Simone Fischer Rechtsanwältin
Simone FischerRechtsanwältin

Rechtsprechung zur Patientenverfügung

BGH, Beschluss vom 06.07.2016, Az.: XII ZB 61/16

 

Inhalt:

 

Die schriftliche Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen. Hier geht`s zum BGH Urteil.

 

 

 

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