Simone Fischer Rechtsanwältin
Simone FischerRechtsanwältin

Einvernehmliche Scheidung in Bremen und Umgebung

Eine einvernehmliche Scheidung bietet viele Vorteile. Zunächst einmal fallen weniger Kosten an, denn nur ein Ehepartner braucht in diesem Fall einen Anwalt. Entsprechend entfallen die Anwaltskosten für einen zweiten Anwalt. Hat ein Ehepartner aufgrund seiner geringen Vermögensverhältnisse Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe, so ist die einvernehmliche Scheidung sogar ohne für die Ehepartner anfallende Anwaltsgebühren möglich.

 

Darüberhinaus beinhaltet eine einvernehmliche Scheidung auch eine Einigung über andere strittige Punkte wie zum Beispiel das Umgangsrecht und das Sorgerecht im Falle von gemeinsamen Kindern. Von einer solchen einvernehmlichen Lösung ohne Streitigkeiten oder gar gerichtlichen Auseinandersetzung profitieren insbesondere die Kinder, die dann nicht zusätzlich zur Scheidung ihrer Eltern auch noch elterliche Auseinandersetzungen über Umgang oder Sorgerecht bewältigen müssen.

Voraussetzungen Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung:

  • Wie bei jeder Scheidung müssen die Ehepartner bei einer einvernehmlichen Scheidung mindestens ein Jahr getrennt leben. Das kann auch innerhalb einer  gemeinsamen Wohnung erfolgt sein, wenn die Ehepartner räumlich getrennte Bereiche bewohnt haben und es kein gemeinsames Leben bzw. keine Gemeinsamkeiten in den einzelnen Lebensbereichen mehr gegeben hat, § 1567 Abs. 1 BGB. Durch Zeiten,  in denen  die Ehepartner sich zu versöhnen versucht haben, wird die Trennungszeit nicht unterbrochen, sofern die Versöhnungszeit nicht über drei Monate andauert.
  • Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so muss es eine Einigung über das Umgangsrecht  und den  Kindesunterhalt geben.
  • Einer einvernehmlichen Regelung bedarf auch der Trennungs- und Nachehelichenunterhalt.
  • Es bedarf weiterhin eine Einigung darüber, wer ggf. in der Ehewohnung  verbleibt.
  • Darüber hinaus bedarf es einer einvernehmlichen Aufteilung  des Hausrats.

Unsere Unterstützung für Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung:

 

Eine Trennung oder Scheidung bedeutet oft das Scheitern einer Lebensplanung, dass für alle Beteiligten mit schmerzhaften Emotionen verbunden ist. Dennoch können die Folgen einer solchen Scheidung abgemildert werden, wenn es gelingt, im Vorfeld der Scheidung Einvernehmlichkeit über die zu regelnden Fragen zu erzielen. Mit meiner Erfahrung berate ich Sie hier gerne in allen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.

 

In meiner langjähriger Erfahrung mit Scheidungen hat sich gezeigt, dass zur Lösung mancher Probleme aber auch Hilfe im Rahmen einer Mediation sehr nützlich ist. Deswegen kooperiere ich seit langem erfolgreich mit einem erfahrenen Familienpsychologen, der Sie bei Bedarf bei der Lösung anstehender Fragen unterstützt. Gerade bei Fragen des Umgangs- und Sorgerechts ist es häufig sehr hilfreich, wenn sich die Eltern an eine neutrale Personen wenden können, Um mit ihr gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit dem sich die Eltern und die Kinder wohl fühlen. Häufiger ist es auch so, dass die Kinder in einer Trennungsituation ihren Elternteilen jeweils unterschiedliche  Vorstellungen mitteilen, weil sie keinem Elternteil  wehtun möchten. Das führt in der Trennungssituation häufig zu Streit zwischen den Elternteilen, weil jeder Elternteil jeweils glaubt, die tatsächlichen Interessen seiner Kindern zu vertreten. In einer solchen Situation kann es ebenfalls hilfreich sein, wenn sich die Kinder an eine neutralen Person wenden können, die psychologisch kompetent und in Fanilienfragen erfahren ist.

Bei Bedarf ist eine solche Unterstützung Teil der Beratungsleistung, die sie bei uns im Vorfeld einer  einvernehmlichen Scheidung erhalten.

Rechtsanwältin

Simone Fischer

Bürgermeister-Spitta-Allee 3

28329 Bremen

Fon: +49 (0) 421 695 256 27

Fax: +49 (0) 421 695 256 28

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