Simone Fischer Rechtsanwältin
Simone FischerRechtsanwältin

Informationen zum Strafrecht

Jede Person kann in die Lage geraten, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu werden oder auch vor einem Strafgericht angeklagt zu werden. Erhält nämlich die Staatsanwaltschaft oder die Polizei z.B. durch eine Anzeige oder auf einem anderen Wege Kenntnis von einer möglicherweise begangenen Sraftat, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden (sogenanntes Legalitätsprinzip).

Wenn Sie also eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten, ist bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden.

Vorab: es gibt keine Pflicht zum Erscheinen bei einer Ladung durch die Polizei!

 

Etwas anderes gilt bei einer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Ladung, bei einer solchen müssen Sie erscheinen.

 

Der polizeilichen Ladung müssen Sie also nicht Folge leisten. Und nur dies kann ich Ihnen dringend empfehlen! Sie haben nichts zu gewinnen und (wirklich verdammt) viel zu verlieren. Vergessen Sie nicht: Sie kommen als Beschuldigter zur Vernehmung und die Polizeibeamten wollen belastende Aussagen von Ihnen bekommen. Sind sie auch noch so nett, charmant und einnehmend - seien Sie nicht naiv: Polizeibeamte sind für Vernehmungen geschult! Möglicherweise wird Ihre Aussage durch konkrete Fragen in eine bestimmte Richtung gelenkt und im schlechtesten Fall werden Äußerungen von Ihnen (ausschließlich) belastend protokolliert (vielleicht auch nur unbewusst). Zudem haben die Polizeibeamten einen Wissensvorsprung, sie kennen schon belastende Zeugenaussagen oder andere Ermittlungsergebnisse aus Ihrer Akte und können so gezielt Fragen stellen, die Sie unwissend und arglos beantworten und sich damit um Kopf und Kragen reden. Ein Rechtsanwalt hat bei einer polizeilichen Vernehmung kein Anwesensheitsrecht, eine Zulassung seiner Anwesenheit ist aber zulässig.

 

Auf der anderen Seite kann ein Rechtsanwalt auch nach Akteneinsicht jederzeit eine für Sie günstige Einlassung abgeben und sämtliche entlastende Tatsachen in Ihrem Sinne vortragen, so dass Ihr Schweigen nicht zu einem Nachteil für Sie führt (dagegen ist  Ihre einmal getätigte und Sie belastende Aussage, die in der Ermittlungsakte fixiert wurde, kaum noch aus der Welt zu schaffen!!). Damit komme ich zu meiner nächsten dringenden Empfehlung: schalten Sie möglichst früh und vor jeglicher Aussage einen Rechtsanwalt ein. Nur dieser kann Akteneinsicht verlangen und nur auf dieser Basis ist dann eine erfolgsversprechende Verteidigungstrategie möglich: es kann im Vorfeld und bereits vor Erhebung der Klage vor dem Strafgericht eine Einstellung des Verfahrens (ohne oder gegen Auflage) beantragt werden. Auch kann ein "Deal" im Sinne des Angeklagten ausgehandelt werden usw.

 

Mein Rat im Fall einer jeder Vorladung ist daher uneingeschränkt: Verweigern Sie jegliche Aussage - Grundregel ist SCHWEIGEN, SCHWEIGEN, SCHWEIGEN  (!!) - und melden Sie sich umgehend bei mir! Ich werde dann alle nötigen Schritte zu Ihrer optimalen Verteidigung vornehmen.

 

Auch im Fall einer Festnahme, Verhaftung, Gewahrsam gilt: Geben Sie nicht unter dem Eindruck von Schrecken und Angst, die eine Freiheitsentziehung mit sich bringt, dem Impuls nach, sich verteidigen zu wollen oder sich zum Vorwurf zu äußern. Der Druck in einer solchen Situation ist der denkbar schlechteste Berater. Schweigen Sie und verlangen Sie einen Anwalt. Sie haben jederzeit das Recht mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

 

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie vorab das Kontaktformular zur Kontaktaufnahme.

Rechtsanwältin

Simone Fischer

Bürgermeister-Spitta-Allee 3

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