Auch die Frage, wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie zeitweise oder dauerhaft durch Krankheit oder Unfall selber nicht mehr dazu in der Lage sind, sollte in jedem Fall geregelt sein. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da Ihre (nächsten) Angehörigen nicht automatisch für Sie vertretungsberechtigt sind, wenn Sie selbst, z.B krankheitsbedingt, nicht mehr selbst entscheiden können. Häufig unterliegen viele Menschen dem Irrtum, dass der Ehegatte, Lebenspartner oder die Kinder sich schon um alles kümmern. Das können Sie aber rechtlich nicht. Sie können keine rechtsverbindlichen Erklärungen für Sie abgeben. Für die Vertretung bei Rechtsgeschäften bedarf es einer Vollmacht. Anderenfalls wird für Sie vom Gericht eine Betreuung angeordnet.
Dies können Sie mit einer Vorsorgevollmacht verhindern. Mit der Vorsogevollmacht versetzen Sie eine andere Personen oder mehrere andere Personen in die Lage, Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten wirksam zu vertreten. Ohne eine entsprechende Vollmacht ist z.B. ein Zugriff auf Ihr Konto nicht mehr möglich. Wenn Sie also selbst keine Vollmacht mehr austellen können, muss im Zweifel über das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. Dabei können Sie einfach über eine Vollmacht eine (oder mehrere) Vertrauensperson bestimmen, die Sie in Angelegenheiten oder auch nur einzelnen Angelegenheiten vertritt. Dies betrifft Angelegenheiten zur Gesundheitssorge, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Behördenvertretung, Vermögenssorge, Post- und Fernmeldeverkehr, gerichtliche Angelegenheiten usw.
Bei der Erstellung einer individuellen, Ihren Wünschen entsprechenden Vollmacht, auch zur Durchsetzungen Ihres in einer Patientenverfügung festgelegten Willens, stehe ich Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.