Simone Fischer Rechtsanwältin
Simone FischerRechtsanwältin

THC-Werte und Fahrerlaubnisentziehung

THC- und THC-COOH-Werte und ihre Bedeutung für die Fahrerlaubnisentziehung

 

Die ermittelten THC-Werte und THC-COOH-Werte sind elementar für die Frage, ob es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen kann oder nicht. Zudem geben Sie dem Anwalt Aufschluss über die effektivste Strategie zur Rettung Ihres Führerscheins (wenn Sie so vernünftig waren und sich selbst zu Ihrem Konsumverhalen noch nicht eingelassen haben!).

 

Bei den relevanten Werten handelt es sich zum einen um den (aktiven) THC-Wert (Delta-9 THC), zum anderen um den THC-COOH-Wert.

 

Der  aktive THC-Wert  lagert sich bei Cannabiskonsum kurzfristig im Körper ab und wirkt psychotrop/psychoaktiv.

 

THC-COOH (THC-Carbonsäure) ist ein Metabolit, also ein Abbauprodukt von THC, das sich im Fettgewebe eines Menschen auch über einen längeren Zeitraum abgespeichert wird.

 

Nach der Rechtsprechung weisen bestimmte THC- und THC-COOH-Werte auf eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen:

 

1. THC-COOH-Wert von 75 ng/ml: hat sich bei einer verwaltungsbehördlich angeordneten Untersuchung in einem Zeitraum von bis zu acht Tagen ein THC-COOH-Wert von 75 ng/ml ergeben, so lässt dies auf regelmäßigen Konsum schließen (da zu den THC-COOH-Werten aber viele unterschiedliche und vor allem widersprüchliche Studien vorliegen, haben Gerichte auch schon bei deutlich niederigeren Wert regelmäßigen Konsum angenommen).

Die regelmäßige Einnahme von Cannabis schließt aber schon die Fahreignung aus. Allein dies führt zur Entziehug der Fahrerlaubnis.

Wird allerdings z.B. bei einer Polizeikontrolle zeitnah zur Verkehrsteilnahme eine Blutuntersuchung durchgeführt, kann aufgrund der fehlenden Abbaumöglichkeit zwischen Ankündigung und Blutentnahme nach herrschender Rechtsprechung der Nachweis für regelmäßige Einnahme von Cannabis erst ab einen THC-COOH-Wert von mehr als 150 ng/ml als geführt angesehen werden. 

 

2. THC-COOH-Wert von 5 - 75 ng/ml bzw. 100 ng/ml: innerhalb dieses weiten Spektrums geht die Rechtsprechung mit unterschiedlichsten  Werten zwischen 5 - 75 ng/ml und unterschiedlichsten Begründungen von zumindest gelegentlichem Cannabiskonsum aus. Bei zeitnah nach einer Cannabisfahrt entnommenen Blutprobe (also bei einer Polizeikontrolle) soll ab 100 ng/ml gelegentlicher Konsum feststehen. Der gelegentliche Konsum von Cannabis reicht aber für die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht aus. Hinzutreten muss fehlendes Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum.

 

3. THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr: wurde Ihnen der gelegentliche Cannabiskonsum nachgewiesen und sind Sie mit einen (aktiven) THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr Auto gefahren, geht die Rechtsprechung davon aus, das fehlendes Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum vorliegt. Daran ändert auch die neueste Empfehlung der Grenzwertkommission nichts. Diese geht nun erst ab einem aktiven THC-Wert von 3,0 ng/ml von fehlendem Trennungsvermögen aus, also von einem deutlich höheren THC-Wert als die Rechtsprechung (mehr dazu hier).

Rechtsanwältin

Simone Fischer

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