Simone Fischer Rechtsanwältin
Simone FischerRechtsanwältin

Kriterien bei Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil

Führt eine Prüfung des Gerichts zu dem Ergebnis, dass die gemeinsame Sorge im Interesse des Kindeswohls aufzuheben ist, muss nun entschieden werden, welchem Elternteil die Alleinsorge zu übertragen ist. Zur Feststellung, bei welchem Elternteil das Kind am Besten aufgehoben ist, werden folgende Kriterien vom Gericht herangezogen:

 

Kriterium des Förderungsprinzips

 

Im Rahmen des Förderungsprinzips ist festzustellen, welcher Elternteil zukünftig mehr in der Lage ist, dem Kind die besseren Entwicklungsmöglichkeiten zu vermitteln, ihm die größte Unterstützung in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu bieten und und eine gleichmäßige und verlässliche Erziehung zu gewährleisten.

 

Dafür ist natürlich erforderlich, dass Eltern einem Kind zunächst eine saubere Umgebung bieten und es angemessen beaufsichtigen. im Weiteren spielen die Persönlichkeit und das Erziehungskonzept eine gewichtige Rolle.

 

 

 

 

<< Neues Textfeld >>

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwältin