Simone Fischer Rechtsanwältin
Simone FischerRechtsanwältin

Ihre persönlichen Wertverstellungen in der Patientenverfügung

Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung, die Ihren Patientenwillen und Ihre Wünsche so genau wie möglich wiederspiegeln soll, ist Ihre grundsätzliche Haltung, Ihre ganz persönliche Wertvorstellung, Ihre Einstellung zum eigenen Leben und Sterben und auch Ihre religiöse Anschauung natürlich von großer Bedeutung. Denn es hängt von den persönlichen Wertvorstellungen eines jeden einzelnen Menschen ab, welche Lebenssituation er mit welcher Lebensqualität bewertet und welche intensivmedizinischen Maßnahmen er sich in Folge wünscht bzw. welche er ablehnt. Daher sollte die Darlegung der eigenen Wertvorstellungen in einer Patientenverfügung aufgenommen werden. Diese Wertvorstellungen stellen die Richtlinie dar, die Ihre Patientenverfügung zum Ausdruck bringt und ihrer Auslegung zugrunde liegt.

 

Bei der gesamten Erstellung der Patientenverfügung gilt, dass sie keine allgemeinen Formulierungen enthalten sollte. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fordert für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung, dass sich aus ihr zum einen die konkreten Behandlungssituationen, zum anderen die darauf bezogenen Behandlungswünsche ergeben. Dies wird bei der Erstellung einer Patientenverfügung immer wieder vernachlässigt, was zu Lasten der Wirksamkeit der Verfügung geht und damit zu Lasten des Patienten.

 

 

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