1. Heraufsetzung des Grenzwertes für den Führerscheinentzug wegen Verstoß gegen das Trennungsverbot um das Dreifache?
Trotz neuer Empfehlung der Grenzwertkommission im September 2015 halten die Gerichte an niedrigerem Grenzwert, der für eine Fahrerlaubnisentziehung ausreichen soll, weiterhin fest. Statt eines empfohlenen Grenzwertes von 3,0 ng THC/ml bleibt es bei dem alten Grenzwert von 1,0 ng THC/ml. Mehr dazu hier...
2. Inwieweit kann die Verteidigung, THC lediglich durch passives Rauchen von Cannabis aufgenommen zu haben, den drohenden Führerscheinverlust verhindern?
Die Gerichte nehmen an, dass beim Passivkonsum von Cannabis lediglich geringe THC-Werte erreicht werden können. Und zudem wird fehlendes Trennungsvermögen zwischen Autofahren und Cannabiskonsum auch bei bewusstem, erheblichem Passiv-Rauchen von Cannabis angenommen werden. Mehr dazu hier...
3. Führerscheinentzug auch bei weniger als 1,0 ng THC/ml?! Das machen selbst die Gerichte nicht mit!
Der Versuch einer Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein bei Blutwerten klar unter dem Grenzwert von 1,0 ng THC/ml zu entziehen wurde in einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg eine Absage erteilt. Mehr dazu hier...