Simone Fischer Rechtsanwältin
Simone FischerRechtsanwältin

Was sind die Voraussetzungen der Patientenverfügung?

Geregelt ist die Patientenverfügung in § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach handelt es sich bei der Patientenverfügung um eine schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen über seinen Willen, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit einwilligt oder sie untersagt.

 

Eine Patientenverfügung ist nicht an ein bestimmtes Stadium oder an einem prognostizierten Fortschreiten einer Erkrankung gebunden (es besteht keine "Reichweitenbegrenzung"). Der Wille eines Patienten ist also auch außerhalb eines unmittelbar bevorstehenden Todes beachtlich.

 

Sie müssen jedoch volljährig und einwilligungsfähig für die Errichtung einer Patientenverfügung sein.

Volljährig sind Sie, wenn Sie das 18. Lebensjahres vollendet haben, also ab 0:00 Uhr Ihres Geburtstages.

Für Einwilligungsfähigkeit ist eine natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit in Bezug auf Art, Notwendigkeit, Bedeutung, Folgen und Risiken einer medizinischen Maßnahme erforderlich. Ein Patient muss also in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zu erkennen, angemessen zu beurteilen und danach zu handeln. Bei einer geistig gesunden Person über 18 Jahren ist dies regelmäßig der Fall.

 

Die Patientenverfügung muss in Schriftform erfolgen. § 1901a BGB verlangt eine "schriftliche Festlegung". Der Inhalt oder der Text der Patientenverfügung kann also handschriftlich erfolgen, muss es aber nicht. Der Text muss aber eigenhändig unterschrieben sein. Die Unterzeichnung mit dem Nachnahmen ist grundsätzlich ausreichend, empfehlenswert finde ich die Unterzeichnung mit Vor-und Nachnahmen sowie Ort und Datum der Unterzeichnung.

 

Mündliche Erklärungen sind keine Patientenverfügung. Äußerungen des Patienten sind aber deswegen nicht völlig unbeachtlich. Vielmehr ist der behandelnde Arzt gehalten, eine mündliche Erklärung zu Feststellung des mutmaßlichen heranzuziehen und diesen in seine Überlegungen in Bezug auf die Behandlung umzusetzen.

 

Neben den vorgenannten Voraussetzungen kommt es bei einer Patientenverfügung insbesondere auf ihre Bestimmtheit an. Damit befasst sich der folgende Beitrag:

 

Was muss alles in einer Patientenverfügung stehen?

 

 

 

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