verstoßen (bei Werten ab einem 1,0 ng/ml liegt ein Verstoß vor). Wenn gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt sind die Voraussetzung für eine MPU nach § 14 Abs. 1, Satz 3 FeV, (Fahrerlaubnisverordnung) gegeben. Zum Nachweis dient dient der Fahrerlaubnisbehörde das angeordnete Drogenscreening. Je nach Ergebnis des Screenings wird es zu weiteren Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde kommen. Aber für die Bewertung des Sachverhalts benötige ich weitergehende Informationen. Bei Bedarf melden Sie sich bei mir.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Mittwoch, 24. Januar 2024 14:16)

    @Jonas
    was ein Anwalt für Sie erreichen kann, kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist von den festgestellten THC-Werten abhängig (die Ihnen noch nicht vorliegen), von den Aussagen die Sie ggf. in der Verkehrskontrolle getätigt haben usw. Zur kurzen (Vorab-)Abklärung können Sie sich bei mir telefonisch melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

  • Diana (Donnerstag, 15. Februar 2024 16:13)

    Hallo Frau Fischer,
    Ich wurde bei einer Verkehrskontrolle mit 3,1 ng/ml THC und 27 ng/ml THC-COOH erwischt, nun kam ein Brief von der Führerscheinstelle das eine MPU beabsichtigt wird ich aber noch zur Entscheidung vorsprechen kann.

    Sind meine Werte noch einmaliger Konsum und was erwartet mich bei dem Gespräch?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Liebe Grüße Diana

  • Diana Fischer (Freitag, 16. Februar 2024 15:45)

    Hallo Frau Fischer,

    gelten 3,1 ng Thc und 27 ng Ths cohh noch zu einmaligem Konsum?

    Liebe Grüße,
    Diana Fischer

  • Christian (Samstag, 24. Februar 2024 22:44)

    Hallo Frau Fischer,

    ich muss für eine MPU zwecks Cannabis Konsum 6 Monate Abstinenz anmelden, der letzte Konsum liegt etwa 2 Monate zurück und ich teste mich täglich selber mit Urintests die einen Cut Off von 20ng/ml COOH THC haben, trinke Detox usw. Muss ich nun warten bis der COOH Wert komplett auf 0ng ist um meine Abstinenz anzumelden? Hatte am Tag der Kontrolle einen Wert von 40Ng COOH THC. Falls ja würde die Verzögerung mich Job und ggf. viel mehr kosten troz absolut nüchternem fahren. Frage mich auch wieso man in Holland mit 5ng/ml Aktiv THC noch völlig Fahrtauglich ist und man mir mit 3,4 ng/ml in Deutschland ohne fahrauffälligkeit meine Existenz zerstören muss. :-((((((((((( Wissentschaftlich gesehen ist der Wert von 1ng/ml Aktiv THC nicht weiter als Geldmacherei und Existenzzerstörer siehe Grenzwert Galileo Doku auf YouTube!!!! Eine Unverschämtheit vom Staat!!!

  • Johannes (Mittwoch, 06. März 2024 20:50)

    Hallo, ich habe vor paar Monaten zum ersten Mal in Amsterdam geraucht gehabt und wurde zu meinem Glück paar Tage später kontrolliert. Mir hat man die Wahl gelassen, da mein THC-COOH Wert unter 100 ist, dass ich eine ärztliche Begutachtung machen soll oder zugeben soll, dass ich öfters geraucht habe (was nicht der Fall ist). Jedoch hab ich Tage davor nicht geraucht gehabt und bin mir sicher, dass mein aktiv Wert schon drunter war. Mir hat man zwar aufgefordert, dass ich das machen soll, jedoch hat man mir meine Werte nicht preisgegeben und ich weiß nicht, ob sie einfach versuchen mich für nichts "dranzukriegen". Hab dem Officer leider ehrlicher weise gesagt gehabt, dass ich bei dem Junggesellenabschied von meinem Cousin geraucht habe. Ich bitte um schnelle Rückmeldung.

    Vielen Dank im Voraus

  • Rechtsanwältin Simone Fischer (Donnerstag, 07. März 2024 17:46)

    @Johannes
    Guten Tag,
    ich kann Ihnen ohne weitere Angaben keine Strategie für die Angaben zu Ihrem Konsummuster gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde empfehlen. Dazu brauche ich neben den THC-Werten, weitere Infos zu Ihren (genauen) Angaben gegenüber der Polizei, den Feststellungen der Polizei und des Arztes, der Ihnen Blut abgenommen hat, usw. Dazu ist eine Akteneinsicht erforderlich. Ich mache hier auch keine Beratung im Einzelfall, dass kann ich in diesem Format auch gar nicht leisten und dazu ist dieses Forum auch nicht gedacht. Wenn Sie Beratung in Ihrem konkreten Fall benötigen, können Sie sich gerne bei mir telefonisch zur Absprache eines möglichen Vorgehens melden.
    Viele Grüße
    Simone Fischer

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